Neubaugebiet "Brühl"

Hinweis Bauherren/-innen Neubaugebiet "Brühl"

Sehr geehrte/r Antragsteller/innen,

in dem am 09.12.2022 freigegebenen Baugebiet „Brühl“ wird es aller Voraussicht nach ein hohes Aufkommen an parallellaufenden privaten Baustellen geben. Bezüglich der verkehrsrechtlichen Anordnung ist es unser aller Ziel diese möglichst genau zu beantragen und aufzustellen, um die Sicherheit aller zu gewährleisten und sich gegenseitig so wenig wie möglich zu behindern. Aus diesem Grund bitten wir um gegenseitige Rücksichtnahme und insbesondere folgendes zu beachten:

- Rettungswege sind freizuhalten
- Die Straßenverkehrsordnung ist einzuhalten, die Benutzung öffentlicher Flächen bedarf einer Sondernutzungserlaubnis
- Baumaterial ist auf dem eigenen Grundstück zu lagern, wird eine Ausnahme benötigt, muss dies bei uns beantragt werden

Auch wir werden unseren Teil dazu beitragen sicherzustellen, dass bei der zu erwartend hohen Anzahl an parallellaufenden Baustellen so wenig wie möglich gegenseitige Beeinträchtigungen stattfinden. Daher haben wir uns dazu entschieden, die folgenden zusätzlichen Dokumente für die Antragstellung zu verlangen:
Teilnahmebescheinigung zum Seminar „Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (nach RSA und ZTV-SA) Bauzeitenplan
Es ist zu betonen, dass wir das Bedürfnis aller mit den Bauarbeiten zu beginnen sehen und wir jedem einzelnen die dafür benötigte Zeit genehmigen. Die Interessenslagen der anderen Antragsteller/innen werden jedoch in die Entscheidung mit einbezogen, damit die Genehmigungen verhältnismäßig sind.

In diesem Zuge werden Kontrollen über die Einhaltung durchgeführt und Maßnahmen bei Verstößen gegen die jeweilige Anordnung veranlasst.

Wir bitten zu beachten, dass durch das erhöhte Planungsaufkommen die Anträge rechtzeitig gestellt werden. Nach Eingang des Antrags wird dieser mit dem Landratsamt Karlsruhe abgesprochen, wobei diese die letztendliche Genehmigung erteilen. Wir bitten um Verständnis für die zusätzlichen Anforderungen, auf gegenseitige Rücksichtnahme und hoffen auf eine gute Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen

Ordnungsamt

Sperrantrag (76 KiB)

Dezentrale Beseitigung von Regenwasser

Informationen zu den Voraussetzungen, zum Verfahrensablauf sowie den erforderlichen Unterlagen erhalten Sie unter nachfolgendem Link: https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/1543#title

Pläne

Kanalplan (318 KiB)

Kanalplan (354 KiB)

Kanalhöhenpläne (337 KiB)

Erschließung Baugebiet Brühl - Lageplan Baugebiet Nord (1,4 MiB)

Erschließung Baugebiet Brühl - Regelquerschnitte (863 KiB)

Erschließung Baugebiet Brühl - Lageplan gesamt (2,3 MiB)

Erschließung Baugebiet Brühl - Lageplan Baugebiet Süd (1,6 MiB)

Veröffentlichung der Kanalpläne des Neubaugebiets „Brühl“

Da die Erschließungsarbeiten unseres Neubaugebiets „Brühl“ immer weiter voranschreiten können nun in Abstimmung mit der ausführenden Erschließungsfirma Peter Gross aus Karlsruhe die nachfolgenden Kanalpläne veröffentlicht werden.
Eine Veröffentlichung der Höhenangaben der Anschlussleitungen auf den privaten Grundstücken ist aber leider zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.
Grund hierfür ist, dass es bei den Arbeiten vor Ort ggf. noch zu Abweichungen bei der Ausführung kommen kann was zur Unrichtigkeit der veröffentlichten Pläne führen würde.
Um dies zu vermeiden erfolgt eine Freigabe der Hausanschlusskanalhöhen erst gegen Ende Oktober diesen Jahres.
 
Für Rückfragen steht Ihnen der Fachbereich Bauen und Umwelt unter bauamt@hambruecken.de oder unter der 07255 7100 49 gerne zur Verfügung.

Straßenbeleuchtungsplan Neubaugebiet "Brühl" (1,5 MiB)

Plan Hausnummern (3,7 MiB)

Straßenbeleuchtungsplan Neubaugebiet "Brühl" (1,5 MiB)

Plan Hausnummern (3,7 MiB)

Eröffnung des Verfahrens für die Vergabe und Bewerbungsfrist

Hiermit wird das Verfahren für die Vergabe der gemeindeeigenen Bauplätze eröffnet (09.07.2021). Die Bewerbungsfrist läuft bis einschließlich Freitag, 13.08.2021. Hierfür steht die eigens eingerichtete E-Mail-Adresse: bruehl@hambruecken.de zur Verfügung.

Zum weiteren Ablauf des Verfahrens

  • Die Personen auf der bei der Gemeindeverwaltung geführten Interessentenliste werden per E-Mail über den Bewerbungsbeginn und die Bewerbungsfrist informiert.
    --
  • Der/Die Bewerber/-in bewirbt sich auf die Zuteilung eines Kaufgrundstücks im Baugebiet Brühl. Hierfür ist das über die Homepage der Gemeinde Hambrücken www.hambrücken.de zugängliche bzw. im Rathaus erhältliche Bewerbungsformular (siehe weiter unten) zu verwenden. Dieses muss der Gemeindeverwaltung vollständig ausgefüllt und unterschrieben bis zum 13.08.2021 entweder per Post oder per E-Mail Adresse bruehl@hambruecken.de vorliegen. Der Eingang der Bewerbung wird von der Gemeindeverwaltung in Textform bestätigt.
    --
  • Die Bewerber/-innen versichern mit Abgabe der Bewerbung die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben und Unterlagen. Die Bewerber/-innen müssen die für die Bewerbung maßgeblichen Angaben bis zum 13.08.2021 nachweisen. Nachweisliche Falschangaben führen zum Verfahrensausschluss. Unvollständige Unterlagen führen zur Aberkennung der jeweils fehlerhaft benannten Punkte. Die Daten sowie Nachweise aus den Bewerbungsunterlagen dienen ausschließlich der Punktevergabe und werden nicht weiterverarbeitet.
    --
  • Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung der Vergabekriterien ist der 13.08.2021 Stichtag. Änderungen in den persönlichen Verhältnissen bis zum Abschluss des Kaufvertrags bleiben unberücksichtigt und berühren die Zuteilung nicht. Dies gilt nicht für den Fall der Trennung von Ehepaaren, Lebenspartnerschaften und Paaren, die sich gemeinschaftlich beworben und nur aufgrund der Berücksichtigung der jeweils höheren Punktzahl im Rahmen der gemeinsamen Bewerbung einen Bauplatz zugeteilt bekommen haben und die Punktzahl des verbliebenen Bewerbers ohne Punkte des Partners nicht trotzdem für eine Zuteilung reicht. Für diesen Fall ist die Gemeinde Hambrücken berechtigt, die Zuteilung aufzuheben und den Platz an nachrückende Bewerber zu vergeben.
    --
  • Die Zuordnung der Bauplätze erfolgt in zwei Schritten.

    Im ersten Teil des Vergabeverfahrens bewerben sich alle Interessenten zunächst allgemein auf das Baugebiet. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wertet die Gemeindeverwaltung die fristgerecht eingegangenen und vollständigen Bewerbungen anhand der beschlossenen Bauplatzvergaberichtlinien aus. Die zugelassenen Bewerber/-innen werden anhand der erreichten Punktzahl in eine Reihenfolge geordnet. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los über die Reihenfolge. Übersteigt die Zahl der zu berücksichtigenden Bewerbungen die Anzahl der zu vergebenden Grundstücke, werden die nicht berücksichtigten Bewerber/-innen in eine Ersatzbewerberliste aufgenommen.

    Anschließend erfolgt im zweiten Teil entsprechend der Platzziffer auf der Rangliste die konkrete Bauplatzauswahl der zum Zuge kommenden Bewerber/-innen. Hier können die Bewerber/-innen nach gesonderter Aufforderung durch die Gemeinde ihre Prioritäten festlegen. Sollte ein/e Bewerber/-in die Anzahl der ihm/ihr gewährten Prioritäten nicht ausschöpfen, geht er/sie das Risiko ein, keinen Bauplatz zugeteilt zu bekommen. Erfolgt seitens eines/einer Bewerbers/Bewerberin innerhalb der angegebenen Frist keine Prioritätenabgabe, gilt die Bewerbung als zurückgenommen. In diesem Fall rücken die im Rang nachfolgenden Bewerber/-innen in der Bewerberliste auf und werden entsprechend der neuen Platzziffer auf der Bewerberliste bei der Zuteilung und Prioritätenauswahl  berücksichtigt.
    --
  • Nach Ende der Frist zur Abgabe der Prioritäten werden die Bewerber/-innen von der Gemeinde Hambrücken über das Ergebnis der vorläufigen Zuteilung der Bauplätze informiert (vorläufige Reservierungszusage). Um die endgültige Zuteilung durch den Gemeinderat vorbereiten zu können, müssen die Bewerber/-innen innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Zugang der vorläufigen Reservierungszusage gegenüber der Gemeinde ihre verbindliche Kaufabsicht schriftlich oder in Textform Brief oder E-Mail erklären. Erfolgt seitens eines/einer Bewerbers/Bewerberin innerhalb der angegebenen Frist keine verbindliche Kaufabsicht, gilt die Bewerbung als zurückgenommen. In diesem Fall rücken die im Rang nachfolgenden Bewerber/-innen in der Bewerberliste auf und werden entsprechend der neuen Platzziffer auf der Bewerberliste bei der Zuteilung und Prioritätenauswahl berücksichtigt.
    --
  • Auf Grundlage dieser Rückmeldungen erfolgt schließlich das endgültige Zuteilungsverfahren. Nach Zuteilung aller Bauplätze berät und beschließt der Gemeinderat in einer öffentlichen Sitzung über den Verkauf der Bauplätze. Anschließend vereinbart die Gemeinde Hambrücken mit den Bewerbern/-innen, denen ein Bauplatz zugewiesen wurde, Notartermine zur Unterzeichnung der Grundstückkaufverträge und anschließender Auflassung der Grundstücksveräußerung. Der/Die Bewerber/-in erhält einen Kaufvertragsentwurf zugesandt mit dem Hinweis, dass der notarielle Kaufvertrag spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Zugang des Vertragsentwurfes abzuschließen ist. Zieht ein/e Bewerber/-in vor der notariellen Beurkundung seinen/ihren Antrag zurück, rückt aus der Ersatzbewerberliste wiederum der/die Bewerber/in mit der höchsten Punktzahl nach.

    Es können keine Bewerbungen mehr entgegengenommen werden.

Bauplatzvergaberichtlinien der Gemeinde Hambrücken

Richtlinien (375 KiB)

Schreiben Firma GkB - Mitteilung zum Eidechsenschutzzaun am Baufeld des Vorhabens “Brühl” in Hambrücken 22.03.2021 (463 KiB)

Schreiben Firma GkB - 1. Ratenanforderung vom 29.01.2021 (491 KiB)

Plan Straßennamen (288 KiB)

Die mit der Erschließung des NBG "Brühl" beauftragte Vertragspartnerin der Gemeinde, die GkB Gesellschaft für kommunale Baulanderschließung mbH, wird ab dem 01.02.2021 durch eine von ihr beauftragte Firma die Rodungsarbeiten auf den Grundstücken im Neubaugebiet Brühl durchführen lassen.
Um Beachtung wird gebeten.

Voraussichtlicher Zeitplan für die nächsten Schritte im Baugebiet Brühl

Informationen der Gkb mbH:

Baufeldfreimachung und Artenschutz
Laut Naturschutzgesetz dürfen Rodungsarbeiten nur zwischen 1. Oktober und 28. Februar durchgeführt werden. Aus diesem Grund werden aktuell alle Vorbereitungen gemeinsam mit den Flurstücks-Eigentümern vor Ort getroffen.
Parallel dazu wird die Umsiedlung der geschützten Zauneidechse und der Käferbäume vorbereitet und durchgeführt.

Bebauungsplan und Umlegung
Der Bebauungsplan „Brühl“ befindet sich aktuell in der erneuten Offenlage. Die Offenlage wird am 05.02.21 enden. Abhängig von den Stellungnahmen kann der Bebauungsplan im Februar/März vom Gemeinderat beschlossen (rechtskräftig) werden.

Das Umlegungsverfahren kann, nachdem der Bebauungsplan rechtkräftig ist, fortgesetzt werden.

Ausschreibung und Beginn der Erschließungsarbeiten
Voraussetzung für die Ausschreibung und den Beginn der Erschließungsarbeiten ist die Rechtskraft des Bebauungsplans und die Zustimmung/Mitwirkung aller beteiligten Eigentümer.
Die Ausschreibungsunterlagen werden im Februar 2021 versandt.
Der Baubeginn der Tiefbauarbeiten ist für Anfang Mai vorgesehen.
Sofern dies alles reibungslos verläuft, kann das Baugebiet „Brühl“ Ende 2022 soweit fertiggestellt werden, so dass die Eigentümer mit den privaten Bauarbeiten Anfang 2023 beginnen könnten.

Planübersicht (2,2 MiB)

Informationen des Bürgermeisters zum Sachstand „Neubaugebiet Brühl"

Schreiben der GkB mbH vom 10.01.2021 (465 KiB)

Mitteilungsblatt 12/2020 (103 KiB)

Mitteilungsblatt 09/2020 (105 KiB)

Mitteilungsblatt 07/2020 (190 KiB)

Den Bebauungsplan können Sie hier einsehen:

Kontakt