Leistungen

Leistungen

Hundesteuer - Befreiung beantragen

Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin

Steueramt, Friedhofswesen [Gemeinde Hambrücken]

Persönlicher Kontakt

Frau Birte Prien
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeit
Mo 08:30 - 12:00 Uhr
Di 08:30 - 12:00 Uhr
Mi 00:00 - 00:00 Uhr
Do 08:30 - 12:00 und 16:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Raum 37

Friedhofsverwaltung, Steuern

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

In der Regel sind beispielsweise Rettungs- und Blindenhunde befreit.

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Steuerbefreiung persönlich oder schriftlich. Nutzen Sie das entsprechende Formular Ihrer Gemeinde.

Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist, abhängig von den Voraussetzungen der Steuerbefreiung. Bei Blindenhunden kann das beispielsweise eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen "B", "Bl", "aG" oder "H" sein.

Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei Ihrer Gemeinde.

Kosten

Keine

Hinweise

keine

Rechtsgrundlage

Kommunalabgabengesetz (KAG)

  • § 9 Absatz 3 Gemeindesteuern in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Freigabevermerk

12.06.2025 Finanzministerium Baden-Württemberg und Innenministerium Baden-Württemberg

Links

Kontakt

Gemeinde Hambrücken
Hauptstraße 108
76707 Hambrücken
Fax (0 72 55) 71 00-88