Lichtraumprofilschnitt in Hambrücken

Da der Verkehrsraum über Straßen, Geh-, Feld- und Radwegen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen freizuhalten ist, führte in der Zeit von Freitag, den 26.01.2024 bis einschließlich Donnerstag, den 01.02.2024 die Firma Siegfried Scholl aus Graben-Neudorf im gemeinsamen Auftrag der Gemeinde Hambrücken und des ForstBW im Bereich des Biodiversitätspfads und des Vogelparks mit einem Radbagger inkl. eines Anbaugeräts für Heckenschnittarbeiten einen Lichtraumprofilschnitt durch. Dies bedeutet, dass die Bäume entlang des Waldes entsprechend zurückgeschnitten wurden, um Personen- und Sachschäden durch herabfallende oder zu tief hängende Äste zu vermeiden. Direkt anschließend an den Lichtraumprofilschnitt führt die Firma Scholl Mulcharbeiten am Rand der Feldwege durch, um die zuvor gekürzten Äste, Totholzbestände, Hecken und Sträucher zu roden und zu zerkleinern.

In diesem Zusammenhang möchten wir auf das anstehende Verbot von Schnitt- und Rodungsmaßnahmen ab dem 01. März bis einschließlich 30. September hinweisen.

In der sogenannten Vogelschutzzeit ist es verboten, „Hecken, lebende Zäune, Bäume, Sträucher … zu roden, abzuschneiden oder auf andere Weise zu zerstören“ (§ 39 Bundesnaturschutzgesetz). Durch das Verbot soll sowohl den Vögeln als auch der übrigen Tierwelt eine ungestörte Entwicklung ermöglicht werden. Dies stellt auch einen Gewinn für die Landschaft und den eigenen Garten dar und bietet gleichzeitig ein bedeutendes Rückzugsgebiet für die Tierwelt. Form- und Pflegeschnitte sind in dieser Zeit aber ebenso wie Maßnahmen zur Verkehrssicherung möglich. Für größere Maßnahmen und das Fällen von Bäumen müssen Sie im Vorfeld eine Genehmigung bei der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Karlsruhe einholen. Ein Verstoß gegen das Gesetz kann mit hohen Bußgeldern bestraft werden. Wir bitten daher die Grundstückseigentümer, ihre Sträucher, Hecken und Bäume an Straßen, Geh- und Feldwegen bis zum 1. März zurückzuschneiden.

(Erstellt am 02. Februar 2024)