Aktuelles aus Hambrücken

Mitteilungen aus dem Rathaus

Meldung vom 19. Dezember 2024

Vogelgrippe im Landkreis Karlsruhe festgestellt

Auf Grund des Nachweises der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI) im Vogelpark Hambrücken bei einer wild lebenden Ente und einem gehaltenen Schwan mussten dort rund 200 Vögel getötet werden. Die Notwendigkeit der Maßnahme hat sich bestätigt, da Untersuchungen der gekeulten Tiere ergeben haben, dass Ansteckungen erfolgt sind. Der Verdacht, dass zwei verendet aufgefundene Hühner aus einem Vogelpark in Forst ebenfalls mit HPAI infiziert sind, hat sich jetzt bestätigt. Das Landratsamt wird morgen eine Allgemeinverfügung für die Gemeinden Forst und Hambrücken öffentlich bekanntmachen. In Forst ist aufgrund der räumlichen Nähe ein weiterer Tierpark involviert. Da in beiden Parks eine größere Anzahl an besonders seltenen und schützenswerten Vogelarten gehalten werden, ist hier ein differenziertes Vorgehen zwischen Keulung, Separierung und nochmaliger Untersuchung notwendig. Beide Parks sind gesperrt. Das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung im Landratsamt Karlsruhe wird eine Allgemeinverfügung für die Gemeinden Forst und Hambrücken erlassen. Sie wird am Freitag öffentlich bekanntgemacht und gilt ab Samstag. Für Geflügelhalter in diesen Gemeinden gelten dann besondere Auflagen: Unter anderem haben die Halter von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen ihre Tiere unverzüglich aufzustallen. Weiterhin sind Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte verboten. „Für alle Vogelhalter, insbesondere im Bereich der Rheinschiene, wird die Einhaltung und Umsetzung entsprechender Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz der eigenen Bestände dringend empfohlen“, so Dr. Joachim Thierer, Leiter des Amtes für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung im Landratsamt Karlsruhe. Zu den wichtigsten Biosicherheitsmaßnahmen zählen die Vermeidung des Kontaktes zwischen gehaltenen Vögeln und Wildvögeln sowie der Schutz von Futterplätzen und Tränken vor Wildvögeln. Die Geflügelhalter in Hambrücken und Forst wurden bereits gesondert unterrichtet. Die Einzelheiten werden dem Text der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Karlsruhe zur Aufstallung von Geflügel wegen der Feststellung von Geflügelpest (hochpathogene aviäre Influenza; HPAI) zu entnehmen sein, die am Freitag auf der Homepage des Landratsamtes Karlsruhe www.landkreis-karlsruhe.de unter der Rubrik „Aktuelles - Amtliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht wird. Bei dem festgestellten H5 N1-Virus handelt es sich um einen Virustyp, bei dem noch in keinem Fall die Übertragung auf den Menschen nachgewiesen wurde. Das Veterinäramt bittet die Öffentlichkeit, tote oder erkennbar kranke Wildvögel, insbesondere Wasser-, Greif- und aasfressende Vögel wie Raben oder Krähen, unter Angabe des Fundortes beim Landratsamt unter Telefon 0721 936-83020 bzw. per Mail an veterinaeramt@landratsamt-karlsruhe.de zu melden. Sie sollten weder berührt noch vom Fundort entfernt werden, um eine Verschleppung der Seuche zu verhindern. Die Beseitigung wird dann vom Amt organisiert. In der Regel erkranken nur Vögel; da andere Tiere das Virus aber weiterverbreiten können, sollte ein direkter Kontakt von Haustieren, insbesondere Hunde und Katzen, mit toten oder kranken Vögeln vermieden werden. Weitere aktuelle Informationen sind abrufbar auf der Homepage des Ministeriums für ländlichen Raum Baden Württemberg: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-tiergesundheit/tiergesundheit/tierkrankheiten-tierseuchen-zoonosen/vogelgrippe?highlight=gefl%C3%BCgelpest sowie auf der Homepage des Friedrich-Löffler-Instituts: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/  
Meldung vom 13. Dezember 2024

Haushaltsrede des Bürgermeisters

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,   sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderats, sehr geehrte Damen und Herren,   in den letzten Wochen jagte eine Hiobsbotschaft die nächste.   Am Morgen des 06.11.2024 erwartete uns ein – für mich persönlich in dieser Deutlichkeit – überraschender  Wahlausgang in den USA . Dessen politische und wirtschaftliche Folgen für Europa, insbesondere aber für Deutschland, werden wohl erst nach erfolgter Amtseinführung im Januar 2025 konkret. Die Ankündigungen des 45. und zugleich 47. Präsidenten im Wahlkampf lassen jedoch wenig Gutes hoffen, Stichworte: Zölle und Handelskrieg.   Am Abend des 06.11.2024 gab die  Ampel ihr Scheitern  bekannt, das sich freilich schon monatelang abgezeichnet und angekündigt hatte. Dies zu einem Zeitpunkt, der unglücklicher kaum gewählt werden konnte, und in einer Art und Weise, die der Würde des Verfassungsorgans Bundesregierung und ihrer Repräsentanten nicht einmal annähernd entsprach.   Im Nachgang hierzu kündigten mehrere  große Automobilkonzerne  in großem Umfang den Abbau von Arbeitsplätzen in Deutschland an. Wie zu erwarten, folgten  Autozulieferer  sowie ein großer  Stahlkonzern  mit der Bekanntgabe von Kündigungen und Kurzarbeit. Die Konjunkturaussichten trüben sich weiter ein, es droht ein weiteres Jahr der Stagnation bzw. sogar der Rezession. Der Oktober-Steuerschätzung lag eine weitere Verschlechterung der Wachstumserwartungen als Rückgang des realen Bruttoinlandsproduktes um 0,2 % zu Grunde.   Schließlich wurde in der Sitzung des  Kreistags  vom 14.11.2024 bei der Einbringung des Haushaltsentwurfs mitgeteilt, dass es noch nie so schlecht um die Finanzen des Landkreises bestellt gewesen sei. Demzufolge müsse u. a. auch die  Kreisumlage von 27,5 % auf 32 %  erhöht werden. Hinzu kommt, dass die auf Basis des  Zensus  vom 15.05.2022 fortgeschriebene Bevölkerungszahl der Gemeinde Hambrücken zum 30.06.2023 auf  5541 Personen  festgesetzt wurde. Bislang waren zu diesem Zeitpunkt und damit auch für etwaige FAG-Ausgleichszahlungen jedoch ca. 5600 Einwohnerinnen und Einwohner maßgeblich.   Das alles hat  unmittelbare und mittelbare Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde Hambrücken für die Jahre 2025 ff.  Manche hiervon können bereits konkret beziffert werden. So führt das Ergebnis der Oktober-Steuerschätzung zu einem Einnahmerückgang für das Jahr 2025 bei allen Kommunen im Umfang von ca. einer Mrd. Euro. Die Erhöhung der Kreisumlage bedingt, dass die Gemeinde Hambrücken alleine hierfür im nächsten Jahr über 2,7 Mio. € an den Kreis abführen muss. Um es einmal plakativ zu machen: Hierbei handelt es sich relativ genau um den Betrag, den die Veräußerung der MFH-Grundstücke im NBG Brühl einmalig in die Gemeindekasse spülen soll!  Die geringere Einwohnerzahl nach dem Zensus 2022 hat zur Folge, dass bei den Schlüsselzuweisungen vom Land im Jahr 2025 ca. 44.000,- €, und ab 2026 jährlich ca. 117.000,- € weniger zur Verfügung stehen werden. Aus diesem Grund haben wir natürlich Widerspruch gegen den entsprechenden Bescheid eingelegt, Erfolgsaussichten jedoch offen …   Angesichts dieser Rahmenbedingungen verwundert es nicht, wenn sich die Präsidenten der Kommunalen Landesverbände tief besorgt zeigen, die Kommunalfinanzen als im freien Fall befindlich beschreiben und die finanzielle Handlungsfähigkeit der baden-württembergischen Kommunen in einem Maße gefährdet sehen, wie dies in den zurückliegenden Jahrzehnten nicht der Fall war.  Bereits für das Jahr 2024 konnten 60 bis 70 % der Städte und Gemeinden keine ausgeglichenen Haushalte vorlegen ! Der Präsident des Landkreistages Baden-Württemberg, Landrat Joachim Walter, warnte im Rahmen der 42. Landkreisversammlung in Bruchsal drastisch:  Die Landkreise stehen wie die Städte und Gemeinden vor einem finanziellen Abgrund. Diesem Befund entspricht es, dass unser  Ergebnishaushalt  für 2025 erneut ein  Defizit  ausweist, dieses Mal  i.H.v. 988.700,- € . Das hängt maßgeblich damit zusammen, dass einerseits Einnahmen wegbrechen bzw. geringer ausfallen, und andererseits weitere Aufgaben bzw. höhere Verpflichtungen zu Mehrausgaben führen. An dieser Stelle möchte ich – erneut – darauf hinweisen, dass wir das von der Landespolitik gegebene Versprechen der  Aufkommensneutralität der Grundsteuerreform  einlösen. Dem entspricht es, dass wir im Gemeinderat den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 160 v.H. festgesetzt haben und hierdurch im Haushalt 2025 mit ca. 560.000,- € bei dem Ertrag der Vorjahre landen werden. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die Gelder zur Bestreitung unserer ordentlichen Aufwendungen irgendwo herkommen müssen.    Was können wir in Hambrücken also tun, damit es  – um im eben gezeichneten Bild von Landrat Walter mit dem Abgrund zu bleiben –  nicht zu einem Absturz kommt ?   Nun, zunächst einmal können und müssen wir weiterhin  unsere Hausaufgaben  machen. Das hat uns in Hambrücken schon immer ausgezeichnet und deshalb  stehen  wir auch  verhältnismäßig gut da . Um es mit Zahlen und Fakten zu unterfüttern: Im Jahr 2025 wird erneut  keine Kreditaufnahme  notwendig sein. Zum Jahresende 2024 wird die  Liquidität  der Gemeinde Hambrücken voraussichtlich  zwischen 4 und 5 Millionen Euro  liegen, die Beteiligung an der NetzeBW i.H.v. 1,853 Millionen Euro nicht miteingerechnet. Demgegenüber stehen Darlehensverbindlichkeiten, vor allem im Zusammenhang mit dem Bau der Gemeinschaftsschule, die aktuell noch mit ca. 1,8 Millionen € valutieren.   Das kommt natürlich nicht von ungefähr, sondern ist das  Ergebnis einer vorausschauenden, am Machbaren und Notwendigen orientierten und alle Fördermöglichkeiten ausschöpfenden Haushaltspolitik . Diese führte beispielsweise für das Haushaltsjahr 2023 dazu, dass in der Ergebnisrechnung trotz prognostizierten Defizits i.H.v. über 700.000,- € letztlich ein Überschuss i.H.v. 1,2 Mio. € erwirtschaftet werden konnte. Ferner konnten im Jahr  2024  so viele auch  größere Maßnahmen und Projekte erfolgreich abgeschlossen  werden. Hierbei denke ich u. a. an  -  die neue Heizung für den Komplex Pfarrer-Graf-Schule/Turnhalle/Forum -  das sanierte Hebewerk III -  die neuen Gehwege in der westlichen Kirchstraße -  die Sanierung der Brücke im Heuweg -  das neu gestaltete Areal Grüner Baum -  die in Rekordgeschwindigkeit umgesetzte Renovierung der Sanitäranlagen im Kindergarten St. Martin  und an vieles mehr.   Hieran wollen und müssen wir auch 2025 anknüpfen und entsprechend der Dringlichkeit die uns übertragenen Aufgaben erledigen sowie unsere kommunalen Liegenschaften ertüchtigen. Demzufolge liegen die  Schwerpunkte  der investiven Maßnahmen mit ca. 2/3 des im Finanzhaushalt vorgesehenen Planungsansatzes i.H.v. 2,275 Mio. € auf folgenden Vorhaben: -  Neubau einer Kindertagesstätte auf dem Schulgelände (1 Mio. €) -  Schaffung von Räumlichkeiten zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung auf dem Schulgelände (250.000,- €) -  Generalsanierung des Hebewerks II (250.000,- €) Dabei handelt es sich bei den beiden letztgenannten Projekten freilich um die ersten Schritte im Jahr 2025, die weitere Kosten in den Folgejahren auslösen werden. An dieser Stelle zeigt es sich, wie  wichtig die Umsetzung des Neubaugebiets Brühl  nicht nur für viele junge Familien, sondern auch für die Gemeinde Hambrücken war. Durch die geplanten Veräußerungserlöse für die Mehrfamilienhausbauplätze ergibt sich im Finanzhaushalt ein veranschlagter  Finanzierungsmittelüberschuss i.H.v. 209.400,- €  mit einer veranschlagten positiven Änderung des Finanzierungsmittelbestandes i.H.v. 91.400,- €. Aber auch im  Ergebnishaushalt  schlagen die  Unterhaltungsaufwendungen  mit knapp 1,4 Mio. € deutlichst zu Buche. Der mit Abstand größte Posten hierbei entfällt mit 500.000,- € auf die Pfarrer-Graf-Grundschule (u. a. Sanierung des Flachdachs). Deshalb dürfen wir uns auch nicht von diesem Befund für das Haushaltsjahr 2025 täuschen lassen. Die mittelfristige Finanzplanung bis 2028 zeigt auf, dass  unsere Reserven endlich sind und nicht ewig halten werden . Aus diesem Grund müssen wir uns nächstes Jahr durchaus auch mit  Fragestellungen  befassen, die die Generierung neuer bzw. höherer Einnahmen betreffen. So lässt es sich beispielsweise keinem verantwortungsvoll Handelnden vermitteln, dass wir in Hambrücken mit 48,- €  Hundesteuer  für den Ersthund am niedrigsten im gesamten Landkreis bei einem Durchschnittswert von 80,- € liegen. Ferner werden wir prüfen müssen, ob der mit der Grundsteuerreform bezweckte Effekt für sog. Enkelbauplätze (ohne Bauverpflichtung) eingetreten ist, oder ob es der  Einführung einer Grundsteuer C  bedarf.   Was können wir weiter tun?  Nun, darauf hinweisen, dass es so nicht weitergehen kann. Sie erinnern sich an das eingangs erwähnte Zitat mit dem Abgrund. Jeder vernünftige Privathaushalt muss mit dem ihm zur Verfügung stehenden Mitteln so umgehen, dass er nicht mehr ausgibt als er einnimmt. Nicht anders verhält es sich beim Staat in seiner Gesamtheit.  Aus meiner Sicht kann es nicht angehen, dass die Kommunen immer mehr Aufgaben übertragen bekommen, letztlich aber selbst für die Zeche aufkommen müssen bzw. sich ungeklärten Finanzierungsfragen ausgesetzt sehen.  Das Paradebeispiel ist der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Natürlich ist ein Rundum-sorglos-Paket des Staates wünschenswert. Aber wer kommt für die damit verbundenen Personal- und Infrastrukturkosten auf? Die ohnehin schon klammen Kommunen werden das nicht leisten können. Ein weiteres Beispiel ist das Deutschland-Ticket. Natürlich ist dieses in Zeiten des veränderten Mobilitätsverhaltens und bedingt durch den Klimaschutz gut und richtig. Aber erzielt es wirklich den gewünschten Effekt? Und vor allem: Wer finanziert es nachhaltig und letztendlich auf Dauer? Die Kommunen dürfen es jedenfalls nicht sein, auch nicht mittelbar über die Kreisumlage oder andere Abgaben.   Meine Damen und Herren, wir müssen davon wegkommen, dass der Staat für alles und jeden zuständig ist. Weg von der Allzuständigkeit hin zur Aufgabenkritik und Beschränkung auf das Wesentliche. Ich denke, das ist es, was unter ehrlicher Politik zu verstehen ist, und ich denke, die Bürgerinnen und Bürger können hiermit auch umgehen.   Das fängt auf Bundesebene mit in Bundesgesetzen vorgesehenen umfangreichen Leistungen für alles und jeden an und endet hier bei uns auf kommunaler Ebene mit überbordender Bürokratie. Wenn ich hier nur an die Vergrämung der Krähen rund um die Lußhardthalle denke …    Abschließend möchte ich noch auf das  Thema Starkregen  eingehen, weil es uns in Zukunft begleiten und mehr als uns lieb ist auch herausfordern wird. Ausgangspunkt hierfür ist, dass spätestens nach den Ereignissen in Bruchsal und Gondelsheim im August dieses Jahres die Auswirkungen des größtenteils menschengemachten Klimawandels im Bewusstsein aller angekommen sein müssten, zumal es uns in Hambrücken dieses und letztes Jahr auch schon getroffen hat.  Lassen Sie uns, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, gemeinsam daran arbeiten, dass wir zumindest die Folgen und Konsequenzen so weit wie möglich abmildern.  Gänzlich vermeiden lassen sich solche Extremereignisse leider nicht, da es letztlich um höhere Gewalt geht, deren Risiko sich nicht vollständig beherrschen lässt.  Aber zusammen können wir gute und wirkungsvolle Vorkehrungen treffen . Wir als  Gemeinde  haben umfangreich das Hebewerk III ertüchtigt und saniert. Im nächsten Jahr soll, wie ausgeführt, das Hebewerk II folgen. Zudem hat vor Kurzem als Abschluss der Risikoanalyse im Rahmen des Starkregenrisikomanagements ein Workshop mit Vertretern der Gemeinde, des Bauhofs, der Feuerwehr, des Landratsamts und des beauftragten Ingenieurbüros stattgefunden. Neben Starkregengefahrenkarten für Hambrücken sind nunmehr alle kritischen Objekte mit öffentlichem Bezug und mit Gefährdung der Allgemeinheit sowie die potenziell gefährdete Verkehrsinfrastruktur identifiziert. In den nächsten Wochen und Monaten werden daraus Maßnahmen und Handlungsfelder abgeleitet. Des Weiteren ist eine Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger vorgesehen. Parallel hierzu schreiben wir unseren Generalentwässerungsplan mit dem Ziel fort, auch insoweit bestmögliche Vorkehrungen für das „Worst Case“-Szenario zu treffen.    Jede und jeder einzelne von Ihnen , liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, kann hierzu ebenfalls beitragen, indem Sie Ihr Eigentum bestmöglich schützen. Dies fängt bei Versicherungsabschlüssen an, geht über den Einbau von Rückschlagventilen, die Anschaffung von Sandsäcken und andere bauliche Maßnahmen zum Schutz vor eintretendem Wasser und endet schließlich bei der Beobachtung der Sinkkästen auf der Straße in der Nähe Ihres Hauses, ob diese frei oder aber verstopft sind. Deren Reinigung übernehmen nach entsprechender Meldung selbstverständlich wir.   Sie erinnern sich sicherlich noch an den Beginn meiner Ausführungen und an den Begriff  Hiobsbotschaft . Lassen Sie es uns wie der Prophet Hiob im Alten Testament handhaben. Obwohl er durch mehrere extrem negative Ereignisse und Nachrichten auf die Probe gestellt wurde, hielt er doch an seinem Glauben fest. Lassen Sie uns trotz allem ebenfalls positiv bleiben und darauf vertrauen, dass wir zusammen auch diese schwierige Phase meistern, wie auch schon die der vergangenen Jahre. Und vielleicht erfolgt sogar die Lieferung des im Jahr 2022 für unsere Freiwillige Feuerwehr bestellten HLF 10 im nächsten Jahr, wer weiß.   Apropos Freiwilligkeit: Auch im Jahr 2025 enthält unser Haushalt wieder  Freiwilligkeitsleistungen  in Höhe von über 200.000,- € zur Unterstützung unseres ausgeprägten und beispielhaften Vereinslebens. Hoffen wir, dass wir auch in den Folgejahren das Ehrenamt sowie das sportliche, kulturelle, musische, züchterische und sonstige Engagement nicht nur durch persönliche Unterstützung durch alle Gemeindemitarbeitenden stärken können!    Ich danke Ihnen, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, für Ihren Einsatz für unsere Kommune und für Ihr Verständnis für manch kontroverse Entscheidung.   Ihnen, liebe Mitglieder des Gemeinderats, danke ich für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit.   Kämmerer Gottfried Ott und seinen Mitarbeitenden danke ich für die erneut gelungene Aufbereitung des komplexen Werks in schwierigen Zeiten.   Ich wünsche Ihnen und Ihren Angehörigen ein friedvolles und harmonisches Weihnachtsfest. Kommen Sie gut und gesund ins neue Jahr. Ich freue mich auf ein baldiges Wiedersehen.   Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Meldung vom 13. Dezember 2024

Änderungen im Bus- und Bahnverkehr zum großen Fahrplanwechsel am 15. Dezember 2024 im Linienbündel Lußhardt

KVV und Verkehrsunternehmen optimieren Mobilitätsangebot für ihre Fahrgäste   Der Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) nimmt gemeinsam mit dem Landkreis Karlsruhe zum europäischen Fahrplanwechsel am Sonntag, 15. Dezember 2024, zahlreiche Überarbeitungen im Linienbündel Lußhardt vor. An diesem Tag findet der große Fahrplanwechsel statt. Europaweit nehmen Verkehrsunternehmen traditionell dann Anpassungen im Nah- und Fernverkehr vor, um für die Fahrgäste Anschlüsse zu optimieren, Linienverläufe von Buslinien anzupassen oder neue Mobilitätsangebote umzusetzen. Große Änderungen gibt es vor allem bei zahlreichen KVV-Buslinien. Hier profitieren die Fahrgäste von neuen Verbindungen und Verbesserungen des Mobilitätsangebots.   Der KVV empfiehlt seinen Kund*innen, sich vor Fahrtantritt online darüber zu informieren, ob sich auf den von ihm genutzten Linien im Bus- und Bahnverkehr etwas geändert hat. Alle Fahrplananpassungen sind bereits in die Auskunftsmedien des KVV eingepflegt. Fahrgäste können sich ihre individuellen Verbindungen über die elektronische  Fahrplanauskunft  auf der KVV-Homepage unter kvv.de/fahrplan/fahrplanauskunft  anzeigen lassen. Auf dieser Website kann man sich die Fahrpläne auch als PDF ansehen, herunterladen und auch ausdrucken. Faltpläne für zahlreiche Linien liegen zudem auch in den KVV-Kundenzentren, den Reisezentren der Deutschen Bahn, in vielen Touristikzentralen und Fahrscheinverkaufsstellen aus. Eine persönliche Beratung bieten die Mitarbeiter*innen der KVV-Kundenzentren. Das Callcenter des KVV ist für Fragen unter der Telefonnummer 0721/6107-5885 zu erreichen (montags bis freitags zwischen 7 und 19 Uhr sowie samstags von 7 bis 13 Uhr).   Die wichtigsten Änderungen zum Fahrplanwechsel im Überblick:   Linien 123, 125, 128 und 193  (Grafiken honorarfrei: OpenStreetMap – Mitwirkende)  im Bereich zwischen Karlsruhe, Stutensee, Bruchsal, Waghäusel und   Philippsburg. Die Fahrgäste profitieren dadurch von zahlreichen neuen Haltestellen, Verbindungen und besseren Anschlüssen. Die jeweiligen Details zu den einzelnen Linien können nachfolgend sowie den beigefügten Übersichtsplänen entnommen werden. Linie 123 (Bruchsal – Forst – Hambrücken) Die bisherigen Fahrten des Forster Minibus werden zukünftig zur deutlicheren Unterscheidung unter der Liniennummer 123 geführt. Der Fahrplan und Fahrweg werden in diesem Zusammenhang ebenfalls angepasst. Die Minibusse verkehren zukünftig Montag bis Freitag im Stundentakt zwischen 6 Uhr und 19 Uhr von Bruchsal über Forst bis nach Hambrücken.   Nach Hambrücken bestehen aus betrieblichen Gründen einzelne Bedienungslücken. Die Linie verkehrt ab dem Bruchsaler Bahnhof über die Haltestelle „Bruchsal Siemens“ und die neue Haltestelle „Bruchsal Weidenbusch“ in Richtung Forst.   In Forst wird anstatt der Haltestelle „Forst Kolpingstraße“ zukünftig die neue Haltestelle „Forst Burgweg“ bedient. Über die bestehenden Forster Haltestellen Löwen – Kronauer Allee – Kinzigstraße – Hambrücker Straße – Rasthof Ost – Rasthof West verkehrt die Linie weiter nach Hambrücken. Dort werden neben den Bestandshaltestellen „Hambrücken Hofäcker“, „Hambrücken Prinz Carl“ und der Endhaltestelle „Hambrücken Bastwald“ auch drei neue Haltestellen „Hambrücken Kriegsstraße“, „Hambrücken Gesundheitszentrum“ und „Hambrücken Bachweg“ angefahren.   Linie 125 (Karlsruhe – Spöck – Karlsdorf – Bruchsal – Forst – Wiesental – Waghäusel – Kirrlach) Die Linie 125 wird zum Fahrplanwechsel vollständig überarbeitet und neu gegliedert. Die bisherigen Fahrten des Forster Minibus werden zukünftig zur deutlicheren Unterscheidung unter der Liniennummer 123 geführt. Die beschleunigten Fahrten unter der Woche von/nach Karlsruhe verkehren im Zuge der Neuordnung als Linie 125X. Die Fahrten im Schulverkehr mit abweichendem Fahrweg innerhalb von Bruchsal werden unter der Bezeichnung 125s veröffentlicht, was bisher aus Darstellungsgründen bereits in den Aushangfahrplänen der Fall war. In diesem Zusammenhang wird der Fahrplan ebenfalls vollständig überarbeitet, um die Anschlusssituationen zum Schienenverkehr in Spöck, Bruchsal und Waghäusel zu verbessern.   Im Zusammenspiel aus den Linien 125 und 125X ergibt sich somit zwischen Spöck und Waghäusel unter der Woche ein 20-Min.-Takt. Am Wochenende wird weiterhin ein 20/40-Min.-Takt angeboten. In Spöck besteht dadurch zukünftig bei nahezu jeder S2-Stadtbahn ein Anschluss von/zur Linie 125. In Karlsdorf wird der Fahrweg ab der Haltestelle „Rathaus“ zukünftig über den nördlichen Ortsbereich mit den beiden neuen Haltestellen „Karlsdorf Bahnhofsstraße“ (kann aufgrund von Baumaßnahmen an der Saalbachbrücke voraussichtlich erst ab Ende Januar 2025 bedient werden) und „Karlsdorf Im Brühl“ geführt.   Im weiteren Verlauf bedient die Linie 125 zukünftig zudem die Haltestelle „Bruchsal Im Wendelrot“ in unmittelbarer Nähe des Fachmarktzentrums, sodass die Anbindung aus Karlsdorf hier deutlich verbessert wird. Ab der nach Süden verlegten Haltestelle „Bruchsal Flugplatz“ verkehrt die Linie 125 weiter auf dem regulären Fahrweg. Die Haltestellen „Karlsdorf Ostendstraße“ und „Bruchsal Kändelweg“ werden in diesem Zusammenhang dann nur noch von einzelnen Fahrten im Schüler- bzw. Pendlerverkehr bedient.   In Waghäusel werden die Fahrten der Linie 125X ab dem Fahrplanwechsel jeweils umsteigefrei auf die Linie 128 von/nach Oberhausen, Rheinhausen bzw. Altlußheim durchgebunden. Im Zusammenhang mit der ebenfalls angepassten Linie 193 ergibt sich zwischen Waghäusel und Kirrlach unter der Woche zukünftig ebenfalls ein 20-min-Takt, statt der bisherigen zwei Fahrten im Abstand weniger Minuten.   Am Abend verkehren einzelne Fahrten ab der Haltestelle „Kirrlach Waldpark“ über die neue Haltestelle „Kirrlach Fridolinstraße“ direkt zur Haltestelle „Kirrlach Am Kreuz“. Am Bahnhof Waghäusel bestehen ab dem Fahrplanwechsel regelmäßige Umsteigemöglichkeiten zu den Linien 128 und 193 sowie den Zügen der S9 von/nach Karlsruhe und Mannheim.   Linie 128 (Waghäusel – Oberhausen – Rheinhausen – Altlußheim) Im Rahmen der Überarbeitung der Fahrpläne im Linienbündel Lußhardt kommt es auch bei der Linie 128 zu umfangreichen Änderungen. Die Linie wird von Montag bis Samstag einmal in der Stunde in Waghäusel auf die Linie 125 durchgebunden, sodass sich umsteigefreie Fahrtmöglichkeiten zwischen Bruchsal und Oberhausen, Rheinhausen sowie Altlußheim ergeben.   Gleichzeitig fahren die Busse mindestens stündlich ab/bis Altlußheim und stellen dort jeweils einen regelmäßigen Anschluss zu den Bussen der VRN-Linie 717 von/nach Speyer her. Bisher war die Verbindung nur sporadisch gegeben. Am Samstag wird zudem zukünftig bereits eine Stunde früher als bisher der Betrieb aufgenommen.   Der Fahrweg zwischen Oberhausen und Waghäusel wird ebenfalls angepasst, um in Waghäusel das neue Gesundheitszentrum mit einer Haltestelle an den ÖPNV anbinden zu können. Die Busse fahren daher zukünftig ab der Haltestelle „Oberhausen Schule“ über die neuen Haltestellen „Oberhausen Marienkapelle“ (diese dient der Erschließung des nordöstlichen Ortsbereichs von Oberhausen inklusive Neubaugebiet Erlengewann), „Waghäusel Gesundheitszentrum“ sowie „Waghäusel Verteilerzentrum“ und „Waghäusel Weinbrennerstraße“ zum Bahnhof Waghäusel. Die Haltestelle „Oberhausen Hammelsäcker“ wird hingegen von der Linie 128 nicht mehr bedient. Am Bahnhof Waghäusel bestehen zukünftig im Rahmen eines integralen Taktfahrplanes Umsteigemöglichkeiten auf die Züge der S9 nach Karlsruhe und Mannheim sowie auf die Linie 193 nach Mingolsheim bzw. Philippsburg.   Linie 193 (Mingolsheim – Kronau – Kirrlach – Waghäusel – Wiesental – Philippsburg – Rheinsheim) Im Rahmen der Überarbeitung der Fahrpläne im Linienbündel Lußhardt kommt es auch bei der Linie 193 zu umfangreichen Änderungen. In diesem Zusammenhang wird sowohl der Fahrplan als auch der Fahrweg angepasst.   Am Bahnhof Bad Schönborn-Kronau bestehen zukünftig kurze Anschlüsse von/zu den Zügen des RE73 in Richtung Wiesloch-Walldorf und Heidelberg.   In Kirrlach wird die Linie 193 zur Vermeidung von Parallelverkehr zur Linie 125 zukünftig ab der Haltestelle „Am Kreuz“ über die neue Haltestelle „Fridolinstraße“ und das bisher nur unzureichend erschlossene Industriegebiet mit den neuen Haltestellen „Heidelberger Straße“ und „Kolpingstraße“ geführt.   Im Schulverkehr verkehren weiterhin einzelne Fahrten über den südlichen Ortsbereich. Am Bahnhof Waghäusel wird im Zuge der Überarbeitung im Rahmen eines integralen Taktfahrplanes ein Anschlussknoten mit kurzen Umstiegen zur Linie 125 in Richtung Bruchsal, zur Linie 128 in Richtung Altlußheim und zur S-Bahn-Linie S9 von/nach Karlsruhe hergestellt.   Im weiteren Verlauf wird die Linie zukünftig über die Ortsmitte von Wiesental nach Philippsburg geführt. Dadurch wird die bisher nur im Schulverkehr bediente Haltestelle „Wiesental Friedhof“ ab dem Fahrplanwechsel regelmäßig bedient und somit der westliche Ortsbereich deutlich besser erschlossen. Weiterhin entsteht somit eine umsteigefreie Verbindung zwischen Philippsburg und Wiesental.   In Philippsburg wird zusätzlich die bestehende Haltestelle „Dammstraße“ angefahren. Um die Erschließung deutlich zu verbessern und die Zugangswege zu verkürzen, wird außerdem die Haltestellensituation in Rheinsheim zum Fahrplanwechsel neu geordnet. Die provisorische zentrale Haltestelle am Festplatz wird zugunsten von drei neuen Haltestellen aufgelöst.   Die neue Haltestelle „Schanzenäcker“ befindet sich am nordöstlichen Ortseingang, die reaktivierten Haltestelle „Schule“ in der Ortsmitte und die neue, barrierefreie Endhaltestelle „Große Rheinstraße“ im nordwestlichen Ortsbereich  
Meldung vom 06. Dezember 2024

Vorabinformationen zum Weihnachtsmarkt 2024

Öffnungszeiten : Samstag, den 14.12.2024 von 16 – 22 Uhr und am  Sonntag, den 15.12.2024 von 13 – 20 Uhr rund um die und in der Lußhardthalle.   Programmpunkte: Samstag, 14.12.2024 16.00 Uhr    Schulchor Grundschule 18.00 Uhr    Lebendiger Adventskalender mit Bürgermeister Dr. Marc Wagner und den Eintrachtspatzen 18.00 Uhr    Besuch des Nikolaus 19.00 Uhr    Gesangverein 20.00 Uhr    Pius Hoffmann Abendprogramm   Sonntag, 15.12.2024 15.00 Uhr    Akkordeonfreunde mit Kindergärten 18.00 Uhr    HCC-Demmellerchen   Unter Hinweis auf die beigefügte Skizze (JPG, 261 KB ) informieren wir Sie darüber, dass die Pfarrer-Graf-Straße gesperrt bleibt. Der Parkplatz der Lußhardthalle ist aber weiterhin über die Straße „Bruchgärten“ zu erreichen. Umleitungs- sowie Halteverbotsschilder werden entsprechend positioniert. Die Umleitungsstrecke erfolgt über die Schwarzwaldstraße. Angebote der Teilnehmer im Außenbereich Angebote Außenstände mit Plan (PDF, 602 KB ) Angebote de r Teilnehmer im Innenbereich Angebote Innenbereich mit Plan (PDF, 1 MB )
Meldung vom 06. Dezember 2024

Wasser auf dem Friedhof wird abgestellt

Auch in diesem Jahr wurde wieder das Wasser während der Winter- beziehungsweise Frostperiode auf dem Friedhof abgestellt. Bitte beachten Sie, dass seit dieser Woche alle Außenwasserstellen außer Betrieb sind und die Gießkannen entfernt werden. Lediglich der Hahn beim Seiteneingang rechts ist offen (wie jedes Jahr). Nach dem Ende der Frostperiode wird im Frühjahr das Wasser wieder angestellt werden. Fachbereich Bauen und Umwelt  
Meldung vom 06. Dezember 2024

Neuer Mitarbeiter im Rathaus-Team

Zum 01.12.2024 hat Herr Marco Becker seine Tätigkeit bei der Gemeindeverwaltung aufgenommen. Herr Becker übernimmt die freigewordene Technikerstelle im Fachbereich Bauen und Umwelt, sodass diese Stelle nun wieder besetzt ist. Erreichbar ist Marco Becker unter Telefon 07255/7100-49 bzw. per E-Mail: becker@hambruecken.de.   Bürgermeister Dr. Marc Wagner begrüßte Herrn Becker sehr herzlich und wünschte ihm für seinen Start im Hambrücker Rathaus alles Gute und viel Erfolg.
Meldung vom 06. Dezember 2024

Meldungen zum Ehrenabend am 28.03.2025

Die Vereine werden gebeten, die zur Ehrung anstehenden Personen unter Angaben des Namens, der Adresse und der besonderen Erfolge  bis spätestens 1. Februar 2025  beim Bürgermeisteramt Hambrücken zu melden. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende des Artikels.   Zum Ablauf des Ehrenabends: Auch im Jahr 2025 wird bei der Ehrung nur der größte Erfolg der jeweiligen Person oder Mannschaft vorgelesen. Alle weiteren Erfolge werden danach im Mitteilungsblatt veröffentlicht. Auch wird in diesem Jahr wieder eine Bewirtung vor und während des Ehrenabends angeboten. Aus diesem Grund bittet die Gemeindeverwaltung darum, bei der Abgabe der Ehrungsanträge den jeweils größten Erfolg zu kennzeichnen. Über eine elektronische Meldung zusammen mit den Anschriften der geehrten Personen per E-Mail (baumann@hambruecken.de) wären wir Ihnen sehr dankbar. Zudem bitten wir Sie, uns nicht nur die Erfolge mitzuteilen, sondern uns auch  Bilder hierzu zu übersenden.   Geehrt werden können Personen, Gruppen oder Mannschaften, die Mitglied in einem Hambrücker Verein sind, oder sonstige Personen, die in Hambrücken wohnen und einen entsprechenden Erfolg erzielt haben. Für Fragen und nähere Informationen steht Ihnen Frau Linda Baumann vom Bürgerservice (Tel. 7100-22) gerne zur Verfügung.
Meldung vom 06. Dezember 2024

Workshop zur Risikoanalyse des Starkregenrisikomanagements

Am 28.11.2024 fand ein halbtägiger Workshop zum Starkregenrisikomanagement unter Beteiligung der BIT-Ingenieure, des Landratsamtes Karlsruhe sowie mehreren Vertretern der Gemeindeverwaltung statt. Thema des Workshops war die sogenannte Risikoanalyse, die zweite Phase des Starkregenrisikomanagements. Die erste Phase - die Gefährdungsanalyse, in der unter anderem die Starkregengefahrenkarten erstellt werden - ist bereits abgeschlossen. Diese Starkregengefahrenkarten werden im weiteren Verlauf veröffentlicht. Auf Grundlage der Ergebnisse der Gefährdungsanalyse wurden für den Workshop zur Risikoanalyse die festgelegten Arbeitsthemen von BIT aufbereitet und im Workshop gemeinsam besprochen. Inhalte des Workshops zur Risikoanalyse sind die folgenden Arbeitsthemen in Bezug zu Starkregen:   Kritische Objekte mit öffentlichem Bezug (wie z.B. Altenheim, Kindergarten, Feuerwehr)Objekte / Bereiche mit Gefährdung der Allgemeinheit (wie z.B. Tankstellen)Potenziell gefährdete Verkehrsinfrastruktur (wie z.B. Verbindungsstraßen und isolierte Objekte) In der nun beginnenden dritten Phase - dem Handlungskonzept - werden neben der Informationsvorsorge der Bürger/Innen und dem Krisenmanagement auch die kommunale Flächenvorsorge und die Konzeption baulicher Maßnahmen zum Schutz der kritischen Objekte mit öffentlichem Bezug betrachtet.  
Meldung vom 29. November 2024

Aus dem Gemeinderat

TOP 1: Musikschule Waghäusel-Hambrücken; Tätigkeitsbericht Der Leiter der Musikschule Waghäusel-Hambrücken, Philipp Zink, berichtete über aktuelle Entwicklungen und Tätigkeiten im Einzelnen.    TOP 2: Bestätigung der Mitglieder des Seniorenbeirats sowie Verabschiedung der ausgeschiedenen Mitglieder des Seniorenbeirats Am 06.10.2015 wurde der Seniorenbeirat Hambrücken gegründet und vom Gemeinderat am 27.10.2015 bestätigt. Bereits bei der Sitzung des Gemeinderats am 22.07.2015 wurde das Statut/Konzept für den Seniorenbeirat der Gemeinde Hambrücken vorgestellt und beschlossen.   In der Sitzung des Seniorenbeirats am 12.11.2024 stand unter anderem auch die Neuwahl der Mitglieder des Seniorenbeirats auf der Tagesordnung.    Zu Beginn wurden drei ausgeschiedene Mitglieder des Seniorenbeirats, Gertrud Notheisen, Karin Nöllgen-Berger und Elisabeth Hennrich vom Gemeinderat verabschiedet. Bürgermeisterstellvertreter Daniel Zeisel überreichte zusammen mit Fachbereichsleiter Thomas Krempel jeweils eine Ehrenurkunde, einen Blumenstrauß sowie ein Geschenkkorb als Dank für ihr Engagement in den letzten Jahren.   Danach sprach der Gemeinderat einstimmig seine Bestätigung für die neu gewählten Mitglieder des Seniorenbeirats aus.   Der neu gewählte Seniorenbeirat setzt sich wie folgt zusammen:   1. Vorsitzende: Traudl Rietschel 2. Vorsitzender: Manfred Knopke Schriftführerin: Gisela Kremer Beisitzer: Margot Kraft, Petra Soder und Dieter Posnanski   Bürgermeisterstellvertreter Daniel Zeisel überreichte gemeinsam mit Fachbereichsleiter Thomas Krempel als Dank und Anerkennung zur Übernahme dieses Ehrenamts jeweils ein kleines Präsent von der Gemeinde. TOP 3: Vereinsförderung Mit 13 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme stimmte der Gemeinderat der Verlängerung einer Bürgschaft der Gemeinde Hambrücken zugunsten von Forst BW bis 31.12.2034 zu. Diese Bürgschaft dient der Absicherung einer dem Schützenverein Hambrücken im Rahmen eines Gestattungsvertrages auferlegten Verpflichtung zur Wiederherstellung eines aufforstungsfähigen Zustandes des gepachteten Vereinsgeländes.  Unabhängig hiervon stimmte der Gemeinderat einem Antrag des Schützenvereins auf eine befristete Sonderförderung zu. Hierdurch sollen u. a. die internationale Bedeutung des Schützenvereins als Aushängeschild Hambrückens (amtierender Dt. Vizemeister) und die hervorragende Jugendarbeit gewürdigt werden.   TOP 4: Bauantrag Grundstück Flst.-Nr. 299 Der Gemeinderat stimmte der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Hauptstraße Nord (Überschreitung der zulässigen Traufhöhe auf Grund des fehlenden Sockels) mit 12 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme sowie einer Enthaltung zu. Der Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ) und der Befreiung von der Pflicht zur Herstellung eines Kinderspielplatzes stimmte der Gemeinderat nicht zu.   TOP 5: Bekanntgabe der in letzter nicht öffentlicher Sitzung am 22.10.2024 gefassten Beschlüsse   Gemeindevorkaufsrecht Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechts nach dem BauGB in sieben Fällen.    Verleihung der Bürgermedaille der Gemeinde Hambrücken Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Verleihung der Bürgermedaille der Gemeinde Hambrücken an einen Bürger.   TOP 6: Bekanntgaben, Anfragen, Wünsche Bürgermeisterstellvertreter Daniel Zeisel informierte die Anwesenden über  den aktuellen Stand der Fortschreibung des Lärmaktionsplans.das Angebot zur Erneuerung des Leitungsgrabens in der Schillerstraße nach Verlegung der neuen Wasserleitungen.den Versand der Endabrechnungen an die Grundstückseigentümer für das Neubaugebiet Brühl.die Abbrucharbeiten vom Hebewerk II von der Firma Netze BW in der KW 47. Gemeinderat: Gemeinderat Christian Manz erkundigt sich nach dem genauen Verlauf der Buslinie 123 in Hambrücken. Des Weiteren bittet Christian Manz darum, der Honigbienenverbotszone im Naturschutzgebiet nachzugehen und zu prüfen, ob davon auch die bestehenden Bienenvölker betroffen sind. Gemeinderätin Andrea Clapier-Krespach berichtet über das chaotische Parken im Bereich Bastwaldstraße/Allmend und bittet um Prüfung.Des Weiteren sind im Bereich Bastwaldestraße/Allmend die Gehwege durch die angrenzenden unbebauten Grundstücke zugewachsen, so Gemeinderätin Andrea Clapier-Krespach.Gemeinderätin Andrea Clapier-Krespach informiert über eine defekte Straßenlaterne im Starenweg.Auch über die zunehmende Reservierung von „öffentlichen“ Parkplätzen in der Hauptstraße wird von Gemeinderätin Andrea Clapier-Krespach berichtet und bittet um Überprüfung.Gemeinderätin Eva Baron wünscht eine Besserung der Ausleuchtung des Verbindungswegs Lessingstraße/Hebelstraße. Des Weiteren berichtet Gemeinderätin Eva Baron über die Beeinträchtigung des Gehwegs in der Ecke Brühlerstraße/Alter Speyerer Weg. Bearbeiten Papierkorb Drucken Schließen
Meldung vom 29. November 2024

Straßensperrung zwischen Hambrücken und Weiher am Mittwoch, dem 4. Dezember 2024

In der Oberen Lußhardt findet am  Mittwoch, dem 04.12.2024 , im Forstbezirk Hardtwald, eine Drückjagd statt. Im Laufe dieser Jagd muss mit flüchtigem Wild auf der  K 3525 zwischen Hambrücken und der Kreuzung Weiher/Forst  gerechnet werden. Daher wird dieser Abschnitt für die Dauer der Drückjagd in der Zeit von  08:00 bis 15:00 Uhr voll gesperrt . Es empfiehlt sich, über Forst oder die B 35 auszuweichen.    ForstBW Forstbezirk Hardtwald  Bearbeiten Papierkorb Drucken Schließen
Meldung vom 29. November 2024

Update zum Abbruch des Schaltwerks

Laut Auskunft der Netze BW schreiten die Rückbauarbeiten des Schaltwerks planmäßig voran. Bereits am Dienstag wurde das Schaltwerk bis auf das Niveau der Erdoberkante zurückgebaut und im Anschluss mit den Rückbauarbeiten des Fundaments begonnen. Die Baustelle wird voraussichtlich bis Freitag diese Woche beendet und geräumt sein. Die Gemeindeverwaltung plant, auf dem Grundstück eine Grünfläche anzulegen und zu einem späteren Zeitpunkt die aufgrund der Abbruchmaßnahme entfernten Glascontainer wieder stellen zu lassen.   Fachbereich Bauen und Umwelt  Bearbeiten Papierkorb Drucken Schließen
Meldung vom 22. November 2024

Jahresendabrechnung Wasser und Abwasser 2024

Die Jahresendabrechnung ist abgeschlossen und ab dem 25.11.2024 werden die Bescheide versandt. Aufgrund einer Programmumstellung werden ausnahmsweise keine Vorauszahlungen für 2025 auf der Jahresendabrechnung mitgeteilt. Sie erhalten für die zukünftigen Vorauszahlungen rechtzeitig einen gesonderten Bescheid. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Birte Prien unter der Tel.-Nr. 07255/ 7100-32 oder steueramt@hambruecken.de gerne zur Verfügung. 
Meldung vom 22. November 2024

Gründung RepairCafe für Hambrücken

Liebe Hambrückerinnen und Hambrücker, angenommen, eines Ihrer Gegenstände, Elektrogeräte, Kleidungsstücke geht kaputt, Sie würden es aber gerne reparieren und weiter nutzen. Wäre es nicht schön, wir hätten in Hambrücken eine Gelegenheit, sich ohne viel Geld bei Kaffee und Kuchen bei der Reparatur unterstützen zu lassen?   Diese Möglichkeit bietet ein RepairCafé, das wir in Hambrücken gründen wollen. Wir suchen dazu engagierte Unterstützerinnen und Unterstützer.   Was sollten Sie mitbringen?  Wenn Sie selber handwerklich begabt sind, etwas von Holz, Elektrik oder Schneiderei verstehen, und auch schon eigene oder fremde Geräte oder Gegenstände repariert haben, dann freuen wir uns auf Sie als Reparateurin oder Reparateur. Wenn Sie beim Café unterstützen möchten und nett und kommunikativ sind, dann freuen wir uns auch über Unterstützung ohne Reparaturkenntnisse. Wir planen zunächst Reparaturtermine alle zwei Monate, sodass sich der Aufwand in Grenzen hält, bei Bedarf und Interesse kann es auch mehr werden.   Interesse? Melden Sie sich gerne per E-Mail bei Gerald Oberschmidt (gerald@repaircafe-hambruecken.de) oder kommen Sie zum ersten Kennenlerntermin am Donnerstag, dem 23.01.2025, um 19:00 Uhr in den Vereinsraum der Lußhardthalle.  
Meldung vom 22. November 2024

Erneute Sperrung der K 3525 zwischen Hambrücken und Forst/Weiher wegen Brückenarbeiten

Das Landratsamt Karlsruhe teilt mit, dass die Kreisstraße 3525  ab dem 25.11.2024  bis voraussichtlich 03.12.2024 zwischen Hambrücken und dem Knotenpunkt K 3524/Forst-Weiher wegen Brückensanierungsarbeiten für den Verkehr gesperrt wird. Fußgänger und Radfahrer können die Brücke durchgehend nutzen.    Die umfangreichen Bauarbeiten erfordern eine Vollsperrung für den Kraftfahrzeugverkehr. Eine überörtliche Umleitung wird entsprechend eingerichtet. Wir bitten um Beachtung. Plan (JPG, 53 KB )
Meldung vom 15. November 2024

Öffentliche Gemeinderatssitzung in Hambrücken

Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung in Hambrücken findet am Dienstag, den 19.11.2024 um 19:00 Uhr im Forum der Pfarrer-Graf-Schule, Pfarrer-Graf-Straße 8 statt. Zu Beginn wird der Leiter der Musikschule Waghäusel-Hambrücken, Philipp Zink, über aktuelle Entwicklungen und Tätigkeiten im Einzelnen berichten. Im Anschluss folgt die Bestätigung der neu gewählten Mitglieder des Seniorenbeirats durch den Gemeinderat. Das Gremium berät und beschließt über einen Antrag des Schützenvereins Hambrücken auf eine befristete Sonderförderung. Abschließend steht auf der Tagesordnung des öffentlichen Teils ein Bauantrag, über den der Gemeinderat diskutieren und entscheiden wird.
Meldung vom 15. November 2024

Geschwindigkeitsmessungen 3. Quartal 2024

In den Monaten Juli, August und September 2024 wurden die gefahrenen Geschwindigkeiten von ca. 23.100 Fahrzeugen in einer Überprüfungszeit von ca. 210 Stunden gemessen. Bei den 23.100 Messungen gab es 429 Beanstandungen, die zwei Hauptgruppen waren 295 Fahrzeuge im Bereich bis 10 km/h und 96 Fahrzeuge im Bereich 11-15 km/h. Die prozentual meisten Beanstandungen wurden in der Hauptstraße festgestellt. Bitte berücksichtigen Sie, dass auch Einsatzfahrten in den Statistiken enthalten sein können.  Statistik (JPG, 173 KB ) Ordnungsamt
Meldung vom 15. November 2024

Zwischenmeldung – Weihnachtsmarkt 2024

Die Gemeindeverwaltung informiert über den aktuellen Sachstand zum Weihnachtsmarkt.   Letzte Woche kam das Komitee nochmals zusammen und hat über die Planung des diesjährigen Weihnachtsmarkts beraten. Insgesamt haben sich zur Freude aller 47 Teilnehmer angemeldet, die vor allem für verschiedene Essensangebote sowie musikalische Unterhaltungen und Kinderspaß sorgen.   Der Weihnachtsmarkt findet am  14. und 15. Dezember 2024  wieder rund um die und in der Lußhardthalle statt. Auf dem Außengelände sind 18 Stände vertreten, in einem Drittel der Lußhardthalle bieten 29 Hobbykünstler ihre Kunstwerke an.   Über den weiteren Fortgang werden wir im Mitteilungsblatt sowie auf der Homepage und in den sozialen Medien informieren. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen auf dem beliebten Weihnachtsmarkt!
Meldung vom 15. November 2024

Zeugen-Aufruf: Ölspur im Bereich Wiesen-, Wald- und Kolpingstraße

Am Dienstag, 12.11.2024 wurde im Bereich Wiesen-, Wald- und Kolpingstraße von der Gemeindeverwaltung eine Ölspur entdeckt. Da kein/e Verursacher*in festgestellt wurde und sich auch im Nachgang niemand entsprechend gemeldet hat, müssen die Kosten i. H. v. ca. 2.000 € nun von der Gemeinde Hambrücken getragen werden. Besonders vor dem Hintergrund, dass in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung für die Kosten aufkommt und der Ölverlust mit Sicherheit auch am Kfz festgestellt wurde, ist es unverständlich, dass der/die Verursacher*in sich nicht meldet.   Daher brauchen wir nun Ihre Hilfe! Für entsprechende Hinweise auf den/die Verursacher*in wären wir sehr dankbar. Meldungen bitte an Herrn Krautschneider, Tel. 07255/7100-21, E-Mail: krautschneider@hambruecken.de.  
Meldung vom 15. November 2024

Das virtuelle Bauamt ist da

Der Landtag von Baden-Württemberg hat bereits am 08.11.2023 den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren in zweiter Lesung verabschiedet. Damit wurde der Weg zum „Virtuellen Bauamt“ geebnet. Die entspre­chen­den Änderungen der Landesbauordnung (LBO) traten bereits zum Jahreswechsel 2023/2024 in Kraft.   Die wichtigsten Änderungen sind:   Das Einreichen. Um die Bearbeitungszeiten zu verkürzen, sind Anträge und Bauvorlagen ab 01.01.2025 nicht mehr über die Gemeinden, sondern  direkt  beim Landratsamt Karlsruhe, Baurechtsamt als untere Baurechtsbehörde einzureichen. Zugleich wird sichergestellt, dass die Gemeinden unverzüglich über die Vorhaben informiert werden. Das ist durch das Virtuelle Bauamt ohne Zeitverzug möglich und zudem rechtlich abgesichert. Nachfolgend der Zugangslink zum Virtuellen Bauamt:   https://www.landkreis-karlsruhe.de/Service-Verwaltung/Service/Anliegen-online-erledigen/Bauen-Wohnen/Virtuelles-Bauamt-Baden-W%C3%BCrttemberg/   Die Nachbarbeteiligung. Die Beteiligung angrenzender Nachbarinnen und Nachbarn ist auf die Fälle begrenzt, in denen diese tatsächlich unmittelbar betroffen sind – also bei Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften. Das bedeutet nicht, dass die Nachbarinnen und Nachbarn in ihren sie selbst betreffenden schützenswerten Rechten eingeschränkt werden, verschlankt aber das Verfahren erheblich. Indem Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen künftig von den Bauherren ausdrücklich beantragt werden müssen, wird sichergestellt, dass von Anfang an klar ist, ob nachbarliche Belange tangiert werden oder nicht. Zudem müssen die Baurechts­behörden auch allen nicht beteiligten Nachbarinnen und Nachbarn, die in ihren Belangen berührt sein könnten, ihre Entscheidung bekanntgeben. Damit wird sichergestellt, dass alle rechtzeitig von einem Vorhaben erfahren.   Die Bekanntgabe. Baurechtliche Entscheidungen sollen künftig elektronisch bekanntgegeben werden können. Dies ermöglicht es, digitale Baugenehmigungsverfahren medienbruchfrei, also durchgängig elektronisch durchführen zu können. Derzeit ist in der LBO noch eine formelle, schriftliche Zustellung vorgeschrieben.   Die Landesregierung treibt gemeinsam mit den Kommunen die Digitalisierung der Baurechtsverwaltung voran. Das Projekt Virtuelles Bauamt soll in naher Zukunft die Verfahren beschleunigen und für weniger Bürokratie sorgen.   Bei Fragen zu den Verfahren melden Sie sich bitte bei Frau Weber, 07255/7100-41 oder per E-Mail bauamt@hambruecken.de.   Fachbereich Bauen und Umwelt      Bearbeiten Papierkorb Drucken Schließen
Meldung vom 08. November 2024

Verbesserungen im Busverkehr sind vorgesehen

Erfreulicherweise sind zum  Fahrplanwechsel am 15.12.2024  umfangreichere Änderungen  auf der Buslinie 125  vorgesehen. Unter anderem sollen die  Fahrten des Forster Minibusses ab/bis Hambrücken verlängert  werden, um insbesondere den westlichen Ortsbereich von Hambrücken besser zu erschließen. In diesem Zusammenhang sind  neue Haltestellenstandorte  entlang des zukünftigen Fahrweges vorgesehen.  Der Fahrweg  wird dabei über die  Kirchstraße – Kriegsstraße – Rheinstraße – Kinzigstraße – Hardtweg und Bastwaldstraße  führen.    Folgende  neue Haltestellenstandorte (PDF, 352 KB )   (PDF, 352 KB ) sind dabei vorgesehen:   -  „ Hambrücken Kriegsstraße “ -  „ Hambrücken Gesundheitszentrum “ -  „ Hambrücken Bachweg “   Auch soll auf der Buslinie 125 werktags ein 20-Minuten-Takt eingerichtet, zusätzliche Schülerbusse sowie verbesserte Anschlussmöglichkeiten an die S-Bahn-Linie S2 ermöglicht werden . Genauere Infos zu den vorgesehenen Änderungen werden noch nach Abschluss des Anhörungsverfahrens, voraussichtlich Ende November 2024 bekanntgegeben.   Informationsschreiben an Anwohner:   Sehr geehrte Anwohner, im Zuge der besseren Busanbindung der Line 125 plant der KVV ab 15.12.2024 drei neue Haltestellen mit einem Kleinbus (max. 25 Personen) anzufahren.    Erste Haltestelle: „Kriegsstraße“ Zweite Haltestelle: „Gesundheitszentrum“ Dritte Haltestelle: „Bachweg“ Als Anwohner im direkten Umfeld der neuen Haltestellen möchten wir Sie auf diesem Weg gesondert informieren, auch wenn das Genehmigungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist.  Insbesondere aufgrund der geringen Größe der geplanten Busse von max. 25 Personen (inkl. Stehplätzen) gehen wir davon aus, dass die Auswirkungen eher gering sein werden.  Ordnungsamt  
Meldung vom 04. November 2024

Aus dem Gemeinderat

TOP 1: Grundsteuerreform 2025 Wie bereits im Mitteilungsblatt informiert, hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 die noch bis Ende 2024 gültige Rechtslage für die Bewertung von Grundstücken mit Einheitswerten aus dem Jahr 1964 für verfassungswidrig erklärt.   Mit dem Grundsteuerreformgesetz 2019 wurde auf Bundesebene eine gesetzliche Neuregelung geschaffen. Hierin wird den Bundesländern die Möglichkeit eingeräumt, durch das Landesgesetz von den bundesgesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer abzuweichen.    Von dieser Möglichkeit hat das Land Baden-Württemberg Gebrauch gemacht. Mit dem Bodenwertmodell hat das Land Baden-Württemberg bei der künftigen Berechnung der Grundsteuer einen Sonderweg eingeschlagen.    Aufgrund dieser Reform haben sich die vom Finanzamt ermittelten Messbeträge grundlegend geändert und in den meisten Fällen erhöht.    Mit dem Bodenwertmodell legt das Land Baden-Württemberg bewusst den Fokus auf den Flächenverbrauch, während bisher die jeweilige Bebauung maßgebend war.    Die Bodenrichtwerte wurden  2022  durch den Gutachterausschuss in Hambrücken ermittelt. Diese sind maßgebend für die Grundsteuer 2025. Die nächste Hauptfeststellung erfolgt erst zum 01.01.2029.   Präsentation (PDF, 307 KB ) hier:   Der  Gesetzgeber  hat in seiner Argumentation zur Grundsteuerreform immer hervorgehoben, dass es das erklärte Ziel sein solle, dass sich die Umsetzung der Grundsteuerreform „ ertragsneutral “ auf die städtischen Haushalte auswirke. Ertragsneutral heißt dabei aber nicht, dass jede/r Eigentümer/in die gleiche Steuer zu tragen hat wie bisher, sondern dass sich die Grundsteuererträge der Gemeinden insgesamt betrachtet auf gleichem Niveau bewegen sollen. Durch die anstehende Grundsteuerreform sollen sich Kommunen nicht bereichern.    Mit 13 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme beschloss der Gemeinderat folgende ertragsneutralen Hebesätze sowie die hierfür notwendige Hebesatzsatzung ab dem Jahr 2025.    Grundsteuer A: Hebesatz in Höhe von 310 v. H   Grundsteuer B: Hebesatz in Höhe von 160 v. H.    Mit einem Hebesatz in Höhe von 160 v. H. für die Grundsteuer B liegt die Gemeinde Hambrücken exakt in der Mitte des Korridors laut Transparenzregister des Finanzministeriums für einen ertragsneutralen Grundsteuerhebesatz für die Grundsteuer B.   TOP 2: Nachträge Brückensanierung Heuweg In der Sitzung vom 23.04.2024 hat der Gemeinderat beschlossen, die Fa. Grötz GmbH & Co. KG aus Gaggenau mit der Durchführung der Arbeiten zur Sanierung der Brücke im Heuweg zu beauftragen.    Zwischenzeitlich sind die Arbeiten durchgeführt und abgeschlossen; die Brücke ist wieder für den Durchgangsverkehr geöffnet.   Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Beauftragung der erforderlich gewordenen Nachtragsangebote (Brunnengründung, Entsorgung, Straßenbauarbeiten, Sofortmaßnahme) zur Ertüchtigung der Brücke im Heuweg.   TOP 3: Entscheidung über die Beibehaltung der Beteiligung an der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft „Netze BW GmbH & Co. KG“ Der Grundgedanke für „EnBW vernetzt“ vor 4 Jahren war es, dem Wunsch der Kommunen nachzukommen und diese an den Netzen als dem Herzstück der EnBW zu beteiligen. Auch die OEW und das Land Baden-Württemberg, als Anteilseigner der EnBW, waren Ideengeber. Das machte und macht Sinn, denn die Energiewende findet schließlich im Verteilnetz auch in den Gemeinden statt.    Die Kommunen erhalten eine einfache Möglichkeit, an den Themen der Zukunft „dicht“ dran zu sein, mitzureden, mitzugestalten und am stabilen wirtschaftlichen Erfolg der Netze BW GmbH teilzuhaben. Der direkte Draht in den Aufsichtsrat, zur Geschäftsführung und zum Vorstand der EnBW garantiert, dass kommunale Belange gehört und besser verstanden werden.   Der Gemeinderat beschloss einstimmig, vorbehaltlich der erneut erforderlichen Zustimmung der zuständigen Kontroll- und Aufsichtsbehörden, die Fortführung der mittelbaren Beteiligung der Gemeinde Hambrücken an der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG i. H. v. 1.853.173,00 €.  Damit verbunden sind voraussichtliche Zinsen i. H. v. 4,38 %.   TOP 4: Bekanntgabe der in letzter nichtöffentlicher Sitzung am 24.09.2024 gefassten Beschlüsse   Unterstützung des Schützenvereins Hambrücken - Vereinsförderung Zur Unterstützung des Schützenvereins Hambrücken gemäß der Vereinsförderung erfolgte eine Mitteilung des Sachstandes an den Gemeinderat.    Gemeindevorkaufsrecht Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechts nach dem BauGB in einem Fall.    TOP 5: Bekanntgaben, Anfragen, Wünsche Bürgermeister Dr. Marc Wagner informierte die Anwesenden über  den beabsichtigten Ausstieg aus den Bündelausschreibungen für Strom und Erdgas. eine Zahlung der BGV Badische Versicherungen für die Schäden vom letzten Starkregenereignis.den aktuellen Stand zum Wasserwerk (Zweckverband Wasserversorgung Lußhardt).   Gemeinderat: Gemeinderätin Maria Wilhelm teilte mit, dass ein Baum von einem privaten Grundstück die Straßenlaterne an der Ecke Hardtweg/Albstraße verdeckt.Gemeinderat Daniel Zeisel erkundigte sich nach der Fertigstellung der Leitungen in der Gemeinde Hambrücken bezüglich Glasfaser. Des Weiteren meldete Gemeinderat Daniel Zeisel eine Absenkung der Straße Ecke Uhland-/Saumstraße.Gemeinderat Remigius Kraus meldete den begrünten Fußweg im Bereich Adenauer gegenüber vom REWE. Für die Errichtung der Hundetoilette in der Adenauerstraße sprach Gemeinderat Remigius Kraus einen Dank aus. Gemeinderat Gottfried Neuberth meldete ein Schlagloch in Höhe der Friedenstraße 16. Bearbeiten Papierkorb Drucken Schließen
Meldung vom 25. Oktober 2024

Grund- und Gewerbesteuer

Wir weisen darauf hin, dass am 15.11.2024 die vierte Grundsteuerrate sowie die vierte Gewerbesteuervorauszahlung für das Jahr 2024 fällig wird. Der Grund- und Gewerbesteuerbescheid gilt als Mehrjahresbescheid auf unbestimmte Zeit, deshalb erhalten Sie keine gesonderte Zahlungsaufforderung. Sofern Sie nicht an unserem Abbuchungsverfahren teilnehmen, bitten wir um pünktliche Einhaltung des Zahlungstermins, um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden.   Weitere Informationen erhalten Sie zur Zahlung bei Frau Stefanie König, E-Mail: gemeindekasse@hambruecken.de oder Tel. 07255-7100-37 und zur Veranlagung bei Frau Birte Prien, E-Mail: steueramt@hambruecken.de oder Tel. 07255-7100-32.  
Meldung vom 25. Oktober 2024

Save the Date – Besuch Partnerschaft La Bouëxière vom 05.04. bis 08.04.2025

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,   der nächste Besuch unserer Partnergemeinde aus der Bretagne findet vom  05.04. bis 08.04.2025  statt. Bitte merken Sie sich diesen Termin vor. Weitere Infos werden folgen. Wir würden uns sehr über weitere Gastfamilien freuen.  Bei Interesse können Sie sich gerne an Frau Baumann, E-Mail: baumann@hambruecken.de, Tel. 07255/7100-22 wenden.  
Meldung vom 25. Oktober 2024

Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge

Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. nimmt diese Tage ebenfalls wieder zum Anlass, um Spenden zu sammeln. Aus diesem Grund steht Gemeindemitglied SU d. R. Karl-Heinz Soder am  1. November in Uniform ab 13.00 Uhr  auf dem  Friedhof in Hambrücken , um auf die wichtige Arbeit dieser Organisation aufmerksam zu machen. Er wird eine Sammelbüchse bereithalten, in die Sie gerne Ihre Spende werfen können. Schon jetzt herzlichen Dank dafür.