Karlsruher Pass

IHR TICKET ZUM MITMACHEN!
 
Der Karlsruher Pass sowie der Karlsruher Kinderpass sind im Bürgerbüro erhältlich!
Ihre Chance, Neues zu entdecken!
 
Wer erhält einen Karlsruher Pass oder Karlsruher Kinderpass?
Bezugsberechtigte sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der Sozialregion Karlsruhe, die folgende Leistungen erhalten:
- Arbeitslosengeld II
- Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung (Leistungen nach SGB II, SGB XII)
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Leistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes
sowie Personen oder Familien mit geringem Einkommen, die keine Sozialleistungen erhalten. Hier wird eine Berechnung des Anspruchs vorgenommen.

Den Karlsruher Kinderpass gibt es auch für folgende Kinder:
- mit einer Schwerbehinderung 
- Pflegekinder 
- Kinder aus Familien mit fünf und mehr minderjährigen Kindern

Was bringt Ihnen der Karlsruher Pass bzw. Karlsruher Kinderpass?

Kostenlose Eintritte

Hier ein paar Beispiele dazu:
Kostenlose Nutzung der Bücherei St. Remigius Hambrücken 
Kleinschwimmhalle Bad Schönborn 
Naturkundemuseum Karlsruhe 
Reptilium in Landau 
Kostenloser Stromspar-Check der Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (www.stromspar-check.de, Tel. 0721/48088-16)
Und noch viele mehr!

Ermäßigungen
Hier ein paar Beispiele dazu:
50 % Ermäßigung bei der Nutzung der Grillhütte in Hambrücken 50 % Ermäßigung auf Einzeleintritt und Saisonkarte im Freibad in Graben-Neudorf Ermäßigung Zoologischer Stadtgarten KSC – Kinder bis 16 Jahre Stehplätze Südtribüne S3 und S4 für 5,00 Euro 10 % Ermäßigung auf den Einkauf beim Modehaus Schöpf, usw. ...