Am Mo., den 16.09.2024 , wurden alle Mitglieder des Dialogforums des Bahnprojekts Mannheim-Karlsruhe zu einer Exkursion zu den Schallschutzwänden im Bereich Niederbühl eingeladen, um sich in Gleisnähe einen Eindruck von der Wirkung des aktiven Schallschutzes in Form von Schallschutzwänden, Schienenstegdämpfern, usw. zu machen sowie zu einer Besichtigung des Tunnels Rastatt und des Infocenters. In diesem Zuge wurden von der Deutschen Bahn die möglichen Schallschutzmaßnahmen (passiver oder aktiver Schallschutz) an der Infrastruktur erklärt. Zum passiven Schallschutz gehören schalltechnische Verbesserungen an Gebäuden, wie z. B. der Einbau von Schallschutzfenstern und schallgedämmten Lüftern. Zum aktiven Schallschutz gehört die Lärmminderung am Emissionsort, das heißt an der Entstehungsquelle oder am Ausbreitungsweg (u. a. Schallschutzwände und -walle, Schienenstegdämpfer, Schienenschmiereinrichtung). Die aktiven Schallschutzmaßnahmen haben Vorrang vor passiven Schallschutzmaßnahmen. Zum Abschluss der Veranstaltung teilte die Deutsche Bahn mit, dass es für das Projekt Mannheim-Karlsruhe keinen Projektstopp gibt. Somit werden aktuell weiterhin 6 bis 8 Linienvarianten untersucht. Aktuell wartet die DB noch auf die Zugzahlenprognose 2040, um die vorgenommenen Bewertungen gründlich zu überprüfen. Sie rechnet mit der Zugzahlenprognose 2040 in der 2. Jahreshälfte 2024. Im Anschluss soll die Antragsvariante (Vorzugsvariante) bekannt gegeben werden. Wir werden Sie weiterhin über den Fortgang des DB-Bahnprojekts Mannheim-Karlsruhe informieren.
Jedes Jahr werden dem Bürgermeisteramt Diebstähle von Obst auf landwirtschaftlichen Grundstücken gemeldet. Selbst wenn die Grundstücke gepflegt sind und dadurch eine Eigennutzung deutlich erkennbar ist, wird auf das fremde Eigentum keine Rücksicht genommen. Offensichtlich sind sich die Betreffenden nicht darüber im Klaren, dass die unberechtigte Aberntung von fremden Obstbäumen den Tatbestand des Diebstahls erfüllt und bei Bekanntwerden strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Die Pflege der Obstbäume ist sehr aufwendig. Umso ärgerlicher ist es für die Eigentümer, wenn andere sich an den Früchten ihrer Arbeit bedienen. Unabhängig davon profitieren zahlreiche Lebewesen von der reichhaltigen Flora und Fauna. Um das natürliche Gleichgewicht zu wahren, ist es sehr wichtig, die Früchte zum richtigen Zeitpunkt zu ernten. Dabei bildet auch heruntergefallenes Obst für viele Tiere die Nahrungsgrundlage und ist deshalb für sie überlebenswichtig . An der Erhaltung der Natur sollten wir uns alle beteiligen und das Abernten der Früchte den Besitzern überlassen. Wir bitten deshalb um Beachtung und Rücksichtnahme.
Bekanntlich hat sich das Land Baden-Württemberg dazu entschieden, abweichend vom Bundesmodell das sog. modifizierte Bodenwertmodell bei der Neubewertung der bebaubaren Grundstücke anzuwenden. Die Grundsteuerlast bei der Grundsteuer B berechnet sich demnach in Zukunft nur noch aus dem Bodenrichtwert und der Grundstücksfläche. Ob es sich dabei um ein bebautes oder unbebautes Grundstück handelt, spielt künftig keine Rolle mehr. In der Begründung zum Landesgrundsteuergesetz wurde ein an die Städte und Gemeinden gerichteter Appell aufgenommen, wonach durch die Grundsteuerreform keine Mehreinnahmen gegenüber der bisherigen Grundsteuer generiert werden sollen (Aufkommensneutralität). Dieser Appell bezieht sich insgesamt ausschließlich auf das Grundsteueraufkommen in einer Gemeinde, nicht jedoch auf die Höhe der Grundsteuer für die einzelnen Steuerpflichtigen. Am 09.09.2024 hat das Finanzministerium Baden-Württemberg ein sogenanntes Transparenzregister veröffentlicht. Darin werden die aus Sicht des Ministeriums aufkommensneutralen Hebesätze für jede Kommune dargestellt. Beim Gemeindetag Baden-Württemberg wird dieses Transparenzregister kritisch gesehen. Es suggeriere, dass die Notwendigkeit bestehe, eine entsprechende Transparenz herzustellen, da die Gemeinden gegenüber ihren Bürgerinnen und Bürgern womöglich intransparent agieren könnten. Das Gegenteil sei der Fall, so der Gemeindetag: Die Transparenz bezüglich des Grundsteueraufkommens vor und nach der Reform werde regelmäßig durch den kommunalpolitischen Entscheidungsprozess vor Ort hergestellt. Selbst bei insgesamt angestrebter Aufkommensneutralität in einer Gemeinde werde es zu Belastungsverschiebungen zwischen den verschiedenen Grundstücksarten kommen. Dies sei eine zwangsläufige Folge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes und der deshalb notwendigen Grundsteuerreform sowie der Ausgestaltung des Landesgrundsteuergesetzes. Der Gemeinderat in Hambrücken wird sich demnächst mit dieser Thematik befassen. Uns ist bewusst, dass die Reform, aufgrund der vom Gesetzgeber vorgegebenen Systematik, zum Teil gravierende Auswirkungen für einzelne Grundbesitzer haben wird. So werden z. B. gewerblich nutzbare Grundstücke aufgrund des niedrigeren Bodenrichtwertes eher entlastet, unbebaute, aber bebaubare Grundstücke dagegen deutlich höher belastet als bisher. Da die Gemeinde jedoch nur einen einheitlichen Hebesatz für alle bebaubaren und bebauten Grundstücke festlegen darf, können die sich aus der Reform ergebenden Belastungsverschiebungen leider auch nicht verhindert werden. Trotz der kritischen Sicht auf das angesprochene Transparenzregister wird Ziel unserer Bestrebungen sein, den künftigen Hebesatz für die Grundsteuer B – entsprechend dem Appell des Finanzministeriums – möglichst aufkommensneutral festzusetzen . Für Auskünfte und Rückfragen zur Grundsteuerreform stehen wir Ihnen, unter steueramt@hambruecken.de, gerne zur Verfügung.
Im Rahmen der letzten Verkehrsschau (Teilnehmer: Landratsamt Karlsruhe, Verkehrspolizei und Gemeinde Hambrücken) wurde festgestellt, dass mehrere Markierungen zur Verkehrssicherung erneuert bzw. neu aufgebracht werden müssen. Zusätzlich werden im Oktober im Bereich der Keitländerstraße sogenannte Gehwegnasen montiert. Die Gehwegnasen sollen insbesondere den Kindern die sichere Überquerung der Straße erleichtern. Gleichzeitig wird der fließende Verkehr abgebremst. Ordnungsamt
- Freie Fläche Ecke Hauptstraße/Rheinstraße - - Verzögerung aufgrund von Lieferschwierigkeiten - Aus Gründen der Verkehrssicherung ist ein Handeln geboten, um Unfälle sowie Umweltschäden zu vermeiden. Leider wird die Freifläche Ecke Haupt-/Rheinstraße immer mehr zum „wilden Parkplatz“ für Lkws, Baufahrzeuge und sonstige Fahrzeuge. Besonders Lkws mit Kühlaggregaten, welche natürlich auch nachts brummen, sind für die Nachbarn ein echtes Ärgernis. Eventuell tropfendes Motoröl stellt eine Gefahr für die Umwelt dar. Aus diesen Gründen wird diese Fläche nun mit einem Holzzaun eingefasst und das wilde Parken unterbunden. Diese Maßnahme wurde bereits angekündigt. Leider verzögert sich die Umsetzung aufgrund von Lieferschwierigkeiten. Ordnungsamt
Vorbemerkung Wer eine Wohnung bezieht, ist grundsätzlich verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden (§ 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz – BMG) und die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu geben (§ 25 Nummer 1 BMG). Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abzumelden (§ 17 Absatz 2 BMG) und die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu geben (§ 25 Nummer 1 BMG). Wer Einzugsmeldungen nicht, nicht richtig oder verspätet abgibt, sich nicht oder verspätet abmeldet oder eine Mitwirkungspflicht verletzt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden. 1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung: Gemeindeverwaltung Hambrücken Hauptstraße 108, 76707 Hambrücken Tel.: 07255/7100-0 Fax: 07255/7100-88 E-Mail: gemeinde@hambruecken.de 2. Beauftragte oder Beauftragter für den Datenschutz: Rechtsanwalt Hartwig Heinzmann Kaiserstraße 37 76646 Bruchsal Tel.: 07251/9822790 E-Mail: info@heinzmann.pro 3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten Die Meldebehörde hat nach § 2 Absatz 1 BMG personenbezogene Daten über die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Personen (Einwohner) zu registrieren, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können. Die in den Melderegistern gespeicherten personenbezogenen Daten werden von der Meldebehörde genutzt, um nach Maßgabe der Vorschriften über Melderegisterauskünfte (§§ 44 ff. BMG) und Datenübermittlungen (§§ 33 ff. BMG) den berechtigten Informationsbedürfnissen sowohl nicht öffentlicher Stellen und Privatpersonen als auch öffentlicher Stellen Rechnung zu tragen sowie bei der Durchführung von Aufgaben anderer öffentlicher Stellen mitzuwirken (§ 2 Absatz 3 BMG). Zu bestimmten Anlässen erfolgen regelmäßige Datenübermittlungen (§§ 36, 43 BMG; 1. und 2. Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung) an andere öffentliche Stellen sowie nach § 42 BMG an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften. Darüber hinausgehende, auch regelmäßige Datenübermittlungen erfolgen aufgrund der Bestimmung durch Bundes- oder Landesrecht, in dem die jeweiligen zugrunde liegenden Anlässe und Zwecke der Datenübermittlung, die Empfänger und die zu übermittelnden Daten benannt werden. 4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten a) Die Meldebehörde darf an andere öffentliche Stellen im Inland (siehe § 2 Bundesdatenschutzgesetz), öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften und den Suchdiensten aus dem Melderegister Daten übermitteln, oder Daten innerhalb der Verwaltungseinheit (Gemeinde) weitergeben, soweit dies zur Erfüllung ihrer eigenen oder in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden Aufgaben erforderlich ist. b) Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen erhalten auf Antrag eine gebührenpflichtige Auskunft über einzelne personenbezogene Daten unter der Voraussetzung, dass die betroffene Person von der Meldebehörde aufgrund der Angaben des Antragstellers eindeutig identifiziert werden kann. Über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen kann Privatpersonen und nicht öffentlichen Stellen auf Antrag Auskunft über die Zugehörigkeit zu einer Gruppe (z. B. ein bestimmter Geburtsjahrgang) und über bestimmte personenbezogene Daten erteilt werden, wenn ein öffentliches Interesse festgestellt werden kann. Ausländische Stellen außerhalb der Europäischen Union werden nicht öffentlichen Stellen gleichgesetzt. c) Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene Meldedaten erhalten. d) Mandatsträger, Presse und Rundfunk dürfen bei Alters- und Ehejubiläen die mit diesem besonderen Zweck in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Daten erhalten. e) Adressbuchverlage dürfen zum Zwecke der Veröffentlichung in gedruckten Adressbüchern lediglich einzelne abschließend aufgezählte Daten aller volljährigen Einwohner von der Meldebehörde erhalten. f) Der Wohnungseigentümer/ Wohnungsgeber hat einen Anspruch auf Auskunft über die in seiner Wohnung gemeldeten Einwohner, soweit er ein rechtliches Interesse glaubhaft macht. Er kann sich darüber hinaus durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, dass sich die Person, deren Einzug er bestätigt hat, bei der Meldebehörde angemeldet hat. g) An öffentliche Stellen in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie an Organe und Einrichtungen der Europäischen Union oder der Europäischen Atomgemeinschaft ist eine Datenübermittlung im Rahmen von Tätigkeiten, die ganz oder teilweise in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union fallen, zulässig, soweit dies zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der Meldebehörde oder in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden öffentlichen Aufgaben erforderlich ist. Voraussetzung für die Übermittlung innerhalb des EWR ist, dass die EWR-Staaten den Inhalt der Datenschutz-Grundverordnung übernehmen. 5. Dauer der Speicherung Nach dem Wegzug oder Tod des Einwohners hat die Meldebehörde alle Daten, die nicht der Feststellung der Identität und dem Nachweis der Wohnung dienen sowie nicht für Wahl- und Lohnsteuerzwecke oder zur Durchführung von staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahren erforderlich sind, unverzüglich zu löschen. Nach Ablauf von fünf Jahren seit Wegzug oder Tod des Einwohners werden die zur Erfüllung der Aufgaben der Meldebehörden gespeicherten Daten für die Dauer von 50 Jahren aufbewahrt und durch technische und organisatorische Maßnahmen gesichert. Während dieser Zeit dürfen die Daten mit Ausnahme des Familiennamens und der Vornamen sowie früheren Namen, des Geburtsdatums, des Geburtsortes sowie bei Geburt im Ausland auch des Staates, der derzeitigen und früheren Anschriften, des Auszugsdatums sowie des Sterbedatums, des Sterbeortes sowie bei Versterben im Ausland auch des Staates nicht mehr verarbeitet werden. Für die in § 13 Abs. 2 Satz 3 BMG bestimmten Fälle gilt das Verbot der Verarbeitung nicht. Für bestimmte Daten gelten nach § 14 Absatz 2 BMG kürzere Löschungsfristen. 6. Betroffenenrechte Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte: a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO). b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO). c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO. d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen der Meldebehörde gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO). Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung. e) Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DS-GVO). Nähere Informationen zum Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz können den Hinweisen auf dem Meldeschein entnommen werden. 7. Widerrufsrecht bei Einwilligungen Die Übermittlung personenbezogener Daten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels ist nur zulässig, wenn die betroffene Person eingewilligt hat (Artikel 6 Absatz 1 lit. a DS-GVO). Die Einwilligung kann nach Artikel 7 Absatz 3 DS-GVO jederzeit gegenüber der Stelle widerrufen werden, gegenüber der die Einwilligung zuvor erteilt wurde. 8. Beschwerderecht Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde ( Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Königstraße 10a, 70173 Stuttgart, Tel.: 0711/615541-0, E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de) , wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
Zur Ermittlung der Wasserzählerstände für die Wasser- und Abwassergebühren 2024 wurde wie in den Vorjahren die Firma co-met GmbH aus Saarbrücken damit beauftragt, die Ablesekarten zu versenden und die Stände der Wasserzähler zu erfassen. Wegen einer Programmumstellung wird die Turnusrechnung 2024 früher durchgeführt. Seit dem 16.09.2024 wurden daher an alle Eigentümer von Wohn- und Gewerbegebäuden die Ablesekarten verschickt. Wir bitten alle Eigentümer, die Wasserzähler bis zum 07.10.2024 selbst abzulesen und die Zählerstände über das Internet oder den Postweg zu übermitteln. Nicht abgelesene Wasserzähler werden zum 11.11.2024 anhand der Vorjahre geschätzt. Alle Zählerstände werden auf den 31.12.2024 hochgerechnet. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Birte Prien unter der Tel.-Nr. 07255/ 7100-32 oder steueramt@hambruecken.de gerne zur Verfügung.
Wieder erreichte uns ein Hinweis aus der Bevölkerung über Schäden beim Soccerplatz. Auch der Hinweisgeber, welcher den Wert der Anlage als Spiel- und Beschäftigungsmöglichkeit zu schätzen weiß, äußerte Ärger und Unverständnis über diese sinnlosen Zerstörungen. Über den erheblichen Aufwand und die hohen Reparaturkosten für solche Schäden haben wir schon mehrfach berichtet. Sollten Sie eine mutwillige Zerstörung beobachten haben oder wissen, wer dafür verantwortlich ist, bitten wir Sie, dies umgehend bei uns (E-Mail: Krautschneider@hambruecken.de / Tel.: 07255 710021) oder dem Polizeivollzugsdienst zu melden. Ordnungsamt
Nachdem in dieser Woche die finale Abstimmung zur Ausführung der geänderten, erweiterten Straßenbauarbeiten stattgefunden hat, sollen im Laufe der nächsten Woche die Arbeiten wieder aufgenommen und bis spätestens Mitte Oktober beendet werden. Aufgrund unerwarteter Anpassungen bei der Sanierung bzw. Gründung der Brücke kam es zu Veränderungen der Bauteilhöhen, welche zu Änderungen der Straßenbauarbeiten geführt haben. Diese Änderungen wurden dann an die örtliche Lage angepasst. Das Ingenieurbüro konnte in Zusammenarbeit mit der Fachfirma eine kostengünstige Ausbaulösung zur Ausführung finden. Dadurch können die seitliche Tiertränke und der Zugang zum Wagbach erhalten bleiben, ohne großflächiges Anfüllen der angrenzenden Flächen.
In Zusammenarbeit mit der Firma Globus in Wiesental können unsere Seniorinnen und Senioren auch dieses Jahr einen Gutschein für das Schlachtfest vom 07.10. bis 12.10.2024 (KW 41) im Globus Wiesental/Getränkecenter erhalten. Sie können zwischen der warmen Schlachtplatte (Wellfleisch vom Bauch und Bug, je ein Blut- und Leberwürstchen, dazu Sauerkraut und Brot) und einer Portion Wellfleisch (mit Sauerkraut) wählen. Nach erfolgreicher Anmeldung werden Sie von uns einen Gutschein über eine der beiden Speisen erhalten. Diesen Gutschein können Sie dann nach Belieben in der Woche vom 07.10. bis 12.10.2024 beim Schlachtfest im Globus Wiesental/Getränkecenter einlösen. Wenn wir Ihnen damit eine Freude bereiten können, dann bitten wir um Anmeldung zu den allgemeinen Bürozeiten bis Freitag, 27.09.2024 , 12.00 Uhr unter der Telefonnummer 7100-44 oder per E-Mail an praktikum@hambruecken.de.
Bei der Gemeinde Hambrücken ist ab sofort die Stelle einer Schulsekretärin (m/w/d) an der Gemeinschaftsschule Forst-Hambrücken - Standort Hambrücken zu besetzen. Es handelt sich um eine befristete Krankheitsvertretung im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung. Die Vergütung erfolgt nach Tarifvertrag TVöD bis Entgeltgruppe 5. Bitte senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bis 15.09.2024 an das Bürgermeisteramt Hambrücken, Personalamt, Hauptstr. 108, 76707 Hambrücken oder per E-Mail an personal@hambruecken.de. Fachbereichsleiter Gottfried Ott steht Ihnen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung (Tel. 07255/7100-31, E-Mail: ott@hambruecken.de).
Die fortgeschriebene Bevölkerungszahl der Gemeinde Hambrücken auf Basis des Zensus vom 15.05.2022 beläuft sich gemäß § 5 der Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes vom 14. März 1980 (BGBl. I, S. 308) zum 30.06.2022 auf: 5565 Personen 30.09.2022 auf:5544 Personen 31.12.2022 auf: 5545 Personen Übersicht (200 KiB )
Büroerweiterung im Rathaus Im Zuge der geplanten Sanierung des Rathauses wurde aus Platzgründen schon jetzt der Bereich der Ebene 2 – ehemaliger Empfangsbereich – zu einem neuen Raum in Trockenbauweise errichtet. Da die alte Holzdeckenverkleidung an vielen Stellen geöffnet werden musste und auch die Beleuchtung neu installiert werden muss, wurde in diesem Zuge die Decke neu gestaltet und mit innenliegender Beleuchtung versehen. Aus Sicherheitsgründen konnten daher in dieser Woche die Ebenen 3-5 im Rathaus nur durch die hausinterne Aufzugsanlage erreicht werden. Diese Einschränkung wird jedoch – im Zuge der noch zu erfolgenden Malerarbeiten – in der nächsten Woche nicht mehr vorhanden sein. Ortsnetzstation beim Wertstoffhof Die Anschlusskabelarbeiten für die neue Ortsnetzstation beim Wertstoffhof haben diese Woche auch begonnen. Wir danken für Ihr Verständnis.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass bei Feierlichkeiten in Vereinsheimen (egal ob durch einen Verein oder bei privater Anmietung) zum Schutz der Anwohner/-innen die Vorschriften der Polizei-Verordnung der Gemeinde Hambrücken, insbesondere von § 2 „Benutzung von Lautsprechern und Musikinstrumenten“ sowie auch von § 3 „Lärm aus Gaststätten“, zur Ruhestörung einzuhalten sind. Selbstverständlich gehören Veranstaltungen mit Musik im Sommer dazu, dies möchten wir auch nicht unterbinden. Dennoch appellieren wir an alle und möchten Ihnen in Erinnerung rufen, auch an die umliegenden Anwohner/-innen der Vereinsheime zu denken! Für das Straßenfest und den Weihnachtsmarkt gelten gesonderte Regelungen, allerdings bitten wir generell um ein friedliches und rücksichtsvolles Miteinander.
Am 12.09.2024 um 11:00 Uhr findet der bundesweite Warntag 2024 statt. Zu diesem Termin werden auch in Hambrücken die Sirenen und die Warn-Apps ausgelöst. Weitere Infos können Sie unter www.bundesweiter-warntag.de einsehen. Wir bitten um Beachtung! Ordnungsamt Hinweis Signalton (94 KiB )
Nach dem Statut für den Seniorenbeirat Hambrücken soll sich die Seniorenpolitik der Gemeinde an den vielfältigen Bedürfnissen und Fähigkeiten der älteren Menschen orientieren. Diese Interessen vertritt in Hambrücken primär der Seniorenbeirat, der vom Gemeinderat für fünf Jahre berufen wird. Den älteren Menschen soll die gesellschaftliche Beteiligung in einem Themenfeld ermöglicht werden, für das sie prädestiniert sind. Sie sind aufgefordert, sich mit ihrem Wissen, ihrer Tatkraft und ihren Fähigkeiten einzubringen, auf die Anliegen älterer Menschen aufmerksam zu machen und an deren Lösung mitzuarbeiten. Die Amtszeit des amtierenden Seniorenbeirats endet im Oktober 2024. Wenn Sie sich zum Kreis der aktiven Seniorinnen und Senioren zählen, mindestens 60 Jahre alt sind und sich in die Arbeit des Seniorenbeirats einbringen möchten, dann melden Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung, Thomas Krempel, Tel. 07255-7100-25, E-Mail: krempel@hambruecken.de bis spätestens 17.09.2024. Bearbeiten Papierkorb Drucken Schließen
Kommunale Gesundheitskonferenz für den Landkreis Karlsruhe Die Arbeitsgruppe „Gesund älter werden“ der Kommunalen Gesundheitskonferenz für den Landkreis Karlsruhe lädt herzlich zur Aktionswoche „Gesunde Ernährung für ältere Menschen“ ein, die vom 30. September bis zum 6. Oktober 2024 stattfindet. Ein bekanntes Sprichwort besagt: „Essen hält Leib und Seele zusammen“. Dies gilt besonders im Alter. Während der Aktionswoche besteht die Gelegenheit, mehr über die gesundheitsfördernden Aspekte der Ernährung zu erfahren und praktische Tipps für den Alltag zu erhalten. Während der Aktionswoche werden insgesamt 21 Veranstaltungen angeboten, darunter informative Vorträge, praktische Kochkurse und interessante Führungen. Im Anhang finden Sie das Programmheft sowie den Flyer / Kurzübersicht zur Aktionswoche. Alle detaillierten Informationen zu den Veranstaltungen finden Sie auch auf unserer Webseite https://gesundheitskonferenz.landkreis-karlsruhe.de/Aktivitäten-und-Projekte/Ernährung-für-ältere-Menschen/ Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! Flyer (1,4 MiB ) Programmheft (855 KiB )
Das weit über die Region hinaus als „Straßenfest der Gaumenfreuden“ bekannte Hambrücker Straßenfest startete am Samstag, 24.08.2024, bei der Lußhardthalle und war einmal mehr ein Volltreffer und Besuchermagnet. Zur Eröffnung der 38. Auflage bedankte sich Bürgermeister Dr. Marc Wagner bei den teilnehmenden Vereinen und dem Straßenfestkomitee für deren Engagement sowie bei den Anwohnerinnen und Anwohnern für deren Geduld und Verständnis. Der traditionelle Fassanstich mit hölzernem Zapfhahn durch das Ortsoberhaupt wurde vom Musikverein und dem Schützenverein, welcher mit lautstarken Böllerschüssen das Startsignal für das Fest gab, begleitet. In diesem Jahr beteiligten sich an dem dreitägigen Straßenfest 13 ortsansässige Vereine mit vielen kulinarischen Köstlichkeiten sowie einer großen Getränkepalette, die dem Fest die richtige Würze geben. Durch die Livemusik am Samstag und Karaoke am Montagabend wurde ein weiteres Highlight geboten. Schausteller wie z. B. Kinderkarussell, Schießwagen, Zuckerwagen, Bungee-Trampolin rundeten das Straßenfest ab und ließen auch die kleinen Herzen höherschlagen. Am Montagabend klang das Straßenfest mit folgenden Worten aus „En Hambrigge war’s halt schee.“ Zum zweiten Mal wurden im Rahmen des Straßenfestes die Preisträger der Aktion STADTRADELN ausgezeichnet. Als beste Einzelteilnehmerin wurde Bernadette Lehn, als bester Einzelteilnehmer Reiner Pauly und als bestes Team das Offene Team mit 22 Aktiven geehrt. Insgesamt wurden durch diese Aktion in Hambrücken 32.816 Rad-Kilometer erreicht. Im Vergleich zur gleichen Strecke an Autofahrten konnten auf diese Weise über 5,448 Tonnen CO2-Austoß vermieden werden.
Immer wieder fragen sich Bürgerinnen und Bürger, wenn sie nachts durch das Martinshorn eines vorbeifahrenden Feuerwehrfahrzeuges geweckt werden: Warum fährt die Feuerwehr auch nachts mit Blaulicht und Martinshorn? Muss das denn sein? Nachts ist doch eh niemand auf der Straße! Müssen die so einen Krach machen und mich in meiner wohlverdienten Nachtruhe stören und uns zeigen, dass sie mal wieder unterwegs sind! Wir können es verstehen. Doch leider dürfen die Fahrer der Einsatzfahrzeuge darauf keine Rücksicht nehmen, wenn es darum geht, schnell auszurücken, um Menschenleben zu retten oder Sachwerte zu erhalten. Die Feuerwehr wird nur dann alarmiert, wenn eine Notlage vorliegt, zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall oder über einen Brand mit riesigem Sachschaden. Um die Gefahren abzuwehren, ist höchste Eile geboten – dafür werden Einsatzfahrzeugen Sonderrechte eingeräumt. Blaulicht alleine genügt nicht! Es dient laut Gesetz nur zur Absicherung. Das Einschalten von Blaulicht und Martinshorn ist keine freiwillige Angelegenheit, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Gesetzlich sind die Einsatzfahrten mit Sondersignalen „Blaulicht und Martinshorn“ in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt. Das Fahren mit Sondersignalen „Blaulicht und Martinshorn“ ist keine willkürliche Regelung, um die Bevölkerung zu ärgern. Ganz im Gegenteil, es soll vor allem Sie als Verkehrsteilnehmer schützen. Die frühzeitige Ankündigung des Einsatzfahrzeuges soll jedem die Möglichkeit geben, rechtzeitig zu reagieren und so gefährliche Fahrmanöver oder gar Unfälle zu vermeiden. Das gilt ebenso auch nachts, wenn scheinbar niemand unterwegs ist. Rechnen Sie nachts um zwei Uhr mit einem tonnenschweren Einsatzfahrzeug, das mit erhöhter Geschwindigkeit zu einem Notfall, Unfall oder Brand, unterwegs ist? Bitte denken Sie daran – Sie können weiterschlafen – die ehrenamtlich tätigen Einsatzkräfte, die vor Minuten noch in ihrem warmen Bett lagen und jetzt zu einem Notfall unterwegs sind, für diese Personen ist die Nacht meistens, je nach Dauer des Einsatzes, zu Ende. Auch sie müssen morgens wieder zur Arbeit, wie Sie auch. Wenn Sie einmal nachts von der Feuerwehr „Hilfe“ brauchen, so können Sie auf Ihre Feuerwehr zählen. Im Gegenteil – jede Sekunde zählt! Die Gemeindeverwaltung und die Freiwillige Feuerwehr Hambrücken bedanken sich für Ihr Verständnis.
Bereits im Juni haben wir im Mitteilungsblatt und auf unserer Homepage unter der Überschrift Starkregen – was, wenn das Wasser steigt? berichtet und beispielhaft Maßnahmen aufgezeigt, die jede/r umsetzen kann, um Schäden durch Wassereintritt in Häuser zu minimieren. Aufgrund des Starkregenereignisses in der Nacht vom 13. auf den 14.08.2024 berichten wir trotz des kurzen zeitlichen Abstands erneut über das Thema. Das Wichtigste vorab: Das Hebewerk III hat dank der durchgeführten Arbeiten und dank des persönlichen Einsatzes des Bauhofleiters Reinhard Notheisen funktioniert und seinen Dienst verrichtet. Zum Glück! 1. Um kurzfristig umsetzbare Maßnahmen zur Entlastung der stärker durch Regenereignisse aus der letzten Zeit betroffenen Straßen zu erörtern, bat die Verwaltung Vertreter der Freiwilligen Feuerwehr sowie des die Gemeinde betreuenden Ingenieurbüros BIT vor mehreren Wochen zu einem Termin vor Ort. Die vom Ingenieurbüro beim Termin vorgeschlagene kurzfristig mögliche Reinigung der Sinkkästen hat die Gemeindeverwaltung bereits vor einiger Zeit an die Firma Rockstroh (Bad Rappenau) vergeben, wobei die Arbeiten bereits durchgeführt worden sind. Eine Aussage insb. zu möglichen, kurzfristig umsetzbaren baulichen Maßnahmen, konnten die Vertreter der BIT-Ingenieure nur bedingt treffen. Grund hierfür ist, dass sowohl der von der Gemeinde in Auftrag gegebene Generalentwässerungsplan (GEP) als auch das Starkregenrisikomanagement (SRRM) aller Voraussicht nach erst gegen Ende des Jahres fertiggestellt werden . Um bauliche Maßnahmen im Hinblick auf das Zusammenwirken von Kanaldimension, Tiefpunkten im Netz etc. in der Gesamtschau zu betrachten und wirtschaftlich sorgfältig abwägen zu können, muss die Gemeinde bis zum Abschluss der beiden Projekte zuwarten. Gerade erst vor Kurzem wurde beim Starkregenrisikomanagement die Plausibilität der Gefährdungsanalyse durch das Landratsamt Karlsruhe abgenommen. Hierbei wurden keine Auffälligkeiten festgestellt. Im nächsten Schritt steht nun in der zweiten Phase die Risikoanalyse des Starkregenrisikomanagements in Form eines Workshops an. An diesem werden unter anderem Vertreter des Bauamts, des Ordnungsamts, des Bauhofs und Vertreter der BIT-Ingenieure sowie der freiwilligen Feuerwehr teilnehmen. Im Workshop sollen kritische Objekte mit öffentlichem Bezug gemeinsam in großer Runde auf das jeweilige Risiko betrachtet werden. 2 . Um mögliche Schäden zu verringern sowie häufige Fragen zu beantworten, nachfolgend ein paar Tipps/Infos: a) Gibt es Warnungen vor solchen Ereignissen? Ja, Warn-Apps wie zum Beispiel Kat-Warn oder Nina warnen, wenn Unwetterereignisse zu befürchten sind. Aber auch einige Versicherer bieten mittlerweile den Service (z. B. via SMS vor Unwetter zu warnen) an. b) Was kann ich tun, um den Schaden durch Wassereintritt im Haus zu minimieren? Wenn der Kanal sich füllt, steigt auch der Wasserdruck im Kanal und drückt somit evtl. das Abwasser(!) zurück ins Haus. Das wird mittels einer Rückstausicherung/-klappe verhindert. Die Rückstauklappe sollte natürlich auch regelmäßig gewartet werden. Allein dadurch kann ein ggf. enormer Schaden verhindert werden. Um das Regenwasser abzuwehren, müssen Sie sich Ihr Haus individuell anschauen. Wo kann das Wasser rein? Kellerfenster? Türen? In sehr vielen Fällen helfen schon ein paar Säcke mit Sand und eine Plastikfolie! (Kosten je Sack ca. 1,- € + Sand). Legen Sie die Folie über die Öffnung und beschweren diese lückenlos mit den Sandsäcken. Bei Türen bietet es sich an, die Folie nicht nur direkt an der Tür anzulegen, sondern bereits einige cm vor der Tür damit zu beginnen und bis zur benötigten Höhe die Folie zu verlegen. Auf die verlegte Folie Sandsäcke legen. Alles natürlich von außen, damit drückt das kommende Wasser die Folie und die Säcke gegen die Tür und dichtet diese weitgehend ab. Der Fachhandel bietet natürlich auch noch weitere Lösungen an. Infos vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz finden Sie hier: https://www.bmuv.de/faq/welche-vorsorgemassnahmen-kann-ich-gegen-starkregen-und-hochwasser-treffen.Infos vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe finden Sie hier: https://www.bmuv.de/faq/welche-vorsorgemassnahmen-kann-ich-gegen-starkregen-und-hochwasser-treffen. c) Wann kommt die Freiwillige Feuerwehr Hambrücken, um vollgelaufene Keller auszupumpen? Die Feuerwehr hat kraft Gesetzes bei Bränden, öffentlichen Notständen und bei der Rettung von Menschen und Tieren aus einer lebensbedrohlichen Lage zu helfen. Diese Aufgaben sind mit absolutem Vorrang zu erledigen! Somit gibt es keine Garantie von der FFW Hambrücken, dass für die Hilfeleistung „Keller auspumpen“ ausreichend Personal und Material zur Verfügung steht – besonders bei Unwetterereignissen ist mit Unfällen, umgefallenen Bäumen oder dergleichen zu rechnen. Bis auf die Ausnahme des Notstandes wäre diese Hilfeleistung zudem kostenpflichtig. Da es grundsätzlich keine Aufgabe der Feuerwehr ist, den Keller auszupumpen (außer Notstand/Gefahr), sollte auch die Hilfe der Feuerwehr nicht eingeplant werden. Bereits eine kostengünstige Schmutzwasserpumpe oder ein Nass-Trockensauger können das Wasser schnell beseitigen sowie die Schäden minimieren. Diese Anschaffungen sind sicher günstiger als ein kostenpflichtiger Einsatz der Feuerwehr. Wir werden weiterhin über das Thema informieren! Fachbereich Bauen und Umwelt
Über das Wochenende vom 24. bis 26. August laden die Hambrücker Ortsvereine ihre Gäste aus Nah und Fern zum 38. Hambrücker Straßenfest der Gaumenfreuden (132 KiB ) ein. Rund um die Lußhardthalle und auf dem Festplatz werden die Besucher wieder ausgelassene Stimmung und kulinarische Köstlichkeiten sowie eine große Getränkepalette, die dem Fest die richtige Würze geben, vorfinden. Die 13 teilnehmenden Ortsvereine geben sich wieder einmal alle Mühe, das Fest zu einem besonderen Ereignis zu machen. Neben vielerlei Auftritten und Veranstaltungen runden wieder Schausteller wie z. B. Kinderkarussell, Eiswagen, Zuckerwagen, Schiffschaukel usw. das Straßenfest ab und lassen auch die kleinen Herzen höherschlagen. Das Fest wird am 24. August um 17.30 Uhr mit dem feierlichen Fassanstich, der vom Musik- und vom Schützenverein mitgestaltet wird, auf der Bühne des Musikvereins auf dem Festplatz neben der Lußhardthalle eröffnet. Neben dem obligatorischen Freibier gibt es auch ein Glas Sekt und eine kleine Überraschung für Kinder. In diesem Rahmen werden die beste Einzelteilnehmerin Bernadette Lehn, der beste Einzelteilnehmer Reiner Pauly und das Offene-Team mit 22 Aktiven als bestes Team im Rahmen der Aktion STADTRADELN 2024 geehrt. Ganz besondere Highlights sind die Live-Musik am Samstag und das Karaoke am Montag. Am Sonntag und Montag heißen die Vereine ihre Gäste außerdem zu Frühschoppen und Mittagessen herzlich willkommen. Essensangebot (162 KiB ) Lageplan (96 KiB )
Zur Ermittlung der Wasserzählerstände für die Wasser- und Abwassergebühren 2024 wurde wie in den Vorjahren die Firma co-met GmbH aus Saarbrücken damit beauftragt, die Ablesekarten zu versenden und die Stände der Wasserzähler zu erfassen. Wegen einer Programmumstellung wird die Turnusrechnung 2024 früher durchgeführt. Ab dem 16.09.2024 werden daher an alle Eigentümer von Wohn- und Gewerbegebäuden die Ablesekarten verschickt. Wir bitten alle Eigentümer, die Wasserzähler bis zum 07.10.2024 selbst abzulesen und die Zählerstände über das Internet oder den Postweg zu übermitteln. Nicht abgelesene Wasserzähler werden zum 11.11.2024 anhand der Vorjahre geschätzt. Alle Zählerstände werden auf den 31.12.2024 hochgerechnet. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Birte Prien unter der Tel.-Nr. 07255/ 7100-32 oder steueramt@hambruecken.de gerne zur Verfügung.
Nach einem tollen Tag mit viel Spiel und Spaß kam die kleine Abkühlung durch das mitgebrachte Eis der Gemeinde Hambrücken, vertreten von der zuständigen Sachbearbeiterin Laura Grams und Praktikantin Alexa Nickolaus, genau richtig. Die Kinder freuten sich bei den warmen Temperaturen sehr über das Eis und verzehrten es gleich an Ort und Stelle. Währenddessen stand noch ein Gruppenfoto mit den Betreuer/-innen Nicole Kretzler, Lea Patzer, Marlene Feil und Felix Ries an. Die Gemeinde Hambrücken wünscht weiterhin viel Spaß in der Ferienbetreuung.
Kindergarten-Umbauarbeiten Mit Beginn der Sommerpause wurden am Freitagnachmittag, den 09.08.2024, die Sanierungsarbeiten der WC-Anlagen im Kindergarten St. Martin begonnen. Am Montag, den 12.08.2024, hat der Bauhof im Kindergarten St. Josef die defekte Schaukel entfernt und die benötigte Aufstellfläche vorbereitet. Im Laufe der Sommerpause wird nun die neue Schaukel montiert sowie der Fallschutz eingebaut. Ortsnetzstation Netze BW beim Hebewerk III Am Montag, den 12.08.2024, wurde wie geplant die neue Ortsnetzstation für die Stromversorgung des Hebewerkes III, des Wertstoffhofes und weiterer Nutzer angeliefert und versetzt. Bis Mitte September erfolgen dann die noch notwendigen Tiefbauarbeiten, um die Station in Betrieb zu nehmen. Es kann daher im angrenzenden Bereich des Hebewerkes zu geringen Verkehrsbeeinträchtigungen kommen, allerdings soll der Betrieb des Wertstoffhofes kaum bemerkbar eingeschränkt werden. Wir bitten hier um Ihr Verständnis. Vollsperrung auf der Industriestraße zwischen Kraichgaustraße und Alter Speyerer Weg Aufgrund von dringend notwendigen Arbeiten am Wasserleitungsnetz ist die Industriestraße zwischen Kraichgaustraße und Alter Speyerer Weg von Dienstag, den 20.08.2024, bis voraussichtlich Donnerstag, den 22.08.2024, für den Kraftfahrzeugverkehr voll gesperrt. Die Umleitung erfolgt über die Keitländer- und Weiherer Straße. Für Anlieger*innen kann die Durchfahrt in diesem Zeitraum nicht gewährleistet werden. Diese werden separat informiert. Wir bitten um Ihr Verständnis. Plan (225 KiB )
Alle Infos aus Ihrem Amtsblatt sind jetzt online Ab sofort finden Sie alle Inhalte aus Ihrem Amtsblatt online unter https://nussbaumwelt.net/nm-hambruecken . Dort lesen Sie alle Bekanntmachungen, Events und Storys aus unserer Region. Die Plattform dient als Knotenpunkt für eine lebendige Vernetzung zwischen Bürgern, Kommunen, Vereinen und Unternehmen. Entdecken Sie die Vielfalt lokaler Initiativen und bleiben Sie auf dem Laufenden über Entwicklungen und Entscheidungen in unserer Kommune, die Ihren Alltag direkt beeinflussen. Sie können Ihren Umkreis individuell anpassen und erhalten damit alle Nachrichten aus Regionen, die Sie wirklich interessieren. Damit wissen Sie immer Bescheid, was lokal und regional passiert. Mit NUSSBAUM sind Sie nicht nur informiert, sondern auch eng mit Ihrer lokalen Gemeinschaft verbunden. Probieren Sie es direkt aus!
Der Forstbezirk Hardtwald gibt bekannt: Der Brennholzverkauf wurde überarbeitet. Neben dem seitherigen Bestellverfahren besteht zukünftig auch die Möglichkeit, im ForstBW-Webshop Lose direkt zu erwerben. 1) Ab dem 1. September 2024 kann wie im Vorjahr Brennholz verschiedener Holzarten vorbestellt werden . Die Vorbestellung erfolgt über den ForstBW-Webshop (https://www.forstbw.de/produkte & angebote/holz/brennholzkauf/) Hier können Sie über die interaktive Karte das gewünschte Forstrevier auswählen und dann dort Ihre Vorbestellung abgeben. Die maximale Bestellmenge je Haushalt beträgt 15 Festmeter, wobei ein Festmeter 1,43 Raummetern bzw. Ster entspricht. Angeboten werden folgende Sortimente: Buche/Hainbuche, Hartlaubholz inkl. Eiche, Weichlaubholz und Nadelholz. ForstBW garantiert die Belieferung aller Vorbestellungen. Wir weisen allerdings darauf hin, dass die Bereitstellung des Holzes je nach Arbeitsfortschritt in der Holzernte bis in den April 2025 andauern kann und bitten Sie, von zwischenzeitlichen Rückfragen zum Bereitstellungszeitpunkt abzusehen. 2) Schon jetzt ist auch der neu eingeführte Direktkauf Brennholz in einem bebilderten Brennholzwebshop möglich. Schauen Sie bei Gelegenheit mal in den neuen Webshop. Vielleicht ist etwas Passendes für Sie dabei. Die Wartezeit bis zur Zuteilung entfällt in diesen Fällen. Der Direktkauf erfolgt ebenfalls über den ForstBW-Webshop (https://www.forstbw.de/produkte & angebote/holz/brennholzkauf/). Vorbestellungen werden bei der Brennholzvergabe bevorzugt berücksichtigt. Darüber hinausgehende verfügbare Brennholzmengen in unseren Forstrevieren finden Sie künftig über die gesamte Holzeinschlagsaison verteilt im Direktkauf des Webshops. 3) Auch Schlagraum wird im kommenden Winter wieder in verschiedenen Forstrevieren angeboten. Sobald Flächenlose verfügbar sind, werden wir das Angebot über die Website des Forstbezirks Hardtwald und über die örtlichen Mitteilungsblätter bekannt geben. Auf der Website von ForstBW finden Sie im Menü „Produkte & Angebote“ zahlreiche Informationen zur Brennholzbereitstellung . Wichtig für Neukunden ist, dass diese sich vorab registrieren müssen. Erst danach ist eine Vorbestellung oder ein Direktkauf möglich. Wir empfehlen Ihnen, dies rechtzeitig vor dem 01.09. zu tun. Kunden, die sich in den Vorjahren bereits registriert haben, müssen diesbezüglich nichts veranlassen. Ihre Registrierung gilt auch für dieses Jahr sowohl für die Vorbestellung als auch für den Direktkauf weiter. Alle weiteren Informationen und ggf. sich ergebende Änderungen entnehmen Sie bitte unserer Website www.forstbw.de ForstBW – Forstbezirk Hardtwald
Am Sonntag, 04.08.2024 fand der diesjährige Seniorenausflug zur Freilichtbühne Ötigheim statt. 62 Seniorinnen und Senioren haben sich dort gemeinsam mit Bürgermeister Dr. Marc Wagner die Vorstellung „Don Camillo und Peppone“ angeschaut. Die Geschichte handelt vom Sieger der Gemeindewahl, Kommunist Peppone, und dem streitbaren Priester Don Camillo, die sich in der italienischen Provinz einen erbitterten Glaubenskampf liefern. Grundsätzlich haben beide das gleiche Ziel: Das Dorf und seine Bewohner glücklich zu machen. Ihre Vorstellung vom Glück ist jedoch grundverschieden. Nach sehr kurzweiligen und unterhaltsamen Stunden wurde die Heimfahrt angetreten. Wir bedanken uns für den schönen gemeinsamen Tag und freuen uns schon auf den Seniorenausflug 2025.
Mit dem Projekt „Jugend BeWegt Hambrücken“ erhielt die Gemeinde Hambrücken den Jugendbildungspreis Baden-Württemberg „DeinDing2024“ als Anerkennung für die geleistete Projektarbeit. Zahlreiche Projekte wurden für den „Jugendbildungspreis 2024“ eingereicht, hinter denen jede Menge Engagement junger Menschen steckt. Der Preis wurde dieses Jahr zum 15. Mal von der Jugendstiftung Baden-Württemberg und dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg verliehen. Die Gemeinde Hambrücken hat an dem diesjährigen Jugendbildungspreis Baden-Württemberg mit dem Projekt „Jugend BeWegt Hambrücken“ teilgenommen. Dank dieses Projektes wurde YOUgend – Jugendforum Hambrücken gegründet. Als Sprecher*innen für YOUgend hat sich nun ein Team, bestehend aus 12 Jugendlichen, gebildet. Gemeinsam mit ihnen wurde der diesjährige Ausflug nach Tripsdrill organisiert sowie die Widmung der Kommunalen Demokratie-Säule mitgestaltet. Viele weitere spannende Projekte werden in naher Zukunft gemeinsam mit dem Team YOUgend umgesetzt. Diese Anerkennung haben wir dank des Teams YOUgend und dessen Engagement erhalten.
Vom 23.06.2024 bis zum 13.07.2024 lief der Aktionszeitraum STADTRADELN in Hambrücken. 129 Personen haben sich in diesem Jahr für die Aktion registriert. Davon waren 117 Personen aktiv beim Radeln dabei. Am Ende des Aktionszeitraums waren es 32.816 Rad-Kilometer , die 117 Radelnde in Hambrücken innerhalb des 3-wöchigen Aktionszeitraums erfasst hatten. Im Vergleich zur gleichen Strecke Autofahrten wurden auf diese Weise über 5,448 Tonnen CO2-Ausstoß vermieden. Nochmals vielen herzlichen Dank an alle begeisterten Radlerinnen und Radler! Zudem möchten wir Sie nochmals daran erinnern, dass das beste Team sowie die beste Einzelradlerin und der beste Einzelradler einen Preis für die tolle Leistung erhalten werden. Dieser wird am Straßenfestsamstag (24.08.2024) um 17:30 Uhr überreicht. Die jeweiligen Gewinner sind: Bestes Team: Offenes-Team mit insgesamt 6.952 geradelten Kilometern (22 aktive Radler) Beste Einzelradlerin: Bernadette Lehn mit insgesamt 964,8 geradelten Kilometern Bester Einzelradler: Reiner Pauly mit insgesamt 1.170 geradelten Kilometern Alle Gewinner werden von uns nochmals angeschrieben. Bearbeiten Papierkorb Drucken Schließen