Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Bruchsal

Öffentliche Bekanntmachung der Erstreckungssatzung mit Gutachterausschussgebührensatzung

Zum 1. Mai 2020 wurde der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Bruchsal als interkommunale Zusammenarbeit mehrerer benachbarter Kommunen gebildet. Der Gemeinsame Gutachterausschuss wurde in mehreren Beitrittsrunden aufgebaut. Seit 1. Juni 2021 sind Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard und Ubstadt-Weiher Teil der interkommunalen Zusammenarbeit.
Der Aufwand für die Tätigkeiten der Gutachterausschüsse wird teilweise durch die Erhebung von Verwaltungsgebühren gedeckt. Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses erhebt demnach insbesondere für die Erstellung von Verkehrswertgutachten sowie für die Erteilung schriftlicher Auskünfte aus der Bodenrichtwertkarte und der Kaufpreissammlung Verwaltungsgebühren.
Durch Beschluss einer Erstreckungssatzung wurde die rechtliche Grundlage geschaffen, dass die Gutachterausschussgebührensatzung der Stadt Bruchsal auch für die Gebiete von Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard und Ubstadt-Weiher anwendbar ist. Für die anderen beteiligten Kommunen bestehen bereits entsprechende Erstreckungssatzungen. Auf diese einheitliche Vorgehensweise hatten sich die Kommunen in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung geeinigt. 
Die Erstreckungssatzung sowie die maßgebliche Gutachterausschussgebührensatzung der Stadt Bruchsal werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Erstreckungssatzung (PDF, 112 KB)Gutachterausschussgebührensatzung (PDF, 131 KB)

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Raum 53
Aufgaben

Bauverwaltung, Bauordnung, Liegenschaftswesen (Pacht)