Leistungen
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Führerschein - Umtausch begleitetes Fahren ab 17 Jahren
Nach dem 18. Geburtstag muss innerhalb von drei Monaten die Prüfbescheingiung "Begleitetes Fahren ab 17" in einen regulären Kartenführerschein umgetauscht werden.
Die Prüfbescheinigung gilt bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung, somit darf auch ohne Begleitperson gefahren werden.
Zuständige Stelle
Führerscheinstellen des Landkreises Karlsruhe
Leistungsdetails
Voraussetzungen
-
Verfahrensablauf
Umtausch persönlich oder mit Vollmacht möglich.
Erforderliche Unterlagen
Prüfbescheinigung (rosa Bescheinigung)
Personalausweis oder Reisepass
ggf. Vollmacht + Personalausweis des Bevollmächtigten
Kosten
Es fallen beim Umtausch keine zusätzlichen Kosten an.
Freigabevermerk
06.08.2014
Links
Kontakt
Gemeinde Hambrücken
E-Mail servicekonto@hambruecken.de
Telefon (0 72 55) 71 00-0
Fax (0 72 55) 71 00-88