Tätigkeitsbericht Gemeindevollzugsdienst

Zur Info:
Seit dem 01.05.2026 bin ich, Uwe Dietz, bei der Gemeinde Hambrücken als Gemeindevollzugsbediensteter angestellt.
 
Die Aufgaben umfassen hierbei Aufgaben aus § 31 Abs. 1 der Durchführungsverordnung (DVO) zum Polizeigesetz Baden-Württemberg (PolG BW).
Hierbei werden neben dem Straßenverkehrsrecht weitere Aufgaben wie u.a. die Überprüfung der Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen, im Umweltschutz, beim Jugendschutz in der Öffentlichkeit und weitere Vorschriften übernommen.
Zugleich bin ich auch zuständig für die Gefahrenabwehr, durch die die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedroht wird oder Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu beseitigen, soweit es im öffentlichen Interesse geboten ist.
 
Aktuell werden folgende Kontrollen durchgeführt:
Anhänger dürfen auf öffentlichen Straßen maximal zwei Wochen unbewegt abgestellt werden (ein einfaches Hin- und Herschieben gilt als nicht bewegt und kann verwarnt werden).Das Mitführen von Hunden auf den Friedhof ist untersagt.Das Halteverbot vor Feuerwehr- und Rettungszufahrten wird geahndet.
Aktueller Hinweis: Derzeit besteht eine erhöhte Waldbrandgefahr! Bitte beachten Sie die präventiven Maßnahmen wie:
Kein offenes Feuer (im Wald oder in Waldnähe, nicht Grillen, nicht Rauchen, keine pyrotechnische Gegenstände).Parken nur auf befestigten Flächen.Waldwege und Zufahrten freihalten (für Rettungsfahrzeuge).
Bei Fragen oder Anliegen stehe ich Ihnen unter der Telefonnummer 07255/7100-23 oder unter E-Mail: dietz@hambruecken.de gerne zur Verfügung.