Gutscheinhefte zum Landesfamilienpass 2024

Der Landesfamilienpass wurde innerhalb des „Programms zur Förderung der Familie“ vom Sozialministerium Baden-Württemberg herausgegeben und ermöglicht Familien, die ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, insgesamt 20-mal im Jahr unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten Eintritt die staatlichen Schlösser und Gärten zu besuchen. Er wird einkommensunabhängig gewährt und man erhält ihn auf Antrag beim Bürgerbüro der Wohngemeinde.
 
Die Institutionen, die zur Wahl stehen, sind in der 
 
Gutscheinkarte zum Landesfamilienpass Baden-Württemberg  
aufgelistet.
Auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren (www.sozialministerium–bw.de) sind unter „Familien mit Kindern“ „Leistungen für Familien“ eine Liste aller Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg, sowie eine Liste aller nicht staatlichen Einrichtungen, die für Passinhaber einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, eingestellt. 
Das Sozialministerium Baden-Württemberg bittet zu beachten, dass die Gutscheine einen bargeldwerten Vorteil darstellen und daher bei Verlust nicht erneut vergeben werden können.
 
Den Landesfamilienpass können erhalten:
Familien und eheähnliche Gemeinschaften mit mindestens 3 KindernAlleinerziehende mit mindestens einem Kind oder Familien und eheähnliche Gemeinschaften mit einem schwer behinderten Kind (Vorlage Schwerbehindertenausweis)
- für die Kinder muss eine Kindergeldberechtigung bestehen und sie müssen mit den Eltern oder einem Elternteil in häuslicher Gemeinschaft leben
Familien, die Hartz IV- bzw. kinderzuschlagsberechtigt sind (Vorlage Bescheid vom Arbeitsamt)
 
 
Die „Gutscheinhefte 2024“ wurden diese Woche an die Inhaber eines Landesfamilienpasses zugestellt.
Ein neuer Landesfamilienpass kann durch einen Berechtigten im Bürgerbüro beantragt werden.
 
Bürgerbüro Hambrücken

(Erstellt am 23. Februar 2024)