Umtausch von Führerscheinen - Wie lange ist mein Führerschein noch gültig?

Für den Führerschein-Umtausch gelten in Deutschland gestaffelte Fristen. Je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr greift die Umtauschpflicht. 
 
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers  - Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 1953 - Umtausch bis 19. Januar 2033
1953 bis 1958 -Umtausch bis 19. Januar 2022
1959 bis 1964 - Umtausch bis 19. Januar 2023
1965 bis 1970 - Umtausch bis 19. Januar 2024
1971 oder später - Umtausch bis 19. Januar 2025
 
 
        
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr - Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 bis 2001 - Umtausch bis 19. Januar 2026
2002 bis 2004 - Umtausch bis 19. Januar 2027
2005 bis 2007 - Umtausch bis 19. Januar 2028
2008      Umtausch bis 19. Januar 2029
2009      Umtausch bis 19. Januar 2030
2010      Umtausch bis 19. Januar 2031
2011      Umtausch bis 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013 - Umtausch bis 19. Januar 2033
 
  
 
Fahrerlaubnisinhaber*innen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
 
Wie lange ist der neue Pkw-Führerschein gültig?
Die neu ausgestellten Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. 
 
Welche Unterlagen werden für den Umtausch benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles biometrisches Passbild
- den aktuellen Führerschein
 
Zuständige Stelle? 
Bei Fragen ist die Führerscheinaußenstelle Bruchsal des Landratsamtes Karlsruhe zuständig. Für den erfolgreichen Führerschein-Umtausch kommen Sie mit den entsprechenden Unterlagen und zu den entsprechenden Öffnungszeiten zum Bürgerbüro der Gemeinde Hambrücken. Wir leiten den Antrag gerne für Sie weiter.
 
Bei Fragen können Sie gerne das Bürgerbüro unter der Telefonnummer: 07255/7100-0 kontaktieren. 
Ihr Bürgerbüro-Team

(Erstellt am 27. September 2024)