Wiederholte Beschwerden über zugeparkte Gehwege und Straßen

Immer wieder erhalten wir Beschwerden über zugeparkte Gehwege oder zugeparkte Straßen von Mitbürgern.

Liebe Fahrzeughalter/innen,
möchten Sie mit Ihrem Kind im Kinderwagen auf die Straße ausweichen oder dass Ihre älteren Familienangehörigen, die aufgrund einer Gehbeeinträchtigung mit einem Rollator oder Rollstuhl unterwegs sind, nicht den sicheren Gehweg nutzen können?
Sicher möchte das niemand! 
 
Was aber jeder will, ist, dass ihm/ihr im Notfall die Feuerwehr oder der Rettungsdienst hilft. Dafür benötigen die lebensrettenden Fahrzeuge auch Platz auf der Straße. Daher sieht die gängige Rechtsprechung eine Mindestfahrbahnrestbreite von 3,05 m vor. 
Bitte berücksichtigen Sie dies, wenn Sie das nächste Mal Ihr Fahrzeug auf der Straße parken.
 
Ordnungsamt