Bürgeraufruf: Jetzt Hund anmelden – Sicherheit für Zwei- und Vierbeiner
Wir erinnern alle Hundehalterinnen und Hundehalter daran, ihre vierbeinigen Familienmitglieder ordnungsgemäß anzumelden. Nach allgemeinen Schätzungen sind rund 10 % aller Hunde in den Kommunen nicht angemeldet. Die gesetzlich vorgeschriebene Hunderegistrierung dient nicht nur der Kontrolle, sondern auch der Sicherheit im öffentlichen Raum.
Warum Hundeanmeldung wichtig ist
Rechtliche Grundlage: Nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes in Verbindung mit der örtlichen Hundesteuersatzung sind alle Hunde anzumelden.Sicherheit: Registrierte Hunde lassen sich bei Verlust schnell ihrem Halter zuordnen.Seuchenschutz: Eine aktuelle Übersicht hilft den Behörden, im Krankheitsfall rasch zu handeln.Finanzierung gemeindlicher Leistungen: Mit der Hundesteuer werden beispielsweise Grünflächenpflege, Hundetoiletten, aber auch soziale Leistungen der Gemeinde mitfinanziert.
So melden Sie Ihren Hund an
Online: Unter https://hambruecken.de/startseite/buergerservice/online-dienste.html, unter der Rubrik „Steueramt“ finden Sie den Link „Hundesteuer – Hund anmelden“, der Sie für die Onlineanmeldung Ihres Hundes weiterleitet zur Seite www. Service-bw.de. Für diesen Service müssen Sie allerdings dort registriert seinPer Post: Mit dem Vordruck „Anmeldung zur Hundesteuer“ an die Gemeinde Hambrücken – Steueramt. Den Vordruck finden Sie als PDF-Datei ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Hambrücken unter dem o.g. Link https://hambruecken.de/startseite/buergerservice/online-dienste.html - „Anmeldung zur Hundesteuer“Persönlich: Auf dem Rathaus im Steueramt, Zimmer 37
Kontakt für Rückfragen:
Gemeinde Hambrücken – Steueramt - Frau Prien
Telefon: 07255/7100-32
E-Mail: steueramt@hambruecken.de
Wir danken allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Unterstützung und ihr Verantwortungsbewusstsein!