Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - VWS) des Zweckverbands Wasserversorgung "Lußhardt"
Aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der $$ 2, 8 Abs. 2, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 04.12.2024 folgende Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung beschlossen :
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