Vereinszuschüsse 2024

Am 15.03.2024 ist der Abgabeschluss für die Anträge auf Vereinsförderung.
 
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Antragstellung auf Gewährung eines Vereinszuschusses die geltenden Richtlinien für die Förderung der örtlichen Vereine und Institutionen der Gemeinde Hambrücken.
 
Die Grundförderung bemisst sich nach der Mitgliederzahl, bei den vereinseigenen Sportanlagen wird die nutzbare Sportfläche zugrunde gelegt.
Entsprechende Nachweise für das Jahr 2023 sind vorzulegen.
Achten Sie bitte auch für die Beantragung der Jugendförderung, der Materialzuschüsse und der Förderung bei Teilnahme an Wettbewerben auf Vollständigkeit der einzureichenden Unterlagen. Kopien reichen hierbei aus.
Gerne können Sie uns den Antrag mit Anlagen auch per E-Mail zukommen lassen.
 
Genaueres entnehmen Sie bitte den Vereinsförderrichtlinien, die über die Gemeinde-Homepage abrufbar sind:
www.hambruecken.de
- Freizeit
- Vereine und Verbände
- Vereinsförderrichtlinien
 
Bei Rückfragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung:
Fachbereichsleiter Gottfried Ott, E-Mail: ott@hambruecken.de, Tel. 07255/7100-31
Frau Monika Notheisen, E-Mail: mnotheisen@hambruecken.de, Tel. 07255/7100-34

(Erstellt am 23. Februar 2024)