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Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderats, sehr geehrte Damen und Herren,   es sind stürmische Zeiten, in denen wir uns befinden, es sind schwierige Zeiten. International bestimmen kriegerische Konflikte und Auseinandersetzungen das Weltgeschehen. Uns allen ist der barbarische Angriff der Hamas-Terroristen auf unschuldige Israelis am 7. Oktober ebenso präsent wie das Leid der Zivilbevölkerung im Gaza-Streifen. Dass sich der Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine im Februar zum zweiten Mal jähren wird und der Krieg in Syrien bereits seit 2011 tobt, sollte und darf dabei nicht in Vergessenheit geraten. All diese Geschehnisse haben unmittelbare Auswirkungen auf die Situation in der Bundesrepublik Deutschland und auf sämtliche staatlichen Akteure. Dies fängt bei der Entscheidung über militärische sowie humanitäre Hilfe auf Bundesebene an und endet bei der kommunalen Verpflichtung, Flüchtlinge aufzunehmen . Dass alles mit allem zusammenhängt, zeigt auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 . In diesem hat der Hüter der Verfassung den zweiten Nachtragshaushalt 2021 und die damit verbundene Umschichtung der Mittel im Haushalt von 2021 für verfassungswidrig erklärt. Damals wurde zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine Ausnahmeregel der Schuldenbremse gezogen, so dass der Bund Kredite aufnehmen durfte. Weil diese nicht vollständig gebraucht wurden, verschob die Ampel-Regierung die Mittel in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) – ein vom sonstigen Haushalt getrenntes Sondervermögen. Die Umschichtung passierte aber erst 2022, also nachträglich. Im Ergebnis führt dieses Urteil dazu, dass fest eingeplante Kredite von 60 Milliarden Euro nicht für den Klimaschutz verwendet werden dürfen . Seit diesem Urteil erscheint die ohnehin sehr komplexe Haushaltspolitik noch verworrener und undurchsichtiger. Hieran ändert auch der Umstand nichts, dass sich die Spitzen der Ampel-Regierung am 13.12.2023 auf Einsparungen im Kernhaushalt 2024 in Höhe von 17 Milliarden Euro einigen konnten. Wird die Schuldenbremse im Jahr 2024 tatsächlich nicht erneut ausgesetzt? Führen weitere zu erwartende Hilfen an die Ukraine und zu Gunsten der Betroffenen im Ahrtal zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr 2024 dazu, dass das Parlament das fortdauernde Bestehen einer außergewöhnlichen Notlage feststellen muss?  Dies alles steigert die ohnehin schon weit verbreitete Verunsicherung in der Bevölkerung, Stichwort Gebäudeenergiegesetz. Ferner sind damit erhebliche Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte und Planungen verbunden . Werden die zugesagten Förderungen a) überhaupt, b) fristgemäß und c) in der vorgesehenen Höhe ausgezahlt? Oder aber bedarf es einer nochmaligen Prüfung der für 2024 vorgesehenen Maßnahmen, weil hierfür vorgesehene Zuschüsse ausbleiben und demzufolge die Finanzierbarkeit nicht länger gesichert ist?    Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle auf ein praktisches Beispiel in unserer Kommune eingehen, auf das Kommunale Energiemanagement .   Nachdem der Gemeinderat bereits in seiner Sitzung im November 2021 den Aufbau und Betrieb des KEM unter der Bedingung einer zu erwartenden Förderzusage beschlossen hatte, wurde der Antrag von der Verwaltung im Januar 2022 online eingereicht. Grundlage war hierbei die zu erwartende Förderung mit einer Quote von 90 % nach der Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums (ZUG). Im August 2022 folgte – freilich auf Nachfrage – eine E-Mail, wonach der Antrag zeitnah einem Sachbearbeiter zugeordnet werden soll. Nach mehreren weiteren Sachstandsanfragen und als Ergebnis einer gewissen Hartnäckigkeit, wurde nunmehr Ende Oktober 202 3 die sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt, so dass ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn unschädlich ist. Als nächster Schritt soll die Ausschreibung der Maßnahme erfolgen, wobei nach dem zuvor Ausgeführten in den Sternen steht, ob die ursprünglich vorgesehene Förderung tatsächlich auch ausbezahlt wird. Dieses Beispiel zeigt m.E. recht eindrücklich, wo erhebliches Verbesserungspotenzial besteht. Ähnlich verhält es sich im Übrigen bei der Kommunalen Wärmeplanung. Besonders problematisch erscheint, dass die eingeplanten Beträge bei DEM Zukunftsthema, dem Klimaschutz fehlen werden. Dieser wird, über die in der Vergangenheit bereits ergriffenen Maßnahmen hinaus, im Haushaltsjahr 2024 einen Schwerpunkt darstellen. Hier wird es darum gehen, in Zusammenarbeit mit der Umwelt- und Energieagentur des Landkreises Karlsruhe für Hambrücken eine gesamthafte KLIMASCHUTZSTRATEGIE zu entwickeln und diese dann nach und nach umzusetzen. Hier müssen und hier werden wir auch handeln, nachdem der Gesetzgeber mehr und mehr Vorgaben als verbindlich definiert hat. Diese Strategie soll Gegenstand der Sitzung des Gemeinderats am 30.01.2024 sein. Im Einzelnen betrifft dies – neben dem bereits genannten KEM – folgende Handlungsfelder: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung , die auch für Kommunen unter 10.000 Einwohnern bis  Juni 2028 verpflichtend abgeschlossen sein muss. Hierbei sollen auch die kommunalen Klimaschutzziele Berücksichtigung finden.Erarbeitung von Gebäudesteckbriefen für die kommunalen Liegenschaften , die im Kontext der „Klimaneutralen Verwaltung“ verbindlich sind.Vorlage einer Photovoltaik-Ausbaustrategie bezüglich der Dächer der kommunalen Liegenschaften , da nur durch Einbeziehung dieser Energieform das vom Landkreis ausgerufene Ziel zeo-zweifrei 2035 erreicht werden kann.Prüfung der Bedingungen des Verbleibs in der Projektentwicklungsgesellschaft (PEG) bzw. der Beteiligung an der Regionalen Wärmegesellschaft (RWG) im Zusammenhang mit der Nutzung von Tiefengeothermie/Regionalem Wärmenetz.Teilnahme am European Energy Award (eea)-Prozess.   Für die genannten Maßnahmen sind denn auch insgesamt 143.000,- € mit der Hoffnung in den Haushalt 2024 eingestellt, dass es bei der jeweils angekündigten Förderung bleiben möge. Selbstverständlich sollen prozess- und verfahrensbegleitend im Gemeinderat weitere Klimaschutzwerkstätten stattfinden.   Auch ansonsten müssen wir als Kommune im Jahr 2024 erneut sehr genau hinschauen, was wir uns leisten können bzw. leisten müssen und wovon wir andererseits Abstand zu nehmen haben. Bei der jeweils vorzunehmenden Zuordnung hilft die bereits in § 2 GemO vorgesehene Differenzierung zwischen Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben . Pflichtaufgaben sind demnach bestimmte öffentliche Aufgaben, zu deren Erfüllung Gemeinden durch Gesetz verpflichtet werden können.   Neben dem bereits genannten Klimaschutz betrifft dies auch die Aufnahme von Flüchtlingen . Hier haben wir, die baden-württembergischen Kommunen, und wir, die Gemeinde Hambrücken, die Grenze der Belastbarkeit bereits überschritten. Auch der Städte- und Gemeindetag hat darauf hingewiesen, dass es kein „Weiter so“ geben darf. Die Aufgabe endet ja nicht mit der Aufnahme, sondern beginnt dann mit der Integration erst richtig. Und Integration ihrerseits lebt von der Akzeptanz, die offensichtlich mehr und mehr schwindet, wenn und weil auf übergeordneter Ebene keine nachhaltigen und dauerhaften Lösungen für dieses Problem gefunden werden. Dass die Aufnahme in Hambrücken bislang mindestens ordentlich funktioniert hat, liegt auch maßgeblich am Engagement und Einsatz der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer . So konnten Flüchtlinge in Arbeit und in privat organisierten Wohnraum gelangen, um in der Unterkunft benötigte Plätze freizumachen. Für das Jahr 2024 gehen wir davon aus, dass keine weiteren kommunalen Liegenschaften als Unterkunft hergerichtet bzw. umgewidmet werden müssen. Gleichwohl schlagen als Miet- und Pachtverbindlichkeiten auch im Jahr 2024 wieder 380.000,- € für die Liegenschaft in der Wittumstraße 4 a zu Buche. Um Missverständnissen vorzubeugen : Wir stehen zu unserer humanitären Verpflichtung und wir sind maximal weit entfernt von rechtem Gedankengut. Aber noch einmal: Wir sind als Kommune über der Grenze unserer räumlichen, finanziellen und personellen Kapazitäten!    Eine weitere Pflichtaufgabe betrifft die – auch frühkindliche – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege . Obgleich sich Kindergärten in Hambrücken – bislang – nur in kirchlicher Trägerschaft befinden, ist die Gemeinde für das Angebot von Plätzen verantwortlich. Nachdem der Anfang Dezember 2021 eingeweihte Waldkindergarten bereits restlos belegt ist, besteht erneut Handlungsbedarf . Dies schlägt sich auch im Haushalt 2024 nieder. Dort sind im Finanzhaushalt für die investive Maßnahme „Umbau des ehemaligen Volksbankgebäudes in der Hauptstraße 90 zu einer KiTa“ insgesamt 800.000,- € veranschlagt . Damit ist knapp die Hälfte der 2024 vorgesehenen investiven Auszahlungen verbunden. Berücksichtigen muss man jedoch, dass es sich zum einen um eine großzügige Berechnung handelt und zum anderen Fördermittel in Höhe von über 200.000,- € in Abzug zu bringen sind. Selbstverständlich ist nicht optimal, dass das für den Umbau vorgesehene Gebäude nicht im Eigentum der Gemeinde steht. Allerdings wird durch die Laufzeit des noch abzuschließenden Mietvertrags , die im Bereich von 25–30 Jahren liegen wird, eine faktische Annäherung an bestehendes Eigentum erreicht.  Hierbei handelt es sich um eine Prognoseentscheidung , die zum einen städtebaulichen Entwicklungen, andererseits aber auch finanziell eingeengten Spielräumen und Verantwortlichkeiten Rechnung zu tragen hat. Sowohl der Umbau des Areals Grüner Baum, als auch der Bezug der Einfamilienhäuser im Neubaugebiet Brühl, insbesondere aber die künftig zu erwartende Auslastung der dort geplanten Mehrfamilienhäuser begründen einen Handlungszwang. Allerdings rechtfertigt dieser nach derzeitigem Stand keinen kompletten Neubau, der zudem erst in einigen Jahren bezugsfertig wäre und angesichts der derzeitigen Preissteigerungen mehrere Millionen kosten würde.   Leider schied die naheliegende Einrichtung weiterer Gruppen in den bestehenden Räumlichkeiten aus Kapazitätsgründen ebenso aus wie die Übernahme einer weiteren Trägerschaft seitens der Katholischen Kirchengemeinde. Gegen eine „Unterbringung“ der Kinder in einem Container spricht, dass dessen oder deren Anschaffung nebst Gründungskosten jedenfalls nicht deutlich billiger realisierbar erscheint, wie aktuelle Beispiele aus anderen Kommunen zeigen. Dies dürfte mit der großen Nachfrage im Kontext mit der Flüchtlingsaufnahme zusammenhängen. Schließlich kam auch die Nutzung der Räume in den örtlichen Schulen nicht ernsthaft in Betracht. Während in der Grundschule bereits jetzt schon alles auf Kante genäht ist, eignet sich die Liegenschaft der Gemeinschaftsschule auf Grund der dort untergebrachten Klassen 8 bis 10 nicht ohne größere Zusatzinvestitionen. Zu bedenken ist bei alledem auch der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, der ab 2026 zu weiteren Engpässen in den Schulgebäuden führen könnte.   Letztlich kommt als Pflichtaufgabe die Unterhaltung der bestehenden Infrastruktur hinzu. Hierunter fallen u. a. die Kosten für  die im Kindergarten St. Martin vorgesehene Sanierung der Sanitäranlagen mit 130.000,- € die Sanierung der Heizungsanlage und der Dächer in der Pfarrer-Graf-Grundschule mit insgesamt 243.000,- € die Fortsetzung und den Abschluss der Arbeiten am Hebewerk III mit weiteren 90.000,- € die Sanierung des Gehwegs in der Kirchstraße zwischen Kriegs-/Schwarzwaldstraße und Binsenriedweg in Höhe von 200.000,- € die Sanierung der Brücke im Heuweg mit weiteren 50.000,- €   Zum Haushaltsplan 2024 : Dieser weist im Ergebnishaushalt ein Defizit in Höhe von 1,206 Mio. € auf. Die Hauptursachen hierfür liegen in den gestiegenen Unterhaltungs- und Bewirtschaftungsaufwendungen , die wie aufgezeigt notwendig sind, um den Sanierungsstau abzuarbeiten. Des Weiteren fallen auf Grund diverser Tarifvertragsabschlüsse höhere Personal- , aber auch weiter angestiegene, sehr hohe Transferaufwendungen von mehr als 7,5 Mio. € an. Allein bei der „Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen bzw. in der Tagespflege“ ergibt sich ein Defizit von über 1,5 Mio. €.  Die gute Nachricht ist, dass der Ausgleich des Defizits im Ergebnishaushalt ohne Weiteres durch einen Rückgriff auf die Ergebnisrücklage erfolgen kann. Dieser Umstand ist insbesondere dem vorausschauenden Wirtschaften und sorgfältigen Agieren in den Jahren 2022 und 2023 geschuldet. Entgegen der ursprünglichen Prognosen konnte dort anstatt eines Defizits von 626.800,- € bzw. von 719.000,- € ein Überschuss in Höhe von ca. 1,8 Mio. € bzw. in Höhe von 281.000,- € erwirtschaftet werden.   Der Finanzhaushalt sieht im Jahr 2024 eine veranschlagte negative Änderung des Finanzierungsmittelbestandes in Höhe von 687.200,- € vor. Der Großteil dieses Defizits resultiert aus dem Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushalts.  Hier zeigt sich, wie wichtig es auch für die Gemeinde Hambrücken war, das Neubaugebiet Brühl zu realisieren. Ohne die für die Veräußerung der gemeindeeigenen Grundstücke vorgesehenen Erlöse in Höhe von über 1,35 Mio. € fiele das Defizit noch deutlich größer aus. Auch im Finanzhaushalt lautet die gute Nachricht, dass ein Ausgleich mit vorhandener Liquidität herbeigeführt werden kann. Demzufolge ist auch im Haushaltsjahr 2024 – im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen – keine Kreditaufnahme notwendig. Apropos Kreditaufnahme: Die zum Bau der Gemeinschaftsschule 2018 aufgenommenen Darlehen valutieren noch mit einer Summe von 1,85 Mio. €.   Nach dem Motto „WENIGER IST MEHR“ soll 2024 neben den bereits genannten Maßnahmen der Fokus auf dem Abschluss des Begonnenen u. a. wie folgt liegen: Anschaffung des HLF 10 für die FeuerwehrErrichtung des Kinderspielplatzes im Neubaugebiet BrühlAbschluss der Arbeiten der Deutschen Glasfaser zur flächendeckenden Versorgung der Gemeinde Hambrücken mit GlasfaserAbschluss der Arbeiten der Fa. Weisenburger rund um das Areal Grüner Baum   Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn nach dem Gesagten die Kommunen mit immer weniger Geld immer mehr Aufgaben erledigen müssen , dann muss man kein Prophet sein, um prognostizieren zu können, dass dies auf Dauer so nicht weitergehen kann. Aktuellstes Beispiel, bei dem die Finanzierungsfrage nicht geklärt ist: Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab 2026 .   Dieser Aufgabenflut müssen wir auch in personell-organisatorischer Hinsicht versuchen Herr zu werden. Aus diesem Grund soll die kürzlich erfolglos mit 0,5 AKA ausgeschriebene EDV-Nachfolge-Stelle zusammen mit der frei gewordenen 1,0-Stelle mit verändertem Zuschnitt und nur mit 1,0 AKA statt 1,5 AKA noch in diesem Jahr neu ausgeschrieben werden. Zudem könnte die Beauftragung einer Organisationsberatung im Jahr 2024 dazu beitragen, die – auch künftig – anfallenden Aufgaben noch besser und effizienter erledigen zu können.    Abschließend noch ein Wort zu den freiwilligen Aufgaben . In diesem Bereich entscheidet die Gemeinde selbst, ob sie tätig werden will oder nicht. Hierunter fällt neben kulturellen Angelegenheiten (z. B. Gemeindehalle) sowie der Einrichtung und Pflege von Grünanlagen auch die Unterstützung der örtlichen Vereine . Hieran gibt es weiterhin nichts zu rütteln. Diese sind das Rückgrat für das so wichtige ehrenamtliche Engagement. Deshalb werden auch für das kommende Haushaltsjahr wieder Zuschusszahlungen in Höhe von knapp 60.000,- € ausgewiesen.    Lassen Sie uns in den stürmischen Zeiten weiterhin die Segel richtig setzen!   Vielen Dank für Ihren Einsatz.   Vielen Dank an Sie, die Mitglieder des Gemeinderats für die gute Zusammenarbeit. Vielen Dank an meinen Kämmerer Gottfried Ott und sein Team für die zuverlässige und kompetente Aufbereitung des erneut komplexen Werks.   Vielen Dank an meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für deren Einsatz.   Ich wünsche Ihnen allen, ich wünsche uns allen frohe und gesegnete Weihnachten. Kommen Sie gut in ein hoffentlich gesundes und friedvolles Jahr 2024.    Ihnen danke ich für Ihre Aufmerksamkeit. 

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Beschreibung: Die Gemeinde Hambrücken beabsichtigt, ein Baugrundstück von ca. 0,5 ha im sogenannten Konzeptvergabeverfahren zu veräußern. Das bedeutet, dass sowohl Kaufpreisangebot als auch die Qualitäten eines vorzulegenden Bebauungskonzeptes in der Vergabe berücksichtigt werden. Die Vergabe umfasst dabei die beiden Aspekte Verkaufspreis und Konzeptqualität, die vorliegend im Verhältnis von 40 % Kaufpreis und 60 % Konzept stehen.  Zentral für die Gemeinde Hambrücken im Rahmen der Konzeptentwicklung ist insbesondere die Schaffung von bezahlbaren und langfristig gebundenen Mietwohnungen mit dem Fokus auf sozial geförderten Wohnraum. Zudem sollen auch nachhaltigkeitsbezogene, städtebauliche und freiraumplanerische sowie gestalterische Aspekte Beachtung finden.  Die Ausschreibung mit weiterführenden Informationen zu Baugrundstück, Mindestkaufpreis, Kriterienkatalog und der Beschreibung des weiteren Verfahrens sind auf der Homepage der Gemeinde Hambrücken unter (https://www.hambruecken.de/startseite/buergerservice/ausschreibungen.html) zu finden.  Der Zeitrahmen für die Entwicklung der Konzepte läuft ab Januar 2024 bis zum Datum der Abgabe am 30.04.2024. Rückfragen und die Abgabe der Unterlagen sind unter dem Kontakt vergabe@bhmp.de möglich. Zusammenfassung der wichtigsten Informationen:  Vergabegegenstand und bauplanungsrechtliche Rahmenbedingungen: Das Baugrundstück umfasst die Flurstücke 7783, 7784, 7785 und 7778 mit einer Gesamtfläche von 5.144 m²Der Mindestpreis beträgt 525 €/m². Die Gesamtsumme des Mindestpreises beläuft sich demnach auf 2.700.600,00 €Es wird GRZ 1 von 0,6 und GRZ 2 von 0,8 festgelegtEs wird 1 Stellplatz pro Wohneinheit festgelegtDas Baugebiet ist nicht an ein Wärmenetz angeschlossen und eine kommunale Wärmeplanung besteht noch nichtdas Grundstück ist frei zugänglich einzusehenim Rahmen des im Konzeptvergabeverfahren ausgewählten Vorhabens wird ein entsprechender vorhabenbezogener Bebauungsplan mit V+E-Plan und Durchführungsvertrag erstellt   Kriterienkatalog: Der Kriterienkatalog setzt sich folgendermaßen zusammen: 1. Kaufpreisgebot: Erstens fließt das Kaufpreisangebot in die Bewertung ein. Von der Ausloberin wird als Mindestpreis 525 €/m² festgelegt, der Höchstpreis fließt als Bonus in die Bewertung mit ein und nimmt damit Einfluss auf die Gesamtbewertung. Der Preis nimmt einen Stellenwert von 40 % des Gesamtkonzeptes ein.   2. Kriterienkatalog: K.O.-Kriterien: K.O.-Kriterien stellen Zulassungsvoraussetzungen für die Bewerbung dar und beinhalten zum einen, dass mindestens 60 % des neu geschaffenen Wohnraums als sozial geförderter Wohnraum nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz zu entwickeln ist. Zum anderen darf eine Maximalhöhe der Baukörper 14 m nicht überschreiten. Qualifikationskriterien, 40 Punkte: a) Soziale und gesellschaftliche Kriterien, max. 15 Punkte Eine Vorgabe besteht darin, gemischte Wohnungsgrößen anzubieten.  b) Energetische und nachhaltigkeitsbezogene Kriterien, max. 12 Punkte Es wird ein Gesamtkonzept gefordert, das die Aspekte Starkregenvorsorge auf dem Grundstück und Regenwasserbewirtschaftung, Freiraumgestaltung unter Berücksichtigung eines hohen Anteils an Grünstrukturen sowie die Unterstützung der Biodiversität und habitatförderlichen Strukturen auf den Grundstücken und/oder am Gebäude berücksichtigt. c) Städtebaulich und funktionale Kriterien, max. 7 Punkte Die Gestaltung der Baukörper darf keinen einheitlich durchgehenden Baukörper umfassen.  d) Architektur und Gestaltungskriterien, max. 6 Punkte Eine Anforderung besteht ebenfalls darin 100 % der Gebäude barrierefrei gemäß der DIN 18040 zu erbauen.Die besondere Situation der neu zu schaffenden Bebauung als „Visitenkarte“ Hambrückens durch die Lage am Ortseingang soll angemessen berücksichtigt werden. Bonuskriterien, 20 Punkte: Eigene Ideen der Bewerber, innovative und ergänzende Vorschläge sind ausdrücklich erwünscht. Insgesamt kann für die Bonuskriterien eine Höchstanzahl von 20 Punkten erreicht werden. Im Ausschreibungstext sind Erläuterungen aufgeführt, die aufzeigen sollen, welche Inhalte und Aspekte Teil des Konzeptes sein können, bzw. seitens der Ausloberin gewünscht werden. Sie bilden jedoch keinen abschließenden Katalog. Die Vorgaben an einzureichende Unterlagen sind in dem Ausschreibungstext aufgeführt.    Lage: Das Baugrundstück liegt in Ortsrandlage im Norden der Gemeinde Hambrücken. Direkt anschließend an das Plangebiet befindet sich südlich ein Lebensmitteleinzelhandelsbetrieb und östlich ein Neubaugebiet mit dem Fokus Familien. Nördlich schließt der unbeplante Außenbereich an und im Westen die Landesstraße.  Die Ortsmitte mit Rathaus und Kirche sowie weitere zentrale Einrichtungen sind in kurzer Zeit erreichbar, sie liegen fußläufig in ca. 15 Minuten, mit dem Fahrrad in ca. 5 Minuten Entfernung. Auch der Anschluss an die soziale Infrastruktur, wie Kindergärten, Schule, Gesundheitszentrum und Sport- und Vereinsstrukturen ist gegeben. Die direkte Erschließung des Geltungsbereichs verläuft über die Käthe-Kollwitz-Straße, welche über die Bertha-Benz-Straße an die Hauptstraße Hambrückens und somit auch an die Landesstraße 556 angebunden ist. Darüber ist das Gebiet an die umliegenden Gemeinden sowie mit Anbindung an die Autobahn 5 und die Bundesstraße 36 an die Städte Karlsruhe und Heidelberg angeschlossen. Die Verkehrsanbindung an den ÖPNV erfolgt unmittelbar vor Ort über die Buslinie 125 (Bushaltestelle Bastwald), die im Halbstundentakt Richtung Bruchsal und Karlsruhe sowie die benachbarte Gemeinde Waghäusel anfährt. In Waghäusel befindet sich dann auch der nächstgelegene Bahnhof, über die Rheintalbahn eine gute Anbindung in die Richtungen Karlsruhe und Mannheim schafft.  Verfahrensausführende Stelle / Ansprechpartner Gemeindeverwaltung Hambrücken Hauptstraße 108 | 76707 Hambrücken  Fachbereichsleiter Bauen und Umwelt Dominik Karl Telefon: 07255 7100-40 bauamt@hambruecken.de Verfahrensbetreuendes Büro  BHM Planungsgesellschaft mbH Heinrich-Hertz-Straße 9 | 76646 Bruchsal Abteilungsleitung Stadtplanung Iris Mahn-Milla vergabe@bhmp.de   Gesamtbewertung der Bewerbung (34 KiB ) Geltungsbereich (50 KiB )

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Am vergangenen Wochenende herrschte auf dem Platz neben der Lußhardthalle ein großes, vorweihnachtliches Treiben. Bereits im letzten Jahr hat sich der Hambrücker Weihnachtsmarkt im Bereich vor der Lußhardthalle zum Publikumsmagnet entwickelt. Dazu tragen natürlich, vor allem die gute Stimmung mit weihnachtlichen Gerüchen, ein sehr vielfältiges Programm, eine stimmungsvolle Beleuchtung in den Abendstunden, liebevoll dekorierte Buden und Stände sowie mancherlei Geschenkidee bei, von der sich auch dieses Jahr hunderte Besucher anstecken ließen.    Bürgermeister Dr. Marc Wagner hatte bei der offiziellen Eröffnung des Weihnachtsmarktes allen engagierten Mitwirkenden gedankt. Allen voran galt sein Dank dem Organisationskomitee Karlheinz Batschauer, Andreas Köhler, Sandra Stadler und Silvana Meckel. Er vergaß dabei auch nicht die Mitarbeiter des Bauhofes sowie die ehrenamtlichen Unterstützer zu erwähnen. Egal, ob beim zauberhaften Auftritt des Grundschulchores unter der Leitung von Jutta Zimmermann und Susanne Herkert, bei den Auftritten der Chöre Cantamos und Vocalitas, des Jugendorchesters vom Musikverein oder vom Jugendorchester der Akkordeonfreunde in Zusammenbarbeit mit den Kindergärten St. Josef und St. Martin, stets war das Publikum begeistert und applaudierte kräftig.  Ein besonderes Highlight war dieses Jahr die Gestaltung des 16. Türchens im Rahmen des lebendigen Adventskalenders der Evangelischen Kirchengemeinde Waghäusel durch das Ortsoberhaupt Dr. Marc Wagner. Er ließ es sich nicht nehmen, in gemütlicher Runde auf der Bühne des Weihnachtsmarkts den Kindern eine kurze Weihnachtsgeschichte vorzulesen. Die Vorlesung wurde musikalisch von den Eintrachtspatzen des Gesangvereins unter der Leitung von Kristina Haag mit weihnachtlichen Liedern begleitet. In diesem Rahmen sprach Pfarrerin Charlotte Hoffmann den Segen aus. Danach kam endlich der lang ersehnte Besuch des Nikolauses, der für alle Kinder ein Geschenk dabei hatte.  In Foyer und Vereinsraum der Lußhardthalle fanden insgesamt 15 Aussteller des Kunsthandwerkermarktes ihren Platz mit selbst gemachten Produkten aller Art. Vor der Lußhardthalle boten 14 Stände und Buden ein großes sowie abwechslungsreiches Angebot an Speisen und Getränken an. Ein Kinderkarussell rundete das Angebot ab.  <justify> </justify>

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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Gäste,   im Namen aller Teilnehmer darf ich Sie zum Hambrücker Weihnachtsmarkt 2023 in der und rund um die Lußhardthalle ganz herzlich begrüßen und willkommen heißen.   Die Akteure haben wieder ein abwechslungsreiches Programm für die Gäste aus nah und fern auf die Beine gestellt. Während im Außenbereich insgesamt 15 Vereine und Privatpersonen ihre kulinarischen Köstlichkeiten sowie Glühwein anbieten, findet im Vereinsraum der Lußhardthalle der traditionelle Kunsthandwerkermarkt mit 15 Hobbykünstlern statt. Dort lässt sich bestimmt noch das eine oder andere Weihnachtsgeschenk organisieren. Für unsere jüngsten Gäste steht neben den Süßigkeiten im Außenbereich ein Kinderkarussell zur Verfügung. Außerdem hat der Nikolaus angekündigt, dem Weihnachtsmarkt am Samstag auf 19 Uhr einen Besuch abzustatten.    Besondere Highlights sind die Auftritte des Grundschulchors, von Cantamos, der Eintrachtspatzen, des Chores Vocalitas, des Jugendorchesters vom Musikverein, der Akkordeonfreunde, der Kindergärten und von Pius Hoffmann auf der Bühne in der Pfarrer-Graf-Straße. Ebenfalls dort werden wir am Samstag auf 19 Uhr ein Adventsfenster im Rahmen des Lebendigen Adventskalenders mitgestalten. Auch hierzu sind unsere jüngsten Mitbürgerinnen und Mitbürger natürlich herzlich eingeladen.   Der Markt hat am Samstag (16.12.) zwischen 16 Uhr und 22 Uhr sowie am Sonntag (17.12.) zwischen 13 Uhr und 20 Uhr seine Pforten geöffnet.    Der dritte Advent soll gerade in der aktuell schwierigen Zeit Gelegenheit und Anlass geben, uns auf das bevorstehende Weihnachtsfest einzustimmen, auch einmal einen Moment innezuhalten und zusammen mit Freunden und Bekannten die vorweihnachtliche Stimmung auf unserem Weihnachtsmarkt zu genießen.    Allen Besucherinnen und Besuchern sowie Mitwirkenden wünsche ich schöne, unbeschwerte Stunden in Hambrücken!   Herzliche Grüße     Ihr   Dr. Marc Wagner Bürgermeister Standplan Außenbereich (905 KiB ) Standplan Hobbykünstler (520 KiB )

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TOP 1: Investorenauswahlverfahren für die gemeindeeigenen MFH-Grundstücke (Flst. Nr. 7783, 7784, 7785 und 7778) im nördlichen Bereich des Neubaugebiets Brühl Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Ausschreibungstext mit Kriterienkatalog sowie die Beauftragung der Verwaltung mit der Ausschreibung der gemeindeeigenen Mehrfamilienhaus-Grundstücke (Flurstücke 7783, 7784, 7785 und 7778) im Neubaugebiet Brühl.   TOP 2: Vergabe der Arbeiten zur Erneuerung des Gehwegs im Bereich der Kirchstraße zwischen Kriegs-/Schwarzwaldstraße und Binsenriedweg Einstimmig sprach sich der Gemeinderat - vorbehaltlich einer positiven, zwischenzeitlich vorliegenden Auskunft über die Bonität/Liquidität - für die Beauftragung der Firma Rapisarda Tief & Straßenbau aus Mühlhausen mit der Erneuerung des Gehwegs (beidseitig) im Bereich der Kirchstraße zwischen Kriegs-/Schwarzwaldstraße und Binsenriedweg aus. Zugleich beschloss der Gemeinderat einstimmig die weitere stufenweise Beauftragung des Ingenieurbüros E. Schulz GmbH bezüglich der Leistungsphasen 7 und 8 für diese Maßnahmen.   TOP 3: Vergabe der Arbeiten rund um das „Areal Grüner Baum“ Für die Arbeiten beim „Areal Grüner Baum“ beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Firma Häußler & Boileau Bau GmbH mit der Ertüchtigung des durch Baumaßnahmen beeinträchtigten Gehwegbereichs, der Durchführung der restlichen Erschließungsarbeiten sowie einer Veränderung der Parkflächen auf dem „roten Platz“ inkl. dem Umbau der Beleuchtung zu beauftragen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die quotale Kostenaufteilung dieser Maßnahmen im Verhältnis von 70 % zu 30 % zu Lasten der Firma Weisenburger. Zudem beschloss der Gemeinderat einstimmig die weitere stufenweise Beauftragung des Ingenieurbüros E. Schulz GmbH bezüglich der Leistungsphasen 7 und 8 für diese Maßnahmen   TOP 4: Änderung der Hundesteuersatzung zum 01.01.2024 Mit 6 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und einer Enthaltung lag eine Stimmengleichheit vor, die dazu geführt hat, dass keine Anhebung der jährlichen Hundesteuersätze zum 01.01.2024 erfolgt. Die Gemeinde Hambrücken wird somit weiterhin im gesamten Landkreis Karlsruhe (insgesamt 32 Kommunen) mit 48,- € (Ersthund) bzw. 96,- € (Zweithund) pro Jahr – zusammen mit einer weiteren Gemeinde – die niedrigste Hundesteuer aufweisen.    TOP 5: Öffentliche Abwasserbeseitigung; Beschluss über die Gebührenkalkulation 2024 Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Abwassergebührenkalkulation für das Jahr 2024. Durch die Zustimmung des Gemeinderates entsteht keine Veränderung der Gebührensätze für 2024.    TOP 6  Allgemeine Finanzprüfung der Haushaltsjahre 2018 bis 2020; Bekanntgabe des Prüfungsberichts der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) Einstimmig stimmte der Gemeinderat dem Prüfungsbericht und den Prüfungsfeststellungen über die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung für die Haushaltsjahre 2018 bis 2020 sowie der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 zu.   TOP 7  Bildung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahl am 09.06.2024 Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Berufung der vorgeschlagenen Personen in den Gemeindewahlausschuss für die Kommunalwahl am Sonntag, den 09. Juni 2024.    TOP 9  Bekanntgabe der in letzter nicht-öffentlicher Sitzung am 26.09.2023 gefassten Beschlüsse Der Gemeinderat beschloss jeweils einstimmig den Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechts nach dem BauGB in neun Fällen. TOP 10: Bekanntgaben, Anfragen, Wünsche Bürgermeister Dr. Wagner informierte die Anwesenden über - die aktuelle Flüchtlingssituation und nahm Bezug auf den Bericht im Mitteilungsblatt - den Sitzungstermin vom Zweckverband Wasserversorgung Lußhardt am Mi., den 29.11.2023, in dem es um die Sanierung bzw. Neubau des Wasserwerks geht. - das Ergebnis bei der Verkehrsschau für einen Fußgängerüberweg beim Areal Friedhof/Keitländerstraße, Weiherer Straße. - die Sanierung der WC-Anlage im Kindergarten St. Martin. Die Ausschreibung soll voraussichtlich im Januar im Gemeinderat behandelt werden. - das Einsetzen der Schnecken im Hebewerk III am Mo., den 27.11.2023. - die neuesten Entwicklungen bezüglich den Klimaschutz-Maßnahmen. - den Eingang der erteilten Baugenehmigung für die Überdachung im Waldkindergarten.  Auf Nachfrage von - Gemeinderätin Sandra Striegel-Moritz informierte Bürgermeister Dr. Wagner über das Jugendforum von YOUgend am Fr., den 24.11.2023. - Gemeinderat Remigius Kraus teilte Bürgermeister Dr. Wagner mit, dass es keine neuen Erkenntnisse bezüglich des Bahndialogs gibt. - Gemeinderätin Maria Wilhelm gab Bürgermeister Dr. Wagner bekannt, dass der Karlsruher-Pass sowie Karlsruher-Kinderpass bisher leider nicht beantragt wurden.   Mitteilungen aus dem Gemeinderat - Gemeinderätin Maria Wilhelm teilte mit, dass das Graffiti am Schaltwerk der Lußhardthalle sehr gut aussieht.

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Wir möchten die Bevölkerung auf die wesentlichen Verpflichtungen der Straßenanlieger zum Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege aufmerksam machen: Die Gehwege müssen werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20:00 Uhr. Zum Bestreuen soll abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche verwendet werden. Sind keine Gehwege vorhanden (z. B. in verkehrsberuhigten Bereichen), besteht die Verpflichtung entsprechend der Streupflichtsatzung der Gemeinde Hambrücken für entsprechende Flächen am Rande der Fahrbahn auf einer Breite von ca. 1,20 Meter.  Beim Schneeräumen bitten wir darauf zu achten, dass keine Beeinträchtigungen für die Nachbargrundstücke auftreten. Insbesondere sollten vor Grundstücks- und Garagenzufahrten keine „Schneeberge“ angehäuft werden. Nach Eintreten von Tauwetter sind die Straßenrinne und die Straßeneinläufe so freizumachen, dass das Schmelzwasser abziehen kann. Für Straßen ohne beidseitigen Gehweg besteht die Pflicht nur entsprechend des Gerichtsurteils (OLG Karlsruhe vom 13.02.2014, AZ 9U 143/13). Tenor des Urteils ist, dass es bei innerörtlichen Straßen ohne beidseitigen Gehweg ausreicht, wenn auf einer Straßenseite ein ein Meter breiter Streifen (durchgängig) geräumt/gestreut wird.  Die gesamte Streupflichtsatzung können Sie auf unserer Homepage einsehen. www.hambruecken.de > Gemeinde > Ortsrecht > Streupflichtsatzung  Ordnungsamt

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Sanierung der Gehwege Kirchstraße Nachdem die Sanierung der Gehwege in der Kirchstraße , Abschnitt 1 - Kriegsstraße bis Binsenriedweg - in der Gemeinderatssitzung am 28.11.2023 an die Firma Rapisarda aus Mühlhausen vergeben wurde, beginnt die Baustelle bereits am Montag, den 04.12.2023. Für die örtlich nahe Lagerung von Maschinen, Materialien und Baustellenpersonalräumlichkeiten müssen die öffentlichen Parkplätze im Bereich der Kriegsstraße für den Zeitraum des Ausbaus gesperrt werden. Beim Rathaus sind ebenfalls Lagerflächen für die Pflastersteine und Schüttgüter vorgesehen. Hier kann es zu Einschränkungen auf der Parkfläche kommen. Sämtliche betroffenen Anwohner/-innen erhalten rechtzeitig ein Informationsschreiben über mögliche Einschränkungen vor ihrem Anwesen. Von Seiten des Planungsbüros, der Firma und Gemeindeverwaltung wurden die witterungsbedingten Erschwernisse berücksichtigt. Über die Weihnachtszeit sollen die Einschränkungen auf ein Minimum reduziert sein. Der Fußgängerüberweg wird zu einem „barrierefreien FGÜ“ ähnlich wie in der Hauptstraße umgebaut. Defekte Bordsteine werden ausgetauscht und es wird ein neuer Pflasterbelag wie bei den Bushaltestellen Ortsmitte Richtung Waghäusel und im Bastwald verlegt. Kurzfristig vor Beginn der jeweils 50 m langen Baufelder findet eine Beweissicherung statt. Wir bitten hier um Zusammenarbeit mit der durchführenden Person. Für Rückfragen steht Ihnen jederzeit gerne Hr. Trautner, Tel. 07255-7100-49, zur Verfügung.   Sanierung Areal „Grüner Baum“ Ebenfalls in der Gemeinderatssitzung am 28.11.2023 wurden durch den Gemeinderat die Fahrbahn- und Gewehwegssanierungsarbeiten beim Areal Grüner Baum vergeben. Die beauftragte Firma Häußler & Boileau aus Leimen hat im Vorgespräch mitgeteilt, frühestens am 15.01.2024 mit den Arbeiten beginnen zu wollen. Bis dahin sollten auch noch sämtliche Restarbeiten der Firma Weisenburger auf dem Areal erledigt sein. Auch hier werden sämtliche Anwohner/-innen rechtzeitig über den Bauablauf informiert. Eine Beweissicherung findet im Vorfeld statt.   Grünflächen Neubaugebiet „Brühl“ Die beauftragte GaLa Baufirma Bau+Grün AG aus Sinzheim hat diese Woche bereits die ersten Lieferungen Muschelkalkblöcke erhalten, da die Lieferwerke ab Dezember bis voraussichtlich Ende Januar geschlossen sind. Im Vorfeld ist geplant, im Bereich des Kreisverkehrs die Flächen in der KW 49 abzumähen. Der Baustarttermin ist auf den 08.01.2024 geplant, so dass voraussichtlich Ende Juni die Arbeiten abgeschlossen sein werden.  

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Am vorvergangenen Dienstag (21.11.2023) kamen Vertreter der örtlichen Vereine sowie Bürgermeister Dr. Marc Wagner und die Vereinsbeauftragte Linda Baumann aufgrund der jährlichen Vereinsvertreterversammlung beim Freizeitclub zusammen und haben die Veranstaltungen für das Jahr 2024 durchgesprochen. Eine Veröffentlichung des Veranstaltungskalenders 2024 erfolgt in der nächsten Ausgabe.   Zudem wurde über die Altpapiersammlungen gesprochen. Diese finden wieder wie gewohnt statt. Weitere Infos hierzu erhalten Sie kurz vor den Sammlungen.    Ein weiterer Tagespunkt war die Bekanntgabe des Vereinssprechers. Der Vereinssprecher wechselt nach einem rollierenden System in der Reihenfolge des Alphabets. Für das Jahr 2024 wird dieser vom Bezirksimkerverein Philippsburg gestellt.   Das nächste Thema war die Maibaumaufstellung 2024. Der Gedanke hierbei wäre, dass alle Hambrücker Vereine gemeinsam die Maibaumaufstellung organisieren und auch durchführen. Von jedem Verein würde das Logo angebracht werden und dadurch hätte man einen schönen großen Vereinsbaum.    Als letzter Punkt stand noch die Integration der ukrainischen Flüchtlinge auf der Tagesordnung. Hierzu waren Frau Kristina Heck und Herr Wetzel eingeladen. Diese teilten mit, dass es viele Flüchtlinge aus der Ukraine gibt, die Interesse hätten etwas zu unternehmen bzw. bei einem örtlichen Verein dabei zu sein. Die Vereine sollen sich hierbei an die o.g. Kontaktpersonen wenden.    Vielen Dank an den Freizeitclub für die Gastfreundschaft und allen Vereinsvertretern für die Mitwirkung.  

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Um die Stromversorgung in Hambrücken auch zukünftig sicherzustellen, errichtete die Netze BW im letzten Jahr auf dem Parkplatz der Lußhardthalle ein neues Schaltwerk. Da die Umschaltarbeiten zwischen dem neuen und dem alten Schaltwerk in der Saumstraße vor kurzem abgeschlossen worden sind, konnte das alte Schaltwerk dieser Tage außer Betrieb genommen werden. Im nächsten Schritt steht nun der Rückbau des nicht mehr benötigten Schaltwerks an.   Besucherinnen und Besucher der Lußhardthalle konnten Mitte letzter Woche Herrn Marco Billmaier, einen aus Wiesloch stammenden Graffiti-Künstler und Partner der Netze BW, bei seiner Arbeit, das neue ca. 9 Meter lange Schaltwerk in ein Kunstwerk zu verwandeln, beobachten. Herr Marco Billmaier ist seit 2007 als deutschlandweiter Graffitikünstler aktiv und wird regelmäßig von der Netze BW beauftragt.   Bei einem Termin vor Ort überzeugten sich sowohl Hambrückens Bürgermeister Dr. Marc Wagner als auch die Vertreter der Netze BW, Kommunalberater Ralf Strohecker, der stv. Leiter des Bezirksservice Tilo Fürniß und Regionalmanager Willi Parstorfer sowie der verantwortliche Projektmanager Herr Matthias Ries, von der künstlerischen Aufwertung des Schaltwerks. Hierbei wurden auf Wunsch der Gemeindeverwaltung ortstypische Motive gewählt, die Schmierereien vorbeugen sollen.   Neben dem neuen Schaltwerk an der Lußhardthalle hat die Netze BW auch Mittelspannungs-Freileitungen verkabelt, Mittelspannungskabel ausgetauscht und zwei neue Ortsnetzstationen errichtet.  Somit ist das Stromnetz in Hambrücken für die nächsten Jahrzehnte gut gerüstet.    Auf den nachfolgenden Bildern ist der Vorher-Nachher-Vergleich deutlich sichtbar.   Fachbereich Bauen und Umwelt

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Die nächste Gemeinderatssitzung in Hambrücken findet am Dienstag, den 28.11.2023 um 19.00 Uhr im Forum der Pfarrer-Graf-Schule, Pfarrer-Graf-Straße 8 statt. Zunächst steht die Entscheidung über das Vergabekonzept für die vier gemeindeeigenen Mehrfamilienhaus-Grundstücke im Neubaugebiet Brühl an. Im Anschluss erfolgt die Beratung über die Vergabe der Arbeiten zur Erneuerung des Gehwegs im Bereich der Kirchstraße zwischen Kriegs-/Schwarzwaldstraße und Binsenriedweg. Gleiches gilt für die Arbeiten rund um das „Areal Grüner Baum“. Schließlich berät und entscheidet der Gemeinderat über die Anpassung der jährlichen Hundesteuersätze zum 01.01.2024. Die Gemeinde Hambrücken weist im gesamten Landkreis Karlsruhe mit 48,- € (Ersthund) bzw. 96,- € (Zweithund) pro Jahr – zusammen mit einer weiteren Gemeinde – die niedrigste Hundesteuer auf. Die Steuersätze bestehen unverändert seit 01.01.2002(!). Vorgeschlagen wird eine moderate Anpassung auf 60,- € (Ersthund) bzw. 120,- € (Zweithund) pro Jahr. Außerdem wird der Gemeinderat über die Abwassergebührenkalkulation für das Jahr 2024 entscheiden, die keine Erhöhung vorsieht. Schließlich wird das Gremium über die Prüfungsfeststellungen der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg zur allgemeinen Finanzprüfung der Haushaltsjahre 2018 bis 2020 informiert. Zu guter Letzt entscheidet der Gemeinderat über die Berufung der vorgeschlagenen Personen in den Gemeindewahlausschuss für die bevorstehenden Kommunalwahlen in Baden-Württemberg am 09.06.2024.

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Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen Gemäß § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmungen vorangehenden Monaten sogenannten Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen. Die Auswahl ist an das Lebensalter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder die Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen . Der Widerspruch kann bei der Gemeindeverwaltung Hambrücken, Bürgerbüro, Hauptstraße 108, 76707 Hambrücken , eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.     Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten zum Zwecke der Information der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger bei Wahlen und Abstimmungen Bei Wahlen und Abstimmungen, an denen auch ausländische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger teilnehmen können, dürfen die Meldebehörden die in § 44 Absatz 1 Satz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) bezeichneten Daten (Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschrift) sowie die Angaben über die Staatsangehörigkeiten dieser Unionsbürgerinnen und Unionsbürger nutzen, um ihnen Informationen von Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zuzusenden, vgl. § 2 Absatz 3 des baden-württembergischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz (BW AGBMG). Die betroffenen Personen haben das Recht, der Nutzung dieser Daten zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemeindeverwaltung Hambrücken, Bürgerbüro, Hauptstraße 108, 76707 Hambrücken eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.   Fachbereich Bürgerservice und Soziales

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Das erste Exemplar des druckfrischen neuen Hambrücker Heimatkalenders 2024 überreichte Franz Köhler von den Heimatfreunden nun an Bürgermeister Dr. Marc Wagner. Auf den einzelnen Monatsblättern sind wieder hochinteressante Bilder aus dem Hambrücker Ortsgeschehen über die letzten Jahrzehnte hinweg abgedruckt, die den Käufern bestimmt viel Freude bereiten. So zeigt die Titelseite eine Ansicht des Pfarrhauses. Außerdem sind wieder typische Szenen aus dem Hambrücker Ortsgeschehen abgebildet. So etwa eine Szene vom Kappenabend im Gasthaus „Zur Krone“ oder aus dem Kindergarten St. Josef. Auch typische Szenen aus dem Arbeitsleben vergangener Jahrzehnte haben Eingang in das Kalendarium gefunden.   Diese und viele weitere Abbildungen dürften im Freundes- und Familienkreis sicherlich zum Nachdenken anregen. Mit dem Heimatkalender, so stellen die Heimatfreunde fest, werden die Verbindungen zu früheren Generationen aufrechterhalten und im Gespräch weitergegeben. Dies gilt auch für die Lebens- und Arbeitsbedingungen damaliger Zeiten, welche nicht in Vergessenheit geraten dürften. Ganz besonders stolz sind die Heimatfreunde darauf, dass man seit über 20 Jahren ununterbrochen den Heimatkalender herausgeben kann. Erhältlich ist das Zeitdokument, das sich zweifelsohne hervorragend als Weihnachtsgeschenk eignet, bei der Bäckerei Steidle, der Hardt-Apotheke, der Filiale der Volksbank Bruchsal-Bretten, beim Frisörgeschäft Curly Sue in der Kirchstraße 5 und bei Blumenvielfalt Bettina Ermel, Hauptstraße 2 c sowie natürlich im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung zum Preis von 8,00 €.   Leider steht Franz Köhler aus persönlichen Gründen künftig nicht mehr für die Erstellung und Herausgabe des Hambrücker Heimatkalenders zur Verfügung.  Bürgermeister Dr. Marc Wagner dankte ihm sehr herzlich für seinen jahrzehntelangen, unermüdlichen Einsatz.   Alle Mitbürgerinnen und Mitbürger werden um Prüfung und Mitteilung an Thomas Krempel (Tel. 7100-25, E-Mail: krempel@hambruecken.de) gebeten, wenn sie sich einbringen wollen, um die Zukunft des Hambrücker Heimatkalenders als wichtigen Bestandteil der Heimatgeschichte und Ortshistorie zu sichern.

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Am Samstag, den 10.12.2022 von 16-22 Uhr und am Sonntag, den 11.12.2022 von 13-20 Uhr findet der diesjährige Weihnachtsmarkt bei der Lußhardthalle statt. Die Pfarrer-Graf-Straße bleibt gesperrt. Jedoch ist der Parkplatz der Lußhardthalle weiterhin über die Bruchgärten zu erreichen. Umleitungs- sowie Halteverbotsschilder werden entsprechend positioniert. Die Umleitungsstrecke erfolgt über die Schwarzwaldstraße.  Programm  Samstag 16:30 Uhr Gesangverein 18:00 Uhr Besuch des Nikolaus  19:00 Uhr Pius Hoffmann Sonntag 14:30 Uhr Blockflötenkurs der Musikschule 15:00 Uhr beide Kindergärten mit Akkordeonfreunden 17:00 Uhr Eintrachtspatzen 18:00 Uhr Demmellerchen Grußwort des Bürgermeisters Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Gäste des Hambrücker Weihnachtsmarkts, im Namen aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer darf ich Sie zum Hambrücker Weihnachtsmarkt 2022 ganz herzlich begrüßen und willkommen heißen. Das bunte Markttreiben mit Kunsthandwerkermarkt findet am Samstag von 16 Uhr bis 22 Uhr und am Sonntag von 13 Uhr bis 20 Uhr vor und in der Lußhardthalle statt. Für Jung und Alt ist wieder einiges geboten, für die kleinen Besucher gibt es ein Kinderkarussell. Als besondere Attraktion wird außerdem der Nikolaus dem Weihnachtsmarkt am Samstag einen Besuch abstatten. Im Vereinsraum der Lußhardthalle gibt es einen kurzweiligen und interessanten Kunsthandwerkermarkt, an welchem insgesamt 14 Hobbykünstler teilnehmen und die Ergebnisse ihrer Kreativität präsentieren.  Vor der Lußhardthalle sorgen insgesamt 14 Stände unter Beteiligung einiger örtlicher Vereine für Ihr leibliches Wohl. Der dritte Advent soll Gelegenheit und Anlass dazu geben, uns auf das bevorstehende Weihnachtsfest einzustimmen, auch einmal einen Moment innezuhalten und zusammen mit Familie, Freunden und Bekannten die vorweihnachtliche Stimmung auf unserem Weihnachtsmarkt zu genießen.  Allen Mitwirkenden darf ich danken, und allen Besucherinnen und Besuchern wünsche ich ein gelungenes, unbeschwertes Weihnachtsmarkt-Wochenende. Herzliche Grüße Ihr Dr. Marc Wagner Bürgermeister Innenstände (541 KiB ) Außenstände (223 KiB )

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Das erste Exemplar des druckfrischen neuen Hambrücker Heimatkalenders 2023 überreichten Josef Kraus und Franz Köhler von den Heimatfreunden nun an Bürgermeister Dr. Marc Wagner. Auf den einzelnen Monatsblättern sind wieder hochinteressante Bilder aus dem Hambrücker Ortsgeschehen über die letzten Jahrzehnte hinweg abgedruckt, die den Käufern bestimmt viel Freude bereiten. So zeigt die Titelseite eine Ansicht des ehemaligen Gasthauses zum Schwanen (heutiger Standort des Pflegewohnhauses “Alte Feuerwache”). Außerdem sind wieder typische Szenen aus dem Hambrücker Ortsgeschehen abgebildet. So etwa eine Szene von Fastnacht 1963, eine Ansicht vom “Owwerdorf” oder eines Kuhgespannes in der Hauptstraße. Auch typische Szenen aus dem Arbeitsleben vergangener Jahrzehnte, so etwa fleißige Arbeiter/innen in der Tubenfabrik oder bei der Kornernte haben Eingang in das Kalendarium gefunden. Diese und viele weitere Abbildungen dürften im Freundes- und Familienkreis sicherlich zum Nachdenken anregen. Mit dem Heimatkalender, so stellen die Heimatfreunde fest, werden die Verbindungen zu früheren Generationen aufrechterhalten und im Gespräch weitergegeben. Dies gilt auch für die Lebens- und Arbeitsbedingungen damaliger Zeiten, welche nicht in Vergessenheit geraten dürften. Ganz besonders stolz sind die Heimatfreunde darauf, dass man seit über 20 Jahren ununterbrochen den Heimatkalender herausgeben kann. Erhältlich ist das Zeitdokument, das sich zweifelsohne hervorragend als Weihnachtsgeschenk eignet, bei der Bäckerei Steidle, der Hardt-Apotheke, der Filiale der Volksbank Bruchsal-Bretten, beim Frisörgeschäft Curly Sue in der Kirchstraße 5 und bei Blumenvielfalt Bettina Ermel, Hauptstraße 2 c sowie natürlich im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung zum Preis von 8,00 €. Info: Ganz besonders weisen die Heimatfreunde darauf hin, dass sie auch in den kommenden Jahren wieder schöne und interessante Kalender herausgeben möchten. Die Heimatfreunde bitten daher um Unterstützung mit Fotos jeglicher Art. Interessant sind vor allem alte Haus- und Straßenansichten, Hochzeits-, Schul-, Kinder-, Landwirtschafts- und Fabrikbilder, Soldatenfotos vom ersten und zweiten Weltkrieg, aber auch allgemeine Dokumentationen des Alltagslebens. Alle zur Verfügung gestellten Fotos und Bilder werden selbstverständlich im unversehrten Originalzustand zurückgebracht. Die Heimatfreunde haben die Möglichkeit, Originalaufnahmen, auch in schlechten Zustand, durch Herrn Uwe Zimmermann, Odenwaldstraße 4, www.pixelmover-foto.de‚ wieder in einen besseren Zustand bringen zu lassen. Wenn Sie Fotos zur Verfügung stellen wollen, rufen Sie bitte bei Ruth Krämer, Tel. 1228 oder Franz Köhler, Tel. 5585, Kriegsstraße 7‚ an. Bilder und Fotos werden selbstverständlich auch abgeholt. Der Dank der Hambrücker Heimatfreunde geht selbstverständlich an alle, die Bilder und Fotos bisher schon zur Verfügung gestellt haben.

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Landrat Dr. Christoph Schnaudigel nutzt seine Gemeindebesuche, die er in regelmäßigen Abständen in allen 32 Landkreiskommunen durchführt, um sich vor Ort über das aktuelle Geschehen zu informieren und sich mit den politischen Akteuren über anstehende Herausforderungen auszutauschen. Sein letzter Gemeindebesuch in diesem Jahr führte ihn am vergangenen Dienstag nach Hambrücken. Zu Beginn lud Bürgermeister Dr. Marc Wagner seinen Gast zu einer Radtour in die Saalbachniederung ein, das mit 483 Hektar größte zusammenhängende Wiesengelände Nordbadens. Mit Franz Debatin vom NABU Hambrücken war ein ausgewiesener Fachmann vor Ort, um Landrat Dr. Christoph Schnaudigel von den aktuellen Entwicklungen zu berichten. Kiebitze, so erfuhr der Landrat, finden in der Saalbachniederung optimale Lebensbedingungen vor und so ist es dem NABU Hambrücken gemeinsam mit der Artenschutz-Stiftung des Karlsruher Zoos gelungen, einige Exemplar der streng geschützten Art auszuwildern.  Nach einem Abstecher zum Waldkindergarten und dem Biodiversitätspfad folgte ein Austausch mit dem Gemeinderat. Landrat Dr. Christoph Schnaudigel berichtete zunächst von der geplanten Neugestaltung des Landratsamt-Areals, bei dem noch einige Planungsaufträge abzuarbeiten sind, bevor der Kreistag den Baubeschluss fassen kann, der für den kommenden Herbst vorgesehen ist. „Stabile Kreisfinanzen sind dem Projekt natürlich zuträglich und auch die Städte und Gemeinden profitieren von der Finanzlage des Landkreises, weil wir die Höhe des Kreisumlagehebesatzes beibehalten können“. Gleiches gelte für die Kliniken des Landkreises Karlsruhe, die als eine der wenigen Kliniken landesweit schwarze Zahlen schreiben. Ein reger Austausch fand zu dem Thema Unterbringung von Kriegsvertriebenen aus der Ukraine und von Geflüchteten aus anderen Nationen statt. Die Runde war sich einig, dass diese herausfordernde Aufgabe dank der bewährten und vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen dem Kreis und seinen Städten und Gemeinden – noch – bewältigt werden kann. „Die Flüchtlingsunterbringung gelingt in Hambrücken ausgezeichnet und wir arbeiten Hand in Hand“, dankte Landrat Dr. Christoph Schnaudigel Bürgermeister Dr. Marc Wagner und dem Gremium.  Bürgermeister und Landrat berichteten übereinstimmend, dass neben der Flüchtlingsthematik insbesondere die Energiekrise das kommunale Verwaltungshandeln sehr beeinflusst. „In der Runde der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister haben wir bereits intensiv über die Potentiale der erneuerbaren Energien bei uns in der Region gesprochen“, so die beiden Behördenchefs. Die Umwelt- und Energieagentur Kreis Karlsruhe sei dabei ein wichtiger Partner, der die Städte und Gemeinden nicht nur berät, sondern auch Projekte gemeinsam umsetzt, beispielsweise eine kommunale Wärmeplanung oder Photovoltaik-Potentiale auf gemeindeeigenen Gebäuden.  Bürgermeister Dr. Marc Wagner dankte auch im Namen des Gemeinderats Landrat Dr. Christoph Schnaudigel für den Besuch und den informativen Austausch und brachte die Zusammenarbeit auf den Punkt: „In vielen Bereichen geht es nur gemeinsam.“

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