Kommunales Betreuungsangebot an der Pfarrer-Graf-Schule für das Schuljahr 2026/2027
RECHTSANSPRUCH AUF GANZTAGSBETREUUNG AB DEM SCHULJAHR 2026/2027
Ab dem Schuljahr 2026/2027 besteht gemäß dem Ganztagsfördergesetz vom 12. Oktober 2021 ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Schüler*innen im Grundschulalter.
Die Einführung erfolgt stufenweise:
Ab dem Schuleintritt (Einschulung) 2026 gilt der Anspruch zunächst für Kinder, die die Klassenstufe 1 besuchen.
Der Anspruch wird schrittweise auf die folgenden Klassenstufen ausgeweitet, sodass bis zum Schuljahr 2029/2030 schließlich alle Kinder der Klassen 1 bis 4 einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung haben.
Dieser Anspruch wird in Hambrücken wie bisher über ein kommunales Betreuungsangebot umgesetzt.
Um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden, wird derzeit das Betreuungskonzept überarbeitet. Dazu zählen unter anderem die buchbaren Module, die Gebührenstruktur sowie die Prüfung einer Erweiterung der Betreuungsräume.
Sobald die neuen Betreuungsangebote feststehen, wird die Gemeinde rechtzeitig informieren. Anschließend ist eine Anmeldung für die Grundschulkinderbetreuung ab September 2026 möglich.
Die Gemeinde Hambrücken bittet alle Eltern bis dahin noch um etwas Geduld und bedankt sich für das Verständnis.