Grund- und Gewerbesteuer
Wir weisen darauf hin, dass am 15.02.2026 die erste Grundsteuerrate sowie die erste Gewerbesteuervorauszahlung für das Jahr 2026 fällig werden.
Der Grund- und Gewerbesteuerbescheid gilt als Mehrjahresbescheid auf unbestimmte Zeit, deshalb erhalten Sie keine gesonderte Zahlungsaufforderung.
Sofern Sie nicht an unserem Abbuchungsverfahren teilnehmen, bitten wir um pünktliche Einhaltung des Zahlungstermins, um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden.
Weitere Informationen erhalten Sie
zur Zahlung bei Frau Stefanie König, gemeindekasse@hambruecken.de oder Tel. 07255-7100-37, und
zur Veranlagung bei Frau Birte Prien, steueramt@hambruecken.de oder Tel. 07255-7100-32.
