Grund- und Gewerbesteuer

Wir weisen darauf hin, dass am 15.08.2025 die dritte Grundsteuerrate sowie die dritte Gewerbesteuervorauszahlung für das Jahr 2025 fällig werden.
Der Grund- und Gewerbesteuerbescheid gilt als Mehrjahresbescheid auf unbestimmte Zeit, deshalb erhalten Sie keine gesonderte Zahlungsaufforderung.
Sofern Sie nicht an unserem Abbuchungsverfahren teilnehmen, bitten wir um pünktliche Einhaltung des Zahlungstermins, um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden.

Weitere Informationen erhalten Sie 
zur Zahlung bei Frau Stefanie König, E-Mail: gemeindekasse@hambruecken.de oder Tel. 07255-7100-37 
und zur Veranlagung bei Frau Birte Prien, E-Mail: steueramt@hambruecken.de oder Tel. 07255-7100-32.
 
 
 
Die Gemeindekasse informiert:
Steuerpflichtige, die der Gemeindekasse bisher noch kein SEPA-Mandat erteilt haben, müssen selbst an die Anpassung der Beträge und rechtzeitige Bezahlung der Steuern und Abgaben denken.
Wenn Sie uns ein SEPA-Mandat erteilen möchten, finden Sie das Formular auf unserer Homepage www.hambruecken.de / Online-Dienste (in dem blauen Feld auf der rechten Seite)/ Rechnungsamt/Einzugsermächtigung und SEPA-Lastschriftmandat. 
Sie können uns das Formular auf dem Postweg oder auch gerne per E-Mail an gemeindekasse@hambruecken.de zukommen lassen.
SEPA-Abbuchungsverfahren, das bedeutet für Sie:
– kein Veranlassen von Überweisungen oder Anpassung von Daueraufträgen
 kein Überwachen von Zahlungsterminen
 kein Mahnbrief 
– kein Säumniszuschlag
– SEPA-Lastschriftmandate sind jederzeit widerrufbar
Weitere Informationen erhalten Sie
zur Zahlung bei Stefanie König, gemeindekasse@hambruecken.de oder Tel. 07255-7100-37
und zur Veranlagung bei Birte Prien, steueramt@hambruecken.de oder Tel. 07255-7100-32