Gemeindenachrichten

Aktuelles für Bürger und Besucher

Meldung vom 07. Oktober 2024

Aus dem Gemeinderat

TOP 1: Blutspenderehrung 2024 Auch dieses Jahr ehrte die Gemeinde Hambrücken Blutspenderinnen und Blutspender für ihren selbstlosen Einsatz. Und somit war es Bürgermeister Dr. Marc Wagner eine große Freude, dieses Jahr 18 Personen für ihr Engagement zu ehren. Die Übergabe der Ehrenurkunden fand im Rahmen der öffentlichen Gemeinderatssitzung am Di., dem 24.09.2024, statt. Auch die zwei Vertreterinnen des DRK-Ortsvereins, Claudia Gärtner und Sabine Kretzler waren im Forum der Pfarrer-Graf-Schule anwesend. Dr. Marc Wagner ging in seiner Ansprache auf die Wichtigkeit des Blutspendens ein sowie auf die tolle Zusammenarbeit mit dem DRK-Ortsverein, der sich über das ganze Jahr hinweg im Einsatz für die gesamte Gemeinde befindet. Nach dem Dank an die Spenderinnen und Spender für ihre Bereitschaft, uneigennützig Blut zu spenden, überreichte Dr. Wagner zusammen mit Claudia Gärtner und Sabine Kretzler die Ehrenurkunden, Ehrennadeln sowie ein kleines Dankeschön von der Gemeinde.  Die Ehrennadel für 10-maliges Blutspenden wurde siebenmal verliehen. Fünfmal wurde die Ehrennadel für 25-maliges Blutspenden, dreimal für 50-maliges Spenden sowie einmal für 75-maliges Spenden und einmal für 100-maliges Blutspenden verliehen.  Eine außerordentliche Ehrung erhielt Werner Schönek für 150-maliges Blutspenden. TOP 2: Vorstellung Jahresbericht 2023 „Pflegewohnhaus Alte Feuerwache“ Die Hausdirektorin des von der Evangelischen Heimstiftung in Hambrücken betriebenen „Pflegewohnhauses Alte Feuerwache“, Frau Nathalie Mehl, hat den Gemeinderat über den Jahresbericht 2023 informiert und diesen näher erläutert. Sowohl Bürgermeister Dr. Marc Wagner als auch Vertreter sämtlicher Fraktionen und Wählervereinigungen dankten Frau Mehl und auch ihren Kollegen/-innen für die sehr gute Arbeit, die das Älterwerden in Hambrücken ermöglicht.     TOP 3: Verleihung von Ehrungen des Gemeindetages Baden-Württemberg an drei Gemeinderatsmitglieder Bürgermeister Dr. Marc Wagner ehrte drei langjährige Mitglieder für ihren Einsatz für das Gemeinwohl. Dabei überreichte er die Ehrung des Gemeindetags Baden-Württemberg. Diese ist für eine langjährige kommunalpolitische Tätigkeit von verdienten Mitgliedern des Gemeinderats als Anerkennung der Verdienste um Bürger und Gemeinde vorgesehen. Die Ehrenurkunde samt Ehrennadel und Stele wird erstmals nach zehn Jahren aktiver kommunalpolitischer Tätigkeit verliehen, danach wieder nach insgesamt 20, 25, 30, 40 und 50 Jahren entsprechender Betätigung. Weitere Voraussetzung für die Verleihung ist, dass die in Betracht kommende Person diese Ehrung verdient, sich also kommunalpolitisch bewährt hat. Bürgermeister Dr. Marc Wagner überreichte in der Sitzung Gemeinderat  Daniel Zeisel  (CDU) und Gemeinderat  Volker Krämer  (SPD) für zehnjähriges Wirken im Gemeinderat eine Ehrennadel und eine Stele des Gemeindetags Baden-Württemberg. Für 20 Jahre im Gemeinderat wurde  Andrea Clapier-Krespach  (Freie Wähler) ebenfalls mit einer Ehrennadel und einer Stele des Gemeindetags Baden-Württemberg geehrt.  TOP 4: Mehrfamilienhausbauplätze im Neubaugebiet „Brühl“ Am 30.01.2024 hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung die Durchführung der dritten Stufe des beschlossenen Investorenauswahlverfahrens für die Vergabe der Mehrfamilienhäuser im Neubaugebiet Brühl sowie die weitere Beauftragung des Planungsbüros Bresch Henne Mühlinghaus (BHM) einstimmig beschlossen. Bis zum 30.04.2024 hatten potenzielle Investoren die Möglichkeit, eine Konzeptbewerbung beim verfahrensbetreuenden Büro BHM einzureichen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Zuschlag im Investorenauswahlverfahren an die Dr. Lickert Grundinvest GmbH & Co. KG zu erteilen, die gemeindeeigenen Grundstücke Flst. Nr. 7783, 7784, 7785 und 7778 an diese zu deren Gebot i. H. v.      € zu veräußern und beauftragte die Verwaltung, die hierfür erforderlichen Verträge abzuschließen sowie dem Antrag des Vorhabenträgers zu folgen und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften „Mehrfamilienhäuser im Baugebiet Brühl III“ einzuleiten (vgl. hierzu auch Bebauungsplan auf Seite …).   TOP 5: Weiteres Vorgehen und Lösungsmöglichkeiten zur Absicherung der Kindertagesbetreuung in der Gemeinde Hambrücken Wie im Rahmen der Kindergarten-Bedarfsanalyse festgestellt und vom Landratsamt Karlsruhe als Jugendhilfeträger bestätigt, besteht in den kommenden 3 Jahren voraussichtlich ein Bedarf von ca. 10 U3- und ca. 25 Ü3-Plätzen in der Kindertagesbetreuung.    Für das weitere Vorgehen und zur Findung von Lösungsmöglichkeiten zur Absicherung der Kindertagesbetreuung wurden im Technischen Ausschuss neben der Umwandlung der Volksbankfiliale in eine betriebsbereite KiTa folgende Alternativen erörtert:   1. Errichtung einer KiTa in Systembauweise mit Fertigteilen 2. Einrichtung einer 2. Waldgruppe des Kindergartens St. Martin 3. Weitere Einrichtung einer Ü3-Gruppe beim Kindergarten St. Josef 4. Einrichtung einer TigeR-Gruppe über den Tageselternverein Auf Empfehlung des Technischen Ausschusses beschloss der Gemeinderat einstimmig folgende Punkte: - Die ursprünglich vom Gemeinderat beschlossene Maßnahme „Umnutzung einer ehemaligen Bankfiliale als Kindertagesstätte“ wird aufgrund der hohen Gesamtkosten gestoppt und nicht mehr weiterverfolgt. - Die von der Verwaltung geprüften Alternativen (Einrichtung einer 2. Waldgruppe des Kindergartens St. Martin, Einrichtung einer weiteren Ü3-Gruppe beim Kindergarten St. Josef, Einrichtung einer TigeR-Gruppe über den Tageselternverein) sollen derzeit nicht weiterverfolgt werden. - Stattdessen soll die Maßnahme „Errichtung einer KiTa in Systembauweise mit Fertigteilen“ vertieft geprüft und die Kosten hierfür ermittelt werden. In diesem Zusammenhang sollen alternativ auch die Kosten für einen entsprechenden Neubau in Holzständerbauweise oder als Massivbau geprüft werden. - Als Standort für eine neue KiTa soll das Schulgelände auf Geeignetheit geprüft werden. - Das Architekturbüro Böser soll bei dem Standort Schulgelände anhand einer Machbarkeitsstudie die in Frage kommenden Alternativen untersuchen.    TOP 6: Brandschutzmaßnahmen am Rathaus Mit 14 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme beschloss der Gemeinderat entsprechend der Empfehlung des Technischen Ausschusses die Variante mit Fluchttreppen (an der Eingangsseite – beim Kiosk – mit einer Betonscheibe und Verkleidung, hofseitig eine unverkleidete Stahlkonstruktion mit Absturzsicherung) und einer Brandwarnanlage.   Die Fassade der zukünftigen vorderen Fluchttreppe am Rathaus soll eine Lamellenbekleidung erhalten.    TOP 7: Teilnahme am Förderprojekt „Natur nah dran 2.0“ Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Bewerbung der Gemeinde Hambrücken für eine Teilnahme am Förderprojekt des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg „Natur nah dran 2.0“ für 2025. Hierbei sollen geeignete Flächen naturnah gestaltet werden. Sollte die Bewerbung erfolgreich sein, stehen hierfür max. 15.000 € Fördermittel zur Verfügung.    TOP 8: Bauantrag Grundstück Flst.-Nr. 3212 Der Gemeinderat genehmigte einstimmig den Bauantrag für das Grundstück Flst.-Nr. 3212.   TOP 9: Annahme von Spenden Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Annahme von mehreren Spenden.   TOP 10: Feststellung des Jahresabschlusses 2022 Das Gremium beschloss einstimmig die Feststellung des Jahresabschlusses 2022. Die Zahlen zur Feststellung, Aufgliederung und Verwendung des Jahresergebnisses sind in den amtlichen Bekanntgaben dargestellt (vgl. hierzu die „Veröffentlichung Jahresabschluss“ auf Seite …).   TOP 11: Bekanntgabe der in letzter nicht öffentlicher Sitzung am 16.07.2024 gefassten Beschlüsse   Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechts nach dem BauGB in vier Fällen.    TOP 12:  Bekanntgaben, Anfragen, Wünsche Bürgermeister Dr. Marc Wagner informierte die Anwesenden über  - die voraussichtlichen Tagesordnungspunkte der nächsten Sitzung am 22.10.2024. - das gestartete Pilotprojekt „Poolinghilfe in der Kita“ beim Kindergarten St. Martin. - die aktive Suche nach Mitgliedern für den Seniorenbeirat. - den aktuellen Stand beim Bahnprojekt Mannheim-Karlsruhe sowie über die Exkursion am 16.09.2024. Gemeinderat: - Gemeinderätin Andrea Clapier-Krespach teilt mit, dass zwei Straßenlaternen im Baugebiet Bastwald seit zwei Wochen nicht mehr funktionieren. - Des Weiteren meldete Gemeinderätin Andrea Clapier-Krespach die Zunahme des wilden Parkens in der Kurve Bastwaldstraße/Kellerswiesen. - Gemeinderat Tobias Schönek teilte mit, dass ein Baum im Gebiet Bastwäldchen beim letzten Starkregen umgefallen ist. - Um das Ausputzen der Hopfenkurve wurde von Gemeinderat Tobias Schönek gebeten. - Das unübersichtliche Parkverhalten an der Ecke Brühler-/Keitländerstraße meldete Gemeinderat Tobias Schönek. - Gemeinderätin Maria Wilhelm bittet um Weitergabe des Dankes an alle Beteiligten für die Organisation des World Cleanup Days und des 4. Hambrücker Tags der Umwelt und Natur.
Meldung vom 27. September 2024

Technisches Bauamt der Gemeinde vorübergehend nicht voll besetzt

Das technische Bauamt der Gemeinde ist vorübergehend nicht voll besetzt. Daher wird es bei der Bearbeitung von eingehenden Anfragen zwangsläufig zu Verzögerungen kommen.  Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.09.2024 bereits eine Entscheidung über die Nachbesetzung der vakanten Stelle getroffen, aufgrund von Kündigungsfristen erfolgt die Besetzung jedoch aller Voraussicht nach erst zum 01.01.2025. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis!    Fachbereich Bauen und Umwelt
Meldung vom 27. September 2024

Umtausch von Führerscheinen - Wie lange ist mein Führerschein noch gültig?

Für den Führerschein-Umtausch gelten in Deutschland gestaffelte Fristen. Je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr greift die Umtauschpflicht.    Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind: Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers  - Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss Vor 1953 - Umtausch bis 19. Januar 2033 1953 bis 1958 -Umtausch bis 19. Januar 2022 1959 bis 1964 - Umtausch bis 19. Januar 2023 1965 bis 1970 - Umtausch bis 19. Januar 2024 1971 oder später - Umtausch bis 19. Januar 2025              Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind: Ausstellungsjahr - Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss 1999 bis 2001 - Umtausch bis 19. Januar 2026 2002 bis 2004 - Umtausch bis 19. Januar 2027 2005 bis 2007 - Umtausch bis 19. Januar 2028 2008      Umtausch bis 19. Januar 2029 2009      Umtausch bis 19. Januar 2030 2010      Umtausch bis 19. Januar 2031 2011      Umtausch bis 19. Januar 2032 2012 bis 18. Januar 2013 - Umtausch bis 19. Januar 2033        Fahrerlaubnisinhaber*innen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.   Wie lange ist der neue Pkw-Führerschein gültig? Die neu ausgestellten Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.    Welche Unterlagen werden für den Umtausch benötigt? - gültiger Personalausweis oder Reisepass - ein  aktuelles  biometrisches Passbild - den  aktuellen  Führerschein   Zuständige Stelle?  Bei Fragen ist die Führerscheinaußenstelle Bruchsal des Landratsamtes Karlsruhe zuständig. Für den erfolgreichen Führerschein-Umtausch kommen Sie mit den entsprechenden Unterlagen und zu den entsprechenden Öffnungszeiten zum Bürgerbüro der Gemeinde Hambrücken. Wir leiten den Antrag gerne für Sie weiter.   Bei Fragen können Sie gerne das Bürgerbüro unter der Telefonnummer: 07255/7100-0 kontaktieren.  Ihr Bürgerbüro-Team
Meldung vom 27. September 2024

Fahrradverbot über die Brücke der Saalbach in Verlängerung der „Hundebrücke“

Auf beiden Seiten vor der Brücke über die Saalbach in Verlängerung des Wegs von der „Hundebrücke“ in Hambrücken bzw. von Graben-Neudorf/Karlsdorf kommend, wurden vor Kurzem Schilder mit dem Zeichen „Fahrradverbot“ (vgl. das Lichtbild) angebracht. Dies wurde seitens der  Stadt Bruchsal  veranlasst, da es deren Gemarkung betrifft. Hintergrund ist das auf der Brücke bestehende  Gefahrenpotential  für Radfahrerinnen und Radfahrer, das wohl auch schon zu Stürzen geführt hat ( Verkehrssicherungspflicht ). Vergleichen Sie hierzu auch den NABU-Bericht im Vereinsteil.  Plan (PDF, 693 KB )
Meldung vom 27. September 2024

Update zum Glasfaserausbau in Hambrücken

Das Deutsche Glasfaser Servicemobil kommt nach Hambrücken   Die Deutsche Glasfaser berät alle interessierten Bürgerinnen und Bürger Hambrückens in seinem Servicemobil zum Glasfaserausbau. „Wir verstärken in den kommenden Wochen den direkten Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort“, sagt Jochen Lorbach, Projektmanager von Deutsche Glasfaser. „Das Deutsche Glasfaser Servicemobil bietet Bürgerinnen und Bürgern eine zentrale Anlaufstelle für alle Rückfragen zum Glasfaserprojekt.  Unser Team gibt Auskünfte zur Glasfaser-Technologie, zu Vertragsinhalten und zu den Voraussetzungen, die für einen erfolgreichen Ausbau erfüllt sein müssen.“  Das Servicemobil steht in der Zeit vom  22.10. – 25.10.  und  29.10. – 31.10.2024 auf dem Parkplatz der Lußhardthalle und hat je von 10.00 – 13.00 Uhr und 14.00 – 17.00 geöffnet.    Alternativ können Interessierte auch einen Beratungstermin in den eigenen vier Wänden vereinbaren. In den kommenden Wochen werden Vertriebsmitarbeiter von Deutsche Glasfaser weiterhin von Tür zu Tür gehen, Kontakt zu den Anwohnern aufnehmen und auf Wunsch informieren.  Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich ausweisen und kommen der Aufforderung dazu selbstverständlich nach.   Aktueller Stand zum Glasfaserausbau Die Verlegearbeiten des Glasfasers in den öffentlichen Bereichen sind im Ort nahezu abgeschlossen. Das Bauamt wird im nächsten Schritt mit der AVRA GmbH die Ausbaubereiche begehen und diese abnehmen bzw. entsprechende Nachbesserung verlangen. Auch rückt die Herstellung der Hausanschlüsse in Hambrücken näher. Das Bauamt steht im Austausch mit der AVRA GmbH und wartet auf Mitteilung, wann mit den Arbeiten begonnen wird und wird dies öffentlich bekannt geben. Bis Ende des Jahres ist die Fertigstellung der Backbone-Leitung von Graben-Neudorf nach Hambrücken vorgesehen. Natürlich kann es beim Ausbau zu Unterbrechungen bzw. Verzögerungen kommen. Fachbereich Bauen und Umwelt  
Meldung vom 27. September 2024

World Cleanup Day und Hambrücker Tag der Umwelt und Natur – beides wieder ein voller Erfolg!

World Cleanup Day Am letzten Samstag nahm die Gemeinde Hambrücken in Zusammenarbeit mit der NABU-Gruppe Hambrücken e. V. zum vierten Mal am  World Cleanup Day  teil. Bei bestem Wetter standen rund 90 Helferinnen und Helfer in den Startlöchern! Zu Beginn wurden allesamt mit Greifzangen, Müllbeuteln und Handschuhen ausgestattet und anschließend eröffnete Hambrückens Bürgermeister Dr. Marc Wagner offiziell die Gemeindeputzaktion.   Der Bürgermeister bedankte sich zunächst bei den so zahlreich Erschienenen für das an den Tag gelegte ehrenamtliche Engagement, welches in der heutigen Zeit nicht selbstverständlich ist und übergab im Anschluss das Wort an Manfred Debatin (NABU), der in gekonnter Manier die Helferinnen und Helfer in Teams einteilte. Von der Grillhütte aus zogen die Gruppen dann los, um das Ortsgebiet von wildem Müll zu befreien. In diesem Jahr ist positiv aufgefallen, dass weitaus weniger Müll eingesammelt werden musste. Dadurch zeigt sich, wie sauber unser Ort eigentlich ist.    Wie auch im Vorjahr standen neben zahlreich erschienenen Einzelkämpfern und Familien aus dem Ort auch einige Mitglieder von Vereinen und Vereinigungen wie der SG HaWei, der NABU Gruppe Hambrücken, Wir für Hambrücken, die Azubis vom Globus Wiesental sowie des CDU-Gemeindeverbands und der Ahmadiyya Muslim Gemeinde Hambrücken in den Startlöchern.    Zudem möchten wir an dieser Stelle auch die Mithilfe der unbegleiteten Minderjährigen (UMAS) und aus der Ukraine geflüchteten Personen erwähnen, die an der Veranstaltung teilgenommen haben sowie die Mitglieder des Blue Bay Watersport Lußhardt e. V., die bereits am 13.09.2024 an der Gemarkungsputzaktion teilgenommen hatten. Die Gemeindeverwaltung wurde von Simon Debatin und Jana Heinrich vom Jugendforum „YOUgend“ bei der Verteilung der Materialien und der Überprüfung der Anmeldeliste unterstützt. Nach getaner Arbeit wurden die Helferinnen und Helfer in der Gaststätte des Hundesportvereins von den Vereinsmitgliedern mit kühlen Getränken und vom Partyservice „Siegfried Schneider“ mit warmen Speisen bestens versorgt. Insgesamt wurde von allen Beteiligten nach der Aktion festgestellt, dass die Hambrücker Gemarkung sehr sauber sei, was wiederum für Hambrückens Bevölkerung spricht.     Tag der Umwelt und Natur Am letzten Sonntag fand ebenfalls zum vierten Mal der Hambrücker  Tag der Umwelt und Natur  statt.  Bei bestem Wetter durften wir in diesem Jahr viele Familien willkommen heißen, für die unsere zahlreichen Aussteller NABU Gruppe Hambrücken e. V.Bezirksimkerverein Philippsburg e. V.Forst BW + LandesforstverwaltungWaldkindergartengruppe des KiGa St. Martin Elternbeiräte des KiGa St. MartinEgon Drexler, Ernst Riedel, Jürgen Schilder und Anton KremerPfarrer-Graf-Schule HambrückenNatura ServiceRegierungspräsidium KarlsruheUmwelt und Energieagentur Kreis Karlsruhe einiges zu bieten hatten: Die Eltern des Kindergartens St. Martin versorgten unter der Federführung des Elternbeirats alle Besucher mit Getränken und Pizzen sowie mit Kaffee und Kuchen.  Die zum Tag der Umwelt und Natur erschienenen Kinder konnten darüber hinaus beim Tag der offenen Tür der Waldgruppe des Kindergartens St. Martin Taschen bedrucken und basteln. Unsere Grundschule hat eine kleine Kunstausstellung mit Bildern von Kindern, die anlässlich des Malwettbewerbs der Volksbank zum Thema „Ich schütze die Umwelt/die Erde“ gestaltet wurden, ausgehängt.   Mit dem Mitarbeiter von Forst BW, Herr Stange, streiften die kleinsten Besucher durch den Wald, um nach versteckten Tieren zu suchen oder konnten interessante Informationen zu den im Wald lebenden Tieren erhalten. Das Regierungspräsidium Karlsruhe war mit dem Ökomobil vor Ort. Hier konnten die Kinder Tiere und Pflanzen unter einem Mikroskop betrachten und bestimmte Tierschablonen aus Holz bemalen. Auch der Bezirksimkerverein bot an seinem Stand einiges, wie z. B. Ausmalhefte für Kinder oder auch Honig aus Hambrücken, der käuflich zu erwerben war. Vor Ort konnte man von den erfahrenen Imkern viele interessante Informationen über die Bienen erhalten.  Die NABU-Gruppe Hambrücken verkaufte Säfte der Streuobstinitiative und stellte am Stand Informationen zum Natur- und Umweltschutz in und um Hambrücken aus. Für die Kleinen unter uns gab es auch Informationsmaterial. Ebenfalls konnte man hier kreativ werden und Figuren und/oder Nistkästen/Futterhäuschen basteln.    Unsere Baumfachwarte pressten vor den Augen der Anwesenden Apfelsaft, der auch zum Probieren ausgeschenkt wurde und zum Verzehr in kleinen Flaschen für zu Hause erhältlich war.  Wie auch im letzten Jahr konnte man sich hier den Apfel Cooler zur Abkühlung schmecken lassen.  Passend zu unserem Thema „Apfel“ wurde eine Apfelverkostung verschiedener Apfelsorten aus ganz Europa angeboten. Für die Kleinsten unter war das Spiel „Apfelschieben“ aufgebaut. Für die drei besten Apfelschieber und weitere ausgeloste Teilnehmer gab es einen kleinen Gewinn, welcher um 16 Uhr bei der Siegerehrung verteilt wurde.  Am Nachmittag fand auch die Verlosung des von der Gemeinde im Vorfeld der Veranstaltung organisierten Malwettbewerbs zum Thema „Apfel“ statt. Hier konnten die Kinder ihrer Kreativität freien Lauf lassen und ihr Bild frei gestalten. Die Verlosung wurde von Jana Heinrich und Ben Kretzler vom Team YOUgend durchgeführt und Platz 1-3 aus den 25 abgegebenen Bildern gelost.  Diese erhielten zum Dank je eine Urkunde und ein kleines Präsent. Natürlich gingen auch die anderen Teilnehmer, die an der Verlosung vor Ort teilnahmen, nicht leer aus. Die ortsansässige Firma Natura Service hat in diesem Jahr wieder vor Ort ihre Maschinenausstellung durchgeführt und über das ökologische Mähen mit einem Balkenmäher informiert.  Beim Informationsstand der Umwelt und Energieagentur des Landkreises Karlsruhe konnte man sich über PV-Anlagen informieren und eine allgemeine Energieberatung erhalten. Ebenso konnte man sich vor Ort informieren, wie man sein Gebäude für die Zukunft fit machen kann. Auch die Kinder kamen hier mit einem Glücksrad auf ihre Kosten.    Da beide Veranstaltungen – wie es schon in der Überschrift steht – ein voller Erfolg waren, ist sich Hambrückens Bürgermeister Dr. Marc Wagner jetzt schon sicher, dass diese auch in 2025 fortgeführt werden. „Mein Dank gilt insbesondere denen, die durch ihr ehrenamtliches Engagement an der Durchführung beider Veranstaltungen mitgewirkt haben sowie allen, die so zahlreich erschienen sind“, so das Ortsoberhaupt.
Meldung vom 27. September 2024

Neubürgerempfang am 19.09.2024 in Forst

Am Abend des 19.09.2024 fand in Forst im Alex Huber-Forum der jährliche Festakt des Landratsamts Karlsruhe statt, mit dem die Einbürgerung von über 140 anwesenden Neubürgerinnen und Neubürgern gefeiert wurde. Seit der letzten Feier vor einem Jahr wurde mit insgesamt 68 Ländern und mit 763 eingebürgerten Personen ein Rekord erreicht. Aus der Gemeinde Hambrücken wurden die anwesenden Frau Agata Twardocus und Herr Monaf Elewi Alsafan eingebürgert.  Bürgermeister Dr. Marc Wagner beglückwünschte die beiden persönlich und freute sich über die gelungene Integration. Im Nachfolgenden ein paar Gedanken von Herrn Monaf Elewi Alsafan: Liebe Anwesende, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Gäste, es ist für mich eine große Ehre, heute hier vor Ihnen stehen zu dürfen, an diesem besonderen Tag, der so viel für mich bedeutet. Heute darf ich mich offiziell als Bürger dieses Landes bezeichnen – ein Moment, auf den ich lange gewartet habe und der für mich einen neuen Abschnitt im Leben markiert. Ich möchte zunächst denjenigen danken, die diesen Tag möglich gemacht haben. Den Menschen, die mir auf meinem Weg zur Einbürgerung immer zur Seite gestanden haben. Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Ihren Rat und Ihre Ermutigung. Ohne Sie wäre ich heute nicht hier. Diese Entscheidung, die Staatsbürgerschaft anzunehmen, war für mich keine leichte oder spontane Entscheidung.  Sie war das Ergebnis einer tiefen Überlegung und eines langen Weges, den ich zurückgelegt habe. Ein Weg, der voller neuer Erfahrungen, Herausforderungen, aber auch voller wunderbarer Begegnungen war. Ein Weg, der mich nicht nur persönlich wachsen ließ, sondern mir auch die Bedeutung von Heimat und Zugehörigkeit in einem neuen Licht gezeigt hat. Heimat – was bedeutet das eigentlich?  Für viele von uns, die heute hier stehen, hat dieses Wort eine besondere Bedeutung. Heimat ist nicht nur der Ort, an dem man geboren wurde, sondern auch der Ort, an dem man sich angenommen fühlt, an dem man Teil einer Gemeinschaft wird und an dem man die Möglichkeit hat, sich zu entfalten. Dieses Land hat mir die Chance gegeben, hier eine neue Heimat zu finden, und dafür bin ich sehr dankbar. Integration  bedeutet das Zusammenführen verschiedener gesellschaftlicher Gruppen oder Individuen, die unterschiedliche kulturelle, soziale oder ethnische Hintergründe haben, in eine Gemeinschaft. Der Integrationsprozess zielt darauf ab, ein harmonisches Zusammenleben zu ermöglichen, bei dem jeder Mensch gleiche Rechte und Chancen erhält. Integration bedeutet jedoch nicht, dass Individuen ihre eigene Identität aufgeben müssen. Vielmehr geht es darum, dass verschiedene Kulturen koexistieren und voneinander lernen, während gemeinsame Werte und Normen respektiert werden. Wichtige Aspekte der Integration umfassen Sprache, Bildung, Arbeit und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Sie ist ein langfristiger Prozess, der von beiden Seiten – der aufnehmenden Gesellschaft und den Neuankömmlingen – Engagement und Offenheit erfordert. Mit dieser Einbürgerung habe ich nicht nur Rechte erhalten, sondern auch Pflichten.  Ich bin mir der Verantwortung bewusst, die mit der Staatsbürgerschaft kommt. Dieses Land hat mir viele Chancen eröffnet, und ich möchte diese Chancen auch nutzen, um etwas zurückzugeben. Ich möchte aktiv an der Gesellschaft teilhaben, mich engagieren, mitgestalten und meinen Beitrag leisten, damit dieses Land weiterhin ein Ort der Offenheit, der Vielfalt und des Miteinanders bleibt. Ich weiß, dass ich nicht alleine auf diesem Weg bin.  Viele von uns haben ähnliche Erfahrungen gemacht: Die Herausforderungen, sich in einer neuen Umgebung zurechtzufinden, die Anstrengung, eine neue Sprache zu lernen, und die Anpassung an eine neue Kultur. Aber auch das Gefühl, hier willkommen zu sein, die Unterstützung durch Nachbarn, Freunde und Kollegen und das Wissen, dass wir hier eine Zukunft aufbauen können – all das hat mich bestärkt und mir gezeigt, dass ich die richtige Entscheidung getroffen habe. Heute ist ein Tag des Neuanfangs, aber auch ein Tag der Dankbarkeit.  Dankbarkeit gegenüber all den Menschen, die mich auf diesem Weg begleitet haben, und Dankbarkeit gegenüber diesem Land, das mir eine neue Heimat gegeben hat. Ich fühle mich stolz, nun Teil dieser Gesellschaft zu sein, und freue mich auf all das, was vor mir liegt. Abschließend möchte ich eines sagen:  Wir alle, die heute hier stehen, sind Teil einer großen, vielfältigen und starken Gemeinschaft. Gemeinsam können wir Brücken bauen, gemeinsam können wir an einer Zukunft arbeiten, die auf Respekt, Toleranz und Zusammenhalt basiert. Ich freue mich, diesen Weg mit Ihnen gemeinsam zu gehen. Text: Monaf Elewi Alsafan  Bearbeiten Papierkorb Drucken Schließen
Meldung vom 20. September 2024

Exkursion im Rahmen des Bahnprojekts Mannheim-Karlsruhe

Am Mo., den 16.09.2024 , wurden alle Mitglieder des Dialogforums des Bahnprojekts Mannheim-Karlsruhe zu einer Exkursion zu den Schallschutzwänden im Bereich Niederbühl eingeladen, um sich in Gleisnähe einen Eindruck von der Wirkung des aktiven Schallschutzes in Form von Schallschutzwänden, Schienenstegdämpfern, usw. zu machen sowie zu einer Besichtigung des Tunnels Rastatt und des Infocenters.    In diesem Zuge wurden von der Deutschen Bahn die möglichen Schallschutzmaßnahmen (passiver oder aktiver Schallschutz) an der Infrastruktur erklärt. Zum passiven Schallschutz gehören schalltechnische Verbesserungen an Gebäuden, wie z. B. der Einbau von Schallschutzfenstern und schallgedämmten Lüftern. Zum aktiven Schallschutz gehört die Lärmminderung am Emissionsort, das heißt an der Entstehungsquelle oder am Ausbreitungsweg (u. a. Schallschutzwände und -walle, Schienenstegdämpfer, Schienenschmiereinrichtung). Die aktiven Schallschutzmaßnahmen haben Vorrang vor passiven Schallschutzmaßnahmen.   Zum Abschluss der Veranstaltung teilte die Deutsche Bahn mit, dass es für das Projekt Mannheim-Karlsruhe keinen Projektstopp gibt. Somit werden aktuell weiterhin 6 bis 8 Linienvarianten untersucht. Aktuell wartet die DB noch auf die Zugzahlenprognose 2040, um die vorgenommenen Bewertungen gründlich zu überprüfen. Sie rechnet mit der Zugzahlenprognose 2040 in der 2. Jahreshälfte 2024. Im Anschluss soll die Antragsvariante (Vorzugsvariante) bekannt gegeben werden.    Wir werden Sie weiterhin über den Fortgang des DB-Bahnprojekts Mannheim-Karlsruhe informieren. 
Meldung vom 20. September 2024

Streuobstbäume erhalten

Jedes Jahr werden dem Bürgermeisteramt Diebstähle von Obst auf landwirtschaftlichen Grundstücken gemeldet. Selbst wenn die Grundstücke gepflegt sind und dadurch eine Eigennutzung deutlich erkennbar ist, wird auf das fremde Eigentum keine Rücksicht genommen. Offensichtlich sind sich die Betreffenden nicht darüber im Klaren, dass die unberechtigte Aberntung von fremden Obstbäumen den Tatbestand des Diebstahls erfüllt und bei Bekanntwerden strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Die Pflege der Obstbäume ist sehr aufwendig. Umso ärgerlicher ist es für die Eigentümer, wenn andere sich an den Früchten ihrer Arbeit bedienen.   Unabhängig davon profitieren zahlreiche Lebewesen von der reichhaltigen Flora und Fauna. Um das  natürliche Gleichgewicht  zu wahren, ist es sehr wichtig, die Früchte zum richtigen Zeitpunkt zu ernten. Dabei bildet auch heruntergefallenes Obst für viele Tiere die Nahrungsgrundlage und ist deshalb für sie  überlebenswichtig . An der Erhaltung der Natur sollten wir uns alle beteiligen und das Abernten der Früchte den Besitzern überlassen.   Wir bitten deshalb um Beachtung und Rücksichtnahme.
Meldung vom 20. September 2024

Information zur Grundsteuerreform 2025

Bekanntlich hat sich das Land Baden-Württemberg dazu entschieden, abweichend vom Bundesmodell das sog. modifizierte Bodenwertmodell bei der Neubewertung der bebaubaren Grundstücke anzuwenden. Die Grundsteuerlast bei der Grundsteuer B berechnet sich demnach in Zukunft nur noch aus dem Bodenrichtwert und der Grundstücksfläche. Ob es sich dabei um ein bebautes oder unbebautes Grundstück handelt, spielt künftig keine Rolle mehr.    In der Begründung zum Landesgrundsteuergesetz wurde ein an die Städte und Gemeinden gerichteter Appell aufgenommen, wonach durch die Grundsteuerreform keine Mehreinnahmen gegenüber der bisherigen Grundsteuer generiert werden sollen (Aufkommensneutralität).   Dieser Appell bezieht sich insgesamt ausschließlich auf das Grundsteueraufkommen in einer Gemeinde, nicht jedoch auf die Höhe der Grundsteuer für die einzelnen Steuerpflichtigen.   Am 09.09.2024 hat das Finanzministerium Baden-Württemberg ein sogenanntes Transparenzregister veröffentlicht. Darin werden die aus Sicht des Ministeriums aufkommensneutralen Hebesätze für jede Kommune dargestellt. Beim Gemeindetag Baden-Württemberg wird dieses Transparenzregister kritisch gesehen. Es suggeriere, dass die Notwendigkeit bestehe, eine entsprechende Transparenz herzustellen, da die Gemeinden gegenüber ihren Bürgerinnen und Bürgern womöglich intransparent agieren könnten. Das Gegenteil sei der Fall, so der Gemeindetag: Die Transparenz bezüglich des Grundsteueraufkommens vor und nach der Reform werde regelmäßig durch den kommunalpolitischen Entscheidungsprozess vor Ort hergestellt. Selbst bei insgesamt angestrebter Aufkommensneutralität in einer Gemeinde werde es zu Belastungsverschiebungen zwischen den verschiedenen Grundstücksarten kommen. Dies sei eine zwangsläufige Folge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes und der deshalb notwendigen Grundsteuerreform sowie der Ausgestaltung des Landesgrundsteuergesetzes.    Der Gemeinderat in Hambrücken wird sich demnächst mit dieser Thematik befassen. Uns ist bewusst, dass die Reform, aufgrund der vom Gesetzgeber vorgegebenen Systematik, zum Teil gravierende Auswirkungen für einzelne Grundbesitzer haben wird. So werden z. B. gewerblich nutzbare Grundstücke aufgrund des niedrigeren Bodenrichtwertes eher entlastet, unbebaute, aber bebaubare Grundstücke dagegen deutlich höher belastet als bisher. Da die Gemeinde jedoch nur einen einheitlichen Hebesatz für alle bebaubaren und bebauten Grundstücke festlegen darf, können die sich aus der Reform ergebenden Belastungsverschiebungen leider auch nicht verhindert werden.   Trotz der kritischen Sicht auf das angesprochene Transparenzregister wird Ziel unserer Bestrebungen sein, den künftigen Hebesatz für die Grundsteuer B – entsprechend dem Appell des Finanzministeriums – möglichst aufkommensneutral festzusetzen .   Für Auskünfte und Rückfragen zur Grundsteuerreform stehen wir Ihnen, unter steueramt@hambruecken.de, gerne zur Verfügung.
Meldung vom 20. September 2024

Straßenmarkierungsarbeiten im Ort

Im Rahmen der letzten Verkehrsschau (Teilnehmer: Landratsamt Karlsruhe, Verkehrspolizei und Gemeinde Hambrücken) wurde festgestellt, dass mehrere Markierungen zur Verkehrssicherung erneuert bzw. neu aufgebracht werden müssen. Zusätzlich werden im Oktober im Bereich der Keitländerstraße sogenannte Gehwegnasen montiert. Die Gehwegnasen sollen insbesondere den Kindern die sichere Überquerung der Straße erleichtern. Gleichzeitig wird der fließende Verkehr abgebremst.   Ordnungsamt
Meldung vom 20. September 2024

Verkehrssicherungsmaßnahme auch zum Wohl der Anwohner

- Freie Fläche Ecke Hauptstraße/Rheinstraße - - Verzögerung aufgrund von Lieferschwierigkeiten -   Aus Gründen der Verkehrssicherung ist ein Handeln geboten, um Unfälle sowie Umweltschäden zu vermeiden.  Leider wird die Freifläche Ecke Haupt-/Rheinstraße immer mehr zum „wilden Parkplatz“ für Lkws, Baufahrzeuge und sonstige Fahrzeuge. Besonders Lkws mit Kühlaggregaten, welche natürlich auch nachts brummen, sind für die Nachbarn ein echtes Ärgernis. Eventuell tropfendes Motoröl stellt eine Gefahr für die Umwelt dar.  Aus diesen Gründen wird diese Fläche nun mit einem Holzzaun eingefasst und das wilde Parken unterbunden.  Diese Maßnahme wurde bereits angekündigt. Leider verzögert sich die Umsetzung aufgrund von Lieferschwierigkeiten.   Ordnungsamt
Meldung vom 13. September 2024

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen

Vorbemerkung Wer eine Wohnung bezieht, ist grundsätzlich verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden (§ 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz – BMG) und die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu geben (§ 25 Nummer 1 BMG). Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abzumelden (§ 17 Absatz 2 BMG) und die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu geben (§ 25 Nummer 1 BMG). Wer Einzugsmeldungen nicht, nicht richtig oder verspätet abgibt, sich nicht oder verspätet abmeldet oder eine Mitwirkungspflicht verletzt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden.   1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung: Gemeindeverwaltung Hambrücken Hauptstraße 108, 76707 Hambrücken Tel.: 07255/7100-0 Fax: 07255/7100-88 E-Mail: gemeinde@hambruecken.de   2. Beauftragte oder Beauftragter für den Datenschutz: Rechtsanwalt Hartwig Heinzmann Kaiserstraße 37 76646 Bruchsal Tel.: 07251/9822790 E-Mail: info@heinzmann.pro   3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten  Die Meldebehörde hat nach § 2 Absatz 1 BMG personenbezogene Daten über die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Personen (Einwohner) zu registrieren, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können. Die in den Melderegistern gespeicherten personenbezogenen Daten werden von der Meldebehörde genutzt, um nach Maßgabe der Vorschriften über Melderegisterauskünfte (§§ 44 ff. BMG) und Datenübermittlungen (§§ 33 ff. BMG) den berechtigten Informationsbedürfnissen sowohl nicht öffentlicher Stellen und Privatpersonen als auch öffentlicher Stellen Rechnung zu tragen sowie bei der Durchführung von Aufgaben anderer öffentlicher Stellen mitzuwirken (§ 2 Absatz 3 BMG). Zu bestimmten Anlässen erfolgen regelmäßige Datenübermittlungen (§§ 36, 43 BMG; 1. und 2. Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung) an andere öffentliche Stellen sowie nach § 42 BMG an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften. Darüber hinausgehende, auch regelmäßige Datenübermittlungen erfolgen aufgrund der Bestimmung durch Bundes- oder Landesrecht, in dem die jeweiligen zugrunde liegenden Anlässe und Zwecke der Datenübermittlung, die Empfänger und die zu übermittelnden Daten benannt werden.   4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten  a) Die Meldebehörde darf an andere öffentliche Stellen im Inland (siehe § 2 Bundesdatenschutzgesetz), öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften und den Suchdiensten aus dem Melderegister Daten übermitteln, oder Daten innerhalb der Verwaltungseinheit (Gemeinde) weitergeben, soweit dies zur Erfüllung ihrer eigenen oder in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden Aufgaben erforderlich ist.  b) Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen erhalten auf Antrag eine gebührenpflichtige Auskunft über einzelne personenbezogene Daten unter der Voraussetzung, dass die betroffene Person von der Meldebehörde aufgrund der Angaben des Antragstellers eindeutig identifiziert werden kann. Über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen kann Privatpersonen und nicht öffentlichen Stellen auf Antrag Auskunft über die Zugehörigkeit zu einer Gruppe (z. B. ein bestimmter Geburtsjahrgang) und über bestimmte personenbezogene Daten erteilt werden, wenn ein öffentliches Interesse festgestellt werden kann. Ausländische Stellen außerhalb der Europäischen Union werden nicht öffentlichen Stellen gleichgesetzt. c) Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene Meldedaten erhalten.  d) Mandatsträger, Presse und Rundfunk dürfen bei Alters- und Ehejubiläen die mit diesem besonderen Zweck in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Daten erhalten.  e) Adressbuchverlage dürfen zum Zwecke der Veröffentlichung in gedruckten Adressbüchern lediglich einzelne abschließend aufgezählte Daten aller volljährigen Einwohner von der Meldebehörde erhalten. f) Der Wohnungseigentümer/ Wohnungsgeber hat einen Anspruch auf Auskunft über die in seiner Wohnung gemeldeten Einwohner, soweit er ein rechtliches Interesse glaubhaft macht. Er kann sich darüber hinaus durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, dass sich die Person, deren Einzug er bestätigt hat, bei der Meldebehörde angemeldet hat. g) An öffentliche Stellen in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie an Organe und Einrichtungen der Europäischen Union oder der Europäischen Atomgemeinschaft ist eine Datenübermittlung im Rahmen von Tätigkeiten, die ganz oder teilweise in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union fallen, zulässig, soweit dies zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der Meldebehörde oder in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden öffentlichen Aufgaben erforderlich ist. Voraussetzung für die Übermittlung innerhalb des EWR ist, dass die EWR-Staaten den Inhalt der Datenschutz-Grundverordnung übernehmen.   5. Dauer der Speicherung Nach dem Wegzug oder Tod des Einwohners hat die Meldebehörde alle Daten, die nicht der Feststellung der Identität und dem Nachweis der Wohnung dienen sowie nicht für Wahl- und Lohnsteuerzwecke oder zur Durchführung von staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahren erforderlich sind, unverzüglich zu löschen. Nach Ablauf von fünf Jahren seit Wegzug oder Tod des Einwohners werden die zur Erfüllung der Aufgaben der Meldebehörden gespeicherten Daten für die Dauer von 50 Jahren aufbewahrt und durch technische und organisatorische Maßnahmen gesichert. Während dieser Zeit dürfen die Daten mit Ausnahme des Familiennamens und der Vornamen sowie früheren Namen, des Geburtsdatums, des Geburtsortes sowie bei Geburt im Ausland auch des Staates, der derzeitigen und früheren Anschriften, des Auszugsdatums sowie des Sterbedatums, des Sterbeortes sowie bei Versterben im Ausland auch des Staates nicht mehr verarbeitet werden. Für die in § 13 Abs. 2 Satz 3 BMG bestimmten Fälle gilt das Verbot der Verarbeitung nicht. Für bestimmte Daten gelten nach § 14 Absatz 2 BMG kürzere Löschungsfristen.    6. Betroffenenrechte  Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte: a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO). b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO). c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO. d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen der Meldebehörde gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO). Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.  e) Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DS-GVO). Nähere Informationen zum Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz können den Hinweisen auf dem Meldeschein entnommen werden.   7. Widerrufsrecht bei Einwilligungen  Die Übermittlung personenbezogener Daten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels ist nur zulässig, wenn die betroffene Person eingewilligt hat (Artikel 6 Absatz 1 lit. a DS-GVO). Die Einwilligung kann nach Artikel 7 Absatz 3 DS-GVO jederzeit gegenüber der Stelle widerrufen werden, gegenüber der die Einwilligung zuvor erteilt wurde.   8. Beschwerderecht Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde ( Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Königstraße 10a, 70173 Stuttgart, Tel.: 0711/615541-0, E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de) , wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
Meldung vom 13. September 2024

Wasserablesung 2024

Zur Ermittlung der Wasserzählerstände für die Wasser- und Abwassergebühren 2024 wurde wie in den Vorjahren die Firma co-met GmbH aus Saarbrücken damit beauftragt, die Ablesekarten zu versenden und die Stände der Wasserzähler zu erfassen. Wegen einer Programmumstellung wird die Turnusrechnung 2024 früher durchgeführt. Seit dem 16.09.2024 wurden daher an alle Eigentümer von Wohn- und Gewerbegebäuden die Ablesekarten verschickt. Wir bitten alle Eigentümer, die Wasserzähler bis zum 07.10.2024 selbst abzulesen und die Zählerstände über das Internet oder den Postweg zu übermitteln. Nicht abgelesene Wasserzähler werden zum 11.11.2024 anhand der Vorjahre geschätzt. Alle Zählerstände werden auf den 31.12.2024 hochgerechnet. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Birte Prien unter der Tel.-Nr. 07255/ 7100-32 oder steueramt@hambruecken.de gerne zur Verfügung. 
Meldung vom 13. September 2024

Unverständnis über die sinnlosen Zerstörungen beim Soccerplatz

Wieder erreichte uns ein Hinweis aus der Bevölkerung über Schäden beim Soccerplatz. Auch der Hinweisgeber, welcher den Wert der Anlage als Spiel- und Beschäftigungsmöglichkeit zu schätzen weiß, äußerte Ärger und Unverständnis über diese sinnlosen Zerstörungen.    Über den erheblichen Aufwand und die hohen Reparaturkosten für solche Schäden haben wir schon mehrfach berichtet.  Sollten Sie eine mutwillige Zerstörung beobachten haben oder wissen, wer dafür verantwortlich ist, bitten wir Sie, dies umgehend bei uns (E-Mail: Krautschneider@hambruecken.de / Tel.: 07255 710021) oder dem Polizeivollzugsdienst zu melden.  Ordnungsamt
Meldung vom 13. September 2024

Sachstandsbericht zur Heuweg-Brücke

Nachdem in dieser Woche die finale Abstimmung zur Ausführung der geänderten, erweiterten Straßenbauarbeiten stattgefunden hat, sollen im Laufe der nächsten Woche die Arbeiten wieder aufgenommen und bis spätestens Mitte Oktober beendet werden.   Aufgrund unerwarteter Anpassungen bei der Sanierung bzw. Gründung der Brücke kam es zu Veränderungen der Bauteilhöhen, welche zu Änderungen der Straßenbauarbeiten geführt haben. Diese Änderungen wurden dann an die örtliche Lage angepasst. Das Ingenieurbüro konnte in Zusammenarbeit mit der Fachfirma eine kostengünstige Ausbaulösung zur Ausführung finden.   Dadurch können die seitliche Tiertränke und der Zugang zum Wagbach erhalten bleiben, ohne großflächiges Anfüllen der angrenzenden Flächen.
Meldung vom 13. September 2024

Aktion „Essen to go“ für unsere Seniorinnen und Senioren

In Zusammenarbeit mit der Firma Globus in Wiesental können unsere Seniorinnen und Senioren auch dieses Jahr einen Gutschein für das Schlachtfest vom 07.10. bis 12.10.2024 (KW 41) im Globus Wiesental/Getränkecenter erhalten. Sie können zwischen der warmen Schlachtplatte (Wellfleisch vom Bauch und Bug, je ein Blut- und Leberwürstchen, dazu Sauerkraut und Brot) und einer Portion Wellfleisch (mit Sauerkraut) wählen. Nach erfolgreicher Anmeldung werden Sie von uns einen Gutschein über eine der beiden Speisen erhalten. Diesen Gutschein können Sie dann nach Belieben in der Woche vom 07.10. bis 12.10.2024 beim Schlachtfest im Globus Wiesental/Getränkecenter einlösen. Wenn wir Ihnen damit eine Freude bereiten können, dann bitten wir um Anmeldung zu den allgemeinen Bürozeiten bis Freitag, 27.09.2024 , 12.00 Uhr unter der Telefonnummer 7100-44 oder per E-Mail an praktikum@hambruecken.de.  
Meldung vom 06. September 2024

Stellenausschreibung

Bei der  Gemeinde Hambrücken  ist ab sofort die Stelle einer                        Schulsekretärin (m/w/d)   an der Gemeinschaftsschule Forst-Hambrücken - Standort Hambrücken zu besetzen.   Es handelt sich um eine  befristete Krankheitsvertretung  im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung.  Die Vergütung erfolgt nach Tarifvertrag TVöD bis Entgeltgruppe 5.   Bitte senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bis 15.09.2024 an das Bürgermeisteramt Hambrücken, Personalamt, Hauptstr. 108, 76707 Hambrücken oder per E-Mail an personal@hambruecken.de. Fachbereichsleiter Gottfried Ott steht Ihnen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung (Tel. 07255/7100-31, E-Mail: ott@hambruecken.de).   
Meldung vom 06. September 2024

Bevölkerungsfortschreibung zum 30.06.2022, 30.09.2022 und 31.12.2022

Die fortgeschriebene Bevölkerungszahl der Gemeinde Hambrücken auf Basis des Zensus vom 15.05.2022 beläuft sich gemäß § 5 der Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes vom 14. März 1980 (BGBl. I, S. 308) zum    30.06.2022 auf: 5565 Personen 30.09.2022 auf:5544 Personen 31.12.2022 auf: 5545 Personen Übersicht (PDF, 200 KB )
Meldung vom 06. September 2024

Baustelleninformationen

Büroerweiterung im Rathaus     Im Zuge der geplanten Sanierung des Rathauses wurde aus Platzgründen schon jetzt der Bereich der Ebene 2 – ehemaliger Empfangsbereich – zu einem neuen Raum in Trockenbauweise errichtet. Da die alte Holzdeckenverkleidung an vielen Stellen geöffnet werden musste und auch die Beleuchtung neu installiert werden muss, wurde in diesem Zuge die Decke neu gestaltet und mit innenliegender Beleuchtung versehen. Aus Sicherheitsgründen konnten daher in dieser Woche die Ebenen 3-5 im Rathaus nur durch die hausinterne Aufzugsanlage erreicht werden. Diese Einschränkung wird jedoch – im Zuge der noch zu erfolgenden Malerarbeiten – in der nächsten Woche nicht mehr vorhanden sein.   Ortsnetzstation beim Wertstoffhof      Die Anschlusskabelarbeiten für die neue Ortsnetzstation beim Wertstoffhof haben diese Woche auch begonnen. Wir danken für Ihr Verständnis.    
Meldung vom 06. September 2024

Einhaltung der Ruhezeiten bei Feierlichkeiten in Vereinsheimen - Anwohnerschutz

Wir möchten Sie darüber informieren, dass bei Feierlichkeiten in Vereinsheimen (egal ob durch einen Verein oder bei privater Anmietung) zum Schutz der Anwohner/-innen die Vorschriften der Polizei-Verordnung der Gemeinde Hambrücken, insbesondere von § 2 „Benutzung von Lautsprechern und Musikinstrumenten“ sowie auch von § 3 „Lärm aus Gaststätten“, zur Ruhestörung einzuhalten sind.    Selbstverständlich gehören Veranstaltungen mit Musik im Sommer dazu, dies möchten wir auch nicht unterbinden. Dennoch appellieren wir an alle und möchten Ihnen in Erinnerung rufen, auch an die umliegenden Anwohner/-innen der Vereinsheime zu denken!    Für das Straßenfest und den Weihnachtsmarkt gelten gesonderte Regelungen, allerdings bitten wir generell um ein friedliches und rücksichtsvolles Miteinander.   
Meldung vom 06. September 2024

Neuwahl der Mitglieder des Seniorenbeirats - Aufruf an Interessierte

Nach dem Statut für den Seniorenbeirat Hambrücken soll sich die Seniorenpolitik der Gemeinde an den vielfältigen Bedürfnissen und Fähigkeiten der älteren Menschen orientieren. Diese Interessen vertritt in Hambrücken primär der Seniorenbeirat, der vom Gemeinderat für fünf Jahre berufen wird. Den älteren Menschen soll die gesellschaftliche Beteiligung in einem Themenfeld ermöglicht werden, für das sie prädestiniert sind. Sie sind aufgefordert, sich mit ihrem Wissen, ihrer Tatkraft und ihren Fähigkeiten einzubringen, auf die Anliegen älterer Menschen aufmerksam zu machen und an deren Lösung mitzuarbeiten. Die Amtszeit des amtierenden Seniorenbeirats endet im Oktober 2024.  Wenn Sie sich zum Kreis der aktiven Seniorinnen und Senioren zählen, mindestens 60 Jahre alt sind und sich in die Arbeit des Seniorenbeirats einbringen möchten, dann melden Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung, Thomas Krempel, Tel. 07255-7100-25, E-Mail: krempel@hambruecken.de  bis spätestens 17.09.2024.    Bearbeiten Papierkorb Drucken Schließen
Meldung vom 30. August 2024

Aktionswoche „Gesunde Ernährung für ältere Menschen“ 30.9. - 6.10.2024

Kommunale Gesundheitskonferenz für den Landkreis Karlsruhe Die Arbeitsgruppe „Gesund älter werden“ der Kommunalen Gesundheitskonferenz für den Landkreis Karlsruhe lädt herzlich zur Aktionswoche „Gesunde Ernährung für ältere Menschen“ ein, die vom 30. September bis zum 6. Oktober 2024 stattfindet. Ein bekanntes Sprichwort besagt: „Essen hält Leib und Seele zusammen“. Dies gilt besonders im Alter. Während der Aktionswoche besteht die Gelegenheit, mehr über die gesundheitsfördernden Aspekte der Ernährung zu erfahren und praktische Tipps für den Alltag zu erhalten. Während der Aktionswoche werden insgesamt 21 Veranstaltungen angeboten, darunter informative Vorträge, praktische Kochkurse und interessante Führungen. Im Anhang finden Sie das Programmheft sowie den Flyer / Kurzübersicht zur Aktionswoche. Alle detaillierten Informationen zu den Veranstaltungen finden Sie auch auf unserer Webseite https://gesundheitskonferenz.landkreis-karlsruhe.de/Aktivitäten-und-Projekte/Ernährung-für-ältere-Menschen/ Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! Flyer (PDF, 1,4 MB ) Programmheft (PDF, 855 KB )
Meldung vom 30. August 2024

„Straßenfest der Gaumenfreuden“ – 38. Hambrücker Straßenfest wieder ein voller Erfolg

Das weit über die Region hinaus als „Straßenfest der Gaumenfreuden“ bekannte Hambrücker Straßenfest startete am Samstag, 24.08.2024, bei der Lußhardthalle und war einmal mehr ein Volltreffer und Besuchermagnet. Zur Eröffnung der 38. Auflage bedankte sich Bürgermeister Dr. Marc Wagner bei den teilnehmenden Vereinen und dem Straßenfestkomitee für deren Engagement sowie bei den Anwohnerinnen und Anwohnern für deren Geduld und Verständnis.    Der traditionelle Fassanstich mit hölzernem Zapfhahn durch das Ortsoberhaupt wurde vom Musikverein und dem Schützenverein, welcher mit lautstarken Böllerschüssen das Startsignal für das Fest gab, begleitet. In diesem Jahr beteiligten sich an dem dreitägigen Straßenfest 13 ortsansässige Vereine mit vielen kulinarischen Köstlichkeiten sowie einer großen Getränkepalette, die dem Fest die richtige Würze geben.  Durch die Livemusik am Samstag und Karaoke am Montagabend wurde ein weiteres Highlight geboten. Schausteller wie z. B. Kinderkarussell, Schießwagen, Zuckerwagen, Bungee-Trampolin rundeten das Straßenfest ab und ließen auch die kleinen Herzen höherschlagen.   Am Montagabend klang das Straßenfest mit folgenden Worten aus „En Hambrigge war’s halt schee.“   Zum zweiten Mal wurden im Rahmen des Straßenfestes die Preisträger der Aktion STADTRADELN ausgezeichnet. Als beste Einzelteilnehmerin wurde Bernadette Lehn, als bester Einzelteilnehmer Reiner Pauly und als bestes Team das Offene Team mit 22 Aktiven geehrt. Insgesamt wurden durch diese Aktion in Hambrücken  32.816 Rad-Kilometer  erreicht. Im Vergleich zur gleichen Strecke an Autofahrten konnten auf diese Weise  über 5,448 Tonnen CO2-Austoß  vermieden werden. 
Meldung vom 30. August 2024

Warum Einsatzfahrten der Feuerwehr mit Sondersignalen auch „nachts“?

Immer wieder fragen sich Bürgerinnen und Bürger, wenn sie nachts durch das Martinshorn eines vorbeifahrenden Feuerwehrfahrzeuges geweckt werden: Warum fährt die Feuerwehr auch nachts mit Blaulicht und Martinshorn? Muss das denn sein? Nachts ist doch eh niemand auf der Straße! Müssen die so einen Krach machen und mich in meiner wohlverdienten Nachtruhe stören und uns zeigen, dass sie mal wieder unterwegs sind! Wir können es verstehen. Doch leider dürfen die Fahrer der Einsatzfahrzeuge darauf keine Rücksicht nehmen, wenn es darum geht, schnell auszurücken, um Menschenleben zu retten oder Sachwerte zu erhalten. Die Feuerwehr wird nur dann alarmiert, wenn eine Notlage vorliegt, zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall oder über einen Brand mit riesigem Sachschaden. Um die Gefahren abzuwehren, ist höchste Eile geboten – dafür werden Einsatzfahrzeugen Sonderrechte eingeräumt.   Blaulicht alleine genügt nicht!  Es dient laut Gesetz nur zur Absicherung. Das Einschalten von Blaulicht und Martinshorn ist  keine freiwillige Angelegenheit, sondern gesetzlich vorgeschrieben.  Gesetzlich sind die Einsatzfahrten mit Sondersignalen „Blaulicht und Martinshorn“ in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt.   Das Fahren mit Sondersignalen „Blaulicht und Martinshorn“ ist keine willkürliche Regelung, um die Bevölkerung zu ärgern. Ganz im Gegenteil, es soll vor allem Sie als Verkehrsteilnehmer schützen. Die frühzeitige Ankündigung des Einsatzfahrzeuges soll jedem die Möglichkeit geben, rechtzeitig zu reagieren und so gefährliche Fahrmanöver oder gar Unfälle zu vermeiden. Das gilt ebenso auch nachts, wenn scheinbar niemand unterwegs ist. Rechnen Sie nachts um zwei Uhr mit einem tonnenschweren Einsatzfahrzeug, das mit erhöhter Geschwindigkeit zu einem Notfall, Unfall oder Brand, unterwegs ist? Bitte denken Sie daran – Sie können weiterschlafen – die ehrenamtlich tätigen Einsatzkräfte, die vor Minuten noch in ihrem warmen Bett lagen und jetzt zu einem Notfall unterwegs sind, für diese Personen ist die Nacht meistens, je nach Dauer des Einsatzes, zu Ende. Auch sie müssen morgens wieder zur Arbeit, wie Sie auch. Wenn Sie einmal nachts von der Feuerwehr „Hilfe“ brauchen, so können Sie auf Ihre Feuerwehr zählen. Im Gegenteil – jede Sekunde zählt! Die Gemeindeverwaltung und die Freiwillige Feuerwehr Hambrücken bedanken sich für Ihr Verständnis.
Meldung vom 30. August 2024

Information zu Starkregenereignissen - aus aktuellem Anlass

Bereits im Juni haben wir im Mitteilungsblatt und auf unserer Homepage unter der Überschrift  Starkregen – was, wenn das Wasser steigt?  berichtet und beispielhaft Maßnahmen aufgezeigt, die jede/r umsetzen kann, um Schäden durch Wassereintritt in Häuser zu minimieren. Aufgrund des Starkregenereignisses in der Nacht vom 13. auf den 14.08.2024 berichten wir trotz des kurzen zeitlichen Abstands erneut über das Thema.  Das Wichtigste vorab: Das Hebewerk III hat dank der durchgeführten Arbeiten und dank des persönlichen Einsatzes des Bauhofleiters Reinhard Notheisen funktioniert und seinen Dienst verrichtet. Zum Glück!   1. Um kurzfristig umsetzbare Maßnahmen zur Entlastung der stärker durch Regenereignisse aus der letzten Zeit betroffenen Straßen zu erörtern, bat die Verwaltung Vertreter der Freiwilligen Feuerwehr sowie des die Gemeinde betreuenden Ingenieurbüros BIT vor mehreren Wochen zu einem Termin vor Ort. Die vom Ingenieurbüro beim Termin vorgeschlagene kurzfristig mögliche Reinigung der Sinkkästen  hat die Gemeindeverwaltung bereits vor einiger Zeit an die Firma Rockstroh (Bad Rappenau) vergeben, wobei die Arbeiten  bereits durchgeführt  worden sind. Eine Aussage  insb. zu möglichen, kurzfristig umsetzbaren baulichen Maßnahmen,  konnten die Vertreter der BIT-Ingenieure nur bedingt treffen.  Grund hierfür ist, dass  sowohl der von der Gemeinde in Auftrag gegebene Generalentwässerungsplan (GEP) als auch  das   Starkregenrisikomanagement (SRRM) aller Voraussicht nach erst gegen Ende des Jahres fertiggestellt werden . Um bauliche Maßnahmen im Hinblick auf das Zusammenwirken von Kanaldimension, Tiefpunkten im Netz etc. in der Gesamtschau zu betrachten und wirtschaftlich sorgfältig abwägen zu können, muss die Gemeinde bis zum Abschluss der beiden Projekte zuwarten. Gerade erst vor Kurzem wurde beim Starkregenrisikomanagement die Plausibilität der Gefährdungsanalyse durch das Landratsamt Karlsruhe abgenommen. Hierbei wurden keine Auffälligkeiten festgestellt. Im nächsten Schritt steht nun in der zweiten Phase die Risikoanalyse des Starkregenrisikomanagements in Form eines Workshops an. An diesem werden unter anderem Vertreter des Bauamts, des Ordnungsamts, des Bauhofs und Vertreter der BIT-Ingenieure sowie der freiwilligen Feuerwehr teilnehmen. Im Workshop sollen kritische Objekte mit öffentlichem Bezug gemeinsam in großer Runde auf das jeweilige Risiko betrachtet werden.   2 . Um mögliche Schäden zu verringern sowie häufige Fragen zu beantworten, nachfolgend ein paar Tipps/Infos:   a) Gibt es Warnungen vor solchen Ereignissen? Ja, Warn-Apps wie zum Beispiel Kat-Warn oder Nina warnen, wenn Unwetterereignisse zu befürchten sind. Aber auch einige Versicherer bieten mittlerweile den Service (z. B. via SMS vor Unwetter zu warnen) an.   b) Was kann ich tun, um den Schaden durch Wassereintritt im Haus zu minimieren? Wenn der Kanal sich füllt, steigt auch der Wasserdruck im Kanal und drückt somit evtl. das Abwasser(!) zurück ins Haus. Das wird mittels einer Rückstausicherung/-klappe verhindert.  Die Rückstauklappe sollte natürlich auch regelmäßig gewartet werden. Allein dadurch kann ein ggf. enormer Schaden verhindert werden. Um das Regenwasser abzuwehren, müssen Sie sich Ihr Haus individuell anschauen. Wo kann das Wasser rein? Kellerfenster? Türen? In sehr vielen Fällen helfen schon ein paar Säcke mit Sand und eine Plastikfolie! (Kosten je Sack ca. 1,- € + Sand). Legen Sie die Folie über die Öffnung und beschweren diese lückenlos mit den Sandsäcken. Bei Türen bietet es sich an, die Folie nicht nur direkt an der Tür anzulegen, sondern bereits einige cm vor der Tür damit zu beginnen und bis zur benötigten Höhe die Folie zu verlegen. Auf die verlegte Folie Sandsäcke legen. Alles natürlich von außen, damit drückt das kommende Wasser die Folie und die Säcke gegen die Tür und dichtet diese weitgehend ab. Der Fachhandel bietet natürlich auch noch weitere Lösungen an.    Infos vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz finden Sie hier: https://www.bmuv.de/faq/welche-vorsorgemassnahmen-kann-ich-gegen-starkregen-und-hochwasser-treffen.Infos vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe finden Sie hier: https://www.bmuv.de/faq/welche-vorsorgemassnahmen-kann-ich-gegen-starkregen-und-hochwasser-treffen.   c) Wann kommt die Freiwillige Feuerwehr Hambrücken, um vollgelaufene Keller auszupumpen? Die Feuerwehr hat kraft Gesetzes bei Bränden, öffentlichen Notständen und bei der Rettung von Menschen und Tieren aus einer lebensbedrohlichen Lage zu helfen. Diese Aufgaben sind mit absolutem Vorrang zu erledigen! Somit gibt es keine Garantie von der FFW Hambrücken, dass für die Hilfeleistung „Keller auspumpen“ ausreichend Personal und Material zur Verfügung steht – besonders bei Unwetterereignissen ist mit Unfällen, umgefallenen Bäumen oder dergleichen zu rechnen. Bis auf die Ausnahme des Notstandes wäre diese Hilfeleistung zudem kostenpflichtig. Da es grundsätzlich keine Aufgabe der Feuerwehr ist, den Keller auszupumpen (außer Notstand/Gefahr), sollte auch die Hilfe der Feuerwehr nicht eingeplant werden. Bereits eine kostengünstige Schmutzwasserpumpe oder ein Nass-Trockensauger können das Wasser schnell beseitigen sowie die Schäden minimieren. Diese Anschaffungen sind sicher günstiger als ein kostenpflichtiger Einsatz der Feuerwehr.   Wir werden weiterhin über das Thema informieren! Fachbereich Bauen und Umwelt