Erwerbsminderungsrente beantragen
Die Erwerbsminderungsrente unterstützt Sie, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben. Diese Rente dient Ihnen als Einkommensersatz.
Bevor Sie die Erwerbsminderungsrente beziehen können, prüft die Deutsche Rentenversicherung, ob Ihnen eine Reha-Maßnahme helfen kann, Ihren Lebensunterhalt wieder selbst zu bestreiten. Dazu zählen medizinische und berufliche Rehabilitation, somit auch Weiterbildungen zur beruflichen Neuorientierung oder Arbeitshilfen.
Die Deutsche Rentenversicherung ermittelt, in welchem zeitlichen Umfang Sie noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können. Je nachdem erhalten Sie entweder:
- eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder
- eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
Wenn Sie aus medizinischer Sicht teilweise erwerbsgemindert und arbeitslos sind, weil ein leistungsgerechter Teilzeitarbeitsplatz nicht vorhanden ist, können Sie ebenso eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten.
Auch als behinderter Mensch können Sie die Erwerbsminderungsrente beziehen. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie in einer besonderen Behinderteneinrichtung arbeiten und aufgrund Ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.
Die Höhe Ihrer Erwerbsminderungsrente hängt von Ihren Versicherungszeiten bei der Deutschen Rentenversicherung ab. Aus Ihrer jährlichen Renteninformation ist ersichtlich, womit Sie bei voller Erwerbsminderung rechnen können. Wenn Sie teilweise erwerbsgemindert sind, wird die Hälfte davon zugrunde gelegt.
Bei jüngeren Versicherten zählen nicht nur die wenigen bisherigen Berufsjahre. Vielmehr gibt es die sogenannte Zurechnungszeit. Sie ist die Zeit zwischen dem Eintritt der Erwerbsminderung und einem bestimmten, gesetzlich festgelegten Lebensalter. Durch die Zurechnungszeit werden Sie so gestellt, als hätten Sie bis zu diesem Alter Beiträge entrichtet.
Liegt Ihr Rentenbeginn vor der für Sie maßgeblichen Altersgrenze, müssen Sie eine Rentenminderung in Kauf nehmen. Für jeden Monat, den Sie früher Ihre Rente in Anspruch nehmen, beträgt der Abschlag 0,3 Prozent, insgesamt jedoch höchstens 10,8 Prozent.
Wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente erhalten, können Sie mit einer Nebenbeschäftigung in gewissem Umfang hinzuverdienen.
- Die Hinzuverdienstgrenze bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung orientiert sich an der monatlichen Bezugsgröße – einem Wert, der aus dem Durchschnittsentgelt aller gesetzlich Rentenversicherten abgeleitet wird. Da sich die Bezugsgröße jedes Jahr zum 1. Januar ändert, bedeutet das, dass sich auch die Hinzuverdienstgrenze jedes Jahr zu diesem Zeitpunkt ändert. Sie ist also ein dynamischer Wert und ändert sich entsprechend der Lohnentwicklung. Die Hinzuverdienstgrenze beträgt im Jahr 2025: EUR 19.661,25.
- Bei teilweiser Erwerbsminderung dürfen Sie nur weniger als 6 Stunden täglich arbeiten. Wie viel Sie hinzuverdienen dürfen, wird individuell berechnet.
Ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente bedeutet nicht, dass Sie nie wieder arbeiten dürfen. Oft ist es möglich, sich durch gezielte Behandlung und Förderung auch von schweren gesundheitlichen Rückschlägen zu erholen. Ihre Erwerbsminderungsrente wird in der Regel befristet bewilligt, maximal für 3 Jahre. Eine unbefristete Rente erhalten Sie nur in Ausnahmen.
Hinweis: Wenn Sie vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden, können Sie unter Umständen die „Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit“ erhalten. Bei dieser Rente wird berücksichtigt, ob Sie Ihren bisherigen Beruf weiter ausüben können.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
- die Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder das Versicherungsamt Ihres Wohnsitzes
- die Dienststellen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder
- für die DRV ehrenamtlich tätige Versichertenberaterinnen oder Versichertenberater
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Sie können wegen Krankheit oder Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt:
- weniger als 3 Stunden täglich arbeiten (volle Erwerbsminderung) oder
- mindestens 3 Stunden, aber weniger als 6 Stunden täglich arbeiten (teilweise Erwerbsminderung)
- Ausnahme: Wenn Sie aus medizinischer Sicht teilweise erwerbsgemindert sind und arbeitslos sind, weil es keinen leistungsgerechten Teilzeitarbeitsplatz gibt, können Sie unter Umständen ebenfalls eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten.
- Sie können Ihre Erwerbsfähigkeit nicht wieder verbessern durch:
- eine medizinische Rehabilitation oder
- eine berufliche Rehabilitation, zum Beispiel Umschulungen oder Arbeitshilfen
- Sie haben die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht. Das ist der Zeitpunkt, ab dem Sie die Regelaltersrente beziehen können.
- Sie waren mindestens 5 Jahre rentenversichert (allgemeine Wartezeit)
- Sie haben in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt.
- Ausnahme: Wenn Sie die 5 Jahre Wartezeit bereits vor dem 1. Januar 1984 erfüllt haben, können Sie auch ohne die 3 Jahre Pflichtbeiträge rentenberechtigt sein. Voraussetzung ist, dass in der Zeit vom 1. Januar 1984 bis zum Eintritt Ihrer Erwerbsminderung jeder Kalendermonat mit sogenannten Anwartschaftserhaltungszeiten belegt ist, zum Beispiel auch durch Zeiten freiwilliger Beiträge oder unter bestimmten Voraussetzungen Zeiten der Arbeitslosigkeit.
- Zur allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren zählen:
- Beitragszeiten (Pflicht- und freiwillige Beiträge),
- Ersatzzeiten,
- Kindererziehungszeiten,
- Zeiten der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege,
- Zeiten aus einem Versorgungsausgleich und Rentensplitting,
- Zeiten aus einer geringfügigen Beschäftigung (ohne eigene Beitragsaufstockung allerdings nur anteilig)
- Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Wartezeit von fünf Jahren auch vorzeitig erfüllen, wenn Sie zum Beispiel wegen eines Arbeitsunfalls vermindert erwerbsfähig geworden sind.
Erwerbsminderungsrente für Menschen mit Behinderung
Wenn Sie vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren nicht erfüllt haben, gibt es trotzdem die Möglichkeit eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zu erhalten. Sie müssen dann:
- die Wartezeit von 20 Jahren erfüllen, beispielsweise 20 Jahre in einer Werkstatt für behinderte Menschen gearbeitet haben und
- ununterbrochen voll erwerbsgemindert geblieben sein.
Verfahrensablauf
Die Erwerbsminderungsrente können Sie schriftlich, persönlich oder online beantragen.
Bevor Sie Ihren Antrag stellen, können Sie sich von der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.
Schriftlicher Rentenantrag:
- Laden Sie das Formularpaket zur Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung herunter. Füllen Sie den Antrag auf Versichertenrente und die darin genannten Formulare vollständig aus und stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen.
- Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag können Sie mit den erforderlichen Unterlagen entweder:
- per Post an die Deutschen Rentenversicherung senden oder
- in einer der örtlichen Beratungsstellen abgeben.
- Die Deutsche Rentenversicherung bearbeitet Ihren Antrag und fordert bei Bedarf fehlende Unterlagen an.
- Ihr Rentenversicherungsträger prüft die Voraussetzungen für Ihren Rentenanspruch und den Versicherungsverlauf auf Vollständigkeit. Gegebenenfalls klärt er Lücken im Versicherungsverlauf.
- Die Deutsche Rentenversicherung prüft anhand Ihrer Angaben und eingereichten Unterlagen Ihre Erwerbsminderung. Sofern es für die Beurteilung notwendig ist, werden weitere medizinische Unterlagen angefordert, beispielsweise Befundberichte oder Gutachten.
- Die Deutsche Rentenversicherung klärt weitere Sachverhalte, zum Beispiel Ihr Krankenversicherungsverhältnis, ob Sie hinzuverdienen oder eine andere Rente beziehen.
- Wenn Sie einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung haben, erhalten Sie einen Rentenbescheid mit Angaben zum Beginn, zur Aufnahme der laufenden Zahlung und zur Höhe. Des Weiteren werden Sie über Ihre Rechte und Pflichten informiert.
- Wenn Sie keinen Anspruch auf die Rente wegen Erwerbsminderung haben, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit dem Grund für die Ablehnung.
Rentenantrag per Online-Verfahren:
- Gehen Sie auf das Online-Portal der Deutschen Rentenversicherung und wählen Sie Online-Services aus.
- Füllen Sie den Antrag aus und laden Sie die notwendigen Unterlagen hoch und senden Sie Ihren Rentenantrag ab.
- Wenn Ihr Rentenantrag eingetroffen ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
- Die Deutsche Rentenversicherung prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und fordert bei Bedarf fehlende Unterlagen an.
- Die Deutsche Rentenversicherung prüft die Voraussetzungen für Ihren Rentenanspruch und den Versicherungsverlauf auf Vollständigkeit. Gegebenenfalls klärt sie Lücken im Versicherungsverlauf.
- Die Deutsche Rentenversicherung prüft anhand Ihrer Angaben und eingereichten Unterlagen Ihre Erwerbsminderung. Sofern es für die Beurteilung notwendig ist, werden weitere medizinische Unterlagen angefordert (beispielsweise Befundberichte oder Gutachten).
- Die Deutsche Rentenversicherung klärt weitere Sachverhalte, zum Beispiel Ihr Krankenversicherungsverhältnis, ob Sie hinzuverdienen oder eine andere Rente erhalten.
- Wenn Sie einen Anspruch auf die Rente wegen Erwerbsminderung haben, erhalten Sie einen Rentenbescheid mit Angaben zum Beginn, zur Aufnahme der laufenden Zahlung und zur Höhe. Des Weiteren werden Sie über Ihre Rechte und Pflichten informiert.
- Wenn Sie keinen Anspruch auf die Rente wegen Erwerbsminderung haben, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit dem Grund für die Ablehnung.
Persönlicher Antrag:
- Stellen Sie die benötigten Unterlagen zur Antragstellung zusammen und vereinbaren Sie einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.
- Im Beratungsgespräch wird Ihr Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung aufgenommen und online weitergeleitet.
- Die Deutsche Rentenversicherung prüft den Antrag und fordert bei Bedarf fehlende Unterlagen an.
- Die Deutsche Rentenversicherung prüft die Voraussetzungen für Ihren Rentenanspruch und Ihren Versicherungsverlauf auf Vollständigkeit. Gegebenenfalls klärt sie Lücken im Versicherungsverlauf.
- Die Deutsche Rentenversicherung prüft anhand Ihrer Angaben und eingereichten Unterlagen Ihre Erwerbsminderung. Sofern es für die Beurteilung notwendig ist, werden weitere medizinische Unterlagen angefordert (beispielsweise Befundberichte oder Gutachten).
- Die Deutsche Rentenversicherung klärt weitere Sachverhalte, zum Beispiel Ihr Krankenversicherungsverhältnis, ob Sie hinzuverdienen oder eine Unfallrente erhalten.
- Wenn Sie einen Rentenanspruch haben, erhalten Sie einen Rentenbescheid mit Angaben zum Beginn, zur Aufnahme der laufenden Zahlung und zur Höhe. Des Weiteren werden Sie über Ihre Rechte und Pflichten informiert.
- Wenn Sie keinen Anspruch auf die Rente wegen Erwerbsminderung haben, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit dem Grund für die Ablehnung.
Den Rentenantrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine entsprechende Vollmacht bei der Deutschen Rentenversicherung ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sie sich ausschließlich an Ihre bevollmächtigte Person.
Fristen
Unbefristete Renten:
- Wenn Sie den Rentenantrag in den ersten 3 Monaten nach Eintritt der Erwerbsminderung stellen, beginnt Ihre Rente ab dem ersten Tag des Monats, der auf den Eintritt Ihrer Erwerbsminderung folgt. Stellen Sie Ihren Antrag später, wird die Rente erst ab Beginn des Antragsmonats gezahlt.
Befristete Renten:
- Eine befristete Rente beginnt im Regelfall frühestens mit dem siebten Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung. Es reicht aus, wenn Sie die Rente bis Ablauf dieses siebten Kalendermonats beantragen. Stellen Sie Ihren Antrag später, wird die Rente erst ab Beginn des Antragsmonats gezahlt.
- Wenn die Feststellung der vollen Erwerbsminderung dazu führt, dass Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Krankentagegeld endet, kann Ihre Rente wegen voller Erwerbsminderung bereits vor dem siebten Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung beginnen.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Nachweise beziehungsweise rentenrechtliche Zeiten, die im Versicherungsverlauf nicht berücksichtigt sind, beispielsweise:
- Aufrechnungsbescheinigungen
- Nachweise über Ausbildungszeiten, Nachweise über Zeiten der Arbeitslosigkeit und Krankheit
- Auflistung Ihrer Gesundheitsstörungen
- Namen und Anschriften Ihrer behandelnden Ärztinnen oder Ärzte
- alle Angaben zu ärztlichen Untersuchungen durch öffentliche Stellen wie Krankenkasse, Arbeitsagentur oder Berufsgenossenschaft
- Angaben zu Ihren Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten der -vergangenen Jahre und
- eine chronologische Aufstellung Ihrer beruflichen Tätigkeiten
- Wenn eine andere Person den Antrag stellt:
- Vollmacht oder
- Beschluss des Gerichts
Kosten
keine
Bearbeitungsdauer
in der Regel etwa 4-5 Monate
Hinweise
Sie können Ihren Rentenantrag auch von einer Person Ihres Vertrauens stellen lassen. Reichen Sie hierfür bitte eine entsprechende Vollmacht bei Ihrem Rentenversicherungsträger ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich Ihr Rentenversicherungsträger ausschließlich an Ihre bevollmächtigte Person.
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI):
- § 43 Rente wegen Erwerbsminderung
- § 101 Beginn und Änderung in Sonderfällen
- § 241 Rente wegen Erwerbsminderung
Freigabevermerk
21.03.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg