Lärmaktionsplanung der Gemeinde Hambrücken
Öffentliche BekanntmachungLärmaktionsplanung der Gemeinde Hambrücken
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Abs. 6 i.V.m,. § 47 Abs. 6 BImSchG am Verfahren wird in der Zeit vom 06.12.2024 bis 07.01.2025 durchgeführt.
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Zwischenbericht (1,5 MiB)
Pläne (9,2 MiB)