Das virtuelle Bauamt ist da
Der Landtag von Baden-Württemberg hat bereits am 08.11.2023 den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren in zweiter Lesung verabschiedet. Damit wurde der Weg zum „Virtuellen Bauamt“ geebnet. Die entsprechenden Änderungen der Landesbauordnung (LBO) traten bereits zum Jahreswechsel 2023/2024 in Kraft.
Die wichtigsten Änderungen sind:
Das Einreichen. Um die Bearbeitungszeiten zu verkürzen, sind Anträge und Bauvorlagen ab 01.01.2025 nicht mehr über die Gemeinden, sondern direkt beim Landratsamt Karlsruhe, Baurechtsamt als untere Baurechtsbehörde einzureichen. Zugleich wird sichergestellt, dass die Gemeinden unverzüglich über die Vorhaben informiert werden. Das ist durch das Virtuelle Bauamt ohne Zeitverzug möglich und zudem rechtlich abgesichert. Nachfolgend der Zugangslink zum Virtuellen Bauamt:
https://www.landkreis-karlsruhe.de/Service-Verwaltung/Service/Anliegen-online-erledigen/Bauen-Wohnen/Virtuelles-Bauamt-Baden-W%C3%BCrttemberg/
Die Nachbarbeteiligung. Die Beteiligung angrenzender Nachbarinnen und Nachbarn ist auf die Fälle begrenzt, in denen diese tatsächlich unmittelbar betroffen sind – also bei Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften. Das bedeutet nicht, dass die Nachbarinnen und Nachbarn in ihren sie selbst betreffenden schützenswerten Rechten eingeschränkt werden, verschlankt aber das Verfahren erheblich. Indem Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen künftig von den Bauherren ausdrücklich beantragt werden müssen, wird sichergestellt, dass von Anfang an klar ist, ob nachbarliche Belange tangiert werden oder nicht. Zudem müssen die Baurechtsbehörden auch allen nicht beteiligten Nachbarinnen und Nachbarn, die in ihren Belangen berührt sein könnten, ihre Entscheidung bekanntgeben. Damit wird sichergestellt, dass alle rechtzeitig von einem Vorhaben erfahren.
Die Bekanntgabe. Baurechtliche Entscheidungen sollen künftig elektronisch bekanntgegeben werden können. Dies ermöglicht es, digitale Baugenehmigungsverfahren medienbruchfrei, also durchgängig elektronisch durchführen zu können. Derzeit ist in der LBO noch eine formelle, schriftliche Zustellung vorgeschrieben.
Die Landesregierung treibt gemeinsam mit den Kommunen die Digitalisierung der Baurechtsverwaltung voran. Das Projekt Virtuelles Bauamt soll in naher Zukunft die Verfahren beschleunigen und für weniger Bürokratie sorgen.
Bei Fragen zu den Verfahren melden Sie sich bitte bei Frau Weber, 07255/7100-41 oder per E-Mail bauamt@hambruecken.de.
Fachbereich Bauen und Umwelt
Bearbeiten Papierkorb Drucken Schließen