Grundsteuer

Wir weisen darauf hin, dass am 01.07.2024 die Grundsteuer 2024 für Jahreszahler fällig wird. Der Grundsteuerbescheid gilt als Mehrjahresbescheid auf unbestimmte Zeit, daher erhalten Sie keine gesonderte Zahlungsaufforderung. Sofern Sie nicht an unserem Abbuchungsverfahren teilnehmen, bitten wir um pünktliche Einhaltung des Zahlungstermins, damit Mahngebühren und Säumniszuschläge vermieden werden können.
 
Weitere Informationen erhalten Sie zur Zahlung bei Frau Stefanie König, Tel.: 07255-7100-37, E-Mail: gemeindekasse@hambruecken.de und zur Veranlagung bei Frau Birte Prien, Tel.: 07255-7100-32, E-Mail: steueramt@hambruecken.de.