Gemeindenachrichten

Aktuelles für Bürger und Besucher

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Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,   nachdem die närrischen Tage hinter uns liegen, möchte ich Sie hiermit über das Ortsgeschehen bzw. über aktuell laufende Projekte wie folgt informieren:   1. Am  08.03.2026  wird die  Wahl  zum 18.  Landtag  von Baden-Württemberg stattfinden. Diese erfolgt in Hambrücken in der  Schulturn-  (Urnenwahl) sowie in der  Lußhardthalle  (Briefwahl). Erstmals sind Personen ab 16 Jahren wahlberechtigt und erstmals sind auch bei einer Landtagswahl 2 Stimmen zu vergeben, eine Stimme für einen Kreiswahlvorschlag, mit dem sich Bewerber einer Partei oder Einzelbewerber im Wahlkreis um ein Direktmandat bewerben (Erststimme), und eine Stimme für die Landesliste einer Partei (Zweitstimme). Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch  und bestimmen Sie maßgeblich mit, wer die nächsten 5 Jahre auf Landesebene die auch für uns Kommunen wichtigen Entscheidungen treffen wird. Mit Stand 25.02.2026 lagen bei ca.  4.400 Wahlberechtigten  bereits ca.  1.700 Briefwahlanträge  vor.     2. Die  Errichtung des neuen Kindergartens auf dem Schulgelände  befindet sich aktuell im Zeitplan. Vor kurzem wurde die Teilbaufreigabe für die Bodenarbeiten erteilt, sodass voraussichtlich in der nächsten Woche die Baustelleneinrichtung folgen wird. Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung am 25.02. die Gründungs- sowie die Rohbauarbeiten vergeben. Nach derzeitigem Stand soll der  neue Kindergarten mit einer U3- sowie einer Ü3-Gruppe zum 01.09.2026  in Betrieb gehen. Träger wird die AWO sein.    3. Am  Rathaus  laufen die Arbeiten zur  Herstellung von 2 Fluchttreppen  (Richtung Kreisverkehr und Richtung Parkplatz im rückwärtigen Bereich) auf Hochtouren. Diese sind  zwingend notwendig , weil durch Nebenbestimmungen einer in früheren Jahrzehnten erteilten Baugenehmigung formal vorgegeben und materiell aus naheliegenden  Gründen des Brandschutzes  (Gewährleistung eines zweiten Fluchtwegs bei einem Brand im Treppenhaus) erforderlich. Diese Arbeiten sollen nach aktuellem Stand in den Sommermonaten abgeschlossen werden, sodass dann auch der Gemeinderat zu seinen Sitzungen in den Sitzungssaal zurückkehren wird.  Die hierfür entstehenden Kosten werden  zu 60 %  durch Mittel aus der Ortskernsanierung  gefördert . Ferner soll in diesem Zuge im Anschluss der  Rathausvorplatz ansprechend umgestaltet  werden.  Sollten Sie insoweit geeignete Ideen und Vorstellungen haben, wäre ich für deren Übermittlung an uns sehr dankbar.   4. Nachdem in den vergangenen Jahren das Hebewerk III (am Grünschnittplatz) umfassend saniert worden ist, gerät nunmehr beim Abbau des Sanierungsstaus das  Hebewerk II  (Binsenriedweg/Wagbachstraße) ins Blickfeld. Noch  in diesem Jahr  ist die  Sanierung der Betondecke des dortigen Regenüberlaufbeckens II  mit Kosten von  ca. 250.000,– €  vorgesehen. Im  Jahr 2027  soll dann die Erneuerung der jeweils 2 Schmutz- und Regenwasserschnecken folgen, was derzeit inkl. Nebenarbeiten mit Kosten i. H. v. ca. 662.000,– € veranschlagt ist.    5. Des Weiteren laufen hinter den Kulissen die  Vorbereitungs-, Abstimmungs- und Planungsarbeiten in weiteren Projekten  weiter. Dies betrifft das  Quartierskonzept für die kommunalen Liegenschaften rund um die Lußhardthalle , die mögliche  Sanierung der Schulturnhalle  (eine Entscheidung über den gestellten Förderantrag wurde für nach Ostern angekündigt), die  Errichtung der Mehrfamilienhäuser zur Ermöglichung sozialen Wohnungsbaus im Neubaugebiet Brühl  (insoweit hat der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung die Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplans eingeleitet) sowie die Ermöglichung des  Baus einer Zahnarztpraxis in der Ortsmitte  (Ecke Rhein-/Hauptstraße).     6. Besonders viel Vorbereitungs- und Planungsbedarf besteht aktuell bei der  Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung . Der Bundesgesetzgeber hat die Kommunen verpflichtet, für  8 Stunden am Tag  (Schulzeit inbegriffen), an  5 Tagen die Woche  und in  48 Wochen im Jahr  eine Betreuungsmöglichkeit vorzuhalten. Beginnend mit den  Erstklässlerinnen und Erstklässlern im Schuljahr 2026/2027  wird der Anspruch jedes Jahr auf eine weitere Klassenstufe ausgedehnt. Die Gemeinde Hambrücken erhebt derzeit den voraussichtlichen Bedarf, um eine  möglichst zuverlässige Bedarfsplanung  vornehmen zu können. Abhängig davon wird voraussichtlich die  Inanspruchnahme weiterer Räume  notwendig. Zudem muss gewährleistet werden, dass weiterhin – wie bisher auch –  geeignetes und qualifiziertes Personal  zur Verfügung steht bzw. müssen ggf. Neueinstellungen erfolgen. Schließlich wird zu einem späteren Zeitpunkt vom Gemeinderat auch über die  Gebührenstruktur  zu entscheiden sein.     Sie sehen, es bleibt spannend und abwechslungsreich.   Herzliche Grüße   Ihr     Dr. Marc Wagner Bürgermeister

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Seit März 2025 bietet die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in der Gemeinde Hambrücken regelmäßig kostenlose Energieberatungen an. Die nächste Beratung findet am 05.03.2026 von 16 bis 18 Uhr  nach Terminvereinbarung im Rathaus, Hauptstraße 108, statt.   In einem persönlichen Gespräch informiert der Energieberater Angelo Caci zu allen Fragen rund ums Energiesparen, zum Einsatz erneuerbarer Energien, zur Sanierung älterer Gebäude, zum Heizungs- und Fenstertausch und zur Planung energieeffizienter Neubauten. Der Experte der Verbraucherzentrale gibt kompetente und unabhängige Entscheidungshilfen, die nicht von Verkaufsinteressen geleitet sind. Durch eine Projekt-Förderung des Bundeswirtschaftsministeriums kann die Beratung kostenlos erfolgen.   „Energiesparen und Klimaschutz sind wichtiger denn je. Die vergangenen Sommer waren sehr heiß und trocken, und die massiv gestiegenen Energiekosten belasten viele Menschen. Wir freuen uns, unsere Bürgerinnen und Bürger in Kooperation mit der Verbraucherzentrale bei allen Fragen rund um Sanierung und erneuerbare Energien besser unterstützen zu können“, so Bürgermeister Dr. Marc Wagner.   Bei Bedarf kommen die Energieberater der Verbraucherzentrale auch zu den Bürgerinnen und Bürgern nach Hause. Dank Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz liegt der Eigenanteil für dieses Beratungsformat bei maximal 40 Euro. Wenn möglich, sollten Unterlagen zum Energieverbrauch der letzten Jahre, Informationen zum Baujahr des Hauses, zur Wohnfläche sowie aussagekräftige Fotos und eventuell vorliegende Angebote von Handwerkern zur Beratung mitgebracht werden.   Die nächste Sprechstunde zur Energieberatung findet am  Donnerstag, 05.03.2026,  im Zimmer 41 im Rathaus statt. Pro Termin stehen 40 Minuten zur Verfügung. Die Termine sind von  16.00 Uhr bis 18.00 Uhr.   Anmelden können Sie sich weiterhin bei  Frau Merkel  unter  Tel.   07255/7100-42.

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Mit Inkrafttreten des neuen Landesgaststättengesetzes Baden-Württemberg (LGastG) zum 01.01.2026 entfällt das bisherige Gestattungsverfahren vollständig. An dessen Stelle tritt nun ein reines Anzeigeverfahren, das von allen Vereinen, Organisationen und sonstigen Veranstaltern, die im Rahmen von Festen, Veranstaltungen oder ähnlichen Anlässen eine vorübergehende Wirtschaftserlaubnis erlangen möchten, zu beachten ist.   Nachfolgend informieren wir über die wichtigsten Neuerungen und Pflichten: Grundsätzlich ist jede Person berechtigt, einen vorübergehenden Gaststättenbetrieb anzuzeigen und durchzuführen. Gemäß § 2 Absatz 2 LGastG gilt: - Es muss ein besonderer Anlass für den vorübergehenden Gaststättenbetrieb vorliegen. - Die Anzeige ist per E-Mail  einzureichen und muss folgende Angaben enthalten:  - Vollständiger Name der verantwortlichen Person - E-Mail-Adresse sowie Telefonnummer der verantwortlichen Person - Ladungsfähige Anschrift - Ort der Veranstaltung - Zeitpunkt bzw. Zeitraum der Veranstaltung Die Anzeige muss spätestens  zwei Wochen  vor Beginn der Veranstaltung erfolgen. Sollten Anzeigen  nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erstattet werden, behält sich die Gemeinde Hambrücken vor, Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 11 Absatz 1 Nr. 1 LGastG einzuleiten.     Hinweis: Die Gemeinde ist verpflichtet, die Anzeigen an die Behörden, unter anderem an die Gaststättenbehörde, die untere Baurechtsbehörde, die untere Lebensmittelüberwachungsbehörde, den Polizeivollzugsdienst sowie die zuständige Finanzbehörde  weiterzuleiten. Die Verpflichtung zur Erstattung einer Anzeige besteht ausschließlich, wenn alkoholische Getränke angeboten werden sollen (§ 1 Abs. 3 LGastG ). Es bedarf keiner formellen Bestätigung des Erhalts der Anzeige seitens der Gemeinde gegenüber dem Anzeigenden. Die Anzeige einer vorübergehenden Wirtschaftserlaubnis nach § 2 Absatz 2 LGastG soll per E-Mail an buergerbuero@hambruecken.de erfolgen.   Es wird gebeten, die neuen gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Nur so kann ein ordnungsgemäßer Ablauf von Veranstaltungen gewährleistet werden.   Für Rückfragen steht Ihnen das Bürgerbüro der Gemeinde Hambrücken gerne zur Verfügung.   Ihr Bürgerbüro

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Für den Führerschein-Umtausch gelten in Deutschland gestaffelte Fristen. Je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr greift die Umtauschpflicht.   Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind: Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers – Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss   Vor 1953 Umtausch bis 19. Januar 2033 1953 bis 1958 Umtausch bis 19. Januar 2022 1959 bis 1964 Umtausch bis 19. Januar 2023 1965 bis 1970 Umtausch bis 19. Januar 2024 1971 oder späterUmtausch bis 19. Januar 2025   Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind: Ausstellungsjahr – Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss   1999 bis 2001 Umtausch bis 19. Januar 2026 2002 bis 2004 Umtausch bis 19. Januar 2027 2005 bis 2007 Umtausch bis 19. Januar 2028 2008 Umtausch bis 19. Januar 2029 2009 Umtausch bis 19. Januar 2030 2010 Umtausch bis 19. Januar 2031 2011 Umtausch bis 19. Januar 2032 2012 bis 18. Januar 2013 Umtausch bis 19. Januar 2033   Fahrerlaubnisinhaber*innen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.   Wie lange ist der neue Pkw-Führerschein gültig? Die neu ausgestellten Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.   Welche Unterlagen werden für den Umtausch benötigt? - gültiger Personalausweis oder Reisepass - ein  aktuelles   biometrisches   Passbild in Papierform - den  aktuellen  Führerschein   Zuständige Stelle? Bei Fragen ist die Führerscheinaußenstelle Bruchsal des Landratsamtes Karlsruhe zuständig. Für den erfolgreichen Führerschein-Umtausch kommen Sie mit den entsprechenden Unterlagen und zu den entsprechenden Öffnungszeiten zum Bürgerbüro der Gemeinde Hambrücken. Wir leiten den Antrag gerne für Sie weiter.   Ihr Bürgerbüro-Team

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Die Gemeinde Hambrücken hatte sich im Jahr 2024 erfolgreich beworben und darf seit 2025 den Titel „Natur nah dran-Kommune“ tragen. Das NABU-Projekt „Natur nah dran“ wird gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (www.naturnahdran.de). Ziel des Projekts ist es, Städte und Gemeinden dabei zu unterstützen, öffentliche Grünflächen im Sinne der Biodiversität naturnah umzugestalten.   Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung am 25.06.2025, die Grünflächen am Bruno-Hankeln-Platz sowie vor der Pfarrer-Graf-Schule entsprechend umzuwandeln. Die detaillierte Planung übernahm die Naturgartenplanerin Michaela Senk von der Firma GartenSpielRaum.   Bereits Ende Juli 2025 bereitete der Bauhof die Flächen am Bruno-Hankeln-Platz vor. Nach der Bodenbearbeitung wurde im Herbst das Saatgut ausgebracht. Auch wenn die Fläche derzeit noch unscheinbar wirkt, wird sie sich in den kommenden Monaten zu einer artenreichen Wildblumenwiese entwickeln, die wertvolle Lebensräume für Wildbienen, Schmetterlinge und Vögel schafft.   Kurz vor den Weihnachtsfeiertagen setzten die Mitarbeiter des Bauhofs in engagierter Eigenleistung die Umgestaltung der Flächen vor der Pfarrer-Graf-Schule um. Die neue Gestaltung trägt nicht nur zur Förderung der Artenvielfalt bei, sondern sorgt durch die neu gepflanzten Bäume auch für eine natürliche Verschattung der Klassenräume.   Mit der Umsetzung des NABU-Projekts „Natur nah dran“ setzt die Gemeinde Hambrücken ein wichtiges Zeichen für den Schutz unserer Natur und die Förderung der Artenvielfalt in der Region. Wir dürfen gespannt sein, wie sich die naturnah gestalteten Flächen weiterhin entwickeln werden und wann wir die erste Blütenpracht bewundern können. 

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Am Freitag, den 09.01.2026, lud Bürgermeister Dr. Marc Wagner zum Neujahrsempfang 2026 um 19:00 Uhr in die Lußhardthalle ein. Auch in diesem Jahr folgten knapp 500 Besucherinnen und Besucher der Einladung. Dieser große Zuspruch ließ den Abend von Beginn an zu etwas ganz Besonderem werden. Trotz dieses großen Andrangs ließ es sich Bürgermeister Dr. Marc Wagner mit seiner Ehefrau Martina Wagner und dem „Glücksbringer“ Alexander Brecht in der Funktion als Schornsteinfeger nicht nehmen, jeden Einzelnen im Jahr 2026 willkommen zu heißen. Unter den Besucherinnen und Besuchern befanden sich auch zahlreiche Vereinsvertreterinnen und Vereinsvertreter. Mit dieser entgegengebrachten Wertschätzung zeigte sich wieder einmal das sehr stark ausgeprägte Vereinsleben in Hambrücken, wofür Bürgermeister Dr. Marc Wagner lobende Worte in seiner Ansprache fand.   Mit etwas Verzögerung begann der Neujahrsempfang offiziell. Bürgermeister Dr. Marc Wagner ließ das Jahr 2025 Revue passieren. In Hambrücken fanden 356 Menschen ein neues Zuhause, 126 mehr als im Vorjahr. Die Bundestagswahl verzeichnete eine hohe Wahlbeteiligung von 88 Prozent, und ein neues Feuerwehrfahrzeug wurde ausgeliefert. Gleichzeitig richtete er den Blick voller Zuversicht auf das Jahr 2026 und die anstehenden Projekte, darunter die Landtagswahl, die Eröffnung eines neuen Kindergartens auf dem Schulareal, der Bau von Fluchttreppen am Rathaus, die Planung eines Nahwärmenetzes sowie die Sanierung der Schulturnhalle. Dabei ließ es sich Bürgermeister Dr. Wagner nicht nehmen, persönliche Anekdoten aus dem vergangenen Jahr zu erzählen, die den ein oder anderen zum Schmunzeln brachten. Auch für das Ehrenamt wird 2026 ein besonderes Jahr, denn in den kommenden Monaten stehen gleich acht Vereinsjubiläen auf dem Programm.   Ein emotionaler Höhepunkt des Abends war die Verleihung der Bürgermedaille an Dr. med. Thomas Häussler und Horst Leibold für ihre jahrzehntelangen Verdienste im sozial-medizinischen Bereich. Durch die Übergabe des Gesundheitszentrums und der Hardt-Apotheke an die nächste Generation haben sie die medizinische Versorgung der Hambrückerinnen und Hambrücker für die Zukunft gesichert.   Zum Abschluss schnitt Bürgermeister Dr. Wagner gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern des Gewerbevereins die traditionelle Neujahrsbrezel an.  Nach dem offiziellen Teil ging es in den gemütlichen Teil über. Mit Musik und Barbetrieb wurde in geselliger Runde das Jahr 2026 gemeinsam begrüßt.    Die Band „DasTrio“ rundete den Neujahrsempfang musikalisch ab und ließ den Hoffnungen für das Jahr 2026 viel Raum. 

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