Gemeindenachrichten

Aktuelles für Bürger und Besucher

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Für den vom 27. April bis 07. Mai 2024 stattfindenden Maimarkt in Mannheim sind wieder verbilligte Eintrittskarten erhältlich. Achtung, Schwerbehinderte mit Ausweis B erhalten ausschließlich an der Tageskasse eine Vorzugskarte für 7,00 Euro, eine Begleitperson hat freien Eintritt. Der Vorverkauf der Karten findet gegen Barzahlung bis einschließlich Freitag, 26. April 2024 im Bürgerbüro wie folgt statt: Montag:                                   7.30 Uhr bis 12.30 Uhr Dienstag bis Freitag:            8.30 Uhr bis 12.30 Uhr Dienstag:                              12:30 Uhr bis 15:00 Uhr Donnertag:                           16.00 Uhr bis 18.00 Uhr   Preise: Erwachsene:                        7,00 Euro      (Tageskasse 10,00 Euro) Kinder (6-14 Jahre):            4,50 Euro      (Tageskasse   7,00 Euro)   VRN-Maimarkt-Kombitickets   Wie bereits in den letzten Jahren werden auch Kombikarten - VRN-Maimarkt-Tickets - im Vorverkauf angeboten. Die Kombikarten des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN) schließen Hin- und Rückfahrt mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb des Verbundnetzes, sowie den Eintritt zum Maimarkt ein. Die VRN-Maimarkt-Tickets gibt es im Bürgerbüro, bei den Vorverkaufsstellen und an den Fahrkartenautomaten der Verkehrsbetriebe während des Maimarkt-Vorverkaufs. Diese VRN-Maimarkt-Tickets sind nur im Vorverkauf erhältlich. Jetzt neu: auch online über www.maimarkt.de. Preise: Erwachsene:                        12,00 Euro Kinder (6-14 Jahren)            6,50 Euro

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Verlängerung der Baustelle Kirchstraße 36 Die Bauarbeiten im Bereich des Gehwegs vor dem Gebäude Kirchstraße 36 müssen aufgrund schlechten Wetters sowie einer Vielzahl nicht vorhersehbarer Arbeiten, z. B. Austausch eines krummen Gasschiebers, Umverlegung von Kabeln, Austausch eines Hydranten sowie einem Verzug der Arbeiten der Deutschen Glasfaser voraussichtlich bis zum 25.03.2024 weiter ausgeführt werden. Sobald die Arbeiten beendet sind, wird die Straße wieder freigegeben. Die ausgeschilderten Umleitungsstrecken bleiben so bestehen. Wir bitten um Verständnis.  Für Rückfragen steht Ihnen Hr. Trautner, E-Mail: bauamt@hambruecken.de , jederzeit zur Verfügung.   Glasfaserausbau im Ortsgebiet  Aufgrund einer Vielzahl von kleineren bis größeren Mängeln wurde mit dem Kooperationspartner Deutsche Glasfaser und der ausführenden Firma Avra eine Ausbaupause vereinbart. Aktuell werden im bereits ausgebauten Ortsgebiet durch Mitarbeiter der Avra Stellen markiert, die noch nachbearbeitet werden müssen. Dies sind keine „Gaunerzinken“. Nachdem die Nacharbeiten der Gemeinde als abgeschlossen gemeldet wurden, findet die Abnahme der Gehwege und Straßen statt. Gerne können betroffene Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeindeverwaltung „Mängel“ oder Schäden melden: E-Mail: bauamt@hambruecken.de . Die Meldungen werden unverzüglich an die neue Projekt- und Bauleitung aufseiten der Deutschen Glasfaser und Avra weitergeleitet, damit diese mit Ihnen Kontakt aufnehmen.   Neubaugebiet „Brühl“ Die noch auszuführenden Grün- und Spielplatzbauarbeiten im Neubaugebiet liegen aktuell sehr gut im Zeitplan und können wahrscheinlich noch vor dem geplanten Bauende fertiggestellt werden. In den letzten Tagen wurden auf dem Spielplatz die Schaukeln und Seilbahnpfosten montiert sowie der notwendige Unterbau und Fallschutz vorbereitet. Nach und nach werden die weiteren Spielgeräte installiert und am Montag, 18.03.2024 findet im Zuge der jährlichen Sachverständigenprüfung der gesamten Gemeindespielplätze eine baubegleitende Begehung vor Ort statt.    

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Am Samstag, dem 17.02.2024, fanden bei einem Rundgang entlang des Hambrücker Biodiversitätspfades die Schnittdemonstrationen mit Hermann Meschenmoser statt. Die über 35 Teilnehmerinnen und Teilnehmer ließen sich bei optimalen Außentemperaturen die praktischen Vorführungen zu den verschiedenen Schnitttechniken an Obstbäumen vom Profi des Landwirtschaftlichen Technologiezentrum Augustenberg (Karlsruhe) nicht entgehen.   Besonderes Augenmerk bei der Begehung galt den vor 7 Jahren gepflanzten Obstbäumen, denen ein Erziehungs- bzw. Aufbauschnitt zur Erzielung einer entsprechenden Krone und zur Vermeidung von Fehlentwicklungen widerfahren ist.   Hermann Meschenmoser zeigte an vielen Beispielen, wie Kern- und Steinobstbäume geschnitten und was bei der Baumpflege zu beachten ist. Bei regen Diskussionen der Teilnehmer untereinander – und natürlich mit Herrn Meschenmoser –, wurden die gestellten Fragen, bspw. ob es Beachtungspunkte bei den Spalierobstbäumen gibt, vom Profi beantwortet. Auch wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer darüber aufgeklärt, dass man beim Schnitt von Spalierobst von einer Kunstform spricht, die zwei- bis dreimal im Jahr empfohlen wird und wie man an einem Altbaum, dessen Ertrag auch vom Schnitt abhängen kann, eine schonende Baumpflege vornimmt. Insgesamt bescheinigte Herr Meschenmoser, dass sich die mehr als 60 Obstbäume entlang des Biodiversitätspfads sehr gut entwickelt haben und sich die zwei- bis dreimalige Bewässerung in der lang anhaltenden Hitze des letzten Sommers durch das Team des Bauhofs gelohnt habe. Die Bodenverhältnisse des Biodiversitätspfades mit einem lockeren, gut durchlüfteten, tiefgründigen, nicht verdichteten Boden sind sehr gut für die Obstbäume geeignet.    Abschließend lud Herr Meschenmoser alle, die Interesse am Obstbau haben, zum Blütenrundgang auf den Augustenberg am 15. April 2024 ab 14:00 Uhr ein. Hierbei werden Fragen rund um den Obstanbau von Fachleuten beantwortet. Die Teilnahme ist kostenlos. 

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Am 30. Januar 2024 hat der Gemeinderat Hambrücken eine umfassende Klimaschutzstrategie zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2035 beschlossen.   Die Gemeinde Hambrücken wird in 2024 ihre Klimaschutzaktivitäten forcieren, bereits angestoßene Maßnahmen werden sinnvoll ergänzt und konkrete Bausteine realisiert. Ziel ist eine ineinandergreifende Klimaschutzstrategie, angelehnt an die Klimaschutzziele des Landkreises aus dem Klimaschutzkonzept „zeozwei frei 2035“.   Ein Baustein der Klimaschutzstrategie ist die kommunale Wärmeplanung. Hier werden lokale Potentiale zur Nutzung von erneuerbaren Energien – sowohl für Strom als auch für Wärme – ermittelt. Anhand dessen kann definiert werden, mit welchem Ausbau lokaler Energieträger die Gemeinde bis 2035 klimaneutral werden kann. Die Einteilung in Schwerpunktgebiete für den Wärmenetzausbau und zur Einzelversorgung wird zudem auch eine erste Einschätzung für die Bewohnerinnen und Bewohner geben, was zukünftig in ihrem Heizungskeller passieren kann. Die Planung soll bis Ende 2024 abgeschlossen sein.   Solarstrom ist emissionsfrei, geräuschlos, ressourcenschonend, erneuerbar und zu 100 % umweltverträglich. Eine Analyse aller geeigneten kommunalen Dächer ist die Grundlage für eine konkrete Umsetzungsstrategie. Basierend auf dem Ergebnis gilt es sich auf ein Umsetzungsmodell festzulegen und zeitlich getaktet die verfügbaren PV-Potenziale nutzen.   Auch die Sanierung der kommunalen Liegenschaften wird vorangetrieben. Gebäudesteckbriefe für alle relevanten Liegenschaften liefern Erkenntnisse über den energetischen Zustand der Gebäude, Sanierungsmaßnahmen werden ausgewiesen und als Planungsgrundlage priorisiert dargestellt. Hier wird die Frage beantwortet, wie die Liegenschaften der Gemeinde bis 2035 klimaneutral werden können.   Zudem wurde der Verbleib der Gemeinde in der Projektentwicklungsgesellschaft (PEG) Regionaler Wärmeverbund beschlossen. Die PEG wurde unter Beteiligung von 10 Städten und Gemeinden im nördlichen Karlsruhe, den Stadtwerken Bretten, Bruchsal und Ettlingen sowie der BBEK Energie am 23.06.2023 gegründet. Ziele der PEG sind es, im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge den Aufbau eines regionalen Wärmeverbunds voranzutreiben, um die Bürger und die Wirtschaft insbesondere im nördlichen Landkreis Karlsruhe mit erneuerbarer Wärme insbesondere aus Tiefengeothermie zu versorgen. Dies soll im Interesse der Bürger und der Wirtschaft vor Ort zu einer Stärkung der regionalen Wertschöpfung und Versorgungssicherheit sowie der Reduzierung von energiepolitischen (internationalen) Abhängigkeiten und zur Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes beitragen. Nicht zuletzt soll durch den Aufbau der Wärmenetze die Wärmewende gesamtgesellschaftlich betrachtet zu deutlich vorteilhafteren Kosten realisiert werden als bei der Einzelversorgung.   Das Monitoring über die umgesetzten Maßnahmen wird zukünftig mithilfe des European Energy Awards (eea) erfolgen. Zudem kann mit diesem Instrument der kommunale Klimaschutzprozess strukturiert vorangetrieben werden. Der eea ist ein Qualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsverfahren für kommunale Energieeffizienz und Klimaschutz, das lokale Potentiale erkennt, nutzt und die Akteure vor Ort einbindet. Sowohl die Anstrengungen als auch die Erfolge einer Kommune lassen sich damit neutral messen und vergleichen. Mittlerweile nehmen mehr als 1.500 Kommunen in 16 Ländern am eea-Verfahren teil, davon über 350 in Deutschland, über 100 in Baden-Württemberg und 15 im Landkreis Karlsruhe – Mit dem Beitritt der Gemeinde Hambrücken 16.

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Ankündigung von Straßenbauarbeiten Aller Voraussicht nach wird im Zeitraum vom 04.03. bis einschließlich 15.03.2024 der Gehweg samt Bordsteinen und Tragschicht in der Kirchstraße auf Höhe Hausnummer 36 durch die Firma Häußler & Boileau GmbH erneuert. Um Tiefbauarbeiten zu bündeln und zu vermeiden, nahe gelegene Bereiche zu einem späteren Zeitpunkt erneut sperren zu müssen, führen in diesem Zeitraum auch die Vodafone, die Netze BW und die AVRA GmbH im Auftrag der Deutschen Glasfaser Kabelbauarbeiten in der unmittelbaren Nähe aus.   Daher wird der Bereich für Kraftfahrzeuge in diesem Zeitraum vollgesperrt.   An dieser Stelle der Hinweis insbesondere an die Eltern, deren Kinder diesen Bereich als Schulweg nutzen:   Eine Querung der Kirchstraße für Fußgänger wird möglich sein.   Der Verkehr wird vom Kreisverkehr in der Ortsmitte Richtung Graben-Neudorf L560 über die Kolping-, Neuort- und Kriegsstraße umgeleitet. Um den Verkehrsfluss gewährleisten zu können, werden in den betroffenen Bereichen in dieser Zeit Halteverbote eingerichtet. Der Verkehr von Graben-Neudorf L560 aus kommend Richtung Ortsmitte wird über die Schwarzwald-, Pfarrer-Graf- und Breisgaustraße umgeleitet. Hier werden vorerst keine Halteverbote eingerichtet, bei Bedarf könnte dies aber notwendig werden.     Aktuelles zum Glasfaserausbau in Hambrücken Bekanntlich führt die AVRA GmbH im Auftrag der Deutschen Glasfaser die Glasfaserverlegearbeiten in Hambrücken aus. Unschwer zu erkennen finden diese aktuell in der Hauptstraße von der Ortsmitte bis zum Ortsausgang Richtung Wiesental bei den geraden Hausnummern statt. Voraussichtlich werden im nächsten Zug die Arbeiten in der Kraichgaustraße, Industriestraße, Odenwaldstraße, Keitländerstraße, Brühlerstraße und im Breinlingsweg fortgesetzt.   Es kann jedoch zu kurzfristigen Änderungen im Planungsablauf kommen. Wir bitten um Verständnis!   An dieser Stelle möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass die Gemeinde nicht Auftraggeber, sondern lediglich Kooperationspartner der Deutschen Glasfaser ist.   Fachbereich Bauen und Umwelt

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Der Landesfamilienpass wurde innerhalb des „Programms zur Förderung der Familie“ vom Sozialministerium Baden-Württemberg herausgegeben und ermöglicht Familien, die ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, insgesamt 20-mal im Jahr unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten Eintritt die staatlichen Schlösser und Gärten zu besuchen. Er wird einkommensunabhängig gewährt und man erhält ihn auf Antrag beim Bürgerbüro der Wohngemeinde.   Die Institutionen, die zur Wahl stehen, sind in der    Gutscheinkarte zum Landesfamilienpass Baden-Württemberg    aufgelistet. Auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren (www.sozialministerium–bw.de) sind unter „Familien mit Kindern“ „Leistungen für Familien“ eine Liste aller Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg, sowie eine Liste aller nicht staatlichen Einrichtungen, die für Passinhaber einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, eingestellt.  Das Sozialministerium Baden-Württemberg bittet zu beachten, dass die Gutscheine einen bargeldwerten Vorteil darstellen und daher bei Verlust nicht erneut vergeben werden können.   Den Landesfamilienpass können erhalten: Familien und eheähnliche Gemeinschaften mit mindestens 3 KindernAlleinerziehende mit mindestens einem Kind oder Familien und eheähnliche Gemeinschaften mit einem schwer behinderten Kind (Vorlage Schwerbehindertenausweis) - für die Kinder muss eine Kindergeldberechtigung bestehen und sie müssen mit den Eltern oder einem Elternteil in häuslicher Gemeinschaft leben Familien, die Hartz IV- bzw. kinderzuschlagsberechtigt sind (Vorlage Bescheid vom Arbeitsamt)     Die „Gutscheinhefte 2024“ wurden diese Woche an die Inhaber eines Landesfamilienpasses zugestellt. Ein neuer Landesfamilienpass kann durch einen Berechtigten im Bürgerbüro beantragt werden.   Bürgerbüro Hambrücken

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Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat entschieden, dass die allgemeine Notfallpraxis in Waghäusel-Kirrlach nicht mehr geöffnet wird.   Die allgemeine Notfallpraxis wurde Ende Oktober letzten Jahres als Reaktion auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) geschlossen. In der Folge musste das Angebot im ärztlichen Bereitschaftsdienst im ganzen Land reduziert werden.    Die KVBW hat das BSG-Urteil zum Anlass genommen, den Bereitschaftsdienst neu zu konzipieren. Der Kern liegt dabei auf der Stabilisierung der Regelversorgung, also der wohnortnahen haus- und fachärztlichen Versorgung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zu den Sprechstundenzeiten der Arztpraxen. Hier sind die Engpässe größer geworden. So sind aktuell mehr als 1.000 Arztsitze in Baden-Württemberg nicht besetzt, davon mehr als 900 Hausarztsitze. Das hat auch Auswirkungen auf den Bereitschaftsdienst, da weniger Ärztinnen und Ärzte für die Dienste zur Verfügung stehen. Verstärkt wird diese Entwicklung noch durch den Trend zur Anstellung von Ärzten in einer Praxis, der stark zugenommen hat. Denn die Dienstverpflichtung liegt beim anstellenden Arzt, nicht beim angestellten Arzt.    Die Schließung der Notfallpraxis erfolgte nach einer gründlichen Prüfung der Inanspruchnahme. Dabei muss auch berücksichtigt werden, dass der Bereitschaftsdienst nur eine Überbrückungsbehandlung darstellt, bis die Haus- und Facharztpraxen wieder geöffnet haben. Der Bereitschaftsdienst ist keine verlängerte Sprechstunde. Zuständig ist der Bereitschaftsdienst auch nicht für medizinische Notfälle, für die der Rettungsdienst unter der 112 gerufen werden muss. Patientinnen und Patientinnen können weiter zu den Öffnungszeiten ohne Anmeldung bei einem dringenden Behandlungsbedarf die Notfallpraxis in Bruchsal aufsuchen. Hinzu kommt noch der Fahrdienst, der medizinisch erforderliche Hausbesuche übernimmt. Der Fahrdienst ist über die 116117 zu erreichen. Die Versorgung der Bevölkerung bleibt damit weiterhin gewährleistet. Die Notfallpraxis in Bruchsal am Krankenhaus ist Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 19 bis 22 Uhr, am Mittwoch von 13 bis 22 Uhr und an den Wochenenden und Feiertagen von 10 bis 22 Uhr geöffnet.   Das neue Konzept des Bereitschaftsdienstes im Land wird Schritt für Schritt erarbeitet und umgesetzt. Es umfasst mehrere Bereiche, unter anderem wird die Struktur der bestehenden Notfallpraxen auf den Prüfstand gestellt, der Fahrdienst wird neu ausgerichtet und die Möglichkeiten der Telemedizin stärker genutzt. Als erste Entscheidung hat der Vorstand der KVBW festgelegt, dass einzelne Praxen, die im Zuge des BSG-Urteils geschlossen wurden, nicht mehr geöffnet werden. Dazu gehört auch die Notfallpraxis in Kirrlach. Alles Gute – Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Die KVBW vertritt als Körperschaft des öffentlichen Rechts über 23.500 Mitglieder (Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten) in Baden-Württemberg. Sie gestaltet und sichert die medizinische Versorgung für die gesetzlich Versicherten in Baden-Württemberg, schließt Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen, kümmert sich um die Fortbildung ihrer Mitglieder und die Abrechnung der Leistungen. Mehr unter www.kvbawue.de  

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TOP 1: Beschluss über die Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan und mittelfristiger Finanzplanung 2023-2027  Wie in der ersten Sitzung eines jeden Jahres üblich, hielt der/die jeweilige Fraktionssprecher/in jeder Fraktion des Gemeinderats die jeweilige Haushaltsrede. Die Reden wurden bereits im Mitteilungsblatt am Fr., den 02.02.2024 abgedruckt. Im Nachgang beschloss der Gemeinderat einstimmig den Entwurf der Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan, einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung und des Investitionsprogrammes 2023 bis 2027.   TOP 2:  Klimaschutzstrategie Hambrücken Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Klimaschutzstrategie für Hambrücken, die nun aufgesetzt sowie nach und nach abgearbeitet wird. Die Klimaschutzstrategie beinhaltet Module und Bausteine wie die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung, die auch für Kommunen unter 10.000 Einwohnern bis Juni 2028 gesetzlich verpflichtend abgeschlossen sein muss, die Erarbeitung von Gebäudesteckbriefen für die kommunalen Liegenschaften, die im Kontext der „Klimaneutralen Verwaltung“ verbindlich sind, die Vorlage einer Photovoltaik-Ausbaustrategie bezüglich der Dächer der kommunalen Liegenschaften, da nur durch Einbeziehung dieser Energieform das vom Landkreis Karlsruhe ausgerufene Ziel zeozweifrei 2035 erreicht werden kann, die Teilnahme am EuropeanEnergyAward (eea)-Prozess sowie die weitere Beauftragung der Umwelt- und EnergieAgentur Landkreis Karlsruhe (UEA) mit dem Abruf der hierfür bereits bewilligten Fördergelder. Auch dem Verbleib in der Projektentwicklungsgesellschaft (PEG) im Zusammenhang mit der Nutzung von Tiefengeothermie/Regionalem Wärmenetz durch Erhöhung der Kommanditeinlage in Höhe von 22.500,- € für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 30.06.2025 stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.   TOP 3:  Ausschreibung Sanierung Sanitärbereich Kindergarten St. Martin Einstimmig sprach sich der Gemeinderat für die Maßnahme „Sanierung des Sanitärbereichs im Kindergarten St. Martin“ während der Sommerferienschließtage vom 12.08.2024 bis 30.08.2024 aus, um Beeinträchtigungen im laufenden Betrieb zu vermeiden. Die funktionelle Ausschreibungsform wird nach eingehender Prüfung der VOB-Konformität erfolgen.    TOP 4:  Weitere Beauftragung der Planungsgesellschaft Bresch Henne Mühlinghaus mit der Durchführung des Investorenauswahlverfahrens MFH NBG Brühl Für die Durchführung der dritten Stufe des beschlossenen Investorenauswahlverfahrens für die Vergabe der Mehrfamilienhäuser im Neubaugebiet Brühl beschloss der Gemeinderat einstimmig die weitere Beauftragung des Planungsbüros Bresch Henne Mühlinghaus (BHM). Bis 30.04.2024 haben potenzielle Investoren die Möglichkeit, eine Konzeptbewerbung beim verfahrensbetreuenden Büro BHM einzureichen. Nähere Informationen zum Konzeptvergabeverfahren für die gemeindeeigenen MFH-Baugrundstücke im Neubaugebiet Brühl finden Sie hier: (QR-Code )    TOP 5:  Feststellung des Jahresabschlusses 2021 Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Feststellung des Jahresabschlusses 2021. Fachbereichsleiter Gottfried Ott erläuterte dem Gremium zuvor die Besonderheiten des Jahresabschlusses. Die Zahlen zur Feststellung, Aufgliederung und Verwendung des Jahresergebnisses sind in den amtlichen Bekanntgaben dargestellt.   TOP 6:  Teilnahme an der Bündelausschreibung Erdgas mit Lieferbeginn im Rahmen der Bündelausschreibung 01.01.2025 – 01.01.2028 Einstimmig beschloss das Gremium die Teilnahme der Gemeinde Hambrücken an der Bündelausschreibung Erdgas für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 01.01.2028 sowie die Beauftragung der Verwaltung, für alle Abnahmestellen Erdgas mit einem Anteil von 10 % Biogas auszuschreiben.   TOP 7:  Annahme einer Spende Die Annahme einer Spende wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.   TOP 8 Bekanntgabe der in letzter nichtöffentlicher Sitzung am 19.12.2023 gefassten Beschlüsse Der Gemeinderat wurde über den Sachverhalt „Mauer im Verbindungsweg Bruchgärten/Hauptstraße“ informiert und beschloss, die Verwaltung zu beauftragen, einen Vertrag über die Maßnahme mit dem angrenzenden Grundstückseigentümer zu schließen. Des Weiteren wurde die Verwaltung vom Gemeinderat beauftragt, entsprechende Fördermittel im Rahmen der Ortskernsanierung „Ortsmitte II“ für die Abbruchmaßnahme zu beantragen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechts nach dem BauGB in einem Fall.   TOP 9: Bekanntgaben, Anfragen, Wünsche Die Anwesenden wurden informiert über  -  das Ganztagesförderungsgesetz und die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder ab dem Jahr 2026.  -  die Bestätigung des Kommunal- und Prüfungsamtes im Einvernehmen mit der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (gemäß § 114 Abs. 5 S. 2 GemO), dass die wesentlichen Anstände im Prüfungsbericht vom 08.08.2023 erledigt sind. Die allgemeine Finanzprüfung 2018 bis 2020 ist hiermit abgeschlossen.  - den Rückbau der Firma Netze BW der ersten zehn Masten samt Leitung von Richtung Karlsdorf-Neuthard herkommend, da die Freileitung im Außenbereich durch die abgeschlossenen Umschaltarbeiten zwischen dem Schaltwerk der Netze BW auf dem Parkplatz der Lußhardthalle und dem alten Schaltwerk in der Saumstraße nicht mehr benötigt wird.  Die Rückbauarbeiten werden von der Firma Resys aus Gondelsheim übernommen und dauern ca. 1 Monat. Die Freileitung Richtung Wiesental soll weiterhin bestehen bleiben.     Auf Nachfrage von  -   Gemeinderat Egon Drexler soll die gebildete Mulde im Bereich Ende Binsenriedweg/Beginn Kirchstraße geprüft werden.  -   Gemeinderat Egon Drexler sollen die tiefen Fahrspuren vom Heuweg bis zum Generationenpark ausgebessert werden.  -   Gemeinderat Theo Mahl soll der Weg von der Demmelbrücke (Brücke nach dem Hebewerk/Wertstoffhof) zum Vogelpark ausgebessert werden.

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