Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Brühlerstraße“ im Verfahren nach § 13 BauGB; Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB; Billigung des Entwurfs für die Beteiligung und Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Hambrücken hat am 24.03.2026 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Brühlerstraße“ gefasst. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
hier weiterlesen (PDF, 712 KB):
Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Brühlerstraße“ (PDF, 270 KB)
Begründung zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Brühlerstraße“ (PDF, 1 MB)
Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO (PDF, 162 KB)
