DB-Projekt Schienengüterverkehr Mannheim-Karlsruhe: Hambrücken durch die Auswahl der Vorzugsvariante R4 betroffen
Am 24.11.2025 fand in Karlsruhe das 15. Dialogforum der DB InfraGO statt. In diesem Rahmen präsentierte die Deutsche Bahn die Vorzugsvariante R4, mit der sie voraussichtlich im April 2026 in die formale Raumverträglichkeitsprüfung (vgl. § 15 ROG) gehen wird. Leider ist durch die Auswahl dieser Variante auch Hambrücken insoweit betroffen, als die im Südwesten verlaufende Schnellbahntrasse Mannheim-Stuttgart um zwei weitere Gleise aufdimensioniert werden soll. Den vorgesehenen Verlauf können Sie dem beigefügten Steckbrief entnehmen. Im jetzigen Stadium ist der exakte Verlauf um Hambrücken herum noch unklar, so beispielsweise auch, ob die Gleise südlich oder aber nördlich von der bestehenden Bestandstrasse verlaufen sollen.
Dieses Ergebnis ist aus Sicht der Gemeinde Hambrücken natürlich enttäuschend und ernüchternd. Dies gilt vor allem deshalb, weil die Gemeinde Hambrücken im Gegensatz zu vielen anderen Gemeinden vom Streckennetz überhaupt nicht profitiert (z. B. in Form von Haltestellen) und im Gegenteil die Bürgerinnen und Bürger Lärm und Immissionen ausgesetzt sind. Gerade deshalb werden wir im weiteren Verfahrensverlauf alles daran setzen, dass die Bahn den gesetzlichen Anforderungen an den Immissionsschutz nachkommt und nachvollziehbar sämtliche denkbaren Schutzmaßnahmen wie Tunnel, Tröge und Lärmschutzwände überprüft und ggf. auch umsetzt. Selbstverständlich werden wir hierbei alle in Betracht kommenden rechtlichen Möglichkeiten bis zur letzten Instanz ausschöpfen und haben deshalb auch bereits Kontakt zu einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei aufgenommen. Des Weiteren wird es auch darum gehen, beim zuständigen Gremium Bundestag über die Mandatsträger auf einen über das gesetzliche Maß hinausgehenden Schallschutz hinzuwirken.
Alle Bürgerinnen und Bürger sowie die betroffenen Vereine und Gruppierungen sind herzlich dazu aufgerufen, sich in diesem Prozess aktiv einzubringen und sich zu beteiligen, um so in einer schlechten Ausgangssituation ein gutes Ergebnis erzielen zu können. Hierbei gilt, dass es sich um ein langwieriges Verfahren handeln wird, da sich dem Raumordnungsverfahren ein Planfeststellungsverfahren anschließen wird und der Baubeginn nach Angaben der Bahn nicht vor 2031 liegen wird. Die Gemeinde Hambrücken wird hierbei auch den Schulterschluss mit dem noch schlimmer betroffenen Nachbarn, der Großen Kreisstadt Waghäusel, üben.
Steckbrief (PDF, 382 KB)
Anmeldung Online-Informationsabend (PDF, 95 KB)