Information zu Starkregenereignissen - aus aktuellem Anlass

Bereits im Juni haben wir im Mitteilungsblatt und auf unserer Homepage unter der Überschrift Starkregen – was, wenn das Wasser steigt? berichtet und beispielhaft Maßnahmen aufgezeigt, die jede/r umsetzen kann, um Schäden durch Wassereintritt in Häuser zu minimieren.

Aufgrund des Starkregenereignisses in der Nacht vom 13. auf den 14.08.2024 berichten wir trotz des kurzen zeitlichen Abstands erneut über das Thema. 
Das Wichtigste vorab: Das Hebewerk III hat dank der durchgeführten Arbeiten und dank des persönlichen Einsatzes des Bauhofleiters Reinhard Notheisen funktioniert und seinen Dienst verrichtet. Zum Glück!
 
1. Um kurzfristig umsetzbare Maßnahmen zur Entlastung der stärker durch Regenereignisse aus der letzten Zeit betroffenen Straßen zu erörtern, bat die Verwaltung Vertreter der Freiwilligen Feuerwehr sowie des die Gemeinde betreuenden Ingenieurbüros BIT vor mehreren Wochen zu einem Termin vor Ort. Die vom Ingenieurbüro beim Termin vorgeschlagene kurzfristig mögliche Reinigung der Sinkkästen hat die Gemeindeverwaltung bereits vor einiger Zeit an die Firma Rockstroh (Bad Rappenau) vergeben, wobei die Arbeiten bereits durchgeführt worden sind.

Eine Aussage insb. zu möglichen, kurzfristig umsetzbaren baulichen Maßnahmen, konnten die Vertreter der BIT-Ingenieure nur bedingt treffen. Grund hierfür ist, dass sowohl der von der Gemeinde in Auftrag gegebene Generalentwässerungsplan (GEP) als auch das Starkregenrisikomanagement (SRRM) aller Voraussicht nach erst gegen Ende des Jahres fertiggestellt werden. Um bauliche Maßnahmen im Hinblick auf das Zusammenwirken von Kanaldimension, Tiefpunkten im Netz etc. in der Gesamtschau zu betrachten und wirtschaftlich sorgfältig abwägen zu können, muss die Gemeinde bis zum Abschluss der beiden Projekte zuwarten. Gerade erst vor Kurzem wurde beim Starkregenrisikomanagement die Plausibilität der Gefährdungsanalyse durch das Landratsamt Karlsruhe abgenommen. Hierbei wurden keine Auffälligkeiten festgestellt. Im nächsten Schritt steht nun in der zweiten Phase die Risikoanalyse des Starkregenrisikomanagements in Form eines Workshops an. An diesem werden unter anderem Vertreter des Bauamts, des Ordnungsamts, des Bauhofs und Vertreter der BIT-Ingenieure sowie der freiwilligen Feuerwehr teilnehmen.
Im Workshop sollen kritische Objekte mit öffentlichem Bezug gemeinsam in großer Runde auf das jeweilige Risiko betrachtet werden.
 
2. Um mögliche Schäden zu verringern sowie häufige Fragen zu beantworten, nachfolgend ein paar Tipps/Infos:
 
a) Gibt es Warnungen vor solchen Ereignissen?
Ja, Warn-Apps wie zum Beispiel Kat-Warn oder Nina warnen, wenn Unwetterereignisse zu befürchten sind. Aber auch einige Versicherer bieten mittlerweile den Service (z. B. via SMS vor Unwetter zu warnen) an.
 
b) Was kann ich tun, um den Schaden durch Wassereintritt im Haus zu minimieren?
Wenn der Kanal sich füllt, steigt auch der Wasserdruck im Kanal und drückt somit evtl. das Abwasser(!) zurück ins Haus. Das wird mittels einer Rückstausicherung/-klappe verhindert. Die Rückstauklappe sollte natürlich auch regelmäßig gewartet werden. Allein dadurch kann ein ggf. enormer Schaden verhindert werden. Um das Regenwasser abzuwehren, müssen Sie sich Ihr Haus individuell anschauen. Wo kann das Wasser rein? Kellerfenster? Türen? In sehr vielen Fällen helfen schon ein paar Säcke mit Sand und eine Plastikfolie! (Kosten je Sack ca. 1,- € + Sand). Legen Sie die Folie über die Öffnung und beschweren diese lückenlos mit den Sandsäcken. Bei Türen bietet es sich an, die Folie nicht nur direkt an der Tür anzulegen, sondern bereits einige cm vor der Tür damit zu beginnen und bis zur benötigten Höhe die Folie zu verlegen. Auf die verlegte Folie Sandsäcke legen. Alles natürlich von außen, damit drückt das kommende Wasser die Folie und die Säcke gegen die Tür und dichtet diese weitgehend ab. Der Fachhandel bietet natürlich auch noch weitere Lösungen an. 
 
Infos vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz finden Sie hier: https://www.bmuv.de/faq/welche-vorsorgemassnahmen-kann-ich-gegen-starkregen-und-hochwasser-treffen.Infos vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe finden Sie hier: https://www.bmuv.de/faq/welche-vorsorgemassnahmen-kann-ich-gegen-starkregen-und-hochwasser-treffen.
 
c) Wann kommt die Freiwillige Feuerwehr Hambrücken, um vollgelaufene Keller auszupumpen?
Die Feuerwehr hat kraft Gesetzes bei Bränden, öffentlichen Notständen und bei der Rettung von Menschen und Tieren aus einer lebensbedrohlichen Lage zu helfen. Diese Aufgaben sind mit absolutem Vorrang zu erledigen! Somit gibt es keine Garantie von der FFW Hambrücken, dass für die Hilfeleistung „Keller auspumpen“ ausreichend Personal und Material zur Verfügung steht – besonders bei Unwetterereignissen ist mit Unfällen, umgefallenen Bäumen oder dergleichen zu rechnen. Bis auf die Ausnahme des Notstandes wäre diese Hilfeleistung zudem kostenpflichtig. Da es grundsätzlich keine Aufgabe der Feuerwehr ist, den Keller auszupumpen (außer Notstand/Gefahr), sollte auch die Hilfe der Feuerwehr nicht eingeplant werden. Bereits eine kostengünstige Schmutzwasserpumpe oder ein Nass-Trockensauger können das Wasser schnell beseitigen sowie die Schäden minimieren. Diese Anschaffungen sind sicher günstiger als ein kostenpflichtiger Einsatz der Feuerwehr.
 
Wir werden weiterhin über das Thema informieren!
Fachbereich Bauen und Umwelt