Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Karlsruhe

Naturschutzgebiet „Saalbachniederung“: Ausgleichleistung für den Verlust des Ackerstatus 

Antragsfrist ist der 1. Dezember 2024

Nach jahrzehntelangem Bemühen der lokalen Naturschutzverbände, Gemeinden und Behörden zum Schutz und zur Wiederherstellung der Saalbachniederung wurde dieses äußerst wertvolle und für den Naturschutz überregional bedeutsame Gebiet in diesem Sommer als Natur-, Landschafts- und Waldschutzgebiet ausgewiesen.
Die Saalbachniederung ist ein wichtiger Lebensraum für über 360 gefährdete oder vom Aussterben bedrohte Arten der Roten Liste Baden-Württembergs. Besonders für die Vogelwelt ist sie nicht nur Rückzugsraum und Brutstandort zahlreicher seltener Arten, sondern auch ein wichtiges Rast- und Nahrungshabitat auf dem internationalen Vogelzug. Insofern trägt die Ausweisung der Saalbachniederung als Schutzgebiet unmittelbar dazu bei, dem auch in unserer Heimat bereits weit vorangeschrittenen Artensterben entgegenzuwirken.  
Besondere Bedeutung kommt hierbei auch dem Erhalt und der Entwicklung der wertvollen Wiesen in der Saalbachniederung zu. Nach dem großen Wiesenumbruch der 1970er und -80er Jahre bilden sie nun wieder das größte Wiesengebiet in der nordbadischen Rheinebene. Um sie dauerhaft zu schützen, dürfen die Wiesen nun nicht mehr in Ackerland rückumgebrochen werden, auch wenn sie in der Vergangenheit im Rahmen von naturschutzrechtlichen Förderverträgen entwickelt wurden. Damit haben diese Flächen zukünftig einen Grünland- und nicht mehr den Ackerstatus. Diese Regelung ist insbesondere aufgrund der Historie des Gebiets erforderlich, um einen dauerhaften und umfassenden Schutz der wiederhergestellten Wiesen zu gewährleisten, und insoweit stellt die Saalbachniederung einen Sonderfall dar. Daher bietet das Regierungspräsidium Karlsruhe den Eigentümern der Grundstücke, welche im Zusammenhang mit der Schutzgebietsausweisung den Ackerstatus verloren haben, einen freiwilligen Ausgleich gemäß § 56 Absatz 1 Naturschutzgesetz (NatSchG) in Höhe von 400 Euro pro Hektar an. Damit wird anerkannt, welchen Beitrag bei der Wiederherstellung der Saalbachwiesen neben den Landwirten auch die Grundstückseigentümer für den Schutz unserer heimatlichen Natur geleistet haben. Auch ihnen sei damit ausdrücklich gedankt. 
 
Die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer werden in den kommenden Tagen angeschrieben, sodass sie bis 1. Dezember 2024 einen entsprechenden Antrag stellen können. Wer kein Schreiben erhält, obwohl vom Verlust des Ackerstatus betroffen, kann sich gerne schriftlich an das Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 55, 76247 Karlsruhe, wenden oder elektronisch an naturschutz@rpk.bwl.de. Die Ausgleichsleistung ist antragsgebunden, die Antragsfrist ist aus haushaltsrechtlichen Gründen erforderlich, da die Mittel noch dieses Jahr zur Auszahlung kommen sollen.