Leistungen
Hundehaltung - Namensänderung mitteilen
Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.
Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:
- Heirat
- Scheidung
- Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Zuständige Stelle
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes
Steueramt, Friedhofswesen [Gemeinde Hambrücken]
Persönlicher Kontakt
Frau Birte Prien
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeit
Mo 08:30 - 12:00 Uhr
Di 08:30 - 12:00 Uhr
Mi 00:00 - 00:00 Uhr
Do 08:30 - 12:00 und 16:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Raum 37
Aufgaben
Friedhofsverwaltung, Steuern
Friedhofsverwaltung, Steuern
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Ihr Name hat sich geändert.
Verfahrensablauf
Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Hinweise
keine
Rechtsgrundlage
keine
Freigabevermerk
29.02.2024 Innenministerium Baden-Württemberg