Grund- und Gewerbesteuer

Wir weisen darauf hin, dass am 15.11.2024 die vierte Grundsteuerrate sowie die vierte Gewerbesteuervorauszahlung für das Jahr 2024 fällig wird.
Der Grund- und Gewerbesteuerbescheid gilt als Mehrjahresbescheid auf unbestimmte Zeit, deshalb erhalten Sie keine gesonderte Zahlungsaufforderung.
Sofern Sie nicht an unserem Abbuchungsverfahren teilnehmen, bitten wir um pünktliche Einhaltung des Zahlungstermins, um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden.
 
Weitere Informationen erhalten Sie
zur Zahlung bei Frau Stefanie König, E-Mail: gemeindekasse@hambruecken.de oder Tel. 07255-7100-37
und zur Veranlagung bei Frau Birte Prien, E-Mail: steueramt@hambruecken.de oder Tel. 07255-7100-32.
 

(Erstellt am 25. Oktober 2024)