Das virtuelle Bauamt kommt
Mit Änderungen in der Landesbauordnung Baden-Württemberg, die am 25. November 2023 durch das „Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren“ in Kraft getreten sind, gibt es einige neue Vorschriften. „Das virtuelle Bauamt kommt“, so der Tenor. Darüber informierte bereits das Bauordnungsamt der Stadt Karlsruhe.
Anträge zur Erteilung von Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen müssen nun ausdrücklich bei der Einreichung eines Antrags auf Baugenehmigung gestellt werden, um von Anfang an die Berührungspunkte mit nachbarlichen Interessen zu verdeutlichen.
Der Gesetzgeber sah in der Änderung vor, dass seit dem 1. Januar 2025 eine Einreichung in Papierform endgültig ausgeschlossen sein wird.
Um die Bearbeitungszeiten zu verkürzen, müssen Anträge und Bauvorlagen ab sofort direkt bei den unteren Baurechtsbehörden online eingereicht werden und nicht mehr über die Gemeinden. Zugleich wird sichergestellt, dass die Gemeinden unverzüglich über die Vorhaben informiert werden. Das ist dank des Virtuellen Bauamts ohne Zeitverzug möglich und wird rechtlich abgesichert.
Die gesetzlichen Änderungen zielen insbesondere darauf ab, die Digitalisierung zu erleichtern und das Verfahren für Bauanträge „zu verschlanken“.
Das Bauordnungsamt steht für Fragen zu den neuen Regelungen gerne zur Verfügung.
Unter dem folgenden Link finden Sie den Zugang zum Virtuellen Bauamt.
https://www.landkreis-karlsruhe.de/Service-Verwaltung/Das-Landratsamt-von-A-bis-Z/Bauen-Wohnen/Virtuelles-Bauamt-Baden-W%C3%BCrttemberg/