Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Hambrücken
Der Gemeinderat der Gemeinde Hambrücken hat aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und der §§ 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) am 30.04.2025 folgende Satzung beschlossen:
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