Aus dem Gemeinderat

TOP 1:
Grundsteuerreform 2025
Wie bereits im Mitteilungsblatt informiert, hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 die noch bis Ende 2024 gültige Rechtslage für die Bewertung von Grundstücken mit Einheitswerten aus dem Jahr 1964 für verfassungswidrig erklärt.
 
Mit dem Grundsteuerreformgesetz 2019 wurde auf Bundesebene eine gesetzliche Neuregelung geschaffen. Hierin wird den Bundesländern die Möglichkeit eingeräumt, durch das Landesgesetz von den bundesgesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer abzuweichen. 
 
Von dieser Möglichkeit hat das Land Baden-Württemberg Gebrauch gemacht. Mit dem Bodenwertmodell hat das Land Baden-Württemberg bei der künftigen Berechnung der Grundsteuer einen Sonderweg eingeschlagen. 
 
Aufgrund dieser Reform haben sich die vom Finanzamt ermittelten Messbeträge grundlegend geändert und in den meisten Fällen erhöht. 
 
Mit dem Bodenwertmodell legt das Land Baden-Württemberg bewusst den Fokus auf den Flächenverbrauch, während bisher die jeweilige Bebauung maßgebend war. 
 
Die Bodenrichtwerte wurden 2022 durch den Gutachterausschuss in Hambrücken ermittelt. Diese sind maßgebend für die Grundsteuer 2025. Die nächste Hauptfeststellung erfolgt erst zum 01.01.2029.
 
Präsentation (307 KiB) hier:
 
Der Gesetzgeber hat in seiner Argumentation zur Grundsteuerreform immer hervorgehoben, dass es das erklärte Ziel sein solle, dass sich die Umsetzung der Grundsteuerreform „ertragsneutral“ auf die städtischen Haushalte auswirke.
Ertragsneutral heißt dabei aber nicht, dass jede/r Eigentümer/in die gleiche Steuer zu tragen hat wie bisher, sondern dass sich die Grundsteuererträge der Gemeinden insgesamt betrachtet auf gleichem Niveau bewegen sollen. Durch die anstehende Grundsteuerreform sollen sich Kommunen nicht bereichern. 
 
Mit 13 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme beschloss der Gemeinderat folgende ertragsneutralen Hebesätze sowie die hierfür notwendige Hebesatzsatzung ab dem Jahr 2025. 
 
Grundsteuer A: Hebesatz in Höhe von 310 v. H 
Grundsteuer B: Hebesatz in Höhe von 160 v. H. 
 
Mit einem Hebesatz in Höhe von 160 v. H. für die Grundsteuer B liegt die Gemeinde Hambrücken exakt in der Mitte des Korridors laut Transparenzregister des Finanzministeriums für einen ertragsneutralen Grundsteuerhebesatz für die Grundsteuer B.
 
TOP 2:
Nachträge Brückensanierung Heuweg
In der Sitzung vom 23.04.2024 hat der Gemeinderat beschlossen, die Fa. Grötz GmbH & Co. KG aus Gaggenau mit der Durchführung der Arbeiten zur Sanierung der Brücke im Heuweg zu beauftragen. 
 
Zwischenzeitlich sind die Arbeiten durchgeführt und abgeschlossen; die Brücke ist wieder für den Durchgangsverkehr geöffnet.
 
Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Beauftragung der erforderlich gewordenen Nachtragsangebote (Brunnengründung, Entsorgung, Straßenbauarbeiten, Sofortmaßnahme) zur Ertüchtigung der Brücke im Heuweg.
 
TOP 3:
Entscheidung über die Beibehaltung der Beteiligung an der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft „Netze BW GmbH & Co. KG“
Der Grundgedanke für „EnBW vernetzt“ vor 4 Jahren war es, dem Wunsch der Kommunen nachzukommen und diese an den Netzen als dem Herzstück der EnBW zu beteiligen. Auch die OEW und das Land Baden-Württemberg, als Anteilseigner der EnBW, waren Ideengeber. Das machte und macht Sinn, denn die Energiewende findet schließlich im Verteilnetz auch in den Gemeinden statt. 
 
Die Kommunen erhalten eine einfache Möglichkeit, an den Themen der Zukunft „dicht“ dran zu sein, mitzureden, mitzugestalten und am stabilen wirtschaftlichen Erfolg der Netze BW GmbH teilzuhaben. Der direkte Draht in den Aufsichtsrat, zur Geschäftsführung und zum Vorstand der EnBW garantiert, dass kommunale Belange gehört und besser verstanden werden.
 
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, vorbehaltlich der erneut erforderlichen Zustimmung der zuständigen Kontroll- und Aufsichtsbehörden, die Fortführung der mittelbaren Beteiligung der Gemeinde Hambrücken an der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG i. H. v. 1.853.173,00 €.  Damit verbunden sind voraussichtliche Zinsen i. H. v. 4,38 %.
 
TOP 4:
Bekanntgabe der in letzter nichtöffentlicher Sitzung am 24.09.2024 gefassten Beschlüsse
 
Unterstützung des Schützenvereins Hambrücken - Vereinsförderung
Zur Unterstützung des Schützenvereins Hambrücken gemäß der Vereinsförderung erfolgte eine Mitteilung des Sachstandes an den Gemeinderat. 
 
Gemeindevorkaufsrecht
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechts nach dem BauGB in einem Fall. 
 
TOP 5:
Bekanntgaben, Anfragen, Wünsche
Bürgermeister Dr. Marc Wagner informierte die Anwesenden über 
den beabsichtigten Ausstieg aus den Bündelausschreibungen für Strom und Erdgas. eine Zahlung der BGV Badische Versicherungen für die Schäden vom letzten Starkregenereignis.den aktuellen Stand zum Wasserwerk (Zweckverband Wasserversorgung Lußhardt).
 
Gemeinderat:
Gemeinderätin Maria Wilhelm teilte mit, dass ein Baum von einem privaten Grundstück die Straßenlaterne an der Ecke Hardtweg/Albstraße verdeckt.Gemeinderat Daniel Zeisel erkundigte sich nach der Fertigstellung der Leitungen in der Gemeinde Hambrücken bezüglich Glasfaser. Des Weiteren meldete Gemeinderat Daniel Zeisel eine Absenkung der Straße Ecke Uhland-/Saumstraße.Gemeinderat Remigius Kraus meldete den begrünten Fußweg im Bereich Adenauer gegenüber vom REWE. Für die Errichtung der Hundetoilette in der Adenauerstraße sprach Gemeinderat Remigius Kraus einen Dank aus. Gemeinderat Gottfried Neuberth meldete ein Schlagloch in Höhe der Friedenstraße 16. Bearbeiten Papierkorb Drucken Schließen

(Erstellt am 04. November 2024)