Rücksicht auf die Nachtruhe
Aus gegebenem Anlass bitten wir um Rücksichtnahme bezüglich der Nachtruhe.
Gemäß § 5 der Polizeiverordnung der Gemeinde Hambrücken dürfen Haus- und Gartenarbeiten von 21:00 Uhr bis 7:00 Uhr nicht durchgeführt werden. Auch Grillpartys oder Ähnliches müssen ab 22:00 Uhr von der Lautstärke auf ein vertretbares Maß reduziert werden. Nach § 6 der PolVO Hambrücken sind Tiere so zu halten, dass niemand durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört wird. Hier besonders der Hinweis an die Halter/innen von Hähnen. Nicht jeder möchte den Tag so früh wie der Hahn beginnen. Durch das Einsperren des Hahnes kann der Lärm vermieden werden.
Bitte nehmen Sie Rücksicht, besonders an Sonn- und Feiertagen. Die allgemeinen Vorschriften sind natürlich ebenfalls zu beachten.
Ordnungsamt