Schließung der Notfallpraxis Kirrlach

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) muss vorübergehend die Öffnungszeiten der allgemeinen Notfallpraxen in Baden-Württemberg einschränken und einige Notfallpraxen vorrübergehend schließen. Hintergrund ist ein Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG), das weitreichende Konsequenzen für den ärztlichen Bereitschaftsdienst hat und daher Anpassungen an der Struktur erforderlich macht. 
 
Vor diesem Hintergrund teilen wir Ihnen mit, dass die Allgemeine Notfallpraxis Kirrlach vorübergehend ab dem 25. Oktober 2023 geschlossen wird.
 
Für Sie stehen jedoch zum Beispiel folgende Notfallpraxen als Anlaufstelle zur Verfügung:
 
Allgemeine Notfallpraxis Sinsheim
GRN-Klinik Sinsheim
Notfallpraxis Sinsheim
Alte Waibstadter Str. 2
74889 Sinsheim
 
Öffnungszeiten: 
Mo., 19 - 21 Uhr, 
Di., 19 - 21 Uhr; 
Mi., 16 - 21 Uhr; 
Do., 19 - 21 Uhr; 
Fr., 16 - 21 Uhr, 
Sa, So und Feiertage  10 - 18 Uhr.
 
Allgemeine Notfallpraxis Bruchsal
Fürst-Stirum-Klinik Bruchsal
Notfallpraxis Bruchsal
Gutleutstraße 1-14
76646 Bruchsal
 
Öffnungszeiten: 
Mo., 19 - 22 Uhr, 
Di., 19 - 22 Uhr; 
Mi., 13 - 22 Uhr; 
Do., 19 - 22 Uhr; 
Fr., 19 - 22 Uhr, 
Sa, So und Feiertage  10 - 22 Uhr.
 
Allgemeine Notfallpraxis Schwetzingen
GRN-Klinik Schwetzingen
Notfallpraxis Schwetzingen
Bodelschwinghstr. 10
68723 Schwetzingen
 
Öffnungszeiten: 
Mo., 19 - 22 Uhr, 
Di., 19 - 22 Uhr; 
Mi., 16 - 22 Uhr; 
Do., 19 - 22 Uhr; 
Fr., 19 - 22 Uhr, 
Sa, So und Feiertage  8 - 22 Uhr.
 
Gerne können Sie jederzeit selbst die aktuellen Informationen zu unseren Notfallpraxen auf unserer Homepage einsehen: https://www.kvbawue.de/patienten/praxissuche/notfallpraxis-finden.
 
Diese Änderung gilt vorerst bis auf Weiteres. Patientinnen und Patienten können zu den Öffnungszeiten ohne vorherige Anmeldung in die Notfallpraxis kommen. Für nicht gehfähige Patienten kann in dringenden Fällen und einer erforderlichen Akutbehandlung ein Hausbesuch über die 116117 angefragt werden. Bei medizinischen Notfällen, insbesondere bei Verdacht auf Herzinfarkt und Schlaganfall, muss sofort der Rettungsdienst unter der 112 alarmiert werden.

(Erstellt am 27. Oktober 2023)