Feststellungsbeschluss Jahresrechnung 2022
Aufgrund von § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 24.09.2024 den Jahresabschluss für das Jahr 2022 mit folgenden Werten festgestellt:
hier weiterlesen (PDF, 1,2 MB):
Aufgrund von § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 24.09.2024 den Jahresabschluss für das Jahr 2022 mit folgenden Werten festgestellt:
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Sekretariat
Sekretariat des Bürgermeisters, Mitteilungsblatt