Ortskernsanierung
Unsere Gemeinde verändert sich
Sanierung der Ortsmitte wird angepackt
Im dritten Anlauf wurde die Gemeinde Hambrücken für das laufende Jahr 2013 in das Landessanierungsprogramm von Baden-Württemberg aufgenommen. „Uns stehen 800 000 Euro an Fördermitteln zur Verfügung, um in den nächsten Jahren die Ortsmitte aufzuwerten und in der Achse Hauptstraße/Kirchstraße eine städtebauliche Erneuerungsmaßnahme nach dem Baugesetzbuch durchzuführen“, so die Gemeindeverwaltung. Wohnqualität solle gesteigert, Ortsbild und die Bausubstanz verbessert werden. Bei einer gut besuchten Informationsveranstaltung im „Forum“ der Pfarrer-Graf-Schule, zu der alle Grundstückeigentümer im Erneuerungsgebiet „Ortsmitte II“ eingeladen waren, informierte jetzt Klaus-Peter Hildebrand von der LBBW Immobilien-Kommunalentwicklung zum Thema und gab in einer Präsentation Auskunft zu Sanierungsmaßnahmen und Finanzierungshilfen. „Ziel ist es, das Wohnen und Leben in diesem Bereich attraktiver zu machen“, so der Diplom-Geograph. Gebäude stünden leer, sind teilweise ungenutzt, nicht mehr auf dem neuesten Stand. Mit viel Engagement der Eigentümer, Zuschüssen der Gemeinde und des Landes solle dem entgegengewirkt werden. Für den privaten Eigentümer bedeute dies nichts anderes, als dass bestimmte Gebäudesanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen eine nicht unerhebliche Förderung erfahren, hieß es. „Wer daran denkt, sein Haus zu modernisieren, sollte dies intensiv angehen und bald eine Entscheidung treffen“, so der Rat des Experten.
Grundsätzlich gelte, dass die förderfähigen Maßnahmen im Sinne des Sanierungszieles und der gemeindlichen Gestaltungsrichtlinien der Komune sein müssten, wobei kein rechtlicher Anspruch auf Förderung bestehe. Die Schwerpunkte der Förderung von privaten Maßnahmen würden bei Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen liegen, reine Schönheitsreparaturen würden nicht gefördert. Hildebrand nannte Beispiele wie „Einbau von Sammelheizanlagen“, „Erneuerung von Fenstern durch Doppel- oder Isolierverglasung“, „Wärme- und Schallschutz“ sowie eine zeitgemäße Verbesserung von Sanitäranlagen. Die Mindestinvestitionssumme müsse 10.000 Euro betragen. Die Hinzuziehung eines Architekten und die Auflistung der Baukosten sei auf jeden Fall obligatorisch „Auch macht es Sinn, im Bedarfsfall einen Energieberater einzuschalten“, so Hildebrand, der ab Herbst regelmäßige Sanierungssprechtage anbietet. Wichtig sei, dass man sich in allen Gestaltungsfragen vor Beginn mit der Gemeinde und der Kommunalentwicklung abstimmen müsse. 20 Prozent der förderfähigen Aufwendungen für private, gewerbliche oder gemischte Gebäude, deren Modernisierung und Instandsetzung aus städtebaulicher Sicht vordringlich sind, könnten geltend gemacht werden, wobei die Förderobergrenze bei 25.000 Euro liege, hieß es. Auch Eigenleistungen sind in einem bestimmten Umfang förderfähig. Zuvor und noch vor Baubeginn müsse jedoch eine Modernisierungsvereinbarung abgeschlossen werden, in der Zuschusshöhe, Durchführungszeitraum und die Leistungen geregelt sind. Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten sind gegeben. Innerhalb eines Zeitrahmens von 8 bis 10 Jahren soll der alte Ortskern Hambrückens nach dem Willen von Gemeinderat und Verwaltung „erhalten, modernisiert und belebt“ werden. Die vom Land zur Verfügung gestellte Finanzhilfe soll in diesem Zeitraum zusammen mit Finanzmitteln der Gemeinde für die Durchführung von öffentlichen Maßnahmen verwendet werden.
Während der Bauphase steht die Gemeinde mit Dominik Karl, Tel. 07255/7100-40, E-Mail: karl@hambruecken.de sowie die Kommunalentwicklung mit Projektleiter Klaus-Peter Hildebrand, (0721) 35454-244 beratend zur Seite.
Sanierungsziele
- Sicherung und Stärkung des Wohnens in der Ortsmitte
- Sicherung und Stärkung der privaten und öffentlichen Infrastruktur, insbesondere des Einzelhandels und der Gastronomie
- Modernisierung und Instandsetzung von privaten und öffentlichen Gebäuden
- Verbesserung der Energieeffizienz im Altbaubestand durch ernergetische Sanierung
- Aufwertung des äußeren Erscheinungsbildes von Wohn und Geschäftshäusern im Zusammenhang mit Modernisierungsmaßnahmen
- Abbruch alter Bausubstanz und maßstäbliche Neubebauung
- Erhöhung der Aufenthaltsqualität durch Gestaltung attraktiver Plätze Kirchplatz, Rathausplatz und Umfeld, Place de la Bouexière
- Funktionale und gestalterische Verbesserung der Gehwegbereiche im nördlichen Teil der Hauptstraße