Gemeindenachrichten

Aktuelles für Bürger und Besucher

Suche

Der Landtag von Baden-Württemberg hat bereits am 08.11.2023 den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren in zweiter Lesung verabschiedet. Damit wurde der Weg zum „Virtuellen Bauamt“ geebnet. Die entspre­chen­den Änderungen der Landesbauordnung (LBO) traten bereits zum Jahreswechsel 2023/2024 in Kraft.   Die wichtigsten Änderungen sind:   Das Einreichen. Um die Bearbeitungszeiten zu verkürzen, sind Anträge und Bauvorlagen ab 01.01.2025 nicht mehr über die Gemeinden, sondern  direkt  beim Landratsamt Karlsruhe, Baurechtsamt als untere Baurechtsbehörde einzureichen. Zugleich wird sichergestellt, dass die Gemeinden unverzüglich über die Vorhaben informiert werden. Das ist durch das Virtuelle Bauamt ohne Zeitverzug möglich und zudem rechtlich abgesichert. Nachfolgend der Zugangslink zum Virtuellen Bauamt:   https://www.landkreis-karlsruhe.de/Service-Verwaltung/Service/Anliegen-online-erledigen/Bauen-Wohnen/Virtuelles-Bauamt-Baden-W%C3%BCrttemberg/   Die Nachbarbeteiligung. Die Beteiligung angrenzender Nachbarinnen und Nachbarn ist auf die Fälle begrenzt, in denen diese tatsächlich unmittelbar betroffen sind – also bei Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften. Das bedeutet nicht, dass die Nachbarinnen und Nachbarn in ihren sie selbst betreffenden schützenswerten Rechten eingeschränkt werden, verschlankt aber das Verfahren erheblich. Indem Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen künftig von den Bauherren ausdrücklich beantragt werden müssen, wird sichergestellt, dass von Anfang an klar ist, ob nachbarliche Belange tangiert werden oder nicht. Zudem müssen die Baurechts­behörden auch allen nicht beteiligten Nachbarinnen und Nachbarn, die in ihren Belangen berührt sein könnten, ihre Entscheidung bekanntgeben. Damit wird sichergestellt, dass alle rechtzeitig von einem Vorhaben erfahren.   Die Bekanntgabe. Baurechtliche Entscheidungen sollen künftig elektronisch bekanntgegeben werden können. Dies ermöglicht es, digitale Baugenehmigungsverfahren medienbruchfrei, also durchgängig elektronisch durchführen zu können. Derzeit ist in der LBO noch eine formelle, schriftliche Zustellung vorgeschrieben.   Die Landesregierung treibt gemeinsam mit den Kommunen die Digitalisierung der Baurechtsverwaltung voran. Das Projekt Virtuelles Bauamt soll in naher Zukunft die Verfahren beschleunigen und für weniger Bürokratie sorgen.   Bei Fragen zu den Verfahren melden Sie sich bitte bei Frau Weber, 07255/7100-41 oder per E-Mail bauamt@hambruecken.de.   Fachbereich Bauen und Umwelt      Bearbeiten Papierkorb Drucken Schließen

mehr...

Erfreulicherweise sind zum  Fahrplanwechsel am 15.12.2024  umfangreichere Änderungen  auf der Buslinie 125  vorgesehen. Unter anderem sollen die  Fahrten des Forster Minibusses ab/bis Hambrücken verlängert  werden, um insbesondere den westlichen Ortsbereich von Hambrücken besser zu erschließen. In diesem Zusammenhang sind  neue Haltestellenstandorte  entlang des zukünftigen Fahrweges vorgesehen.  Der Fahrweg  wird dabei über die  Kirchstraße – Kriegsstraße – Rheinstraße – Kinzigstraße – Hardtweg und Bastwaldstraße  führen.    Folgende  neue Haltestellenstandorte (352 KiB )   (352 KiB ) sind dabei vorgesehen:   -  „ Hambrücken Kriegsstraße “ -  „ Hambrücken Gesundheitszentrum “ -  „ Hambrücken Bachweg “   Auch soll auf der Buslinie 125 werktags ein 20-Minuten-Takt eingerichtet, zusätzliche Schülerbusse sowie verbesserte Anschlussmöglichkeiten an die S-Bahn-Linie S2 ermöglicht werden . Genauere Infos zu den vorgesehenen Änderungen werden noch nach Abschluss des Anhörungsverfahrens, voraussichtlich Ende November 2024 bekanntgegeben.   Informationsschreiben an Anwohner:   Sehr geehrte Anwohner, im Zuge der besseren Busanbindung der Line 125 plant der KVV ab 15.12.2024 drei neue Haltestellen mit einem Kleinbus (max. 25 Personen) anzufahren.    Erste Haltestelle: „Kriegsstraße“ Zweite Haltestelle: „Gesundheitszentrum“ Dritte Haltestelle: „Bachweg“ Als Anwohner im direkten Umfeld der neuen Haltestellen möchten wir Sie auf diesem Weg gesondert informieren, auch wenn das Genehmigungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist.  Insbesondere aufgrund der geringen Größe der geplanten Busse von max. 25 Personen (inkl. Stehplätzen) gehen wir davon aus, dass die Auswirkungen eher gering sein werden.  Ordnungsamt  

mehr...

TOP 1: Grundsteuerreform 2025 Wie bereits im Mitteilungsblatt informiert, hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 die noch bis Ende 2024 gültige Rechtslage für die Bewertung von Grundstücken mit Einheitswerten aus dem Jahr 1964 für verfassungswidrig erklärt.   Mit dem Grundsteuerreformgesetz 2019 wurde auf Bundesebene eine gesetzliche Neuregelung geschaffen. Hierin wird den Bundesländern die Möglichkeit eingeräumt, durch das Landesgesetz von den bundesgesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer abzuweichen.    Von dieser Möglichkeit hat das Land Baden-Württemberg Gebrauch gemacht. Mit dem Bodenwertmodell hat das Land Baden-Württemberg bei der künftigen Berechnung der Grundsteuer einen Sonderweg eingeschlagen.    Aufgrund dieser Reform haben sich die vom Finanzamt ermittelten Messbeträge grundlegend geändert und in den meisten Fällen erhöht.    Mit dem Bodenwertmodell legt das Land Baden-Württemberg bewusst den Fokus auf den Flächenverbrauch, während bisher die jeweilige Bebauung maßgebend war.    Die Bodenrichtwerte wurden  2022  durch den Gutachterausschuss in Hambrücken ermittelt. Diese sind maßgebend für die Grundsteuer 2025. Die nächste Hauptfeststellung erfolgt erst zum 01.01.2029.   Präsentation (307 KiB ) hier:   Der  Gesetzgeber  hat in seiner Argumentation zur Grundsteuerreform immer hervorgehoben, dass es das erklärte Ziel sein solle, dass sich die Umsetzung der Grundsteuerreform „ ertragsneutral “ auf die städtischen Haushalte auswirke. Ertragsneutral heißt dabei aber nicht, dass jede/r Eigentümer/in die gleiche Steuer zu tragen hat wie bisher, sondern dass sich die Grundsteuererträge der Gemeinden insgesamt betrachtet auf gleichem Niveau bewegen sollen. Durch die anstehende Grundsteuerreform sollen sich Kommunen nicht bereichern.    Mit 13 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme beschloss der Gemeinderat folgende ertragsneutralen Hebesätze sowie die hierfür notwendige Hebesatzsatzung ab dem Jahr 2025.    Grundsteuer A: Hebesatz in Höhe von 310 v. H   Grundsteuer B: Hebesatz in Höhe von 160 v. H.    Mit einem Hebesatz in Höhe von 160 v. H. für die Grundsteuer B liegt die Gemeinde Hambrücken exakt in der Mitte des Korridors laut Transparenzregister des Finanzministeriums für einen ertragsneutralen Grundsteuerhebesatz für die Grundsteuer B.   TOP 2: Nachträge Brückensanierung Heuweg In der Sitzung vom 23.04.2024 hat der Gemeinderat beschlossen, die Fa. Grötz GmbH & Co. KG aus Gaggenau mit der Durchführung der Arbeiten zur Sanierung der Brücke im Heuweg zu beauftragen.    Zwischenzeitlich sind die Arbeiten durchgeführt und abgeschlossen; die Brücke ist wieder für den Durchgangsverkehr geöffnet.   Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Beauftragung der erforderlich gewordenen Nachtragsangebote (Brunnengründung, Entsorgung, Straßenbauarbeiten, Sofortmaßnahme) zur Ertüchtigung der Brücke im Heuweg.   TOP 3: Entscheidung über die Beibehaltung der Beteiligung an der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft „Netze BW GmbH & Co. KG“ Der Grundgedanke für „EnBW vernetzt“ vor 4 Jahren war es, dem Wunsch der Kommunen nachzukommen und diese an den Netzen als dem Herzstück der EnBW zu beteiligen. Auch die OEW und das Land Baden-Württemberg, als Anteilseigner der EnBW, waren Ideengeber. Das machte und macht Sinn, denn die Energiewende findet schließlich im Verteilnetz auch in den Gemeinden statt.    Die Kommunen erhalten eine einfache Möglichkeit, an den Themen der Zukunft „dicht“ dran zu sein, mitzureden, mitzugestalten und am stabilen wirtschaftlichen Erfolg der Netze BW GmbH teilzuhaben. Der direkte Draht in den Aufsichtsrat, zur Geschäftsführung und zum Vorstand der EnBW garantiert, dass kommunale Belange gehört und besser verstanden werden.   Der Gemeinderat beschloss einstimmig, vorbehaltlich der erneut erforderlichen Zustimmung der zuständigen Kontroll- und Aufsichtsbehörden, die Fortführung der mittelbaren Beteiligung der Gemeinde Hambrücken an der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG i. H. v. 1.853.173,00 €.  Damit verbunden sind voraussichtliche Zinsen i. H. v. 4,38 %.   TOP 4: Bekanntgabe der in letzter nichtöffentlicher Sitzung am 24.09.2024 gefassten Beschlüsse   Unterstützung des Schützenvereins Hambrücken - Vereinsförderung Zur Unterstützung des Schützenvereins Hambrücken gemäß der Vereinsförderung erfolgte eine Mitteilung des Sachstandes an den Gemeinderat.    Gemeindevorkaufsrecht Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechts nach dem BauGB in einem Fall.    TOP 5: Bekanntgaben, Anfragen, Wünsche Bürgermeister Dr. Marc Wagner informierte die Anwesenden über  den beabsichtigten Ausstieg aus den Bündelausschreibungen für Strom und Erdgas. eine Zahlung der BGV Badische Versicherungen für die Schäden vom letzten Starkregenereignis.den aktuellen Stand zum Wasserwerk (Zweckverband Wasserversorgung Lußhardt).   Gemeinderat: Gemeinderätin Maria Wilhelm teilte mit, dass ein Baum von einem privaten Grundstück die Straßenlaterne an der Ecke Hardtweg/Albstraße verdeckt.Gemeinderat Daniel Zeisel erkundigte sich nach der Fertigstellung der Leitungen in der Gemeinde Hambrücken bezüglich Glasfaser. Des Weiteren meldete Gemeinderat Daniel Zeisel eine Absenkung der Straße Ecke Uhland-/Saumstraße.Gemeinderat Remigius Kraus meldete den begrünten Fußweg im Bereich Adenauer gegenüber vom REWE. Für die Errichtung der Hundetoilette in der Adenauerstraße sprach Gemeinderat Remigius Kraus einen Dank aus. Gemeinderat Gottfried Neuberth meldete ein Schlagloch in Höhe der Friedenstraße 16. Bearbeiten Papierkorb Drucken Schließen

mehr...

Naturschutzgebiet „Saalbachniederung“: Ausgleichleistung für den Verlust des Ackerstatus  Antragsfrist ist der 1. Dezember 2024 Nach jahrzehntelangem Bemühen der lokalen Naturschutzverbände, Gemeinden und Behörden zum Schutz und zur Wiederherstellung der Saalbachniederung wurde dieses äußerst wertvolle und für den Naturschutz überregional bedeutsame Gebiet in diesem Sommer als Natur-, Landschafts- und Waldschutzgebiet ausgewiesen. Die Saalbachniederung ist ein wichtiger Lebensraum für über 360 gefährdete oder vom Aussterben bedrohte Arten der Roten Liste Baden-Württembergs. Besonders für die Vogelwelt ist sie nicht nur Rückzugsraum und Brutstandort zahlreicher seltener Arten, sondern auch ein wichtiges Rast- und Nahrungshabitat auf dem internationalen Vogelzug. Insofern trägt die Ausweisung der Saalbachniederung als Schutzgebiet unmittelbar dazu bei, dem auch in unserer Heimat bereits weit vorangeschrittenen Artensterben entgegenzuwirken.   Besondere Bedeutung kommt hierbei auch dem Erhalt und der Entwicklung der wertvollen Wiesen in der Saalbachniederung zu. Nach dem großen Wiesenumbruch der 1970er und -80er Jahre bilden sie nun wieder das größte Wiesengebiet in der nordbadischen Rheinebene. Um sie dauerhaft zu schützen, dürfen die Wiesen nun nicht mehr in Ackerland rückumgebrochen werden, auch wenn sie in der Vergangenheit im Rahmen von naturschutzrechtlichen Förderverträgen entwickelt wurden. Damit haben diese Flächen zukünftig einen Grünland- und nicht mehr den Ackerstatus. Diese Regelung ist insbesondere aufgrund der Historie des Gebiets erforderlich, um einen dauerhaften und umfassenden Schutz der wiederhergestellten Wiesen zu gewährleisten, und insoweit stellt die Saalbachniederung einen Sonderfall dar. Daher bietet das Regierungspräsidium Karlsruhe den Eigentümern der Grundstücke, welche im Zusammenhang mit der Schutzgebietsausweisung den Ackerstatus verloren haben, einen freiwilligen Ausgleich gemäß § 56 Absatz 1 Naturschutzgesetz (NatSchG) in Höhe von 400 Euro pro Hektar an. Damit wird anerkannt, welchen Beitrag bei der Wiederherstellung der Saalbachwiesen neben den Landwirten auch die Grundstückseigentümer für den Schutz unserer heimatlichen Natur geleistet haben. Auch ihnen sei damit ausdrücklich gedankt.    Die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer werden in den kommenden Tagen angeschrieben, sodass sie bis 1. Dezember 2024 einen entsprechenden Antrag stellen können. Wer kein Schreiben erhält, obwohl vom Verlust des Ackerstatus betroffen, kann sich gerne schriftlich an das Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 55, 76247 Karlsruhe, wenden oder elektronisch an naturschutz@rpk.bwl.de. Die Ausgleichsleistung ist antragsgebunden, die Antragsfrist ist aus haushaltsrechtlichen Gründen erforderlich, da die Mittel noch dieses Jahr zur Auszahlung kommen sollen.  

mehr...

Am Samstag, den 10.12.2022 von 16-22 Uhr und am Sonntag, den 11.12.2022 von 13-20 Uhr findet der diesjährige Weihnachtsmarkt bei der Lußhardthalle statt. Die Pfarrer-Graf-Straße bleibt gesperrt. Jedoch ist der Parkplatz der Lußhardthalle weiterhin über die Bruchgärten zu erreichen. Umleitungs- sowie Halteverbotsschilder werden entsprechend positioniert. Die Umleitungsstrecke erfolgt über die Schwarzwaldstraße.  Programm  Samstag 16:30 Uhr Gesangverein 18:00 Uhr Besuch des Nikolaus  19:00 Uhr Pius Hoffmann Sonntag 14:30 Uhr Blockflötenkurs der Musikschule 15:00 Uhr beide Kindergärten mit Akkordeonfreunden 17:00 Uhr Eintrachtspatzen 18:00 Uhr Demmellerchen Grußwort des Bürgermeisters Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Gäste des Hambrücker Weihnachtsmarkts, im Namen aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer darf ich Sie zum Hambrücker Weihnachtsmarkt 2022 ganz herzlich begrüßen und willkommen heißen. Das bunte Markttreiben mit Kunsthandwerkermarkt findet am Samstag von 16 Uhr bis 22 Uhr und am Sonntag von 13 Uhr bis 20 Uhr vor und in der Lußhardthalle statt. Für Jung und Alt ist wieder einiges geboten, für die kleinen Besucher gibt es ein Kinderkarussell. Als besondere Attraktion wird außerdem der Nikolaus dem Weihnachtsmarkt am Samstag einen Besuch abstatten. Im Vereinsraum der Lußhardthalle gibt es einen kurzweiligen und interessanten Kunsthandwerkermarkt, an welchem insgesamt 14 Hobbykünstler teilnehmen und die Ergebnisse ihrer Kreativität präsentieren.  Vor der Lußhardthalle sorgen insgesamt 14 Stände unter Beteiligung einiger örtlicher Vereine für Ihr leibliches Wohl. Der dritte Advent soll Gelegenheit und Anlass dazu geben, uns auf das bevorstehende Weihnachtsfest einzustimmen, auch einmal einen Moment innezuhalten und zusammen mit Familie, Freunden und Bekannten die vorweihnachtliche Stimmung auf unserem Weihnachtsmarkt zu genießen.  Allen Mitwirkenden darf ich danken, und allen Besucherinnen und Besuchern wünsche ich ein gelungenes, unbeschwertes Weihnachtsmarkt-Wochenende. Herzliche Grüße Ihr Dr. Marc Wagner Bürgermeister Innenstände (541 KiB ) Außenstände (223 KiB )

mehr...

Das erste Exemplar des druckfrischen neuen Hambrücker Heimatkalenders 2023 überreichten Josef Kraus und Franz Köhler von den Heimatfreunden nun an Bürgermeister Dr. Marc Wagner. Auf den einzelnen Monatsblättern sind wieder hochinteressante Bilder aus dem Hambrücker Ortsgeschehen über die letzten Jahrzehnte hinweg abgedruckt, die den Käufern bestimmt viel Freude bereiten. So zeigt die Titelseite eine Ansicht des ehemaligen Gasthauses zum Schwanen (heutiger Standort des Pflegewohnhauses “Alte Feuerwache”). Außerdem sind wieder typische Szenen aus dem Hambrücker Ortsgeschehen abgebildet. So etwa eine Szene von Fastnacht 1963, eine Ansicht vom “Owwerdorf” oder eines Kuhgespannes in der Hauptstraße. Auch typische Szenen aus dem Arbeitsleben vergangener Jahrzehnte, so etwa fleißige Arbeiter/innen in der Tubenfabrik oder bei der Kornernte haben Eingang in das Kalendarium gefunden. Diese und viele weitere Abbildungen dürften im Freundes- und Familienkreis sicherlich zum Nachdenken anregen. Mit dem Heimatkalender, so stellen die Heimatfreunde fest, werden die Verbindungen zu früheren Generationen aufrechterhalten und im Gespräch weitergegeben. Dies gilt auch für die Lebens- und Arbeitsbedingungen damaliger Zeiten, welche nicht in Vergessenheit geraten dürften. Ganz besonders stolz sind die Heimatfreunde darauf, dass man seit über 20 Jahren ununterbrochen den Heimatkalender herausgeben kann. Erhältlich ist das Zeitdokument, das sich zweifelsohne hervorragend als Weihnachtsgeschenk eignet, bei der Bäckerei Steidle, der Hardt-Apotheke, der Filiale der Volksbank Bruchsal-Bretten, beim Frisörgeschäft Curly Sue in der Kirchstraße 5 und bei Blumenvielfalt Bettina Ermel, Hauptstraße 2 c sowie natürlich im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung zum Preis von 8,00 €. Info: Ganz besonders weisen die Heimatfreunde darauf hin, dass sie auch in den kommenden Jahren wieder schöne und interessante Kalender herausgeben möchten. Die Heimatfreunde bitten daher um Unterstützung mit Fotos jeglicher Art. Interessant sind vor allem alte Haus- und Straßenansichten, Hochzeits-, Schul-, Kinder-, Landwirtschafts- und Fabrikbilder, Soldatenfotos vom ersten und zweiten Weltkrieg, aber auch allgemeine Dokumentationen des Alltagslebens. Alle zur Verfügung gestellten Fotos und Bilder werden selbstverständlich im unversehrten Originalzustand zurückgebracht. Die Heimatfreunde haben die Möglichkeit, Originalaufnahmen, auch in schlechten Zustand, durch Herrn Uwe Zimmermann, Odenwaldstraße 4, www.pixelmover-foto.de‚ wieder in einen besseren Zustand bringen zu lassen. Wenn Sie Fotos zur Verfügung stellen wollen, rufen Sie bitte bei Ruth Krämer, Tel. 1228 oder Franz Köhler, Tel. 5585, Kriegsstraße 7‚ an. Bilder und Fotos werden selbstverständlich auch abgeholt. Der Dank der Hambrücker Heimatfreunde geht selbstverständlich an alle, die Bilder und Fotos bisher schon zur Verfügung gestellt haben.

mehr...

Landrat Dr. Christoph Schnaudigel nutzt seine Gemeindebesuche, die er in regelmäßigen Abständen in allen 32 Landkreiskommunen durchführt, um sich vor Ort über das aktuelle Geschehen zu informieren und sich mit den politischen Akteuren über anstehende Herausforderungen auszutauschen. Sein letzter Gemeindebesuch in diesem Jahr führte ihn am vergangenen Dienstag nach Hambrücken. Zu Beginn lud Bürgermeister Dr. Marc Wagner seinen Gast zu einer Radtour in die Saalbachniederung ein, das mit 483 Hektar größte zusammenhängende Wiesengelände Nordbadens. Mit Franz Debatin vom NABU Hambrücken war ein ausgewiesener Fachmann vor Ort, um Landrat Dr. Christoph Schnaudigel von den aktuellen Entwicklungen zu berichten. Kiebitze, so erfuhr der Landrat, finden in der Saalbachniederung optimale Lebensbedingungen vor und so ist es dem NABU Hambrücken gemeinsam mit der Artenschutz-Stiftung des Karlsruher Zoos gelungen, einige Exemplar der streng geschützten Art auszuwildern.  Nach einem Abstecher zum Waldkindergarten und dem Biodiversitätspfad folgte ein Austausch mit dem Gemeinderat. Landrat Dr. Christoph Schnaudigel berichtete zunächst von der geplanten Neugestaltung des Landratsamt-Areals, bei dem noch einige Planungsaufträge abzuarbeiten sind, bevor der Kreistag den Baubeschluss fassen kann, der für den kommenden Herbst vorgesehen ist. „Stabile Kreisfinanzen sind dem Projekt natürlich zuträglich und auch die Städte und Gemeinden profitieren von der Finanzlage des Landkreises, weil wir die Höhe des Kreisumlagehebesatzes beibehalten können“. Gleiches gelte für die Kliniken des Landkreises Karlsruhe, die als eine der wenigen Kliniken landesweit schwarze Zahlen schreiben. Ein reger Austausch fand zu dem Thema Unterbringung von Kriegsvertriebenen aus der Ukraine und von Geflüchteten aus anderen Nationen statt. Die Runde war sich einig, dass diese herausfordernde Aufgabe dank der bewährten und vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen dem Kreis und seinen Städten und Gemeinden – noch – bewältigt werden kann. „Die Flüchtlingsunterbringung gelingt in Hambrücken ausgezeichnet und wir arbeiten Hand in Hand“, dankte Landrat Dr. Christoph Schnaudigel Bürgermeister Dr. Marc Wagner und dem Gremium.  Bürgermeister und Landrat berichteten übereinstimmend, dass neben der Flüchtlingsthematik insbesondere die Energiekrise das kommunale Verwaltungshandeln sehr beeinflusst. „In der Runde der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister haben wir bereits intensiv über die Potentiale der erneuerbaren Energien bei uns in der Region gesprochen“, so die beiden Behördenchefs. Die Umwelt- und Energieagentur Kreis Karlsruhe sei dabei ein wichtiger Partner, der die Städte und Gemeinden nicht nur berät, sondern auch Projekte gemeinsam umsetzt, beispielsweise eine kommunale Wärmeplanung oder Photovoltaik-Potentiale auf gemeindeeigenen Gebäuden.  Bürgermeister Dr. Marc Wagner dankte auch im Namen des Gemeinderats Landrat Dr. Christoph Schnaudigel für den Besuch und den informativen Austausch und brachte die Zusammenarbeit auf den Punkt: „In vielen Bereichen geht es nur gemeinsam.“

mehr...