Warum Einsatzfahrten der Feuerwehr mit Sondersignalen auch „nachts“?
Immer wieder fragen sich Bürgerinnen und Bürger, wenn sie nachts durch das Martinshorn eines vorbeifahrenden Feuerwehrfahrzeuges geweckt werden: Warum fährt die Feuerwehr auch nachts mit Blaulicht und Martinshorn? Muss das denn sein? Nachts ist doch eh niemand auf der Straße! Müssen die so einen Krach machen und mich in meiner wohlverdienten Nachtruhe stören und uns zeigen, dass sie mal wieder unterwegs sind!
Wir können es verstehen. Doch leider dürfen die Fahrer der Einsatzfahrzeuge darauf keine Rücksicht nehmen, wenn es darum geht, schnell auszurücken, um Menschenleben zu retten oder Sachwerte zu erhalten. Die Feuerwehr wird nur dann alarmiert, wenn eine Notlage vorliegt, zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall oder über einen Brand mit riesigem Sachschaden. Um die Gefahren abzuwehren, ist höchste Eile geboten – dafür werden Einsatzfahrzeugen Sonderrechte eingeräumt.
Blaulicht alleine genügt nicht! Es dient laut Gesetz nur zur Absicherung. Das Einschalten von Blaulicht und Martinshorn ist keine freiwillige Angelegenheit, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Gesetzlich sind die Einsatzfahrten mit Sondersignalen „Blaulicht und Martinshorn“ in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt.
Das Fahren mit Sondersignalen „Blaulicht und Martinshorn“ ist keine willkürliche Regelung, um die Bevölkerung zu ärgern. Ganz im Gegenteil, es soll vor allem Sie als Verkehrsteilnehmer schützen. Die frühzeitige Ankündigung des Einsatzfahrzeuges soll jedem die Möglichkeit geben, rechtzeitig zu reagieren und so gefährliche Fahrmanöver oder gar Unfälle zu vermeiden. Das gilt ebenso auch nachts, wenn scheinbar niemand unterwegs ist. Rechnen Sie nachts um zwei Uhr mit einem tonnenschweren Einsatzfahrzeug, das mit erhöhter Geschwindigkeit zu einem Notfall, Unfall oder Brand, unterwegs ist?
Bitte denken Sie daran – Sie können weiterschlafen – die ehrenamtlich tätigen Einsatzkräfte, die vor Minuten noch in ihrem warmen Bett lagen und jetzt zu einem Notfall unterwegs sind, für diese Personen ist die Nacht meistens, je nach Dauer des Einsatzes, zu Ende. Auch sie müssen morgens wieder zur Arbeit, wie Sie auch. Wenn Sie einmal nachts von der Feuerwehr „Hilfe“ brauchen, so können Sie auf Ihre Feuerwehr zählen. Im Gegenteil – jede Sekunde zählt!
Die Gemeindeverwaltung und die Freiwillige Feuerwehr Hambrücken bedanken sich für Ihr Verständnis.