Umfrage zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 – wurde per Post an die Eltern der voraussichtlichen Erstklässler 09/2026 verschickt

Sehr geehrte Eltern,
 
die Einschulung ist für Kinder und ihre Eltern eine spannende und schöne Zeit. Der Übergang von der Kindertagesbetreuung in die Grundschule stellt viele Familien aber auch vor Herausforderungen. Denn der Bedarf an Ganztagsangeboten für Kinder im Grundschulalter ist noch nicht vollständig gedeckt, auch wenn in den letzten Jahren sehr viele Plätze geschaffen wurden. 
Damit nach der Einschulung keine Betreuungslücke entsteht, wurde der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder eingeführt.
Der Anspruch tritt am 1. August 2026 in Kraft. Er gilt dann zunächst für Kinder der ersten Klassenstufe und wird in den Folgejahren jeweils um eine Klassenstufe erweitert, sodass er ab August 2029 für die Klassenstufen eins bis vier gilt.
 
Nach den uns vorliegenden Meldedaten wird Ihr Kind im Schuljahrgang 2026/2027 schulpflichtig, d. h. es wird voraussichtlich ab September 2026 die Pfarrer-Graf-Schule in Hambrücken besuchen.
 
Sie haben dann für Ihr Kind ab August 2026 (erstmalig) einen gesetzlichen Anspruch auf eine ganztägige Betreuung, solange Ihr Kind die Grundschule besucht. Das maximale Betreuungsangebot erstreckt sich das ganze Jahr über auf 40 Stunden pro Woche, einschließlich Schulunterricht. Ausgenommen hiervon sind lediglich 4 Wochen pro Jahr in den Ferien. 
Nach jetzigem Stand wird die Pfarrer-Graf-Schule Hambrücken keine (verpflichtende) Ganztagsgrundschule nach dem Schulgesetz, d. h. es wird neben den Schulzeiten am Vormittag (sog. Kernzeiten von 8.30–12.30 Uhr) weiterhin bedarfsgerechte, ergänzende Betreuungsangebote der Gemeinde geben.
 
Um unser Betreuungsangebot optimal auf die Bedürfnisse der Familien abzustimmen, bitten wir Sie um Rückmeldung zu Ihrem voraussichtlichen Betreuungsbedarf
 
Wir haben als Anlage einen Umfragebogen erstellt und möchten Sie bitten, sich einen Moment Zeit zur Beantwortung der Fragen zu nehmen.
Bitte schicken Sie den ausgefüllten Bogen bis spätestens 10.03.2025 an uns zurück (gerne auch als E-Mail an ott@hambruecken.de oder durch Einwurf in den Rathaus­briefkasten).
 
Aufgrund der ungeklärten Finanzierung der Ganztagsbetreuung (nach jetzigem Stand ist nicht bekannt, ob und wenn ja, in welcher Höhe sich das Land Baden-Württemberg an den Kosten beteiligen wird) kann über die Höhe der künftigen Elternbeiträge für die Betreuungsangebote noch keine verbindliche Aussage getroffen werden. 
 
Nachrichtlich haben wir nachfolgend die Elternbeiträge für die derzeitigen Betreuungs­angebote der Gemeinde aufgeführt (Stand: Schuljahr 2024/2025): 
 
Zusammenfassung der Entgelt- und Benutzungsordnung für Betreuungseinrichtungen
 
Modul 1 – Frühbetreuung (07:00 Uhr bis 08:30 Uhr):
              • Monatsabo: 30,00 € pro Monat für das erste Kind; 15,00 € für jedes weitere Kind
Modul 2 – Kernzeitbetreuung (12:00 Uhr bis 14:00 Uhr):
             • Monatsabo: 40,00 € pro Monat für das erste Kind; 20,00 € für jedes weitere Kind
Modul 3 – Flexible Nachmittagsbetreuung (14:00 Uhr bis 16:00 Uhr):
               • Monatsabo: 40,00 € pro Monat für das erste Kind; 20,00 € für jedes weitere Kind
Zusätzlich wird ein gemeinsames Mittagessen angeboten, dessen Kosten pro Mahlzeit inklusive Getränk 4,50 € betragen.
 
Es ist jedoch bereits jetzt absehbar, dass diese Beiträge wegen der allgemeinen Finanzsituation der Kommunen in Baden-Württemberg – mitunter deutlich – steigen werden.
 
Für Ihre Mithilfe bedanken wir uns bereits im Voraus und wünschen Ihnen und Ihrem Kind bis zum Schulstart noch eine schöne Vorschulzeit.
 
Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter den o. g. Kontaktdaten gerne zur Verfügung.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Dr. Marc Wagner
Bürgermeister

Fragebogen (PDF, 140 KB)