Klimaschutz, Energie und Rohstoffe
Der Klimawandel gehört zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Deshalb gilt es, das Klima zu schützen und eine gemeinsame Klimapolitik umzusetzen.
Dabei spielen neben der internationalen und nationalen Ebene auch Baden-Württemberg und seine Städte und Gemeinden eine zentrale Rolle.
Zudem kann jede einzelne Person durch ihr Verhalten einen Beitrag dazu leisten, den Ausstoß von Treibhausgasen zu minimieren.
Kohlendioxid (CO2) ist ein Treibhausgas. Es gilt als einer der Hauptverursacher der globalen Erwärmung. Es entsteht vor allem bei der Verbrennung von fossilen Energieträgern wie Kohle, Erdöl und Erdgas.
Aber auch in der Landwirtschaft und bei der Energieerzeugung aus Biomasse entstehen Treibhausgase wie zum Beispiel Methan und Lachgas. Auswirkungen der globalen Erwärmung sind beispielsweise
- das Ansteigen der Meeresspiegel,
- die hohe Zahl von Naturkatastrophen wie Sturmereignisse,
- das Abschmelzen der Gletscher,
- Überschwemmungen oder
- der Rückgang der Schneedecke in den Alpen.
In dem bei der Weltklimakonferenz der Vereinten Nationen 2015 auf den Weg gebrachten Übereinkommen von Paris haben sich mehr als 195 Länder dazu verpflichtet, die Treibhausgasemissionen so zu reduzieren, dass der Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur auf deutlich unter 2 °C gehalten wird und Anstrengungen unternommen werden, um den Temperaturanstieg auf 1,5 °C zu begrenzen (jeweils gegenüber vorindustriellen Werten).
Die Europäische Kommission hat angekündigt, bis zum Jahr 2030 mindestens 55 Prozent Treibhausgasemissionen gegenüber den Werten von 1990 einzusparen. Bis zum Jahr 2050 will sie Europa zum ersten klimaneutralen Kontinent der Welt machen.
Auch Deutschland hat sich verbindliche Klimaziele gesetzt. Der Bund will bis zum Jahr 2030 den Treibhausgasausstoß um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 reduzieren und bis zum Jahr 2045 Treibhausgasneutralität erreichen.
Das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg setzt den gesetzlichen Rahmen für die Klimaschutzpolitik im Land. Das Gesetz ist am 31. Juli 2013 in Kraft getreten und wurde zuletzt am 1. Februar 2023 umfassend weiterentwickelt.
Zentrales Element des Landesklimaschutzgesetzes sind die Klimaschutzziele. Danach soll der Treibhausgasausstoß des Landes bis 2030 um mindestens 65 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 sinken und bis zum Jahr 2040 wird Netto-Treibhausgasneutralität angestrebt.
Zur Umsetzung dieser Ziele hat die Landesregierung im Juni 2014 ein erstes Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept Baden-Württemberg (IEKK) und im Juli 2015 eine Strategie zur Anpassung an den Klimawandel in Baden-Württemberg verabschiedet. Das IEKK wurde zwischenzeitlich zu einem Klimamaßnahmenregister (KMR) weiterentwickelt; die Strategie zur Anpassung an den Klimawandel wurde fortgeschrieben.
Das Land hat verschiedene Förderprogramme zum Klimaschutz aufgelegt.
Schon seit dem Jahr 2002 besteht das Förderprogramm „Klimaschutz-Plus“, über das Kommunen, Unternehmen, kirchliche Einrichtungen und Vereine beim Klimaschutz unterstützt werden.
Klimaschutz erfordert die Unterstützung und Mitgestaltung aller. Auch Sie als Bürgerin oder Bürger können zum Klimaschutz beitragen. So haben beispielsweise die Höhe des Stromverbrauchs und die Art der Heizungsanlage Einfluss auf Ihre persönliche Klimabilanz.
Etwa ein Drittel des gesamten Energieverbrauchs entfällt auf die privaten Haushalte. Aber auch das Mobilitätsverhalten wie auch das Konsumverhalten hat einen großen Einfluss auf die individuelle Treibhausgasbilanz.
Erneuerbare Energieträger
Im Gegensatz zu fossilen Energieträgern sind erneuerbare Energiequellen unerschöpflich oder wachsen regelmäßig nach. Zu ihnen zählen Sonnen-, Wind- und Wasserkraft sowie die Energie aus Biomasse und Erdwärme.
Erneuerbare Energien schonen das Klima, weil sie keinen oder nur einen geringen CO2-Ausstoß verursachen.
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (EWärmeG) verpflichtet seit dem Jahr 2010 Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden, 10 Prozent und seit 2015 für alle Gebäude (auch Nichtwohngebäude) 15 Prozent des jährlichen Wärmebedarfs über erneuerbare Energien zu decken.
Diese Pflicht greift aber erst, wenn die zentrale Heizungsanlage ausgetauscht wird.
Außerdem muss im Neubau, bei grundlegenden Dachsanierungen wie auch auf größeren Parkanlagen eine PV-Anlage installiert werden.
Hinweis: Beim Portal des Energieatlas Baden-Württemberg können Sie sich über den Stand der dezentralen erneuerbaren Energieerzeugung und deren Potenziale in Baden-Württemberg informieren.
Energie einsparen
Mit einer guten Dämmung Ihres Hauses können Sie sehr viel Energie einsparen. Wenn Sie wissen wollen, wie viel Energie in Ihrer Wohnung "verheizt" wird, können Sie sich auf den Seiten des "Heizspiegel" informieren.
In Deutschland ist der Energieausweis unter anderem Pflicht für alle Wohngebäude, die neu vermietet oder verkauft werden. Der Energieausweis stuft ein Gebäude nach seinem Energiebedarf oder seinem Energieverbrauch ein, macht also die energetische Qualität eines Gebäudes transparenter.
Wenn Sie Ihr Wohnhaus sanieren möchten, sollten Sie vorher eine Energieberatung in Anspruch nehmen. Eine Vor-Ort-Beratung wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie vom Umweltministerium durch den Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg mit Zuschüssen gefördert.
Stromversorgung
Der in Baden-Württemberg verbrauchte Strom wird derzeit zu etwa 82 Prozent im Land erzeugt (Stand 2019).
Die Bruttostromerzeugung verteilte sich im Jahr 2019 zu rund 36 Prozent auf Kernkraft, zu rund 21 Prozent auf Steinkohle, zu 31 Prozent auf erneuerbare Energien und zu rund 8 Prozent auf Erdgas.
Sie können Ihren Energieanbieter selbst wählen. Wenn Sie sich für Strom aus erneuerbaren Energien entscheiden, können Sie damit einen Beitrag zum Umweltschutz und zur Reduktion von CO2 leisten.
Hinweis: Der Begriff Ökostrom ist nicht gesetzlich geschützt. Es gibt unterschiedliche Ökostrom-Siegel (Label), die die Einhaltung wichtiger Kriterien garantieren und teilweise unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Wichtige Gütesiegel sind beispielsweise „Grüner Strom“ und „ok power“.
Klimaanpassung
Der Klimawandel ist schon in Baden-Württemberg angekommen.
Seine Folgen beziehungsweise Auswirkungen zeigen sich im Anstieg der mittleren Jahrestemperatur, aber auch durch die Zunahme von Extremereignissen wie zum Beispiel die Hochwasserereignisse im Jahr 2013, die Starkregenereignisse im Frühsommer 2016 und die extreme Trockenheit im Jahr 2018.
Es ist daher wichtig, dass wir uns rechtzeitig und effizient an die Klimaänderungen anpassen.
KLIMOPASS
Das Förderprogramm KLIMOPASS (Klimawandel und modellhafte Anpassung) soll einen wichtigen Impuls zur Umsetzung der Anpassungsstrategie geben.
Ziel der Förderung ist es, vor allem Kommunen, aber auch kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg beim Einstieg in die Anpassung an den Klimawandel und bei der Umsetzung konkreter Anpassungsmaßnahmen zu unterstützen.
Das Programm setzt sich aus den folgenden drei Förderschwerpunkten zusammen:
- Beratung und Informationsveranstaltungen für Kommunen sowie kleine und mittleren Unternehme zum strukturierten Einstieg in das Thema
- Erstellung von Klimaanalysen, Verwundbarkeitsuntersuchungen, Anpassungskonzepten, Planungsgrundlagen und Machbarkeitsstudien
- Umsetzung erster Anpassungsmaßnahmen
Vertiefende Informationen
- Bundes-Klimaschutzgesetz
- Klimaschutz- und Klimawandelanpassungesetz Baden-Württemberg -
- Klima-Maßnahmen-Register
- Strategie zur Anpassung an den Klimawandel in Baden-Württemberg
- Fachinformationen zum globalen und regionalen Klimawandel
- CO2-Rechner der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)
- Energieeffizienz bei Neubau und Gebäudesanierung
- Energieatlas Baden-Württemberg
- Heizspiegel
- Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg
- Gebäudeenergiegesetz
- Förderprogramm KLIMOPASS - Klimawandel und modellhafte Anpassung in Baden-Württemberg
- Klimawandel und Anpassung
Zugehörige Leistungen
- Erneuerbare-Wärme-Gesetz (Landesgesetz) - Anforderungen für Altbauten nachweisen
- Förderung für Energiesparberatung bei Wohngebäuden beantragen
- Gebäudeenergiegesetz (Bundesgesetz) - Erfüllungserklärungen vorlegen
- Stromanbieter wechseln
- Wasserkraftanlagen bis 1.000 Kilowatt - Zulassung für Bau und Erweiterung beantragen
- Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien - Förderdarlehen beantragen
- Wohnraumförderung - Förderung von Mietwohnraum für Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung beantragen
- Wohnraumförderung - Förderung von selbst genutztem Wohneigentum beantragen
Freigabevermerk
12.07.2023 Umweltministerium Baden-Württemberg