Aktuelles aus Hambrücken

Mitteilungen aus dem Rathaus

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Auch in diesem Jahr nimmt die Gemeinde Hambrücken wieder an der größten Bürgerbewegung der Welt zur Beseitigung von Umweltverschmutzung am sogenannten  World Cleanup Day  teil. Da auch wir einen aktiven Beitrag für die Lebensqualität in unserer Gemeinde, aber auch für eine saubere Umwelt leisten möchten, planen wir möglichst viel herumliegenden Abfall einzusammeln und anschließend fachgerecht zu entsorgen. Hierzu treffen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger am  Sonntag, dem 20.09.2026 um   09.30 Uhr  an der  Grillhütte  in Hambrücken, um von dort aus ca. zwei Stunden in Gruppen eingeteilt das gesamte Ortsgebiet von wildem Müll zu befreien.  Hierzu sind alle Hambrücker Einwohnerinnen und Einwohner herzlich eingeladen. Aus organisatorischen Gründen muss das anschließende Helferessen dieses Jahr leider ausfallen. Damit aber dennoch für das leibliche Wohl der Helferinnen und Helfer gesorgt ist, werden bei der Einteilung der Strecken sowohl Snacks als auch alkoholfreie Getränke bereitgestellt. Um besser planen zu können, in welchem Umfang wir diese anbieten dürfen, bitten wir Sie um vorherige  Anmeldung.  Bitte melden Sie sich bis spätestens  11. September 2026  entweder telefonisch oder per E-Mail bei Frau Merkel ( 07255 7100 42  oder  merkel@hambruecken.de ) an. Bitte nennen Sie hierfür die Namen, Adressen und Telefonnummern aller Teilnehmenden sowie das Alter bei minderjährigen Teilnehmenden. Sollten Sie selbst  geeignete   Handschuhe,  eine  Warnweste  oder eine  Greifzange  besitzen, bitten wir Sie diese mitzubringen. Um weit entfernte Gebiete besser erreichen zu können, bitten wir einige Teilnehmer ggf. mit dem Fahrrad zu erscheinen.   Zusätzlich wird sich am  Sonntag, den 18.10.2026  in enger Zusammenarbeit  mit einer Vielzahl von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern im Zeitraum von  13.00 Uhr bis 17.00 Uhr  der  Tag der Umwelt und Natur  im Bereich der St. Remigius Kirche ereignen. Auch dieses Jahr findet der Tag der Umwelt und Natur wieder gemeinsam mit dem verkaufsoffenen Sonntag des Gewerbevereins Hambrücken e.V. statt. Nähere Informationen dazu erhalten Sie in Kürze. Für den Einsatz und das Engagement sei bereits jetzt schon an dieser Stelle allen Helferinnen und Helfern herzlich gedankt. Tragen Sie durch Ihren Einsatz und Ihr Erscheinen zum Erhalt unserer Umwelt und Natur bei.

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Die Gemeinde Hambrücken hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Anliegern aufgrund der in der Obere Brühlstraße erlassenen Parkraumbewirtschaftung entgegenzukommen. Es wird dabei die Zurücksetzung von Hoftoren bzw. der Einbau von elektrischen Torantrieben gefördert. Das Ziel dahinter besteht darin, mehr Stellplätze zu schaffen. Die Gemeindeverwaltung Hambrücken bezuschusst im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel (insgesamt 10.000,– €) die oben genannten Maßnahmen.      1.  Gegenstand der Förderung  Die Gemeinde Hambrücken fördert mit dieser Richtlinie die Zurücksetzung von Hoftoren bzw. den Einbau elektrischer Torantriebe für die von der Maßnahme betroffenen Anwohner*innen/Eigentümer*innen im Bereich Obere Brühlstraße in Hambrücken.      2.  Förderausschluss Ausgeschlossen ist eine Förderung für Maßnahmen, die bereits vor dem 21.07.2026 durchgeführt worden sind und somit nicht im Zusammenhang mit der im Gemeinderat beschlossenen Parkraumbewirtschaftung im Bereich der Obere Brühlstraße stehen.    3.  Förderumfang  Gefördert werden oben genannte Maßnahmen mit 10 % der Bruttokosten. Nebenkosten wie z. B. Malerarbeiten im Hofbereich werden nicht berücksichtigt. Die Förderung beträgt maximal 500,– € je Einzelfall. Insgesamt stehen 10.000,– € an Fördermitteln zur Verfügung.      4.  Rechtsanspruch  Die Fördermaßnahme stellt eine freiwillige Maßnahme der Gemeinde dar. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuschüssen besteht daher auch bei Vorliegen der Voraussetzungen nicht.    5.  Antragsverfahren  5.1 Antragsberechtigte  Antragsberechtigt sind natürliche Personen, welche in der Obere Brühlstraße wohnen oder ein Grundstück besitzen.  5.2 Bewilligungsstelle und Antragstellung  Anträge werden von der Gemeinde im Sachgebiet Sicherheit und Ordnung bearbeitet und sind daher dort schriftlich per Post oder per E-Mail unter Verwendung des Vordrucks einzureichen. Dem Antrag ist ein Nachweis der geltend gemachten Kosten und ein Bild der abgeschlossenen Maßnahme beizulegen. Die Rechnungen müssen auf den/die Antragsteller*in ausgestellt sein. Die Gemeindeverwaltung behält sich das Recht vor, sich die Rechnungen im Original vorlegen zu lassen. 5.3 Bewilligungsverfahren  Sind die vollständigen Antragsunterlagen bei der Gemeindeverwaltung eingegangen und liegen die Voraussetzungen für die Gewährung von Fördermitteln vor, erteilt die Gemeinde einen Bewilligungsbescheid, aus dem die Höhe der Förderung hervorgeht.      6.  Weitere Verpflichtungen/Rückforderungen 1.  Die Bewilligung eines Zuschusses auf Grundlage dieser Richtlinien ersetzt keine eventuell notwendigen öffentlich- oder privatrechtlichen Genehmigungen. Zudem sind sowohl baurechtliche als auch planungsrechtliche Vorschriften einzuhalten. 2.  Die durch die Fördermittel abgedeckten Kosten dürfen vom Eigentümer weder direkt noch indirekt auf Mieter umgelegt werden.  3.  Der/Die Antragsteller*in hat alle wesentlichen baulichen und technischen Änderungen an der Anlage, welche den Zweck der Förderung beeinflussen, innerhalb von 5 Jahren nach Abschluss der Arbeiten der Gemeindeverwaltung mitzuteilen.  4. Wird eine durch die Gemeinde Hambrücken geförderte Anlage innerhalb von 5  Jahren nach Fertigstellung in ihrer baulichen oder technischen Ausführung wesentlich geändert und der Zweck der Förderung beeinflusst, kann dies zu einer Aufhebung des Bewilligungsbescheides und zu einer Rückzahlungsverpflichtung der Fördermittel führen. Hier entscheidet die Gemeinde im Einzelfall.  5. Wird gegen die Regelungen dieser Richtlinie verstoßen oder wurde die Förderung der Anlage durch Angabe falscher Tatsachen herbeigeführt, so wird der Bewilligungsbescheid aufgehoben und eine Rückzahlungspflicht begründet.  6. Mit Aufhebung des Bewilligungsbescheides werden bereits ausgezahlte Fördermittel zur Rückzahlung an die Gemeindeverwaltung fällig und sind von diesem Zeitpunkt an jährlich mit 5 %-Punkten über dem Basissatz nach § 247 BGB zu verzinsen.    7.  Inkrafttreten  Diese Richtlinie tritt am Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft und ist bis 31.12.2027 gültig. Der Eingang des Antrags bei der Gemeindeverwaltung ist hier maßgebend.    Hambrücken, den 06.08.2026    gez. Dr. Marc Wagner Bürgermeister 

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Die Bürger*innen der Gemeinde Hambrücken können ab sofort einen Teil ihrer Anliegen ortsunabhängig und digital erledigen: Mit dem neuen Virtuellen Amt bietet die Gemeinde einen weiteren modernen Zugang zu ihren Bürgerservices. Behördengänge erledigen – bequem von zu Hause, unterwegs oder vom Arbeitsplatz aus.  Mit dem neuen Virtuellen Amt bietet die Gemeinde Hambrücken einen modernen und bürgerfreundlichen Service an. Zahlreiche Verwaltungsleistungen können ab sofort bequem per Video-Termin erledigt werden – persönlich, sicher und ohne den Weg ins Rathaus. Im Virtuellen Amt werden Sie direkt mit der zuständigen Sachbearbeiterin oder dem zuständigen Sachbearbeiter verbunden. Gemeinsam bearbeiten Sie Ihr Anliegen in einer geschützten Online-Umgebung – genauso persönlich wie bei einem Termin im Rathaus. Ihre Vorteile auf einen Blick • Persönliche Beratung per Video mit den Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung • Behördengänge bequem von zu Hause oder unterwegs erledigen • Keine Anfahrt und keine langen Wartezeiten • Flexible Terminvereinbarung und deutliche Zeitersparnis • Nutzung auf PC, Notebook, Tablet oder Smartphone • Keine Installation einer App oder Software erforderlich • Sichere und DSGVO-konforme Online-Beratung • Barrierefreier Zugang zu Verwaltungsleistungen • Unterstützung beim Ausfüllen von Formularen und Anträgen • Formulare können direkt während des Termins ausgefüllt und rechtssicher unterschrieben werden • Dokumente stehen anschließend sofort zum Download bereit • Bei Bedarf können weitere Personen, beispielsweise Angehörige oder Dolmetscher, unkompliziert an der Sitzung teilnehmen So funktioniert das Virtuelle Amt Nach der Online-Terminvereinbarung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit einem Zugangslink. Mit einem Klick gelangen Sie direkt in Ihren virtuellen Termin. Für die Teilnahme benötigen Sie lediglich: • ein internetfähiges Endgerät (PC, Notebook, Tablet oder Smartphone), • eine Kamera, • ein Mikrofon sowie • eine Internetverbindung. Eine zusätzliche App oder Software muss nicht installiert werden – der gesamte Service funktioniert direkt im Internetbrowser. Zur Identitätsprüfung halten Sie während des Video-Termins einfach Ihren gültigen Lichtbildausweis in die Kamera. So können Ihre Anliegen sicher und datenschutzkonform bearbeitet werden. Diese Dienstleistungen können bereits online erledigt werden Über das Virtuelle Amt stehen unter anderem folgende Leistungen zur Verfügung: - Verlustanzeige von Dokumenten - Wohnsitzanmeldung  - Wohnsitzummeldung  - Abmeldung ins Ausland oder bei unbekanntem Wohnsitz - Beantragung einer Meldebescheinigung - Beantragung einer Lebensbescheinigung - Beantragung eines Führungszeugnisses (einfach) - Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses - Beantragung eines Führungszeugnisses (gebührenfrei für ehrenamtliche Tätigkeit) - Beantragung eines Gewerbezentralregisterauszugs (natürliche Person) - Beantragung eines Gewerbezentralregisterauszugs (juristische Person) - Gewerbeanmeldung - Gewerbeummeldung - Gewerbeabmeldung - Anmeldung zur Eheschließung - Kirchenaustritt - Wohnungsgeberbestätigung - Antrag auf Fahrerlaubnis Modern, sicher und persönlich – nutzen Sie das Virtuelle Amt der Gemeinde Hambrücken und erledigen Sie viele Behördengänge bequem online. Wir freuen uns darauf, Sie auch digital persönlich begrüßen zu dürfen! Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Nutzung des Virtuellen Amts So funktioniert das Virtuelle Amt 1.  Service auswählen Den gewünschten Online-Service über das Terminportal auswählen. Terminportal: https://www.terminland.de/hambruecken/   Anschließend auf „ Weiter “ klicken und die Terminvereinbarung starten. Über das Virtuelle Bürgerbüro können unter anderem folgende Leistungen in Anspruch genommen werden: o Verlustanzeige von Dokumenten o Wohnsitzanmeldung  o Wohnsitzummeldung  o Abmeldung ins Ausland oder bei unbekanntem Wohnsitz o Beantragung einer Meldebescheinigung o Beantragung einer Lebensbescheinigung o Beantragung eines Führungszeugnisses (einfach) o Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses o Beantragung eines Führungszeugnisses (gebührenfrei für ehrenamtliche Tätigkeit) o Beantragung eines Gewerbezentralregisterauszugs (natürliche Person) o Beantragung eines Gewerbezentralregisterauszugs (juristische Person) o Gewerbeanmeldung o Gewerbeummeldung o Gewerbeabmeldung o Anmeldung zur Eheschließung o Kirchenaustritt o Wohnungsgeberbestätigung o Antrag auf Fahrerlaubnis Hinweis : Darauf achten, dass die gewünschte Leistung mit „ Virtuelles Amt “ gekennzeichnet ist. 2. Termin buchen - Gewünschten Termin auswählen. - Freies Zeitfenster im Virtuellen Amt buchen. - Kontaktdaten eingeben. - Terminbuchung bestätigen. 3. Terminbestätigung erhalten Nach erfolgreicher Buchung wird automatisch eine Bestätigungs-E-Mail versendet. Diese enthält: - Terminübersicht - Persönlichen Link zur Videokonferenz - Hinweise zu eventuell benötigten Unterlagen Hinweis : Die Bestätigungs-E-Mail bis zum Termin aufbewahren. 4. Am Videotermin teilnehmen Kurz vor dem Termin den Link aus der Bestätigungs-E-Mail öffnen. Für die Teilnahme werden benötigt: - Internetfähiges Endgerät (Laptop, PC, Tablet oder Smartphone) - Kamera und Mikrofon (integriert oder extern) - Stabile Internetverbindung- Aktueller Webbrowser (Google Chrome, Mozilla Firefox, Microsoft Edge oder Safari) Eine zusätzliche App oder Software muss nicht installiert werden. Die Teilnahme erfolgt direkt über den Internetbrowser. Zur Identitätsprüfung ist die Kamera einzuschalten. Während des Termins den gültigen Lichtbildausweis in die Kamera halten. 5. Unterlagen digital bereitstellen Benötigte Dokumente können während der Videokonferenz sicher und direkt im Virtuellen Bürgerbüro hochgeladen werden. 6. Anliegen vollständig online erledigen Gemeinsam mit der zuständigen Sachbearbeiterin oder dem zuständigen Sachbearbeiter werden die erforderlichen Formulare direkt während des Termins ausgefüllt. - Formulare können digital und rechtssicher unterschrieben werden. - Bescheinigungen, Nachweise und Bestätigungen werden unmittelbar erstellt. Die fertigen Dokumente stehen direkt zum Download bereit. Dadurch kann das Anliegen in der Regel vollständig während des Online-Termins abgeschlossen werden. 7. Gebühren bezahlen Sofern Gebühren anfallen, werden diese während des Termins mitgeteilt. Anschließend können sie bequem per Überweisung bezahlt werden.

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Trotz der anhaltenden sommerlichen Hitze kommen die Bauarbeiten an der AWO-Kindertagesstätte „Farbenzauber“ zügig voran. Die meisten Meilensteine konnten bereits erreicht und abgeschlossen werden. In den kommenden 14 Tagen ist mit dem Abschluss der Bauarbeiten zu rechnen.   Erst kürzlich hat die Firma DBS Schmitt den Graben für die Nahwärmeleitung ausgehoben, die künftig die Kindertagesstätte mit der Gemeinschaftsschule verbindet.  Die Firma Schlindwein ist bereits mit der Verlegung der Nahwärmeleitung beschäftigt (siehe Fotos). Über diese Leitung wird die Kindertagesstätte künftig mit Wärme versorgt. Dadurch war keine eigene Wärmeerzeugungsanlage für die Kindertagesstätte erforderlich. Auch der Nahwärmeanschluss wurde bereits vorbereitet und kann in den nächsten Tagen durch die Monteure angeschlossen werden. An dieser Stelle gilt der Dank der Gemeinde neben den am Bau beteiligten Firmen insbesondere Herrn Johann Soder, der das Projekt der künftigen  Wärmeversorgung der gemeindlichen Liegenschaften im Quartier ehrenamtlich betreut.   Die aktuellen vorbereitenden Erdarbeiten der Firma Mockler verlaufen planmäßig, sodass die Montage der Außenspielgeräte, die Herstellung der Wege sowie die Verlegung des Rollrasens vs. innerhalb der nächsten 14 Tage abgeschlossen werden können.   Auch die Innenausbauarbeiten der Firma Losberger sind nahezu abgeschlossen. Aktuell steht noch die Fertigstellung des Bodenbelags sowie die Montage der Türen im Gebäude aus.    Übernächste Woche sollen die Möbel angeliefert und aufgebaut werden, sodass die Kindertagesstätte rechtzeitig zum neuen Kindergartenjahr bezugsfertig ist und die ersten Kinder einziehen können.   Fachbereich Bauen und Umwelt

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Der Kommunale Klimaschutzverein Landkreis Karlsruhe e. V. zeichnet in diesem Jahr herausragendes Engagement für Klimaschutz und Klimaanpassung aus: Der Klimapreis 2026 geht an drei Projekte aus der Region, die mit innovativen Ideen und großem Einsatz zu einer nachhaltigen Zukunft im Landkreis beitragen.  Die Preisträger sind: Tauschwandel Tauschladen aus Kronau Hambrigger Jungs 06 aus Hambrücken Privater Kindergarten PINKEPANK e. V. aus Ettlingen   Der Tauschwandel Tauschladen Kronau hat ein innovatives Tausch- und Nachbarschaftsnetzwerk aufgebaut, das Ressourcenschonung mit gegenseitiger Hilfe verbindet. Durch das Teilen und Tauschen von Gegenständen werden CO₂-Emissionen reduziert und nachhaltiger Konsum im Alltag gefördert.   Der Verein Hambrigger Jungs 06 plant die Pflanzung klimaresistenter Bäume sowie die Schaffung eines schattigen Treffpunkts im öffentlichen Raum. Damit werden Hitzeinseln reduziert, das Mikroklima verbessert und gleichzeitig ein wichtiger sozialer Begegnungsort gestärkt.   Der private Kindergarten PINKEPANK e. V. setzt mit seinem Projekt auf frühkindliche Umweltbildung und fördert aktiv den Schutz von Insekten. Kinder erleben dabei ökologische Kreisläufe hautnah und entwickeln ein Bewusstsein für Natur, Nachhaltigkeit und Klimaschutz.   Der mit insgesamt 3.500 Euro dotierte Preis würdigt Initiativen, die durch ihre Relevanz für den Klimaschutz, ihren Innovationsgehalt sowie ihren Vorbildcharakter überzeugen. Der Preis wurde auf die Projekte gleich verteilt und richtete sich an Vereine, Bildungseinrichtungen sowie engagierte Gruppen aus dem Landkreis Karlsruhe. Die ausgezeichneten Projekte zeigen auf unterschiedliche Weise, wie Klimaschutz und nachhaltiges Handeln im Alltag verankert werden können – von ressourcenschonenden Tauschangeboten über gemeinschaftliches Engagement bis hin zu frühkindlicher Bildung für Nachhaltigkeit. „Die Vielfalt und Qualität der insgesamt 26 eingereichten Projekte haben eindrucksvoll gezeigt, wie viel Innovationskraft und Engagement im Landkreis Karlsruhe vorhanden sind“, sagte der Vorstandsvorsitzende des Kommunalen Klimaschutzvereins, Dr. Marc Wagner. „Die Preisträger sind wichtige Vorbilder und motivieren andere, selbst aktiv zu werden.“ Die feierliche Preisverleihung fand am 9. Juli 2026 im Rahmen der internationalen SDG-Konferenz in Karlsruhe statt. Dort wurden die Projekte öffentlich gewürdigt und erhielten die Möglichkeit, ihre Ansätze einem breiten Publikum vorzustellen. Alle anderen Projekte wurden anhand einer Fotopräsentation auf der Konferenz vorgestellt.  Mit dem Klimapreis verfolgt der Kommunale Klimaschutzverein das Ziel, kreative und wirkungsvolle Maßnahmen sichtbar zu machen und den Klimaschutz sowie die Anpassung an den Klimawandel in der Region weiter voranzubringen. Träger des Vereins sind alle 32 Kommunen des Landkreises Karlsruhe sowie der Landkreis selbst.  

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Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, anlässlich der bevorstehenden Sommerzeit möchte ich Sie wieder einmal auf den neuesten Stand bringen und über aktuelle Entwicklungen informieren. Hierbei begnüge ich mich bewusst mit dem Blick auf unsere Kommune, wenngleich es auf Landkreis-, Landes-, Bundes- und europäischer Ebene auch manches zu sagen und zu schreiben gäbe.   1. Das mit Abstand wichtigste Thema der letzten Wochen und Monate betrifft und bewegt uns als Hambrückerinnen und Hambrücker alle, die  Planung der DB Infra Go für zwei weitere Gleise für den Güterverkehr  entlang der bestehenden Schnellbahntrasse. Unsere Stellungnahme als Gemeinde im Verfahren der Raumverträglichkeitsprüfung, das derzeit beim Regierungspräsidium Karlsruhe läuft, finden Sie auf den Seiten  xx-xx.  Besonders erfreulich ist, dass sich innerhalb kürzester Zeit eine Bürgerinitiative gegründet hat, die uns als Gemeinde unterstützt und bereits über 1.500 Unterschriften gesammelt hat. Vielen Dank hierfür allen Beteiligten, insbesondere dem Sprecher Lars Briem und seiner Ehefrau Stefanie.   2. Unsere  Bauprojekte  schreiten planmäßig voran:   Der  neue , von der AWO betriebene  Kindergarten  „Farbenzauber“ soll bereits im September seine Tore für unsere Kinder öffnen und am 02.10. im Rahmen einer Feier auch offiziell eingeweiht werden.   Die aus Brandschutzgründen erforderlichen  Fluchttreppen  vor und hinter dem  Rathaus  sollen so fertiggestellt werden, dass der Gemeinderat nach der Sommerpause wieder den Sitzungssaal im Rathaus nutzen kann. Im Anschluss soll der  Rathausvorplatz  ansprechend und zeitgemäß umgestaltet werden. Mit dem entsprechenden Konzept und den im Einzelnen vorgesehenen Maßnahmen wird sich der Gemeinderat in seiner September-Sitzung befassen.    Anfang August soll der Notarvertrag unterzeichnet werden, mit welchem das gemeindeeigene  Grundstück an der Ecke Haupt-/Rheinstraße  veräußert werden soll, um der Erwerberin dort die Errichtung eines Bauwerks zum Betrieb einer  Zahnarztpraxis  zu ermöglichen. Ein weiterer Baustein, um die medizinische Versorgung in Hambrücken zu gewährleisten.   Bei der geplanten  Errichtung von Mehrfamilienhäusern im Neubaugebiet Brühl  wurde ein weiterer großer Schritt getan. Der Investor hat mitgeteilt, dass er sowohl den Bau- als auch den Förderantrag eingereicht habe. Nach entsprechenden Bewilligungen kann der Baubeginn erfolgen. Geplant ist, dem Markt auch sozial erschwingliche Wohnungen zur Verfügung zu stellen.   Nicht zuletzt soll noch in diesem Jahr in der  Weiherer Straße  in Umsetzung der aus dem Generalentwässerungsplan folgenden Maßnahmen ein  Umbau des dortigen Kanalsystems  erfolgen, um dieses zu entlasten und eine bessere Verteilung des Wassers zu erreichen. In dieser Straße besteht nach den Erfahrungen der letzten Jahre der dringlichste Handlungsbedarf. Weitere Straßen werden in den nächsten Jahren folgen.   3. Entsprechend einer Empfehlung des die Gemeinde Hambrücken beratenden Ingenieurbüros hat der Gemeinderat  Parkraumkonzepte  für die  Brühlerstraße  sowie für die  Obere Brühlstraße  beschlossen. Maßgebend hierfür waren neben Beschwerden aus der Anwohnerschaft selbst die Wiederherstellung der Sicherheit im Straßenverkehr, der Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer sowie die Herstellung geordneter Parkverhältnisse. Während die Umsetzung in der Brühlerstraße bereits erfolgt ist, steht sie in der Oberen Brühlstraße in den nächsten Wochen an.     4. Die Vorbereitungsmaßnahmen zur Erfüllung des  Rechtsanspruchs  der künftigen Erstklässlerinnen und Erstklässler  auf Ganztagsbetreuung  ab dem Schuljahr 2026/2027 sind nahezu abgeschlossen. Neben räumlichen Erweiterungen und einer umfassenden Überarbeitung der entsprechenden Regularien konnten zuletzt auch die personellen Weichen gestellt werden. Besonders hervorzuheben ist, dass durch die Inanspruchnahme von Räumlichkeiten in der Gemeinschaftsschule eine extrem kostengünstige Variante gewählt wurde.   Abschließend wünsche ich Ihnen und Ihren Angehörigen, vor allem aber Ihren Kindern, schöne und erholsame Sommerferien. Erholen Sie sich gut und gewinnen Sie etwas Abstand vom stressigen Alltag. Ich freue mich auf ein Wiedersehen, vielleicht im Rahmen unseres Jubiläums-Straßenfestes, das in diesem Jahr vom 29.08. bis 31.08. bereits zum 40. Mal begangen wird.   Herzliche Grüße Ihr    Dr. Marc Wagner Bürgermeister

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Die Gemeinde Hambrücken hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Anliegern aufgrund der in der Brühlerstraße erlassenen Parkraumbewirtschaftung entgegenzukommen. Es wird dabei die Zurücksetzung von Hoftoren bzw. der Einbau von elektrischer Torantriebe gefördert. Das Ziel dahinter besteht darin, mehr Stellplätze zu schaffen. Die Gemeindeverwaltung Hambrücken bezuschusst im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel (insgesamt 5.000,- €) die oben genannten Maßnahmen.      1. Gegenstand der Förderung  Die Gemeinde Hambrücken fördert mit dieser Richtlinie die Zurücksetzung von Hoftoren bzw. den Einbau elektrischer Torantriebe für die von der Maßnahme betroffenen Anwohner*innen/Eigentümer*innen im Bereich Brühlerstraße Hausnummern 2 bis 20 sowie 1 bis 39 in Hambrücken.      2.  Förderausschluss Ausgeschlossen ist eine Förderung für Maßnahmen, die bereits vor dem 19.05.2026 durchgeführt worden sind und somit nicht im Zusammenhang mit der im Gemeinderat beschlossenen Parkraumbewirtschaftung im Bereich der Brühlerstraße stehen.    3.  Förderumfang  Gefördert werden oben genannte Maßnahmen mit 10 % der Bruttokosten. Nebenkosten wie z. B. Malerarbeiten im Hofbereich werden nicht berücksichtigt. Die Förderung beträgt maximal 500,– € je Einzelfall. Insgesamt stehen 5.000,– € an Fördermitteln zur Verfügung.      4.  Rechtsanspruch  Die Fördermaßnahme stellt eine freiwillige Maßnahme der Gemeinde dar. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuschüssen besteht daher auch bei Vorliegen der Voraussetzungen nicht.    5.  Antragsverfahren  5.1 Antragsberechtigte  Antragsberechtigt sind natürliche Personen, welche in der Brühlerstraße Hausnummern 2 bis 20 sowie 1 bis 39 wohnen oder ein Grundstück besitzen.    5.2 Bewilligungsstelle und Antragstellung  Anträge werden von der Gemeinde im Sachgebiet Sicherheit und Ordnung bearbeitet und sind daher dort schriftlich per Post oder per E-Mail unter Verwendung des Vordrucks einzureichen. Dem Antrag ist ein Nachweis der geltend gemachten Kosten und ein Bild der abgeschlossenen Maßnahme beizulegen. Die Rechnungen müssen auf den/die Antragsteller*in ausgestellt sein. Die Gemeindeverwaltung behält sich das Recht vor, sich die Rechnungen im Original vorlegen zu lassen.   5.3 Bewilligungsverfahren  Sind die vollständigen Antragsunterlagen bei der Gemeindeverwaltung eingegangen und liegen die Voraussetzungen für die Gewährung von Fördermittel vor, erteilt die Gemeinde einen Bewilligungsbescheid, aus dem die Höhe der Förderung hervorgeht.      6.  Weitere Verpflichtungen/Rückforderungen  Die Bewilligung eines Zuschusses auf Grundlage dieser Richtlinien ersetzt keine eventuell notwendigen öffentlich- oder privatrechtlichen Genehmigungen. Zudem sind sowohl baurechtliche als auch planungsrechtliche Vorschriften einzuhalten. Die durch die Fördermittel abgedeckten Kosten dürfen vom Eigentümer weder direkt noch indirekt auf Mieter umgelegt werden. Der/Die Antragsteller*in hat alle wesentlichen baulichen und technischen Änderungen an der Anlage, welche den Zweck der Förderung beeinflussen, innerhalb von 5 Jahren nach Abschluss der Arbeiten der Gemeindeverwaltung mitzuteilen. Wird eine durch die Gemeinde Hambrücken geförderte Anlage innerhalb von 5 Jahren nach Fertigstellung in ihrer baulichen oder technischen Ausführung wesentlich geändert und der Zweck der Förderung beeinflussen, kann dies zu einer Aufhebung des Bewilligungsbescheides und zu einer Rückzahlungsverpflichtung der Fördermittel führen. Hier entscheidet die Gemeinde im Einzelfall. Wird gegen die Regelungen dieser Richtlinie verstoßen oder wurde die Förderung der Anlage durch Angabe falscher Tatsachen herbeigeführt, so wird der Bewilligungsbescheid aufgehoben und eine Rückzahlungspflicht begründet. Mit Aufhebung des Bewilligungsbescheids werden bereits ausgezahlte Fördermittel zur Rückzahlung an die Gemeindeverwaltung fällig und sind von diesem Zeitpunkt an jährlich mit 5-%-Punkten über dem Basissatz nach § 247 BGB zu verzinsen.    7.  Inkrafttreten  Diese Richtlinie tritt am Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft und ist bis 31.12.2027 gültig. Der Eingang des Antrags bei der Gemeindeverwaltung ist hier maßgebend.    Hambrücken, den 21.07.2026    gez.: Dr. Marc Wagner, Bürgermeister

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Am  Mittwoch, dem 29.07.2026  findet von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr  bei der  Lußhardthalle  der  sechste Hambrücker Kinder-Eventtag  statt. Wir möchten mit euch gemeinsam den Beginn der Sommerferien 2026 feiern. Wir freuen uns schon sehr auf euch! Der Eintritt ist kostenlos. Da uns eure Gesundheit sehr am Herzen liegt, bitten wir an den Sonnenschutz in Form von Sonnenhut und Sonnencreme zu denken. Bei warmen Temperaturen werden wir auch wieder die Station „Wasserschlacht“ anbieten. Auch die Firma DBS Schmitt wird mit ihrem Minibagger die Herzen aller Baggerfreunde höher schlagen lassen.  Wir, die Gemeinde Hambrücken, schenken jedem Kind zwischen 0-18 Jahren aus Hambrücken ein kostenloses Armband beim Perlenstand. Unsere Kinder sollen ein Erinnerungsstück an diesen Tag mit nach Hause nehmen können, um sich noch lange an diesen Tag zurückzuerinnern.  Auch in diesem Jahr erwartet euch wieder eine ganz besondere Überraschung. Jedes Kind aus Hambrücken erhält bei Eis Pino an der Lußhardthalle zwei Kugeln Eis kostenlos. Am Infostand der Gemeinde erhält jedes Kind aus Hambrücken seinen Bon für ein kostenloses Armband sowie für die zwei Kugeln Eis.    Auch in diesem Jahr unterstützt uns das DRK Hambrücken wieder tatkräftig mit dem Sanitätsdienst und sorgt zuverlässig für die Sicherheit von Groß und Klein. Besonders freut es uns, dass der DRK-Ortsverein den Kinder-Eventtag 2026 erneut mit einem Waffelstand bereichert. Die frisch gebackenen Waffeln sind eine köstliche Ergänzung des Angebots und werden sicherlich für Begeisterung sorgen. Also kommt vorbei, wir freuen uns auf euch!   PS: Die Kaffeebar Black Cocaine Coffee & Fat Boy Bros wird die Erwachsenen mit ihren besonderen Kaffeekreationen verwöhnen und ihre Herzen höher schlagen lassen.   Im Bereich des Veranstaltungsgeländes kann es zu Einschränkungen der Zufahrtsmöglichkeiten kommen. Flucht- und Rettungswege sind jederzeit vorhanden. Wir bitten Sie, dies zu entschuldigen.    Standplan (293 KiB )  

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Liebe Seniorinnen und Senioren aus Hambrücken,   der Seniorenbeirat und die Gemeinde Hambrücken laden Sie herzlich zu einem gemeinsamen Tagesausflug nach  Bad Wimpfen  am  Donnerstag, 17. September 2026 , ein. Freuen Sie sich auf einen abwechslungsreichen Tag mit einem geführten Rundgang durch die historische Altstadt von Bad Wimpfen und auf ein gemütliches gemeinsames Essen in der Besenhex in Tiefenbach.   Für den Rundgang stehen Ihnen zwei Führungen zur Auswahl: Klassische Stadtführung – „Bad Wimpfen entdecken“ „Bänkles-Tour – Öfters mal Pause machen“  – ein gemütlicher Spaziergang mit schönen Ausblicken und Sitzgelegenheiten unterwegs Bitte teilen Sie uns Ihre gewünschte Führung bereits bei der Anmeldung mit, da wir diese Information für die weitere Planung benötigen. Gemeinsam wollen wir schöne Eindrücke sammeln und angenehme Stunden miteinander verbringen. Treffpunkt  ist um  8:45 Uhr  an der Bushaltestelle  Ortsmitte  in Hambrücken (vor dem Kirchplatz). Die Abfahrt erfolgt gegen  9:00 Uhr . Die Rückkehr nach Hambrücken ist für etwa  18:00 Uhr  an derselben Haltestelle vorgesehen.   Wichtig:  Die Mitnahme von Rollatoren im Bus ist problemlos möglich. Bitte denken Sie an diesem Tag an  ausreichenden Sonnenschutz , z. B. in Form von  Sonnenhut  und  Sonnencreme  sowie an eine  eigene Verpflegung  für unterwegs.   Für die  Busfahrt  ist am Ausflugstag eine  Eigenbeteiligung von 15,00 Euro pro Person  in bar zu entrichten.  Die Kosten für den Rundgang in Bad Wimpfen werden vollständig von der Gemeinde Hambrücken übernommen. Das Essen in der Besenhex ist von jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer selbst zu bezahlen.   Wenn Sie an unserem gemeinsamen Ausflug teilnehmen möchten, können Sie sich  von Montag, 27. Juli, bis Sonntag, 9. August 2026 , telefonisch unter  07255 / 7100-15  oder per E-Mail an  koenig@hambruecken.de  anmelden.   Bitte beachten Sie:  Die Anzahl der Plätze im Bus ist auf etwa 60 begrenzt. Die Teilnahme ist daher ausschließlich Personen  ab 65 Jahren  vorbehalten. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach dem Prinzip: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!“ Wir empfehlen eine frühzeitige Anmeldung. Wir freuen uns schon heute darauf, gemeinsam mit Ihnen einen schönen und geselligen Tag zu verbringen und viele schöne Eindrücke zu sammeln.   Vielen Dank an den Seniorenbeirat rund um den Vorsitzenden Manfred Knopke für die Unterstützung. 

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Sonntag, 30.08.2026 | 14:00 - 17:00 Uhr | Festplatz an der Lußhardthalle   Macht mit beim XXL-Kicker-Turnier, organisiert vom Team YOUgend – ein echtes Highlight am Straßenfestsonntag! Ob Torhüter-Talent, Verteidigungsprofi oder Stürmer-Ass, hier zählt Teamgeist, Spaß und jede Menge Action!   Wer kann mitmachen? Alle ab  12 Jahren  sind herzlich eingeladen , mitzumachen! Je nach Anzahl der Anmeldungen und Zusammensetzung der Teams erfolgt eine altersgerechte Gruppeneinteilung – zum Beispiel in Jugendliche (12-18 Jahre) und Erwachsene (ab 18 Jahren). Nicht teilnahmeberechtigt sind aktive Spielerinnen und Spieler der 1. und 2. Mannschaft sowie der A-Jugend und Personen, die in den vergangenen 3 Jahren in einer dieser Mannschaften aktiv waren.   Teamzusammensetzung: Eine Mannschaft besteht aus 5 Spieler*innen: 1 Torhüter*in 2 Verteidiger*innen 2 Stürmer*innen Dabei gilt: In jedem Team müssen mindestens zwei Frauen mitspielen. Über die Teilnahme von reinen Frauen-Teams würden wir uns besonders freuen.  Wichtig:  Jede Spielerin und jeder Spieler darf nur in einer Mannschaft antreten.    Spielablauf: Spielzeit pro Spiel: 2 × 4 Minuten Halbzeitpause: 2 Minuten Seitenwechsel nach der HalbzeitJedes erzielte Tor zählt einfach Info: Eine Anmeldegebühr fällt nicht an.   Anmeldung:   Die Anmeldung zum XXL-Kicker-Turnier ist über den folgenden Link möglich.   Link: https://forms.gle/2H1tWvHkYv62CqKb7   QR-Code:                            Kommt vorbei – spielt mit – feuert an! Wir freuen uns auf ein spannendes Turnier und einen tollen Straßenfestsonntag mit euch!

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