Allgemeinverfügung zur Sperrung der Grill- und Feuerstellen im Landkreis Karlsruhe

Sperrung der Grillstellen in den Wäldern im Landkreis Karlsruhe infolge akuter Waldbrandgefahr 
 
 
Hiermit ergeht von Amtes wegen auf Grundlage des § 38 Abs. 1 S. 1 und 3 Landeswaldgesetz (LWaldG) die folgende  
 
 
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