Um eine Zulassungsplakette für Höchstgeschwindigkeit 100 km/h zu erhalten, muss dies bereits mit dem Vermerk "nach 9. Ausnahmeverordnung..." in den Zulassungspapieren vermerkt sein. Ist dies nicht der Fall, muss zuerst über den TÜV oder andere technische Prüfstelle diese Änderung eingetragen werden und danach zur Zulassungsstelle mit der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, sowie der technischen Änderung zur Eintragung vorgesprochen werden.