Link zur Landtagswahl https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08215029
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, nachdem die närrischen Tage hinter uns liegen, möchte ich Sie hiermit über das Ortsgeschehen bzw. über aktuell laufende Projekte wie folgt informieren: 1. Am 08.03.2026 wird die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg stattfinden. Diese erfolgt in Hambrücken in der Schulturn- (Urnenwahl) sowie in der Lußhardthalle (Briefwahl). Erstmals sind Personen ab 16 Jahren wahlberechtigt und erstmals sind auch bei einer Landtagswahl 2 Stimmen zu vergeben, eine Stimme für einen Kreiswahlvorschlag, mit dem sich Bewerber einer Partei oder Einzelbewerber im Wahlkreis um ein Direktmandat bewerben (Erststimme), und eine Stimme für die Landesliste einer Partei (Zweitstimme). Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und bestimmen Sie maßgeblich mit, wer die nächsten 5 Jahre auf Landesebene die auch für uns Kommunen wichtigen Entscheidungen treffen wird. Mit Stand 25.02.2026 lagen bei ca. 4.400 Wahlberechtigten bereits ca. 1.700 Briefwahlanträge vor. 2. Die Errichtung des neuen Kindergartens auf dem Schulgelände befindet sich aktuell im Zeitplan. Vor kurzem wurde die Teilbaufreigabe für die Bodenarbeiten erteilt, sodass voraussichtlich in der nächsten Woche die Baustelleneinrichtung folgen wird. Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung am 25.02. die Gründungs- sowie die Rohbauarbeiten vergeben. Nach derzeitigem Stand soll der neue Kindergarten mit einer U3- sowie einer Ü3-Gruppe zum 01.09.2026 in Betrieb gehen. Träger wird die AWO sein. 3. Am Rathaus laufen die Arbeiten zur Herstellung von 2 Fluchttreppen (Richtung Kreisverkehr und Richtung Parkplatz im rückwärtigen Bereich) auf Hochtouren. Diese sind zwingend notwendig , weil durch Nebenbestimmungen einer in früheren Jahrzehnten erteilten Baugenehmigung formal vorgegeben und materiell aus naheliegenden Gründen des Brandschutzes (Gewährleistung eines zweiten Fluchtwegs bei einem Brand im Treppenhaus) erforderlich. Diese Arbeiten sollen nach aktuellem Stand in den Sommermonaten abgeschlossen werden, sodass dann auch der Gemeinderat zu seinen Sitzungen in den Sitzungssaal zurückkehren wird. Die hierfür entstehenden Kosten werden zu 60 % durch Mittel aus der Ortskernsanierung gefördert . Ferner soll in diesem Zuge im Anschluss der Rathausvorplatz ansprechend umgestaltet werden. Sollten Sie insoweit geeignete Ideen und Vorstellungen haben, wäre ich für deren Übermittlung an uns sehr dankbar. 4. Nachdem in den vergangenen Jahren das Hebewerk III (am Grünschnittplatz) umfassend saniert worden ist, gerät nunmehr beim Abbau des Sanierungsstaus das Hebewerk II (Binsenriedweg/Wagbachstraße) ins Blickfeld. Noch in diesem Jahr ist die Sanierung der Betondecke des dortigen Regenüberlaufbeckens II mit Kosten von ca. 250.000,– € vorgesehen. Im Jahr 2027 soll dann die Erneuerung der jeweils 2 Schmutz- und Regenwasserschnecken folgen, was derzeit inkl. Nebenarbeiten mit Kosten i. H. v. ca. 662.000,– € veranschlagt ist. 5. Des Weiteren laufen hinter den Kulissen die Vorbereitungs-, Abstimmungs- und Planungsarbeiten in weiteren Projekten weiter. Dies betrifft das Quartierskonzept für die kommunalen Liegenschaften rund um die Lußhardthalle , die mögliche Sanierung der Schulturnhalle (eine Entscheidung über den gestellten Förderantrag wurde für nach Ostern angekündigt), die Errichtung der Mehrfamilienhäuser zur Ermöglichung sozialen Wohnungsbaus im Neubaugebiet Brühl (insoweit hat der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung die Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplans eingeleitet) sowie die Ermöglichung des Baus einer Zahnarztpraxis in der Ortsmitte (Ecke Rhein-/Hauptstraße). 6. Besonders viel Vorbereitungs- und Planungsbedarf besteht aktuell bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung . Der Bundesgesetzgeber hat die Kommunen verpflichtet, für 8 Stunden am Tag (Schulzeit inbegriffen), an 5 Tagen die Woche und in 48 Wochen im Jahr eine Betreuungsmöglichkeit vorzuhalten. Beginnend mit den Erstklässlerinnen und Erstklässlern im Schuljahr 2026/2027 wird der Anspruch jedes Jahr auf eine weitere Klassenstufe ausgedehnt. Die Gemeinde Hambrücken erhebt derzeit den voraussichtlichen Bedarf, um eine möglichst zuverlässige Bedarfsplanung vornehmen zu können. Abhängig davon wird voraussichtlich die Inanspruchnahme weiterer Räume notwendig. Zudem muss gewährleistet werden, dass weiterhin – wie bisher auch – geeignetes und qualifiziertes Personal zur Verfügung steht bzw. müssen ggf. Neueinstellungen erfolgen. Schließlich wird zu einem späteren Zeitpunkt vom Gemeinderat auch über die Gebührenstruktur zu entscheiden sein. Sie sehen, es bleibt spannend und abwechslungsreich. Herzliche Grüße Ihr Dr. Marc Wagner Bürgermeister
Immer wieder und auch zu Recht haben uns Anwohner sowie Eltern auf die gefährliche Verkehrssituation im Bereich des Spielplatzes in der Keitländerstraße aufmerksam gemacht. Meist wurde die gefahrene Geschwindigkeit als viel zu hoch beklagt. Auch die Installation der Geschwindigkeitsanzeigetafeln sowie der Gehwegnasen brachte bislang nicht den gewünschten und notwendigen Erfolg. Die Sicherheit der Kinder, welche den Spielplatz besuchen oder verlassen möchten, ist auch uns ein sehr wichtiges Anliegen. Gleichzeitig möchten wir auch für die Anwohner erreichen, dass die vorgeschriebene Geschwindigkeit eingehalten und nicht „durchgerast“ wird. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Landratsamt Karlsruhe als untere Verkehrsbehörde und der Verkehrspolizei halten wir die Installation von sog. „Berliner Kissen“ für die beste Möglichkeit, die genannten Ziele zu erreichen. Am 23.02.2026 war es so weit, die „Berliner Kissen“ wurden von unserem Bauhof montiert. Auch wenn der Abstand zwischen den „Berliner Kissen“ und dem Fahrbahnrand zu groß erscheinen mag, ist er wichtig, um Fahrradfahrer ggf. mit Anhänger nicht zu behindern oder gar zu Fall zu bringen. Klar ist auch, dass wir damit nicht jeden/jede unvernünftige/n Fahrzeugführer/in „abbremsen“ können, aber dennoch wurde durch diese Maßnahme die Verkehrssicherheit in diesem Bereich deutlich verbessert. Ordnungsamt
Am 15.03.2026 ist Abgabeschluss für die Anträge auf Vereinsförderung. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Antragstellung auf Gewährung eines Vereinszuschusses die geltenden Richtlinien für die Förderung der örtlichen Vereine und Institutionen der Gemeinde Hambrücken. Die Grundförderung bemisst sich nach der Mitgliederzahl, bei den vereinseigenen Sportanlagen wird die nutzbare Sportfläche zugrunde gelegt. Entsprechende Nachweise für das Jahr 2025 sind vorzulegen. Achten Sie bitte auch für die Beantragung der Jugendförderung, der Materialzuschüsse und der Förderung bei Teilnahme an Wettbewerben auf Vollständigkeit der einzureichenden Unterlagen. Kopien reichen hierbei aus. Gerne können Sie uns den Antrag mit Anlagen auch per E-Mail zukommen lassen. Genaueres entnehmen Sie bitte den Vereinsförderrichtlinien, die über die Gemeinde-Homepage aufrufbar sind: www.hambruecken.de - Freizeit - Vereine und Verbände - Vereinsförderrichtlinien Bei Rückfragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung: Fachbereichsleiter Gottfried Ott – ott@hambruecken.de – Tel. 07255/7100-31 Frau Monika Notheisen – mnotheisen@hambruecken.de – Tel. 07255/7100-34
Seit März 2025 bietet die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in der Gemeinde Hambrücken regelmäßig kostenlose Energieberatungen an. Die nächste Beratung findet am 05.03.2026 von 16 bis 18 Uhr nach Terminvereinbarung im Rathaus, Hauptstraße 108, statt. In einem persönlichen Gespräch informiert der Energieberater Angelo Caci zu allen Fragen rund ums Energiesparen, zum Einsatz erneuerbarer Energien, zur Sanierung älterer Gebäude, zum Heizungs- und Fenstertausch und zur Planung energieeffizienter Neubauten. Der Experte der Verbraucherzentrale gibt kompetente und unabhängige Entscheidungshilfen, die nicht von Verkaufsinteressen geleitet sind. Durch eine Projekt-Förderung des Bundeswirtschaftsministeriums kann die Beratung kostenlos erfolgen. „Energiesparen und Klimaschutz sind wichtiger denn je. Die vergangenen Sommer waren sehr heiß und trocken, und die massiv gestiegenen Energiekosten belasten viele Menschen. Wir freuen uns, unsere Bürgerinnen und Bürger in Kooperation mit der Verbraucherzentrale bei allen Fragen rund um Sanierung und erneuerbare Energien besser unterstützen zu können“, so Bürgermeister Dr. Marc Wagner. Bei Bedarf kommen die Energieberater der Verbraucherzentrale auch zu den Bürgerinnen und Bürgern nach Hause. Dank Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz liegt der Eigenanteil für dieses Beratungsformat bei maximal 40 Euro. Wenn möglich, sollten Unterlagen zum Energieverbrauch der letzten Jahre, Informationen zum Baujahr des Hauses, zur Wohnfläche sowie aussagekräftige Fotos und eventuell vorliegende Angebote von Handwerkern zur Beratung mitgebracht werden. Die nächste Sprechstunde zur Energieberatung findet am Donnerstag, 05.03.2026, im Zimmer 41 im Rathaus statt. Pro Termin stehen 40 Minuten zur Verfügung. Die Termine sind von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Anmelden können Sie sich weiterhin bei Frau Merkel unter Tel. 07255/7100-42.
Aufgrund nicht ausreichender Rückmeldungen sowie kollidierenden Terminen, wie das Vatertagsfest der Freiwilligen Feuerwehr und das Maibockfest des Musikvereins, muss die Fahrt zu unserer Partnergemeinde La Bouëxière vom 14.05.-17.05.2026 leider abgesagt werden. Alle beteiligten Personen wurden über die Absage bereits informiert. Wir bitten um Beachtung und Verständnis.
In der Zeit vom 23.-24.02.26 werden im Bereich des Spielplatzes in der Keitländerstraße zwei sogenannte Berliner Kissen auf der Straße montiert. Diese Maßnahme dient unter anderem dazu, die allgemeine Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Kinder, welche den dortigen Spielplatz besuchen oder verlassen möchten besser zu schützen. Das Teilstück der Keitländerstraße zwischen der Sophie-Scholl-Straße und Edith-Stein-Straße muss für die Montage zeitweise gesperrt werden. Wir gehen davon aus, dass die gesamte Maßnahme lediglich ein paar Stunden in Anspruch nehmen wird. Wir bitten um Verständnis. Ordnungsamt
Bekanntmachung (41 KiB ) Die nächste Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft findet am Donnerstag, 26. Februar 2026 , um 17:00 Uhr im Rathaus am Marktplatz, Sitzungssaal, 1. OG statt. TAGESORDNUNG 1 Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard Flächennutzungsplan 2025 - Einzeländerung "Agri-PV Langental-Siedlung“ – Beschluss über die Einleitung des Verfahrens gemäß § 2 BauGB – Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB 2 Mitteilungen und Anfragen Die Vorlage zum Tagesordnungspunkt finden Sie im Ratsinformationssystem https://bruchsal.ris-portal.de/ Bruchsal, 03.02.2026 Sven Weigt Oberbürgermeister
Zur Information: In der Zeit vom 16.02.2026 bis zum 20.02.2026 führt die Bundeswehr eine Truppenübung durch. Es ist damit zu rechnen, dass Bundeswehrfahrzeuge und Soldaten/Soldatinnen im Waldgebiet oder auch im Ortsgebiet angetroffen werden können. Der Einsatz von Übungs- und Signalmunition sowie Nebelmittel ist möglich. Wir bitten besonders die Hundehalter/innen bei Waldspaziergängen um entsprechende Vor- und Rücksicht. Ordnungsamt
Plakat Faschingsumzug (193 KiB ) Aufstellung Faschingsumzug (427 KiB ) Umzugsstrecke über Rhein-/Saum-/Kirch- und Pfarrer-Graf-Straße (316 KiB )
RECHTSANSPRUCH AUF GANZTAGSBETREUUNG AB DEM SCHULJAHR 2026/2027 Ab dem Schuljahr 2026/2027 besteht gemäß dem Ganztagsfördergesetz vom 12. Oktober 2021 ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Schüler*innen im Grundschulalter. Die Einführung erfolgt stufenweise : Ab dem Schuleintritt (Einschulung) 2026 gilt der Anspruch zunächst für Kinder, die die Klassenstufe 1 besuchen. Der Anspruch wird schrittweise auf die folgenden Klassenstufen ausgeweitet, sodass bis zum Schuljahr 2029/2030 schließlich alle Kinder der Klassen 1 bis 4 einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung haben. Dieser Anspruch wird in Hambrücken wie bisher über ein kommunales Betreuungsangebot umgesetzt. Um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden, wird derzeit das Betreuungskonzept überarbeitet. Dazu zählen unter anderem die buchbaren Module, die Gebührenstruktur sowie die Prüfung einer Erweiterung der Betreuungsräume . Sobald die neuen Betreuungsangebote feststehen, wird die Gemeinde rechtzeitig informieren. Anschließend ist eine Anmeldung für die Grundschulkinderbetreuung ab September 2026 möglich. Die Gemeinde Hambrücken bittet alle Eltern bis dahin noch um etwas Geduld und bedankt sich für das Verständnis.
Am Samstag, dem 07.02.2026, findet ab 14:00 Uhr der 6. Hambrücker Repaircafé-Termin statt. Letzte Reparaturannahme ist 16:00 Uhr. Wir werden wieder versuchen, Ihre defekten Geräte oder Dinge zu reparieren. Wir sind im Forum der Pfarrer-Graf-Schule. Kommen Sie gerne vorbei und lassen Sie uns bei Kaffee und Kuchen schauen, ob wir Ihre Dinge wieder in Ordnung bringen können. Repariert wird von Kleidung über Möbel bis Elektrogeräten alles, was Sie tragen können. Bei Küchengeräten oder schmutzigen Geräten bitten wir darum, diese vorher zu säubern. Die weiteren Termine in 2026 sind 04. April, 13. Juni, 18. Juli, 26. September, 05. Dezember. Wir bieten wieder Hilfe beim Umstieg von Windows 10 (abgekündigt) zu Linux an, wenn Sie das mögen. In dem Fall melden Sie sich bitte vorher an. Gerne können Sie sich voranmelden per E-Mail an gerald@repaircafe-hambruecken.de oder auf http://www.repaircafe-hambruecken.de Eine Voranmeldung ist nicht zwingend erforderlich!
Bereits heute möchten wir die Bevölkerung darauf hinweisen, dass das Rathaus am Rosenmontag, 16.02., und am Faschingsdienstag, 17.02.2026, geschlossen ist. Ab Aschermittwoch sind wir wieder zu den üblichen Sprechzeiten für Sie da. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Es ist vorgesehen, dass die Umzugsstrecke unmittelbar nach dem Faschingsumzug mit einer Kehrmaschine gereinigt wird. Letztes Jahr ist dies infolge eines Versehens unterblieben. Die Gemeindeverwaltung bittet daher die Anwohnerinnen und Anwohner der Umzugsstrecke nach Umzugsende den angefallenen Abfall auf die Straße zu fegen, damit der grobe Schmutz entfernt werden kann. Nett gemeint ist es von den Anwohnerinnen und Anwohnern, wenn der Umzugsabfall zu Haufen zusammengekehrt wird. Es reicht jedoch aus, wenn der Unrat auf die Straße gekehrt wird, da dieser dann von der Kehrmaschine am besten aufgenommen werden kann. Die restlichen Kehrarbeiten werden am Rosenmontag ab 8.00 Uhr ebenfalls von einer Kehrmaschine durchgeführt. Selbstverständlich kann auch nur dort gekehrt werden, wo keine Autos abgestellt sind.
Aufgrund des Faschingsumzugs am Sonntag, 15.02.2026 werden in den betroffenen Straßen ( Waldstraße, Rheinstraße, Saumstraße, Kirchstraße, Pfarrer-Graf-Straße und Teichstraße) Halteverbote eingerichtet. Die Halteverbote sind zwingend zu beachten, störende Fahrzeuge müssen am 15.02.2026 sofort abgeschleppt werden, um den Umzug nicht zu behindern. Sowie ein Abschleppfahrzeug angefordert wird, entstehen für den/die Fahrzeughalter*in nennenswerte Kosten – auch wenn das Fahrzeug „nur fünf Minuten“ dort stand. Schon aus eigenem Interesse sollte jeder/jedem Fahrzeughalter*in daran gelegen sein, dass das eigene Fahrzeug nicht im Bereich der Umzugsstrecke steht. Wir bitten um Beachtung und bedanken uns für Ihr Verständnis. Ordnungsamt
In den Monaten Oktober, November und Dezember 2025 wurden die gefahrenen Geschwindigkeiten von ca. 66.300 Fahrzeugen in einer Überprüfungszeit von ca. 800 Stunden gemessen. Bei den ca. 66.300 Messungen gab es 804 Beanstandungen. Die zwei Hauptgruppen waren 626 Fahrzeuge im Bereich bis 10 km/h und 138 Fahrzeuge im Bereich 11-15 km/h. Die prozentual meisten Beanstandungen wurden in der Weiherer Straße festgestellt. Bitte berücksichtigen Sie, dass auch Einsatzfahrten in den Statistiken enthalten sein können. Ordnungsamt Übersicht (185 KiB )
Eure Vertreter haben abgestimmt: Am Freitag, den 06.03.2026, treffen wir uns zu einem gemeinsamen Abend mit Wraps & Co. in der Lußhardthalle. Treffpunkt ist um 18.00 Uhr in der Lußhardthalle. Die Veranstaltung endet um 22.00 Uhr. Es erwartet euch ein gemeinsamer Abend mit Wraps & Co. Im Vorfeld könnt ihr zwischen Fußball, Volleyball oder dem DIY-Workshop (Schlüsselanhänger & Lesezeichen gestalten) wählen. Zur besseren Planung bitten wir euch, das Anmeldeformular (60 KiB ) bis spätestens Freitag, den 20.02.2026 ausgefüllt bei uns abzugeben. Solltet ihr noch Fragen haben, dürft ihr euch jederzeit gerne mit Frau Melanie König (Tel.: 07255/7100-15, E-Mail: koenig@hambruecken.de) in Verbindung setzen.
Am 01.09.2026 beginnt das neue Kindergartenjahr 2026/2027. Es ist vorgesehen, dass der neue Kindergarten auf dem Schulgelände in Trägerschaft der AWO zum 01.09.2026 seinen Betrieb aufnimmt. Der AWO-Kindergarten bietet folgende Gruppen an: - eine Ü3-Gruppe - eine U3-Gruppe (ab einem Jahr) Die Öffnungszeiten sind von 07:00 bis 14:00 Uhr vorgesehen; voraussichtlich wird ein warmes Mittagessen angeboten. Sofern Sie Ihre Anfrage für die neue Einrichtung anpassen möchten, können Sie dies bis zum 13.02.2026 im Little Bird-Portal erledigen. Bitte beachten Sie, dass die Bauarbeiten derzeit erst beginnen. Aus diesem Grund kann zum jetzigen Zeitpunkt keine verbindliche Aussage darüber getroffen werden, ob die Eröffnung planmäßig zum 01.09.2026 erfolgen kann oder ob es zu Verzögerungen kommt. Eine endgültige Entscheidung über den Eröffnungstermin wird spätestens bis Ende April 2026 erwartet. Für weitere Informationen oder bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Melanie König (Tel. 07255/7100-15, E-Mail: koenig@hambruecken.de).
Mit Inkrafttreten des neuen Landesgaststättengesetzes Baden-Württemberg (LGastG) zum 01.01.2026 entfällt das bisherige Gestattungsverfahren vollständig. An dessen Stelle tritt nun ein reines Anzeigeverfahren, das von allen Vereinen, Organisationen und sonstigen Veranstaltern, die im Rahmen von Festen, Veranstaltungen oder ähnlichen Anlässen eine vorübergehende Wirtschaftserlaubnis erlangen möchten, zu beachten ist. Nachfolgend informieren wir über die wichtigsten Neuerungen und Pflichten: Grundsätzlich ist jede Person berechtigt, einen vorübergehenden Gaststättenbetrieb anzuzeigen und durchzuführen. Gemäß § 2 Absatz 2 LGastG gilt: - Es muss ein besonderer Anlass für den vorübergehenden Gaststättenbetrieb vorliegen. - Die Anzeige ist per E-Mail einzureichen und muss folgende Angaben enthalten: - Vollständiger Name der verantwortlichen Person - E-Mail-Adresse sowie Telefonnummer der verantwortlichen Person - Ladungsfähige Anschrift - Ort der Veranstaltung - Zeitpunkt bzw. Zeitraum der Veranstaltung Die Anzeige muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen. Sollten Anzeigen nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erstattet werden, behält sich die Gemeinde Hambrücken vor, Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 11 Absatz 1 Nr. 1 LGastG einzuleiten. Hinweis: Die Gemeinde ist verpflichtet, die Anzeigen an die Behörden, unter anderem an die Gaststättenbehörde, die untere Baurechtsbehörde, die untere Lebensmittelüberwachungsbehörde, den Polizeivollzugsdienst sowie die zuständige Finanzbehörde weiterzuleiten. Die Verpflichtung zur Erstattung einer Anzeige besteht ausschließlich, wenn alkoholische Getränke angeboten werden sollen (§ 1 Abs. 3 LGastG ). Es bedarf keiner formellen Bestätigung des Erhalts der Anzeige seitens der Gemeinde gegenüber dem Anzeigenden. Die Anzeige einer vorübergehenden Wirtschaftserlaubnis nach § 2 Absatz 2 LGastG soll per E-Mail an buergerbuero@hambruecken.de erfolgen. Es wird gebeten, die neuen gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Nur so kann ein ordnungsgemäßer Ablauf von Veranstaltungen gewährleistet werden. Für Rückfragen steht Ihnen das Bürgerbüro der Gemeinde Hambrücken gerne zur Verfügung. Ihr Bürgerbüro
Wir weisen darauf hin, dass am 15.02.2026 die erste Grundsteuerrate sowie die erste Gewerbesteuervorauszahlung für das Jahr 2026 fällig werden. Der Grund- und Gewerbesteuerbescheid gilt als Mehrjahresbescheid auf unbestimmte Zeit, deshalb erhalten Sie keine gesonderte Zahlungsaufforderung. Sofern Sie nicht an unserem Abbuchungsverfahren teilnehmen, bitten wir um pünktliche Einhaltung des Zahlungstermins, um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden. Weitere Informationen erhalten Sie zur Zahlung bei Frau Stefanie König, gemeindekasse@hambruecken.de oder Tel. 07255-7100-37, und zur Veranlagung bei Frau Birte Prien, steueramt@hambruecken.de oder Tel. 07255-7100-32.
Zur Information: In der Zeit vom 02.02.2026 bis zum 13.02.2026 führt die Bundeswehr eine Truppenübung durch. Es ist damit zu rechnen, dass Bundeswehrfahrzeuge und Soldaten/Soldatinnen im Waldgebiet oder auch im Ortsgebiet angetroffen werden können. Der Einsatz von Übungs- und Signalmunition sowie Nebelmitteln ist möglich. Wir bitten besonders die Hundehalter/innen bei Waldspaziergängen um entsprechende Vor- und Rücksicht. Ordnungsamt
Wie bereits im Mitteilungsblatt berichtet, ist zur Sicherstellung eines zweiten Fluchtwegs im Rathaus die Errichtung von Brandschutztreppen notwendig. In der vergangenen Woche wurden die hierfür im Vorfeld notwendigen Abbrucharbeiten im vorderen Bereich des Rathauses am Kreisel abgeschlossen. Im Anschluss bestätigte ein von der Gemeinde beauftragter Geologe die Tragfähigkeit des Baugrunds im Gründungsbereich des Fundaments und die Sauberkeitsschicht wurde betoniert. Als nächster Schritt ist das Stellen des Schnurgerüsts vorgesehen. Wir werden weiterhin über den Fortgang der Bauarbeiten berichten. Fachbereich Bauen und Umwelt
Die Vereine werden gebeten, die zur Ehrung anstehenden Personen unter Angaben des Namens, der Adresse und der besonderen Erfolge bis spätestens 1. Februar 2026 beim Bürgermeisteramt Hambrücken zu melden. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende des Artikels. Zum Ablauf des Ehrenabends: Auch dieses Mal wird bei der Ehrung nur der größte Erfolg der jeweiligen Person oder Mannschaft vorgelesen. Alle weiteren Erfolge werden danach im Mitteilungsblatt veröffentlicht. Aus diesem Grund bittet die Gemeindeverwaltung darum, bei der Abgabe der Ehrungsanträge den jeweils größten Erfolg zu kennzeichnen. Über eine elektronische Meldung zusammen mit den Anschriften der geehrten Personen per E-Mail (baumann@hambruecken.de) wären wir Ihnen sehr dankbar. Zudem bitten wir Sie, uns nicht nur die Erfolge mitzuteilen, sondern uns auch Bilder hierzu zu übersenden . Geehrt werden können Personen, Gruppen oder Mannschaften, die Mitglied in einem Hambrücker Verein sind, oder sonstige Personen, die in Hambrücken wohnen und einen entsprechenden Erfolg erzielt haben. Auch wird wieder eine Bewirtung vor und während des Ehrenabends angeboten. Für Fragen und nähere Informationen steht Ihnen Frau Linda Baumann vom Bürgerservice (Tel. 7100-22) gerne zur Verfügung.
Am 01.09.2026 beginnt das neue Kindergartenjahr 2026/2027 . Wie bereits im Mitteilungsblatt angekündigt ist vorgesehen, dass der neue Kindergarten auf dem Schulgelände in Trägerschaft der AWO zum 01.09.2026 seinen Betrieb aufnimmt. Der AWO-Kindergarten soll mit zwei Gruppen starten: - einer Ü3-Gruppe - einer U3-Gruppe (ab einem Jahr) Da die Planungen für das kommende Kindergartenjahr inzwischen angelaufen sind, wurde der AWO-Kindergarten bereits zum 01.09.2026 im Elternportal Little Bird angelegt. Bei einer Platzanfrage ab diesem Datum werden im Portal künftig drei Kindergärten angezeigt. Bitte beachten Sie, dass die Bauarbeiten derzeit erst beginnen. Aus diesem Grund kann zum jetzigen Zeitpunkt keine verbindliche Aussage darüber getroffen werden, ob die Eröffnung planmäßig zum 01.09.2026 erfolgen kann oder ob es zu Verzögerungen kommt. Eine endgültige Entscheidung über den Eröffnungstermin wird voraussichtlich spätestens bis Ende April 2026 erwartet. Allerdings hat die AWO Soziale Dienste gGmbH bereits mit der Personalgewinnung für den neuen Kindergarten in Hambrücken begonnen. Eine Anmeldung ist über das Elternportal Little Bird bereits möglich. Für weitere Informationen oder bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Melanie König (Tel. 07255/7100-15, E-Mail: koenig@hambruecken.de).
Bei der Beantragung von Personalausweisen und/oder Reisepässen können Sie das Lichtbild im Bürgerbüro erstellen lassen. Hierfür fallen einmalig 6,00 € an. Bitte beachten Sie, dass das digitale Lichtbild vor Ort weder ausgedruckt noch mitgegeben werden kann. Weiterhin besteht die Möglichkeit, das Lichtbild im Vorfeld durch einen zertifizierten Dienstleister (zum Beispiel Fotografen, Fotoservice der dm-Drogeriemärkte) anfertigen zu lassen. Vom Dienstleister erhalten Sie den Ausdruck eines Data-Matrix-Codes (ähnlich wie ein QR-Code), mit Hilfe dessen die Behörde Ihr Lichtbild aus der Cloud abrufen kann. Die Kosten hierfür bestimmt jeder externe Dienstleister eigenständig. Digitale Lichtbilder sind für Babys und Kleinkinder bis 6 Jahre nicht geeignet! Wir empfehlen hierfür, die Lichtbilder bei einem zertifizierten Dienstleister anfertigen zu lassen. Diese haben hier bessere Möglichkeiten, zu einem guten Ergebnis zu kommen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ihr Bürgerbüro
Für den Führerschein-Umtausch gelten in Deutschland gestaffelte Fristen. Je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr greift die Umtauschpflicht. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind: Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers – Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss Vor 1953 Umtausch bis 19. Januar 2033 1953 bis 1958 Umtausch bis 19. Januar 2022 1959 bis 1964 Umtausch bis 19. Januar 2023 1965 bis 1970 Umtausch bis 19. Januar 2024 1971 oder späterUmtausch bis 19. Januar 2025 Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind: Ausstellungsjahr – Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss 1999 bis 2001 Umtausch bis 19. Januar 2026 2002 bis 2004 Umtausch bis 19. Januar 2027 2005 bis 2007 Umtausch bis 19. Januar 2028 2008 Umtausch bis 19. Januar 2029 2009 Umtausch bis 19. Januar 2030 2010 Umtausch bis 19. Januar 2031 2011 Umtausch bis 19. Januar 2032 2012 bis 18. Januar 2013 Umtausch bis 19. Januar 2033 Fahrerlaubnisinhaber*innen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. Wie lange ist der neue Pkw-Führerschein gültig? Die neu ausgestellten Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Welche Unterlagen werden für den Umtausch benötigt? - gültiger Personalausweis oder Reisepass - ein aktuelles biometrisches Passbild in Papierform - den aktuellen Führerschein Zuständige Stelle? Bei Fragen ist die Führerscheinaußenstelle Bruchsal des Landratsamtes Karlsruhe zuständig. Für den erfolgreichen Führerschein-Umtausch kommen Sie mit den entsprechenden Unterlagen und zu den entsprechenden Öffnungszeiten zum Bürgerbüro der Gemeinde Hambrücken. Wir leiten den Antrag gerne für Sie weiter. Ihr Bürgerbüro-Team
Die Gemeinde Hambrücken hatte sich im Jahr 2024 erfolgreich beworben und darf seit 2025 den Titel „Natur nah dran-Kommune“ tragen. Das NABU-Projekt „Natur nah dran“ wird gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (www.naturnahdran.de). Ziel des Projekts ist es, Städte und Gemeinden dabei zu unterstützen, öffentliche Grünflächen im Sinne der Biodiversität naturnah umzugestalten. Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung am 25.06.2025, die Grünflächen am Bruno-Hankeln-Platz sowie vor der Pfarrer-Graf-Schule entsprechend umzuwandeln. Die detaillierte Planung übernahm die Naturgartenplanerin Michaela Senk von der Firma GartenSpielRaum. Bereits Ende Juli 2025 bereitete der Bauhof die Flächen am Bruno-Hankeln-Platz vor. Nach der Bodenbearbeitung wurde im Herbst das Saatgut ausgebracht. Auch wenn die Fläche derzeit noch unscheinbar wirkt, wird sie sich in den kommenden Monaten zu einer artenreichen Wildblumenwiese entwickeln, die wertvolle Lebensräume für Wildbienen, Schmetterlinge und Vögel schafft. Kurz vor den Weihnachtsfeiertagen setzten die Mitarbeiter des Bauhofs in engagierter Eigenleistung die Umgestaltung der Flächen vor der Pfarrer-Graf-Schule um. Die neue Gestaltung trägt nicht nur zur Förderung der Artenvielfalt bei, sondern sorgt durch die neu gepflanzten Bäume auch für eine natürliche Verschattung der Klassenräume. Mit der Umsetzung des NABU-Projekts „Natur nah dran“ setzt die Gemeinde Hambrücken ein wichtiges Zeichen für den Schutz unserer Natur und die Förderung der Artenvielfalt in der Region. Wir dürfen gespannt sein, wie sich die naturnah gestalteten Flächen weiterhin entwickeln werden und wann wir die erste Blütenpracht bewundern können.
Am Freitag, den 09.01.2026, lud Bürgermeister Dr. Marc Wagner zum Neujahrsempfang 2026 um 19:00 Uhr in die Lußhardthalle ein. Auch in diesem Jahr folgten knapp 500 Besucherinnen und Besucher der Einladung. Dieser große Zuspruch ließ den Abend von Beginn an zu etwas ganz Besonderem werden. Trotz dieses großen Andrangs ließ es sich Bürgermeister Dr. Marc Wagner mit seiner Ehefrau Martina Wagner und dem „Glücksbringer“ Alexander Brecht in der Funktion als Schornsteinfeger nicht nehmen, jeden Einzelnen im Jahr 2026 willkommen zu heißen. Unter den Besucherinnen und Besuchern befanden sich auch zahlreiche Vereinsvertreterinnen und Vereinsvertreter. Mit dieser entgegengebrachten Wertschätzung zeigte sich wieder einmal das sehr stark ausgeprägte Vereinsleben in Hambrücken, wofür Bürgermeister Dr. Marc Wagner lobende Worte in seiner Ansprache fand. Mit etwas Verzögerung begann der Neujahrsempfang offiziell. Bürgermeister Dr. Marc Wagner ließ das Jahr 2025 Revue passieren. In Hambrücken fanden 356 Menschen ein neues Zuhause, 126 mehr als im Vorjahr. Die Bundestagswahl verzeichnete eine hohe Wahlbeteiligung von 88 Prozent, und ein neues Feuerwehrfahrzeug wurde ausgeliefert. Gleichzeitig richtete er den Blick voller Zuversicht auf das Jahr 2026 und die anstehenden Projekte, darunter die Landtagswahl, die Eröffnung eines neuen Kindergartens auf dem Schulareal, der Bau von Fluchttreppen am Rathaus, die Planung eines Nahwärmenetzes sowie die Sanierung der Schulturnhalle. Dabei ließ es sich Bürgermeister Dr. Wagner nicht nehmen, persönliche Anekdoten aus dem vergangenen Jahr zu erzählen, die den ein oder anderen zum Schmunzeln brachten. Auch für das Ehrenamt wird 2026 ein besonderes Jahr, denn in den kommenden Monaten stehen gleich acht Vereinsjubiläen auf dem Programm. Ein emotionaler Höhepunkt des Abends war die Verleihung der Bürgermedaille an Dr. med. Thomas Häussler und Horst Leibold für ihre jahrzehntelangen Verdienste im sozial-medizinischen Bereich. Durch die Übergabe des Gesundheitszentrums und der Hardt-Apotheke an die nächste Generation haben sie die medizinische Versorgung der Hambrückerinnen und Hambrücker für die Zukunft gesichert. Zum Abschluss schnitt Bürgermeister Dr. Wagner gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern des Gewerbevereins die traditionelle Neujahrsbrezel an. Nach dem offiziellen Teil ging es in den gemütlichen Teil über. Mit Musik und Barbetrieb wurde in geselliger Runde das Jahr 2026 gemeinsam begrüßt. Die Band „DasTrio“ rundete den Neujahrsempfang musikalisch ab und ließ den Hoffnungen für das Jahr 2026 viel Raum.
In der Zeit von Donnerstag, 14.05. bis Sonntag, 17.05.2026 , findet wieder eine Fahrt in unsere Partnergemeinde La Bouëxière in der Bretagne statt. Eingeladen zu dieser Fahrt sind alle interessierten Frankreichliebhaber, Familien und Schüler und natürlich auch alle, die sich bisher aktiv in die Partnerschaft eingebracht haben. Geplant ist wie üblich auf der Hinfahrt ein ca. 3- bis 4-stündiger Zwischenstopp in Paris oder in der Umgebung. Diese Zeit steht zur freien Verfügung. Für den Aufenthalt in La Bouëxière selbst liegt uns noch kein offizielles Programm der Partnergemeinde vor. Sicher werden sich unsere französischen Freunde bis dahin wieder etwas Interessantes einfallen lassen. Abhängig von der Teilnehmerzahl wird von einer Kostenbeteiligung von ca. 150,- € pro Erwachsenen und ca. 75,- € für Kinder bis zum 16. Lebensjahr ausgegangen. Darin enthalten sind die Kosten des Transports, die Verpflegung auf der Hin- und Rückfahrt, evtl. Eintrittsgelder und natürlich die Unterbringung in den französischen Gastfamilien. Es wäre schön, wenn sich möglichst viele Familien oder Einzelpersonen an dieser Fahrt beteiligen würden. Anmeldung bis zum 13.02.2026 im Rathaus bei Frau Linda Baumann, Zimmer 22, Telefon: 7100-22, E-Mail: baumann@hambruecken.de. Im Sinne des Partnerschaftsgedanken wäre eine Bereitschaft zur Aufnahme der Gäste aus La Bouëxière bei einem Gegenbesuch im Jahr 2027 wünschenswert.
Aus dem Jahresbericht des Sachgebietes Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung der Gemeindeverwaltung geht hervor, dass die Einwohnerzahl der Gemeinde Hambrücken 2025 gestiegen ist. Wurden Ende 2024 5.651 Einwohner gezählt, waren es zum 31.12.2025 5.764 . Der Anteil der ausländischen Mitbürger beträgt zum Jahresanfang 578 . Die Zahl der Geburten ist wieder gestiegen. Erblickten 2023 34 und 2024 49 Neugeborene das Licht der Welt, so waren es 2025 57 Kinder , davon 30 Mädchen und 27 Jungen . Bei der Namensgebung hat sich bei den Jungen der Name „Levi“ und bei den Mädchen der Name „Lea“ durchgesetzt. Die Anzahl der Eheschließungen war in den letzten konstant. Im Jahr 2024 sagten 29 Paare „ja“ zueinander, 2025 waren es ebenfalls 29 Paare , davon 16 hier im Standesamt Hambrücken und 13 auswärts . Im Jahr 2025 sind weniger Mitbürger verstorben als 2024, nämlich 53 (im Vorjahr 70), davon 25 Männer und 28 Frauen. Sachgebiet Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung