Grundstückspflege innerorts

Jedes Jahr wird im Sommer von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern darüber geklagt, dass unbebaute Grundstücke innerorts nicht gepflegt werden. Auf diesen sind Unkraut, Kräuter und Gräser hochgewachsen, die das Ortsbild in erheblichem Maße stören. Vereinzelt trifft dies auch auf Hausgärten zu. Durch Pollen- und Samenflug auf den Grundstücken werden dann Nachbargrundstücke in Mitleidenschaft gezogen. Um zu vermeiden, dass es zu nachbarschaftlichen Streitigkeiten kommt, appellieren wir daher an alle Eigentümer von unbebauten Grundstücken und nicht bewirtschafteten Hausgärten, eine jährliche Mindestpflege durchzuführen. Empfehlenswert ist, die Grundstücke einmal im Jahr, am besten kurz vor dem Ausflug des Unkrautsamens, zu mähen. Mit dieser Mindestpflege wird man zum einen den Belangen des Naturschutzes und zum anderen den Interessen der Nachbarn gerecht. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass es sich hierbei um eine rein privatrechtliche Materie handelt, bei der die Gemeinde als Ortspolizeibehörde keine Eingriffsmöglichkeiten hat. Falls Sie die Pflege des Grundstücks nicht selbst durchführen können, bitten wir Sie, sich mit einem Landwirt in Verbindung zu setzen. 
 
Sollten Sie feststellen, dass sich der Bewuchs von ungepflegten innerörtlichen Grundstücken auf eine öff. Verkehrsfläche ausweitet, wenden Sie sich bitte an Herrn Krautschneider vom Ordnungsamt, Tel.: 07255/7100-21, E-Mail: krautschneider@hambruecken.de.

(Erstellt am 05. September 2025)