Notfallpraxis Waghäusel-Kirrlach wird nicht mehr geöffnet

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat entschieden, dass die allgemeine Notfallpraxis in Waghäusel-Kirrlach nicht mehr geöffnet wird.
 
Die allgemeine Notfallpraxis wurde Ende Oktober letzten Jahres als Reaktion auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) geschlossen. In der Folge musste das Angebot im ärztlichen Bereitschaftsdienst im ganzen Land reduziert werden. 
 
Die KVBW hat das BSG-Urteil zum Anlass genommen, den Bereitschaftsdienst neu zu konzipieren. Der Kern liegt dabei auf der Stabilisierung der Regelversorgung, also der wohnortnahen haus- und fachärztlichen Versorgung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zu den Sprechstundenzeiten der Arztpraxen. Hier sind die Engpässe größer geworden. So sind aktuell mehr als 1.000 Arztsitze in Baden-Württemberg nicht besetzt, davon mehr als 900 Hausarztsitze. Das hat auch Auswirkungen auf den Bereitschaftsdienst, da weniger Ärztinnen und Ärzte für die Dienste zur Verfügung stehen. Verstärkt wird diese Entwicklung noch durch den Trend zur Anstellung von Ärzten in einer Praxis, der stark zugenommen hat. Denn die Dienstverpflichtung liegt beim anstellenden Arzt, nicht beim angestellten Arzt. 
 
Die Schließung der Notfallpraxis erfolgte nach einer gründlichen Prüfung der Inanspruchnahme. Dabei muss auch berücksichtigt werden, dass der Bereitschaftsdienst nur eine Überbrückungsbehandlung darstellt, bis die Haus- und Facharztpraxen wieder geöffnet haben. Der Bereitschaftsdienst ist keine verlängerte Sprechstunde. Zuständig ist der Bereitschaftsdienst auch nicht für medizinische Notfälle, für die der Rettungsdienst unter der 112 gerufen werden muss. Patientinnen und Patientinnen können weiter zu den Öffnungszeiten ohne Anmeldung bei einem dringenden Behandlungsbedarf die Notfallpraxis in Bruchsal aufsuchen. Hinzu kommt noch der Fahrdienst, der medizinisch erforderliche Hausbesuche übernimmt. Der Fahrdienst ist über die 116117 zu erreichen. Die Versorgung der Bevölkerung bleibt damit weiterhin gewährleistet. Die Notfallpraxis in Bruchsal am Krankenhaus ist Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 19 bis 22 Uhr, am Mittwoch von 13 bis 22 Uhr und an den Wochenenden und Feiertagen von 10 bis 22 Uhr geöffnet.
 
Das neue Konzept des Bereitschaftsdienstes im Land wird Schritt für Schritt erarbeitet und umgesetzt. Es umfasst mehrere Bereiche, unter anderem wird die Struktur der bestehenden Notfallpraxen auf den Prüfstand gestellt, der Fahrdienst wird neu ausgerichtet und die Möglichkeiten der Telemedizin stärker genutzt. Als erste Entscheidung hat der Vorstand der KVBW festgelegt, dass einzelne Praxen, die im Zuge des BSG-Urteils geschlossen wurden, nicht mehr geöffnet werden. Dazu gehört auch die Notfallpraxis in Kirrlach.
Alles Gute – Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Die KVBW vertritt als Körperschaft des öffentlichen Rechts über 23.500 Mitglieder (Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten) in Baden-Württemberg. Sie gestaltet und sichert die medizinische Versorgung für die gesetzlich Versicherten in Baden-Württemberg, schließt Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen, kümmert sich um die Fortbildung ihrer Mitglieder und die Abrechnung der Leistungen. Mehr unter www.kvbawue.de