Grund- und Gewerbesteuer

Wir weisen darauf hin, dass am 15.05.2025 die zweite Grundsteuerrate sowie die zweite Gewerbesteuervorauszahlung für das Jahr 2025 fällig wird.
Der Grund-  und Gewerbesteuerbescheid gilt als Mehrjahresbescheid auf unbestimmte Zeit, deshalb erhalten Sie keine gesonderte Zahlungsaufforderung.
Sofern Sie nicht an unserem Abbuchungsverfahren teilnehmen, bitten wir um Anpassung der Beträge und um pünktliche Einhaltung des Zahlungstermins, um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden.
 
Weitere Informationen erhalten Sie 
zur Zahlung bei Frau Stefanie König, gemeindekasse@hambruecken.de oder Tel. 07255-7100-37 
und zur Veranlagung bei Frau Birte Prien, steueramt@hambruecken.de oder Tel. 07255-7100-32