Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Obere Brühlstraße“ im Verfahren nach § 13 BauGB; Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB; Billigung des Entwurfs für die Beteiligung und Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Hambrücken hat am 24.03.2026 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Obere Brühlstraße“ gefasst. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
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Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften "Obere Brühlstraße" (PDF, 468 KB)
Begründung zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften "Obere Brühlstraße" (PDF, 1,1 MB)
Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO (PDF, 162 KB)
