Halteverbote am 15.02.2026
Aufgrund des Faschingsumzugs am Sonntag, 15.02.2026 werden in den betroffenen Straßen (Waldstraße, Rheinstraße, Saumstraße, Kirchstraße, Pfarrer-Graf-Straße und Teichstraße) Halteverbote eingerichtet. Die Halteverbote sind zwingend zu beachten, störende Fahrzeuge müssen am 15.02.2026 sofort abgeschleppt werden, um den Umzug nicht zu behindern.
Sowie ein Abschleppfahrzeug angefordert wird, entstehen für den/die Fahrzeughalter*in nennenswerte Kosten – auch wenn das Fahrzeug „nur fünf Minuten“ dort stand.
Schon aus eigenem Interesse sollte jeder/jedem Fahrzeughalter*in daran gelegen sein, dass das eigene Fahrzeug nicht im Bereich der Umzugsstrecke steht.
Wir bitten um Beachtung und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Ordnungsamt